Remy & Kohlhaas GmbH
Selbe AdresseTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Wein, Sekt und Spirituosen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Andrea Thelen seit 12.8.2022 | Geschäftsführer |
Mario Schellhardt seit 18.8.2014 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Wasserverband Oberer Rheingau | 72.00% |
Stadt Oestrich-Winkel | 28.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Rheingauwasser GmbHEltville am RheinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023RHEINGAUWASSER GMBH, ELTVILLE AM RHEINA. Geschäfts- und Rahmenbedingungen I. Darstellung und Analyse des Geschäftsverlaufs und des Geschäftsergebnisses Die Rheingauwasser GmbH wurde zum 01.01.2008 aus den Stadtwerken Oestrich-Winkel und dem Wasserverband Oberer Rheingau gegründet. Anteilseigner sind zu 28 % die Stadt Oestrich-Winkel und zu 72 % der Wasserverband Oberer Rheingau. Dem Wasserverband Oberer Rheingau gehören die Stadt Eltville (51 %), die Gemeinde Schlangenbad (25 %) und die Gemeinde Walluf (24 %) an. Unternehmenszweck der Gesellschaft ist die Sicherstellung der Wasserversorgung in den Mitgliedskommunen des Wasserverbandes Oberer Rheingau und der Stadt Oestrich-Winkel einschließlich der Errichtung und Unterhaltung der hierfür erforderlichen Anlagen. Mit diesen Kommunen bestehen langfristige Konzessionsverträge, so dass das Kerngeschäft der Rheingauwasser GmbH auch zukünftig gesichert ist. Weiterhin hat die Rheingauwasser GmbH die Betriebsführung für die Wasserversorgung der Stiftung Kloster Eberbach übernommen und erbringt Dienstleistungen im Bereich der Verbrauchsabrechnung für die Stadt Oestrich-Winkel und die Gemeinde Walluf. Für die Rheingauwasser bestanden folgende Rahmenbedingungen:
Tarifbedingungen Für das Geschäftsjahr 2023 gelten folgende Preise: Wasserpreis (für alle Kunden) 2,32 €/ cbm netto Grundgebühr je Monat Staffelung gemäß Preisblatt Der Wasserpreis des Geschäftsjahres ist gegenüber dem des Vorjahres unverändert. Der Grundpreis für einen Wasserzähler bis Q3 = 4 m 3 /h beträgt 6,00 € (netto) und damit sind auch die Grundpreise unverändert gegenüber dem Jahr 2022 geblieben. Finanzielle Leistungsindikatoren Der Wasserbezugspreis in Höhe von 2,32 €/cbm (netto) ist gegenüber dem Vorjahr konstant geblieben. Für die Einhaltung des Erfolgsplans und der Erwirtschaftung eines Gewinns ist der Wasserbezugspreis der ausschlaggebende Indikator. Ein weiterer wesentlicher Indikator für die Wirtschaftlichkeit ist die Eigenkapitalquote, welche sich im Wirtschaftsjahr 2023 auf 16,77 % (Vj. 17,22 %) reduziert hat. Gleichzeitig erhöhte sich der Verschuldungsgrad auf 382,74 % (Vj. 371,72 %). Die Anlagenintensität ist dem Geschäftsmodell entsprechend hoch und erhöhte sich im Wirtschaftsjahr 2023 leicht auf 89,02 % (Vj. 86,46 %). Die Rheingauwasser GmbH kann auf ein wirtschaftlich nicht erfolgreiches Geschäftsjahr 2023 zurückblicken. Das Jahresergebnis endet mit einem Verlust in Höhe von 95.859,02 €. Der im Wirtschaftsplan 2023 vorgesehene Gewinn konnte nicht erzielt werden. Die Umsatzerlöse sind gegenüber dem Vorjahr um 286.638,34 € gesunken, was im Wesentlichen auf den deutlichen Rückgang des Trinkwasserabsatzes zurückzuführen ist. Auch die geringeren Aufwendungen für den Fremdwasserbezug konnten die geringeren Umsatzerlöse nicht kompensieren. Durch den Jahresverlust in Höhe von 95.859,02 € verringert sich der Gewinnvortrag auf 331.098,55 € Auf der Ertragsseite reduzierte sich der Wasserverkauf innerhalb des Geschäftsjahres um 6,5 % gegenüber dem Jahr 2023. Die Reduzierung ist im Wesentlichen auf die