HGI
GmbH
Harburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 23.02.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
23.2.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
124,00 |
0,00 |
| I.
Sachanlagen |
1,00 |
0,00 |
| II.
Finanzanlagen |
123,00 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
131.857,89 |
0,00 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
125.103,88 |
0,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
6.754,01 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
131.981,89 |
0,00 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
23.2.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
18.424,12 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
0,00 |
| II.
Jahresfehlbetrag |
6.575,88 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
726,00 |
0,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
112.831,77 |
0,00 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
112.831,77 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
131.981,89 |
0,00 |
Anhang
zur Bilanz
A. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
- § 284 Absatz 2 Nr. 1 HGB
Die Sachanlagen des Anlagevermögens wurden
zu Anschaffungskosten nach § 255 I HGB,
abzüglich steuerlich zulässiger Abschreibungen,
bewertet.
Die planmäßigen Abschreibungen
wurden linear vorgenommen.
Die geringwertigen Wirtschaftsgüter
wurden voll abgeschrieben.
Die Finanzanlagen wurden mit den
Anschaffungskosten angesetzt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden mit dem
Nennwert, dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen wurden
Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
Die liquiden Mittel wurden zum Nominalwert angesetzt.
Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennbetrag
angesetzt.
Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen wurden in Höhe des Betrages
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
B. Informationen zur Bilanz
- § 285 Satz 1 Nr. 1a HGB
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren fällt nicht an.
C. Sonstige Angaben
- § 285 Satz 1 Nr. 10 HGB
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 HGB, somit besteht keine
Prüfungspflicht für den Jahresabschluß und
keine Pflicht zur Aufstellung eines Lageberichtes nach
§ 289 HGB .
Für den Anhang werden die Erleichterungen des
§ 288 HGB in Anspruch genommen. Die sonstigen
Pflichtangaben ergeben sich aus der Bilanz.
Geschäftsführerorgane
Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der
Gesellschaft von Herrn Fürnrohr Armin u. Herrn
Mitzel Siegfried geführt, § 285 (10) HGB.
Außer den Geschäftsführern waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt.
München, den 20.12.2012
die Geschäftsführer:
gez. FÜRNROHR Armin
gez. MITZEL Siegfried
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.12.2012 festgestellt.
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