Sparkasse Göttingen

Stammdaten

Register
Amtsgericht Göttingen HRA 3542
Eingetragen
11.5.2006
Branche
Kreditinstitute des SparkassensektorsKreditinstitute mit SonderaufgabenKreditinstitute des Genossenschaftssektors
Gegenstand
Betreiben aller banküblichen Geschäfte i.S.d. § 4 des Sparkassengesetzes für das Land Niedersachsen (NSpG).

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Uwe Maier
seit 13.11.2023
Vorstandsmitglied
Ines Dietze
seit 3.2.2022
Vorstandsmitglied

Beteiligungen

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Sparkasse Göttingen

Göttingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

der Sparkasse Göttingen
Sitz Göttingen / Niedersachsen
eingetragen beim Amtsgericht Göttingen
Handelsregister-Nr. 3542

Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023

Aktivseite

31.12.2022
EUR EUR EUR TEUR
1. Barreserve
a) Kassenbestand 19.475.214,18 20.825
b) Guthaben bei der Deutschen Bundesbank 33.699.885,15 36.021
53.175.099,33 56.846
2. Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei der Deutschen Bundesbank zugelassen sind
a) Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen sowie ähnliche Schuldtitel öffentlicher Stellen 0,00 0
b) Wechsel 0,00 0
0,00 0
3. Forderungen an Kreditinstitute
a) täglich fällig 492.035.953,53 487.031
b) andere Forderungen 23.280.771,04 32.249
515.316.724,57 519.280
4. Forderungen an Kunden 3.691.583.963,52 3.815.204
darunter:
durch Grund- 1.320.094.146,16 EUR (1.542.322)
pfandrechte
gesichert
Kommunalkredite 107.518.102,36 EUR (98.024)
5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
a) Geldmarktpapiere
aa) von öffentlichen Emittenten 0,00 0
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 0,00 EUR (0)
ab) von anderen Emittenten 0,00 0
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 0,00 EUR (0)
0,00 0
b) Anleihen und Schuldverschreibungen
ba) von öffentlichen Emittenten 100.694.181,78 154.901
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 100.694.181,78 EUR (154.901)
bb) von anderen Emittenten 29.235.224,84 45.288
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 14.498.234,16 EUR (25.060)
129.929.406,62 200.189
c) eigene Schuldverschreibungen 0,00 0
Nennbetrag 0,00 EUR (0)
129.929.406,62 200.189
6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 50.761.281,07 121.665
6a. Handelsbestand 0,00 0
7. Beteiligungen 22.394.651,16 22.395
darunter:
an Kreditinstituten 0,00 EUR (0)
an Finanzdienstleistungsinstituten 0,00 EUR (0)
an Wertpapierinstituten 0,00 EUR (0)
8. Anteile an verbundenen Unternehmen 7.448.764,09 7.623
darunter:
an Kreditinstituten 0,00 EUR (0)
an Finanzdienstleistungsinstituten 0,00 EUR (0)
an Wertpapierinstituten 0,00 EUR (0)
9. Treuhandvermögen 20.902.051,62 27.866
darunter:
Treuhandkredite 20.902.051,62 EUR (27.866)
10. Ausgleichsforderungen gegen die öffentliche Hand einschließlich 0,00 0
Schuldverschreibungen aus deren Umtausch
11. Immaterielle Anlagewerte
a) Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 0,00 0
b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 25.776,00 63
c) Geschäfts- oder Firmenwert 0,00 0
d) geleistete Anzahlungen 0,00 0
25.776,00 63
12. Sachanlagen 61.966.936,05 66.782
13. Sonstige Vermögensgegenstände 2.942.371,03 2.365
14. Rechnungsabgrenzungsposten 310.668,13 218
Summe der Aktiva 4.556.757.693,19 4.840.495