klimatischen Verhältnisse im abgelaufenen Wirtschaftsjahr zurückzuführen. Die gesamten Umsatzerlöse sind gegenüber dem Vorjahr um rd. 5,3 % zurückgegangen. Das Defizit bei den Verkaufserlöse konnte durch den geringeren Fremdwasserbezug nicht vollumfänglich kompensiert werden. Auf der Aufwandsseite reduzierte sich der Aufwand für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Waren um rd. T€ 120. Davon entfallen auf den Fremdwasserbezug rd. T€ 123. Im Gegenzug haben sich die Aufwendungen für Betriebsstoffe um T€ 20 und für Wasserzähler um T€ 37 erhöht. Der Wasserbezug sowie die eigengeförderten Wassermengen entwickelten sich wie folgt:
Die Aufwendungen für bezogene Leistungen reduzierten sich um rd. T€ 225 im Vergleich zum Vorjahr. Die Anzahl von Rohrbrüchen lag mit 30 Stück unter dem Vorjahresniveau von 43 Stück. Das Rohergebnis reduziert sich im Vergleich zum Vorjahr um rund T€ 91 auf rd. T€ 3.224. Der Personalaufwand erhöhte sich im abgelaufenen Geschäftsjahr gegenüber dem Vorjahr um rd. T€ 13 auf T€ 1.161. Die Ursache für die Erhöhung der Aufwendung ist vorwiegend die tarifliche vereinbarte Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie für Tarifangestellte von einer Einmalzahlung in Höhe von 1.240 € und einer monatlichen Zahlung in Höhe von 220 € (Juli - Dezember 2023). Im Geschäftsjahr 2023 waren durchschnittlich 18 Mitarbeiter beschäftigt. Die Abschreibungen erhöhten sich im Geschäftsjahr 2023 um T€ 25 auf T€ 994. Der sonstige betriebliche Aufwand im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um T€ 121 auf T€ 916. Das Finanzergebnis setzt sich aus den Erträgen aus Guthabenverzinsung und den Zinsaufwendungen der langfristigen Darlehen zusammen und verbessert sich um T€ 16 auf rd. T€ 241 gegenüber dem Jahr 2022. Das Ergebnis nach Steuern verringert sich um T€ 198 auf T€ - 96. II. Lage des Unternehmens Die Lage des Unternehmens ist geprägt vom operativen Kerngeschäft der öffentlichen Wasserversorgung. Die Vermögenslage der Rheingauwasser GmbH stellt sich sowohl im Verhältnis des langfristig zum kurzfristig gebundenen Kapital, sowie im Vergleich zum Vorjahr als stabil dar. Das Wasserversorgungsgeschäft ist sehr anlagenintensiv. Die detaillierte Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Übersicht (Anlage III, Blatt 4) des Anhangs ersichtlich. Die Zugänge des Anlagevermögens inkl. der Anlagen im Bau belaufen sich auf rd. T€ 1.327. Diese resultieren u. a. aus den folgenden Maßnahmen:
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen waren überwiegend solche der Verbrauchsabrechnung. Nicht mehr werthaltige Forderungen wurden ausgebucht bzw. wertberichtigt. Der Finanzbedarf ergab sich im Wesentlichen aus den Investitionen, zu deren Finanzierung im abgelaufenen Wirtschaftsjahr ein neues Kreditmarktdarlehen in Höhe von 1.400.000 € aufgenommen worden ist. Alle Zins- und Tilgungsleistungen wurden stets planmäßig geleistet. Die Kontokorrentkreditlinie wurde zur Überbrückung eines kurzfristigen Liquiditätsbedarfs ausgenutzt. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen wurden stets innerhalb der Zahlungsziele beglichen, vereinbarte Skonti wurden gezogen. Das Jahr 2023 war für die Rheingauwasser ein schwieriges Wirtschaftsjahr und zeigt noch einmal deutliche die Abhängigkeit von den klimatischen Entwicklungen. Die wirtschaftliche Lage des Unternehmens kann dennoch als stabil bezeichnet werden B. Bericht über die zukünftige Entwicklung sowie Chancen und Risiken des Unternehmens I. Voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens Die Rheingauwasser GmbH wird auch in Zukunft die