L & P
Car Design GmbH
Bremen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
128.694,00 |
113.630,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.931,00 |
2.896,00 |
| II.
Sachanlagen |
121.138,00 |
105.109,00 |
| III.
Finanzanlagen |
5.625,00 |
5.625,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
989.464,54 |
838.567,15 |
| I.
Vorräte |
423.481,69 |
341.234,51 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
515.419,94 |
386.424,32 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
108.340,50 |
105.280,50 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
50.562,91 |
110.908,32 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
713,88 |
8.383,88 |
| Aktiva |
1.118.872,42 |
960.581,03 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
339.061,94 |
281.640,15 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
256.640,15 |
227.153,18 |
| III.
Jahresüberschuss |
57.421,79 |
29.486,97 |
| B.
Rückstellungen |
27.684,01 |
31.897,24 |
| C.
Verbindlichkeiten |
564.178,10 |
470.269,02 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
430.393,02 |
292.838,07 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
133.785,08 |
177.430,95 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
50,00 |
3.591,07 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
176.774,62 |
176.774,62 |
| E.
Passive latente Steuern |
11.173,75 |
|
| Passiva |
1.118.872,42 |
960.581,03 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die L & P Car Design GmbH mit Sitz in Bremen ist
beim Handelsregister B des Amtsgerichts Bremen unter der
HRB 30716 eingetragen.
II. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die
Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, den
ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung aufgestellt.
Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne
des § 267 Abs. 1 HGB Anwendung.
III. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätzen
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB
sowie unter Berücksichtigung der besonderen
Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften,
§§ 265, 268-274a, §§ 276-277 HGB, und
unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der
§§ 252-256a HGB aufgestellt.
Auf die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung finden die Vorschriften der § 266 und
§ 275 HGB sowie § 42 GmbHG Anwendung. Die Gewinn-
und Verlustrechnung wird entsprechend dem
Gesamtkostenverfahren dargestellt.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten.
Anlagevermögen
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
werden zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer
voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear, im
Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Dabei werden
entgeltlich erworbene EDV-Programme über eine
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei Jahren
abgeschrieben. Eine Ausnahme bilden die EDV-Programme mit
Anschaffungskosten unter EUR 250,00; diese werden
sofort in voller Höhe aufwandswirksam erfasst.
Sachanlagen sind grundsätzlich mit den
Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten,
vermindert um planmäßige Abschreibungen,
angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen
erfolgen unter Zugrundelegung der voraussichtlichen
Nutzungsdauern von ein bis 13 Jahren linear.
In Bezug auf die Bilanzierung
geringwertiger Wirtschaftsgüter wird
handelsrechtlich die steuerrechtliche Regelung des
§ 6 Abs. 2 EStG angewendet. Anschaffungs-
oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen
Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer
selbständigen Nutzung fähig sind, werden im
Geschäftsjahr der Anschaffung in voller Höhe als
Aufwand erfasst, wenn die Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen
Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut
EUR 250,00 nicht übersteigen. Geringwertige
Anlagegüter mit Anschaffungskosten von mehr als
EUR 250,00 und nicht mehr als EUR 800,00 sind
unter Angabe des Tages der Anschaffung sowie der
Anschaffungskosten in das Anlagenverzeichnis aufgenommen,
gleichzeitig in voller Höhe abgeschrieben und fiktiv
als Abgang erfasst worden (Abgangsfiktion).
Die
Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bewertet.
Umlaufvermögen
Die
Vorräte sind zu Anschaffungskosten unter
Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips am
Bilanzstichtag bewertet. Die Bestände sind durch eine
körperliche Bestandaufnahme ermittelt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert
bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren
Wert und unter Berücksichtigung aller erkennbaren
Risiken angesetzt. Uneinbringliche Forderungen wurden
abgeschrieben.
Geschäftsvorfälle in fremder Währung
werden zum jeweiligen Tageskurs eingebucht. Forderungen und
Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit
nicht mehr als ein Jahr beträgt, sind mit dem
Euroreferenzkurs am Bilanzstichtag bewertet. Beträgt
die Restlaufzeit mehr als ein Jahr, sind eventuelle
Kursverluste am Bilanzstichtag berücksichtigt. Gewinne
und Verluste aus der Umrechnung von
Fremdwährungsgeschäften sind erfolgswirksam
erfasst und in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert
unter dem Posten "sonstige betriebliche Erträge" bzw.
"sonstige betriebliche Aufwendungen" ausgewiesen.
Die
flüssigen Mittel sind zum Nennwert angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten
Als
aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen
vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand
für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt
darstellen.
Latente Steuern
Für die Ermittlung
latenter Steuern aufgrund von temporären oder
quasi-permanenten Differenzen zwischen den
handelsrechtlichen Wertansätzen von
Vermögensgegenständen, Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen
Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher
Verlustvorträge werden diese mit den
unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt
des Abbaus der Differenzen bewertet und die Beträge
der sich ergebenden Steuerbe- und entlastung nicht
abgezinst. Aktive und passive Steuerlatenzen werden
verrechnet.
Eigenkapital
Das
gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt
EUR 25.000,00 und ist unverändert gegenüber dem
Vorjahr.
Rückstellungen
Die
Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die
sonstigen Rückstellungen umfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen und sind
in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Rückzahlungs- bzw.
Erfüllungsbetrages bewertet. Rückstellungen mit
einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz abgezinst.
Verbindlichkeiten
Die
Verbindlichkeiten sind zu ihren
Erfüllungsbeträgen ausgewiesen.
IV. Erläuterungen zu Bilanzposten
Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist unter Angabe der
Abschreibungen des Geschäftsjahres im
Anlagenspiegel dargestellt.
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
beträgt 44.444,32 EUR (Vorjahr:
95.541,64 EUR).
V. Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse
Eventualverbindlichkeiten oder andere nicht aus der
Bilanz ersichtliche wesentliche Haftungsverhältnisse
i.S.d. § 251 HGB lagen zum Bilanzstichtag nicht vor.
Arbeitnehmer
Die Gesellschaft beschäftigte im Durchschnitt 9
Mitarbeiter im Berichtsjahr (Vorjahr: 15 Mitarbeiter).
Geschäftsführung
Geschäftsführer der Gesellschaft waren im
Geschäftsjahr:
Beniamin Pawel Witkiewicz,
Alexander Diesendorf
Ein gesetzliches Aufsichtsorgan existiert nicht.
Unterschrift der Geschäftsführung
Bremen, 31.10.2024
gez.
Beniamin Pawel Witkiewicz, Alexander Diesendorf
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.11.2024
festgestellt.
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