Passivseite

31.12.2022
EUR EUR EUR TEUR
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
a) täglich fällig 15.072.232,47 7.183
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 601.558.722,76 689.540
616.630.955,23 696.723
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
a) Spareinlagen
aa) mit vereinbarter Kündigungsfrist von drei Monaten 582.469.447,93 617.742
ab) mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten 174.506.629,41 199.668
756.976.077,34 817.410
b) andere Verbindlichkeiten
ba) täglich fällig 2.344.320.715,20 2.755.903
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 321.274.677,71 88.777
2.665.595.392,91 2.844.679
3.422.571.470,25 3.662.089
3. Verbriefte Verbindlichkeiten
a) begebene Schuldverschreibungen 1.307.439,46 2.106
b) andere verbriefte Verbindlichkeiten 0,00 0
darunter:
Geldmarktpapiere 0,00 EUR (0)
1.307.439,46 2.106
3a. Handelsbestand 0,00 0
4. Treuhandverbindlichkeiten 20.902.051,62 27.866
darunter:
Treuhandkredite 20.902.051,62 EUR (27.866)
5. Sonstige Verbindlichkeiten 4.830.690,59 2.248
6. Rechnungsabgrenzungsposten 58.947,37 70
7. Rückstellungen
a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 51.602.082,00 52.697
b) Steuerrückstellungen 5.102.775,83 2.957
c) andere Rückstellungen 16.615.549,31 19.216
73.320.407,14 74.871
8. (weggefallen)
9. Nachrangige Verbindlichkeiten 47.868.371,48 25.714
10. Genussrechtskapital 0,00 0
darunter: vor Ablauf von zwei Jahren fällig 0,00 EUR (0)
11. Fonds für allgemeine Bankrisiken 122.500.000,00 108.000
12. Eigenkapital
a) gezeichnetes Kapital 21.616.986,14 21.617
b) Kapitalrücklage 0,00 0
c) Gewinnrücklagen
ca) Sicherheitsrücklage 219.190.971,68 213.275
cb) andere Rücklagen 0,00 0
219.190.971,68 213.275
d) Bilanzgewinn 5.959.402,23 5.916
246.767.360,05 240.808
Summe der Passiva 4.556.757.693,19 4.840.495
1. Eventualverbindlichkeiten
a) Eventualverbindlichkeiten aus weitergegebenen abgerechneten Wechseln 0,00 0
b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen 37.846.336,21 41.619
Über eine weitere, nicht quantifizierbare Eventualverbindlichkeit wird im Anhang berichtet.
c) Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten 0,00 0
37.846.336,21 41.619
2. Andere Verpflichtungen
a) Rücknahmeverpflichtungen aus unechten Pensionsgeschäften 0,00 0
b) Platzierungs- und Übernahmeverpflichtungen 0,00 0
c) Unwiderrufliche Kreditzusagen 273.180.550,80 412.280
273.180.550,80 412.280

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

1.1.-31.12.2022
EUR EUR EUR TEUR
1. Zinserträge aus
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften 106.080.997,01 69.724
darunter: abgesetzte negative Zinsen 0,00 EUR (656)
aus der Abzinsung von Rückstellungen 315.392,00 EUR (0)
b) festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen 4.086.756,83 1.456
darunter: abgesetzte negative Zinsen 0,00 EUR (0)
110.167.753,84 71.180
2. Zinsaufwendungen 29.515.448,60 10.902
darunter: abgesetzte positive Zinsen 8.958,18 EUR (1.952)
aus der Aufzinsung von Rückstellungen 1.015.144,97 EUR (1.656)
80.652.305,24 60.278
3. Laufende Erträge aus
a) Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren 2.705.790,67 4.991
b) Beteiligungen 3.093.804,97 2.747
c) Anteilen an verbundenen Unternehmen 83.333,57 86
5.882.929,21 7.825
4. Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen 52.837,83 32
5. Provisionserträge 31.895.526,23 35.121
6. Provisionsaufwendungen 1.250.401,95 1.638
30.645.124,28 33.483
7. Nettoertrag des Handelsbestands 0,00 0
8. Sonstige betriebliche Erträge 7.381.272,90 2.822
darunter: aus der Fremdwährungsumrechnung 75.253,21 EUR (128)
9. (weggefallen)
124.614.469,46 104.440
10. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter 33.542.639,45 34.908
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 10.372.403,84 11.355
darunter: für Altersversorgung 4.017.592,31 EUR (4.982)
43.915.043,29 46.263
b) andere Verwaltungsaufwendungen 25.320.909,31 24.227
69.235.952,60 70.490
11. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen 4.804.383,75 4.116
12. Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.601.581,52 834
darunter: aus der Fremdwährungsumrechnung 34.844,60 EUR (82)
13. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft 19.909.125,17 11.395
14. Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft 0,00 0
19.909.125,17 11.395
15. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere 0,00 2.224
16. Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren 1.182.029,92 0
1.182.029,92 2.224
17. Aufwendungen aus Verlustübernahme 2.653,92 0
18. Zuführungen zum Fonds für allgemeine Bankrisiken 14.500.000,00 3.400
19. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 15.742.802,42 11.980
20. Außerordentliche Erträge 0,00 0
21. Außerordentliche Aufwendungen 0,00 0
22. Außerordentliches Ergebnis 0,00 0
23. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 9.663.480,81 5.959
24. Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 12 ausgewiesen 119.919,38 106
9.783.400,19 6.064
25. Jahresüberschuss 5.959.402,23 5.916
26. Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr 0,00 0
5.959.402,23 5.916
27. Entnahmen aus Gewinnrücklagen
a) aus der Sicherheitsrücklage 0,00 0
b) aus anderen Rücklagen 0,00 0
0,00 0
5.959.402,23 5.916
28. Einstellungen in Gewinnrücklagen
a) in die Sicherheitsrücklage 0,00 0
b) in andere Rücklagen 0,00 0
0,00 0
29. Bilanzgewinn 5.959.402,23 5.916