Versorgung der Kunden und die Unterhaltung der wasserwirtschaftlichen Anlagen im Versorgungsgebiet sicherstellen. Eine Ausdehnung neuer Geschäftsfelder ist derzeit nicht vorgesehen. An der Erweiterung der bestehenden Geschäftsfelder wird intensiv gearbeitet. Die Höhe der Erlöse ist im Wesentlichen von der verkauften Wassermenge abhängig. Diese wird sowohl durch demografische, aber insbesondere auch durch die klimatischen Entwicklungen beeinflusst. Zusätzlich spielen technische Entwicklungen, insbesondere Bewässerungs- und Poolsysteme, eine nicht zu vernachlässigende Rolle. Die klimatischen Entwicklungen wird einen maßgeblichen Einfluss auf das Verbrauchsverhalten der Kunden haben. Durch die Vielzahl der Niederschläge im Jahr 2023 ist der Frischwasserbedarf deutlich zurückgegangen, was sich im Jahresergebnis widerspiegelt. In der langfristigen Betrachtung ist von einer kontinuierlichen Steigerung der Pro-Kopf-Verbräuche und somit der Verkaufsmengen bzw. Umsatzerlöse auszugehen. Einen positiven Einfluss auf das Wassergeschäft haben die gute regionale Entwicklung und die klimatischen Veränderungen. Insbesondere die Trockenperioden in den vergangenen Jahren haben die Trendentwicklung noch einmal deutlich aufgezeigt. In den Sommermonaten werden besonders die punktuellen Spitzenverbräuche zunehmen und die gesamte Wasserversorgung vor große Herausforderungen stellen. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre wurden analysiert und auf dieser Grundlage soll eine Strategie für die zukünftige sichere Trinkwasserversorgung der Region aufgebaut werden. In enger Abstimmung mit dem Aufsichtsrat wird eine Prioritätenliste aufgestellt und die Maßnahmen kontinuierlich abgearbeitet. Die engere Zusammenarbeit mit dem Wasserbeschaffungsverband Rheingau-Taunus sowie der umliegenden Wasserversorger ist hierzu zwingend erforderlich. Wie bereits in den Vorjahren wurden die Gespräche zu einzelnen Maßnahmen und die Ausrichtung auf zukünftige gemeinsame Schwerpunkte intensiviert. Zukünftig werden Reinvestitionen zur Sicherstellung einer langfristig sicheren Trinkwasserversorgung weiterhin auf vergleichbarem Niveau erforderlich sein. Ziel der Rheingauwasser GmbH ist es, auch zukünftig eine sichere Trinkwasserversorgung zu gewährleisten. II. Chancen- und Risikobericht In Folge der aktuellen weltwirtschaftlichen Entwicklungen werden die Wasserpreise zunehmend steigen. Insbesondere die Inflation, steigende Personalkosten und die Marktentwicklung kann durch den Versorger auf Dauer nicht kompensiert werden. Entsprechend wird eine Anpassung der Wasserlieferungspreise bzw. der Zählergrundgebühr unumgänglich sein. Damit einhergehend besteht ein Risiko hinsichtlich der Prüfung durch die Aufsichtsbehörden. Das gestiegene Zinsniveau wird sich mittelfristig nicht verändern und macht die Finanzierung der Investitionen über Fremdkapital weniger attraktiv. Generell sind die Anforderungen zur Kreditvergabe auch für öffentliche Unternehmen gestiegen. Umso wichtiger ist es, dass zukünftig das Eigenkapital der Gesellschaft gestärkt wird und somit auch langfristige Investitionen abgesichert sind. Der Wasserverkaufsmenge im Geschäftsjahr 2023 reduzierte sich gegenüber dem Vorjahr um ca. 6,5 %. Die Ursache liegt vorwiegend in den klimatischen Rahmenbedingungen im abgelaufenen Jahr. