Arthus
GmbH
Gelsenkirchen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.437,00 |
5.085,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.049,00 |
2.307,00 |
| II.
Sachanlagen |
3.388,00 |
2.778,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
157.446,29 |
129.749,39 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
152.226,06 |
127.599,80 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
103.306,53 |
93.896,14 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
5.220,23 |
2.149,59 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
770,49 |
1.190,49 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
162.653,78 |
136.024,88 |
Passiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
133.644,46 |
123.654,28 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
98.654,28 |
103.929,58 |
| III.
Jahresüberschuss |
9.990,18 |
-5.275,30 |
| B.
Rückstellungen |
16.439,94 |
4.468,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
12.569,38 |
7.902,60 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
12.569,38 |
7.902,60 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
162.653,78 |
136.024,88 |
sonstige Berichtsbestandteile
Die arthus GmbH weist zum 31. Dezember 2015 die
Größenmerkmale einer Kleinstkapitalgesellschaft
i.S.v. § 267a Abs. 1 HGB auf. Auf die Aufstellung
eines Lageberichtes wurde gem. § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB
verzichtet.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB
aufgestellt. Die Ausweis und Gliederungsbestimmungen
entsprechen den gesetzlichen Vorschriften.
I. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1) Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten, vermindert
um planmäßige Abschreibung, bewertet. Bei der
Ermittlung der planmäßigen Abschreibung kam
generell die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung.
Die Abschreibungsdauer wurde unter Zugrundelegung der
steuerlichen AfA-Tabellen geschätzt.
2) Geringwertige Wirtschaftsgüter sind im
Erwerbsjahr voll abgeschrieben worden, wobei aus
Vereinfachungsgründen im Jahr des Zugangs ein Abgang
unterstellt wurde.
3) Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
sind unter Berücksichtigung des erkennbaren und latent
vorhandenen Ausfallrisikos bewertet worden.
4) Der Ansatz der sonstigen
Vermögensgegenstände erfolgt zum Nominalwert.
5) Die Steuer- und sonstigen Rückstellungen sind
so bemessen, dass sie alle erkennbaren Risiken in
ausreichendem Umfang Rechnung tragen.
6) Liquide Mittel und Eigenkapital
Die liquiden Mittel und die Posten des Eigenkapitals
wurden zum Nominalwert bilanziert.
7) Rückstellungen
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen werden in Höhe des Betrages
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist. Sie werden so bemessen, dass sie
allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen
Rechnung tragen.
8) Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit ihren
Rückzahlungsbeträgen am Bilanzstichtag bewertet.
II. Sonstige Angaben
1. Mitglieder des Geschäftsführungsorgans
(§ 285 Nr. 10 HGB)
Alleinvertretungsberechtigte
Geschäftsführerin der Gesellschaft war im
Geschäftsjahr 2015
2. Sonstige Haftungsverhältnisse (§ 268 Abs. 7
HGB)
Zum Bilanzstichtag liegen keine weiteren
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB vor.
Gelsenkirchen, 13. Dezember 2016
gez. Margret Thiel
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.09.2016 festgestellt.
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