ANHANG

VORBEMERKUNG

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute (RechKredV) aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung richtet sich nach den vorgeschriebenen Formblättern.

BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden entspricht den allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB unter Berücksichtigung der für Kreditinstitute geltenden Sonderregelungen (§§ 340 ff. HGB).

1. Aktiva

1.1 Forderungen

Die Forderungen an Kunden und Kreditinstitute (einschließlich Schuldscheindarlehen) wurden mit ihrem Nennwert angesetzt, der Unterschiedsbetrag zwischen dem Nennwert und dem niedrigeren Auszahlungsbetrag wurde unter den Rechnungsabgrenzungsposten der Passivseite aufgenommen. Er wird grundsätzlich laufzeit- und kapitalanteilig aufgelöst, im Falle von Festzinsvereinbarungen erfolgt die Verteilung auf die Dauer der Festzinsbindung. Das gilt auch für Darlehen aus sog. Weiterleitungsmitteln.

Erkennbaren Risiken im Kreditgeschäft wird im Rahmen der turnusmäßigen bzw. anlassbezogenen Kreditüberwachung durch Bildung von Einzelwertberichtigungen und Rückstellungen Rechnung getragen. Die Höhe der Einzelwertberichtigung bemisst sich regelmäßig nach dem Unterschiedsbetrag zwischen der ausfallgefährdeten Kreditforderung und dem erwarteten Realisationswert der gestellten Kreditsicherheiten.

Den latenten Ausfallrisiken wird durch eine pauschale Risikovorsorge in Form von Wertberichtigungen und Rückstellungen Rechnung getragen, die wir auf Basis der Stellungnahme IDW RS BFA 7 bewertet haben.

Dabei haben wir mit der in der internen Risikosteuerung eingesetzten Anwendung CreditPortfolioView (CPV) für das vorgenannte Kreditportfolio den erwarteten Verlust für einen 12-Monatszeitraum ohne Anrechnung einer Bonitätsprämie berechnet. Der erwartete Verlust wurde mit Hilfe eines Kreditrisikomodells mit den auf Basis der eingesetzten Risikoklassifizierungsverfahren bestimmten statistischen Ausfallwahrscheinlichkeiten ermittelt.

Grundlage dieser Berechnung waren insbesondere die mit unseren Ratingverfahren auf Grundlage der Vergangenheit ermittelten Ausfallwahrscheinlichkeiten der Kreditnehmer für einen 12-Monatszeitraum und die im Rahmen der Kreditprozesse bewerteten Sicherheiten. Adressen, die im Rahmen der internen Risikosteuerung im Hinblick auf einen Ausfall als risikolos betrachtet werden, wurden auch für die handelsbilanzielle Betrachtung ausgeschlossen.

Die im Rahmen der Berechnung der Pauschalwertberichtigung verwendeten Parameter spiegeln nach unserer Einschätzung die Risikosituation zum Abschlussstichtag ausreichend wider.

Wir haben als Voraussetzung für die Anwendung der Bewertungsvereinfachung im Rahmen der Kreditvergabepraxis sichergestellt, dass die Konditionenvereinbarung bei Kreditausreichung unter Berücksichtigung einer risikoadäquaten Bonitätsprämie erfolgt, deren Höhe sich an dem erwarteten Verlust über die Restlaufzeit orientiert. Diese Ausgeglichenheitsannahme haben wir zum Bilanzstichtag überprüft. Dabei haben wir auch im Rahmen eines Stichtagsvergleichs die Entwicklung des mit CreditPortfolioView für die Restlaufzeit berechneten erwarteten Verlusts des Portfolios (sog. Lifetime Expected Loss) analysiert. Die Grundlagen der Berechnungen entsprechen im Wesentlichen der Ermittlung des erwarteten Verlusts für einen 12-Monatszeitraum. Danach kann die Ausgeglichenheit weiter angenommen werden.