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass es sich hierbei um eine übliche klimatische Schwankung handelt und der Einfluss des Klimawandels sich fortsetzen wird. Damit steht die öffentliche Trinkwasserversorgung weiterhin vor großen Herausforderungen. Mittelfristig ist mit einer Fortsetzung dieses Trends zu rechnen. Die klimatischen Veränderungen sind unverkennbar und werden das Wassergeschäft in den kommenden Jahren maßgeblich prägen. Ziel ist es, die Strukturen an die neuen Entwicklungen anzupassen und Alternativlösungen zur Stärkung der Versorgungssicherheit zu erarbeiten. Auf Grundlage des kommunalen Wasserkonzeptes nach dem Leitbild "Integriertes Wasserressourcen-Management Rhein-Main" können die Maßnahmen zur langfristigen Sicherstellung der Trinkwasserversorgung abgeleitet werden. Dieses Konzept wird die Grundlage für die Strategie zur langfristigen Sicherstellung der Wasserversorgung in der Region sein. Es gilt die Maßnahmen dieses Konzeptes konsequent weiterzuentwickeln und umzusetzen. Aufgrund der weltpolitischen Entwicklung im Jahr 2023 wird in der Entwicklung der Energiekosten mit deutlichen steigenden Preisen gerechnet. Investitionen in eine ökologische Stromproduktion sowie die Zielsetzung der deutlichen Verringerung fossiler Brennstoffe werden sich spürbar auch die auf die Verbraucherpreise auswirken. Mit jährlich steigenden staatlichen Abgaben wird zudem gerechnet. Mit der Fortsetzung der konsequenten Optimierung des Energiebedarfs und der Einkaufsstrategie kann diesem Trend entgegengewirkt werden. Mit der Unterstützung des Energiemanagementsystem ISO 50001 können weitere Potentiale aufgedeckt und kontinuierlich abgearbeitet werden. Ein Risiko, das den Bestand der Rheingauwasser GmbH gefährden könnte, besteht derzeit nicht. Die Strukturen des Unternehmens lassen grundsätzlich die Übernahme weiterer Dienstleistungen für benachbarte Unternehmen zu. III. Prognosebericht Der seit dem Jahr 2022 andauernde Krieg in der Ukraine sowie dem Konflikt im Nahem Osten werden auch weiterhin wesentlichen Einfluss auf die wirtschaftliche Entwicklung haben. Insbesondere die Rohstoffpreise können, in Abhängigkeit der Entwicklung der Krisenherde, zu kurzfristigen Preissprüngen führen. Somit ist mittel- und langfristig mit weiter steigenden Kosten zu rechnen, welche einen Einfluss auf das Geschäftsmodel haben. Die Auswirkungen auf unser Geschäftsmodell und die Erreichung unserer Ziele für 2024 können zum Zeitpunkt der Berichterstattung noch nicht vollumfänglich abgeschätzt werden. Die Geschäftsführung erwarten auch in den kommenden Jahren eine kontinuierliche Steigerung des Trinkwasserbedarfs. Die weiterhin gute Entwicklung der Region sowie die klimatischen Veränderungen sind die wesentlichen Ursachen für diese erwartete Entwicklung. Um steigenden Bedarf gerecht zu werden, stehen wir in enger Abstimmung mit unseren Vorlieferanten. Des Weiteren sind zusätzliche Investitionen in die vorhandene Infrastruktur erforderlich. Der entwickelte Maßnahmenplan wird durch das Kommunale Wasserkonzept ergänzt werden. Eine konsequente Fortschreibung und Umsetzung der einzelnen Projekte ist ein Weg zur langfristigen Sicherstellung der Trinkwasserversorgung im Rheingau. Um der wirtschaftlichen Entwicklung entgegenzuwirken, mussten für das Jahr 2024 die Zählergrundgebühr und der Wasserbezugspreis erhöht werden. In den kommenden Jahren ist die Erwirtschaftung von Gewinnen sowie die Reduzierung der Verschuldung für den anhaltenden wirtschaftlichen Erfolg der Gesellschaft erforderlich. Angestrebt wird eine EK-Quote von mindestens 25 %. Die Erlöse werden ausschließlich durch den Wasserverkauf beeinflusst. Die erwarteten Verbrauchssteigerungen werden sich aber nicht direkt in den Jahresüberschüssen widerspiegeln. Insbesondere in den Sommermonaten, wenn ein erhöhter Spitzenbedarf besteht, muss entsprechend