DEPO engineering GmbH
Selbe AdresseIngenieurbüros für Fachplanung von technischer Gebäudeausrüstung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Louis Fabio Lübke seit 11.10.2023 | Vorstandsmitglied |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Green-Tech-Building Participation AGLeipzigJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020BILANZ zum 31. Dezember 2020Green-Tech-Building Participation AG, BürenAKTIVA
PASSIVA
Büren, den 13. Juni 2022 Handelsrecht ANLAGENSPIEGEL zum 31. Dezember 2020Green-Tech-Building Participation AG, Büren
Handelsrecht Anhang für das Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020I. ALLGEMEINES Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 HGB. Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB (§§ 238 ff HGB) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB) sowie des AktG aufgestellt worden. Soweit sich im Geschäftsjahr gegenüber dem Vorjahr aus den Gliederungsvorschriften des HGB und des AktG ein abweichender Ausweis oder Wert von Positionen in der Bilanz sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung ergeben haben, wurde dem Prinzip der Darstellungsstetigkeit (§ 265 Abs. 1 HGB) durch Anpassung der Vorjahreszahlen bzw. des Vorjahresausweises entsprochen. II. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im Wesentlichen an den ertragsteuerlichen Vorschriften ausgerichtet. Es waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend: Die Gesellschaft weist zum 31.12.2020 einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von EUR 1.602.308,66 aus und ist damit bilanziell überschuldet. Der mit der Erstellung des Jahresabschlusses beauftragte Steuerberater hat gemäß § 102 StaRUG vorsorglich einen Hinweis auf das Vorliegen eines möglichen Insolvenzgrundes nach den §§ 17 bis 19 der Insolvenzordnung und die sich daran anknüpfenden Pflichten des Vorstands und der Mitglieder der Überwachungsorgane erteilt. Die Geschäftsführung der Gesellschaft ist der Auffassung, dass die Voraussetzungen zur Bewertung unter der Annahme der Unternehmensfortführung gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB im Hinblick auf qualifizierte Rangrücktritte für Darlehensverbindlichkeiten in einer den nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag übersteigender Höhe gewährleistet sind und auch kein Insolvenzgrund nach §§ 17 bis 19 InsO vorliegt. Die immateriellen Vermögensgegenstände sowie das Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um die steuerlich zulässigen Abschreibungen angesetzt. Bei Zugängen von beweglichen Anlagegegenständen wurden die Abschreibungen pro rata temporis vorgenommen. Steuerliche Sonderabschreibungen gemäß § 7g EStG wurden nicht vorgenommen. Es kamen Abschreibungssätze zwischen 10,00 % und 33,33 % zum Ansatz. Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden gemäß § 6 Absatz 2 EStG im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Forderungen aus Lieferung und Leistung sowie sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Beachtung des Niederstwertprinzips zum Nennwert angesetzt. Für die Forderungen aus Lieferung und Leistung erfolgte keine Pauschalwertberichtigung. Einzelwertberichtigungen wurden nicht vorgenommen. Flüssige Mittel wurden zu Nominalwerten angesetzt. Bei der Bemessung der Rückstellungen wurden allen erkennbaren Risiken und Lasten angemessen und ausreichend Rechnung getragen. Drohverlustrückstellungen waren nicht zu bilden. Steuerlich gebotene Abzinsungen wurden, soweit erforderlich, vorgenommen. Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. III. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ Ausleihungen und Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind der Bilanz zu entnehmen. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind der Bilanz zu entnehmen. Die Aufgliederung und die Bewegungen des Anlagevermögens sind dem Anlagenspiegel in der Anlage zu entnehmen. IV. ANGABEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. IV. SONSTIGE ANGABEN An der Gesellschaft ist die Swiss Building Consult AG zum Ablauf des 31.12.2020 unmittelbar mit 100% beteiligt gewesen, § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG i.V.m. §§ 20 Abs. 1, 16, 17 AktG. Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beläuft sich zum 31.12.2020 auf € 2.150.000,00, eingeteilt in 2.150.000 Stückaktien (Inhaberaktien) zum Nennwert von jeweils € 1,00. Rücklagen gemäß § 150 AktG waren nicht zu bilden. Dem Aufsichtsrat haben im abgelaufenen Geschäftsjahr die folgenden Personen angehört: Frau Daniela Theil (01.01.-31.12.2020), Aufsichtsratsvorsitzende Kauffrau Herr Alfons Rosner (01.01.-31.12.2020), stellv. Aufsichtsratsvorsitzender Kaufmann Herr Stefan Stiller (01.01.- 31.12.2020) Kaufmann Zum Vorstand war im abgelaufenen Geschäftsjahr bestellt: Herr Manfred Rosner (01.01. - 22.07.2020) Kaufmann Herr Daniel Großmann (01.01.-31.12.2020) Kaufmann Die Geschäftsführung und die Vertretung der Gesellschaft oblagen im abgelaufenen Geschäftsjahr dem Vorstand.
Büren, den 13.06.2022 sonstiger Berichtsbestandteil Der Jahresabschluss wurde von dem Aufsichtsrat am 30.06.2022 gebilligt. |
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