Chilly & Co. GmbHLiquidiert

07407 Rudolstadt, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Jena HRB 503222
Eingetragen
28.11.2008
Branche
Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenWärme- und KältehandelGroßhandel mit Fisch und Fischerzeugnissen
Gegenstand
Das Betreiben gastronomischer Einrichtungen, sowie der Handel, der Onlinehandel und die Vermietung entsprechenden Equipmentes

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

Chilly & Co. GmbH

Rudolstadt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

II. Sachanlagen

82.069

36.838

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

17.793

6.000

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

8.027

6.208

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

10.662

7.179

C. Rechnungsabgrenzungsposten

aktive Rechnungsabgrenzung

3.544

1.059

Summe Aktiva

122.247

57.284



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

30.000

30.000

IV. Verlustvortrag

-81


V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

-11.788

-81

B. Rückstellungen

7.883

550

C. Verbindlichkeiten

1. Verbindl. gg. Kreditinstitute

2. Verbindl. aus Lief./Leist.

3. sonst. Verbindlichkeiten

47.044

12.302

36.889

96.235

26.815

Summe Passiva

122.247

57.284

ANHANG

A. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

(I) Vorbemerkung

Posten in der Bilanz, welche im Geschäftsjahr keinen Betrag ausweisen werden gem. §265Abs. 8 HGB nicht angegeben.

(II) Vermögensgegenstände des Anlagevermögens

Nichtabnutzbare Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden gem. § 253 Abs.1S.1 HGB i.V.m. § 6 Abs.1Nr.2 EStG zu Anschaffungskosten angesetzt, soweit der Teilwert aufgrund einer voraussichtlich dauernden Wertminderung nicht niedriger ist.

Für abnutzbare, bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind und deren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten 150,00 € nicht übersteigen, wurde von der Anwendung des § 6 Abs.2 EStG Gebrauch gemacht.

Für abnutzbare, bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind und deren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten 150,00 €, aber nicht 1.000,00 € übersteigen, wurde gem. § 6 Abs.2a EStG ein Sammelposten gebildet.

(III) Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens

Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens werden grundsätzlich gemäß § 253 Abs.3 und § 256 HGB i.V.m. § 6 Abs.1 Nr.2 EStG zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung wird auf den niedrigeren Teilwert abgeschrieben.

Grundlage für die Bilanzierung des Vorratsvermögens ist eine körperliche Bestandsaufnahme zum Bilanzstichtag gemäß §§ 240 ff. HGB.

B.Rückstellungen

Rückstellungen werden gemäß § 249 Abs.1 HGB für alle am Bilanzstichtag erkennbaren ungewissen Verbindlichkeiten in der Weise gebildet, dass die Bewertung nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erfolgt.

C.Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten werden gemäß § 253 Abs.1 S.2 i.V.m. § 6 Abs.1 Nr.3 EStG mit dem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Hinweis zur Offenlegung

Die Gesellschaft ist am Bilanzstichtag in die Größenklasse einer kleinen Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs.1 HGB einzuordnen.

 

Marcus Klatt und Stefan Röser / Geschäftsführer

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