teures Spitzenwasser zugekauft werden. Wir sind bestrebt, alternative Lösungsansätze zu finden und dadurch das finanzielle Risiko des Spitzenwassers weiter zu minimieren. Für das Geschäftsjahr 2024 rechnet die Geschäftsführung auf Grundlage des Wasserverkaufs der Vorjahre und den Preisanpassung der Grundpreise und des Wasserbezugspreises mit einer leichten Steigerung der Gesamterträge auf rund T€ 7.198. Unter allen Aspekten bleibt die Prämisse die Einhaltung des Erfolgsplanes und der Erwirtschaftung von niedrigen Gewinnen. Der Wirtschaftsplan 2024 sieht einen Gewinn von T€ 130 vor. Für die aus heutiger Sicht notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen im Bereich der Gewinnung, Speicherung und Verteilung stehen die finanziellen Mittel zur Verfügung. Ein steigendes Zinsniveau bei der Neuaufnahme von Investitionskrediten wird voraussichtlich in den kommenden Jahren dafür sorgen, dass die Zinsbelastung wieder ansteigt. Schwerpunkt der Aktivitäten der nächsten Jahre wird die (Weiter-)Entwicklung von Maßnahmen zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit des Unternehmens sein.
Eltville, 17. Mai 2024 Rheingauwasser GmbH Geschäftsführung Mario Schellhardt Andrea Thelen BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023RHEINGAUWASSER GMBH, ELTVILLE AM RHEINAKTIVA
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023RHEINGAUWASSER GMBH, ELTVILLE AM RHEINI. Allgemeines Die Rheingauwasser GmbH hat ihren Sitz in Eltville am Rhein. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichtes Wiesbaden unter HRB 23364 eingetragen. Der Jahresabschluss wurde gemäß § 17 Abs. 1 Gesellschaftsvertrag nach für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuchs erstellt. Ergänzend waren die Vorschriften des GmbH-Gesetzes zu beachten. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB). II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bewertet wurden die Sachanlagen und die immateriellen Vermögensgüter zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten einschließlich Nebenkosten. Bei den Herstellungskosten wurde ein Materialgemeinkostenzuschlagssatz von 32 Prozent auf die Materialeinzelkosten veranschlagt. Des Weiteren wurde von dem Wahlrecht der Aktivierung von allgemeinen Verwaltungskosten Gebrauch gemacht. Der Verwaltungsgemeinkostenzuschlagssatz beläuft sich hierbei auf 12 Prozent, deren Bezugsgröße die Einzelkosten von bezogenen Fremdleistungen sind. Die abnutzbaren Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenstände werden planmäßig abgeschrieben. Im Berichtsjahr wurden die Abschreibungen linear vorgenommen. Für die turnusmäßig zu wechselnden Wasserzähler wurde ein Festwert in Höhe von Aufwendungen für 2.280 Stück gebildet, welches dem Mittelwert der ausgetauschten Wasserzähler der zurückliegenden drei Jahre entspricht. Die Abschreibung wird ab dem Monat des Zugangs anteilig für das verbleibende Wirtschaftsjahr berechnet. Geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Nettoanschaffungskosten den Betrag von 250,00 € nicht übersteigen, werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben; ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. Geringwertige Vermögensgegenstände, deren Nettoanschaffungskosten den Betrag von 250,00 €, aber nicht von 1.000,00 € übersteigen, werden aktiviert und analog § 6 Abs. 2a EStG 5 Jahre abgeschrieben. Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten (§ 253 I 1 HGB). Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips. Auf länger lagernde Materialbestände werden Abschreibungen vorgenommen. Für die Ermittlung der Anschaffungskosten wird das Bewertungsvereinfachungsverfahren nach der Durchschnittsmethode angewendet. Die Durchschnittsmethode bildet den Verbrauch nach unserer eingesetzten Lagertechnik den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend ab. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit den Nennbeträgen bewertet. Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos bei den Liefer- und Leistungsforderungen wurde eine angemessene Einzel- und Pauschalwertberichtigung vorgenommen. Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB). Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden nach Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) zum Nennwert oder zu Anschaffungskosten bilanziert und bewertet. Der Sonderposten für Investitionszuschüsse beinhaltet Zuschüsse zum Sachanlagevermögen. Die ertragswirksame Auflösung erfolgt analog der Nutzungsdauer der mit diesen Mitteln finanzierten Vermögensgegenstände. Die empfangenen Baukostenzuschüsse und Hausanschlusskostenerstattungen werden passiviert und jährlich in der Höhe des Abschreibungssatzes, der für den bezuschussten Vermögensgegenstand gilt, erfolgswirksam aufgelöst. Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB). Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB). Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten werden nach Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) zum Nennwert oder zu Anschaffungskosten bilanziert und bewertet. III. Angaben zur Bilanz 1. Anlagennachweis Die Aufgliederung und Entwicklung des Anlagevermögens mit den historischen Anschaffungskosten und den kumulierten Abschreibungen werden gemäß § 284 Abs. 3 HGB auf Seite 7 dargestellt. 2. Forderungen Die Restlaufzeit sämtlicher Forderungen und sonstiger Vermögensgegenstände beträgt bis zu einem Jahr. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen nicht (Vj. € 0,00), die mit denen ein Beteiligungsverhältnis betragen € 770,01 (Vj. € 752,64). Die Forderungen gegenüber Gesellschaftern betragen € 770,01 (Vj. € 752,64). Zusätzlich bestehen Forderungen gegenüber Kreditinstituten in Höhe von € 17,99 (Vj. € 0,00). 3. Rückstellungen Es wurden Rückstellungen in Höhe von € 242.586,13 passiviert. Diese Rückstellungen wurden für Personalaufwendungen (€ 31.984,79), Jahresabschlusskosten, Aufbewahrung der Geschäftsunterlagen und Steuerklärung (€ 33.601,34), sowie Sonstige Rückstellung (€ 177.000,00) gebildet. Im Wesentlichen entfallen davon € 150.000,00 auf ausstehende Rechnungen für Bauleistungen und € 24.000,00 für die Bereitschaftspauschale des Tiefbauunternehmens. 4. Verbindlichkeiten Die Fristigkeit der Verbindlichkeiten und die sonstigen Angaben hierzu sind aus der nachstehenden Übersicht zu entnehmen:
Es sind keine Verbindlichkeiten durch Grundpfandrechte gesichert. Für die Darlehen bei Kreditinstituten sind Kommunalbürgschaften in anteiliger Höhe durch die Anteilseigner gestellt. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betragen € 33.804,12 (Vj. € 34.920,52). IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt. V. Sonstige Angaben 1. Personal und Organe der Gesellschaft Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 18 Arbeitnehmer beschäftigt. Davon waren 11 gewerbliche Arbeitnehmer (11 Vollzeitkraft) und 7 Angestellte (2 Vollzeit- und 5 Teilzeitkräfte). Die Geschäftsführer Herr Mario Schellhardt und Frau Andrea Thelen werden im Rahmen des bestehenden Betriebsführungsvertrags mit der REMONDIS EURAWASSER GmbH gestellt. Dem Aufsichtsrat gehörten in 2023 folgende Mitglieder an:
Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrates betrugen € 1.040,00 (Sitzungsgelder für die Teilnahme an den Aufsichtsratssitzungen und der Gesellschafterversammlung). Sonstige Vergütungen wurden nicht gezahlt. Die Geschäftsführer erhalten keine Bezüge von der Rheingauwasser GmbH. Dies ist mit dem Betriebsführungsvertrag abgegolten. 2. Abschlussprüferhonorar Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar beträgt € 8.500,00. Zusätzlich entfallen rd. € 1.600,00 auf Steuerberatungsleistungen. 3. Nachtragsbericht Die aktuelle weltwirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2024 wird weiterhin wesentlich durch den Krieg in der Ukraine und dem Konflikt im Nahen Osten bestimmt. Die Inflation stagniert und wird im Monat April 2024 voraussichtlich 2,4 % betragen. Die Preise für Rohstoffe sind Anfang 2024 gefallen und seither auf einem stabilen Niveau. Durch die aktuelle politische Entwicklung wird aber weiterhin mit steigende Energiekosten gerechnet. Von einer Anpassung des Leitzinses der EZB wird gegenwertig nicht ausgegangen, was auch zukünftig ein erhöhtes Zinsniveau zur Folge hat. Der aktuelle Zinssatz für kommunale Unternehmen beläuft sich auf ca. 4 %. Auf die aktuelle wirtschaftliche Entwicklung erfordert entsprechendes unternehmerisches Handeln. Die im Jahr 2023 allgemeinen Lieferengpässe bei Baumaterialien und E-Technik haben sich spürbar verbessert. Aber auch im Jahr 2024 werden sich die allgegenwertigen Personalengpässe negativ auf die Umsetzung von Baumaßnahmen auswirken. Durch die aktuelle Marktentwicklung rechnen wir derzeit mit punktuellen finanziellen Auswirkungen auf unser Geschäftsmodell und somit auch auf die Erreichung unserer Ziele 2024. Ein wesentlichen Einflussfaktoren auf die Erreichung der Ziele haben die klimatischen Entwicklungen, welche jedoch nicht beeinflusst werden können. 4. Ergebnisverwendung Der Jahresverlust des Geschäftsjahres 2023 in Höhe von € 95.859,02 soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Eltville, 17. Mai 2024 Rheingauwasser GmbH Geschäftsführung Mario Schellhardt Andrea Thelen Angaben zur Feststellung: Das Jahresergebnis wurde am 26. Juni 2024 festgestellt. Anlagenspiegel zum 31.12.2023
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Rheingauwasser GmbH, Eltville am Rhein Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Rheingauwasser GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Rheingauwasser GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 27 Abs. 2 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften i.V.m. den Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes des Bundeslandes Hessen in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigung) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein unter Beachtung der landesrechtlichen Vorschriften zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften i.V.m. den Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes des Bundeslandes Hessen entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften i.V.m. den Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes des Bundeslandes Hessen zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen augrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein unter Beachtung der landesrechtlichen Vorschriften zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften i.V.m. den Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes des Bundeslandes Hessen entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Mainz, 17. Mai 2024 DORNBACH
GmbH
Kern, Wirtschaftsprüfer Laehn, Wirtschaftsprüfer |
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