Der Ausweis der Pauschalwertberichtigungen erfolgt als Risikovorsorge zu den Forderungen an Kunden (Aktivposten 4). Die für Eventualverbindlichkeiten sowie unwiderrufliche Kreditzusagen ermittelten Pauschalwertberichtigungen werden an den Unterstrichpositionen abgesetzt und als Risikovorsorge bzw. pauschale Rückstellungen in den anderen Rückstellungen (Passivposten 7c) ausgewiesen. Für widerrufliche Kreditzusagen erfolgt allein der Ausweis als Risikovorsorge bzw. pauschale Rückstellungen in den anderen Rückstellungen (Passivposten 7c).

Für die besonderen Risiken des Geschäftszweiges der Kreditinstitute wurde Vorsorge getroffen.

1.2 Wertpapiere

Die Wertpapiere werden nach dem strengen Niederstwertprinzip bilanziert. Zum Bilanzstichtag erfolgt die Bewertung mit den Anschaffungskosten bzw. den niedrigeren Börsenkursen oder den niedrigeren beizulegenden Werten. Dies gilt auch für die Wertpapiere des Anlagevermögens.

Für die Ermittlung des Bewertungskurses haben wir die festverzinslichen Wertpapiere daraufhin untersucht, ob zum Bilanzstichtag ein aktiver Markt vorliegt. Für die Abgrenzung, ob ein aktiver Markt vorliegt, haben wir die Kriterien zugrunde gelegt, die in der MiFiD II (Markets in Financial Instruments Directive - Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014) für die Abgrenzung eines liquiden von einem illiquiden Markt festgelegt wurden. Auf Basis der Abgrenzungskriterien liegen für die festverzinslichen Wertpapiere ausschließlich nicht aktive Märkte vor.

In den Fällen, in denen wir nicht von einem aktiven Markt ausgehen konnten (insgesamt 128.500 TEUR Nominalvolumen der festverzinslichen Wertpapiere), haben wir die Bewertung anhand von Kursen des Kursinformationsanbieters Refinitiv Germany GmbH vorgenommen, denen unter Verwendung laufzeit- und risikoadäquater Zinssätze ein Discounted-Cashflow-Modell zugrunde liegt.

Darüber hinaus weisen wir unter Aktiva Posten 5 auch variabel verzinsliche Inhaberschuldverschreibungen mit einem Einstandswert von 1.275 TEUR aus, die aus der Zerlegung der im Rahmen von Sparkassen-Kreditbasket-Transaktionen erworbenen Credit-Linked-Notes resultieren. Der beizulegende Wert wurde unter Verwendung der Discounted-Cashflow-Methode ermittelt. Weitergehende Informationen enthalten die Erläuterungen zur Bilanzierung und Bewertung von Kreditderivaten.

Die unter Aktiva Posten 6 ausgewiesenen Investmentfondsanteile werden zum Anschaffungswert bzw. zum niedrigeren investmentrechtlichen Rücknahmepreis (strenges Niederstwertprinzip) angesetzt. Die unter Aktiva Posten 6 ausgewiesenen Anteile an Gesellschaften, die sich als Alternativer Investmentfonds (AIF) qualifizieren, haben wir zu Anschaffungskosten angesetzt.

1.3 Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen

Die Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen sind zu Anschaffungskosten bzw. im Falle vorübergehender sowie dauernder Wertminderungen zum niedrigeren beizulegenden Zeitwert angesetzt. Die Beteiligungsbewertung erfolgt grundsätzlich nach dem Ertragswertverfahren. Andere Bewertungsmethoden kommen dann zum Einsatz, wenn die Art beziehungsweise der betragliche Umfang der Beteiligung dies rechtfertigen.

1.4 Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagevermögen

Das Sachanlagevermögen und die immateriellen Anlagewerte werden mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer, angesetzt. Bei dauernder Wertminderung wird zum niedrigeren beizulegenden Zeitwert bilanziert.

Vermögensgegenstände von geringem Wert (Anschaffungskosten bis 250 EUR) werden sofort als Sachaufwand erfasst. Bei Anschaffungswerten bis zu 1.000 EUR und immateriellen Anlagewerten (Software) bis zu 800 EUR ohne Mehrwertsteuer im Einzelfall erfolgt analog zur steuerlichen Regelung des § 6 Abs. 2a EStG die Einstellung in einen Sammelposten, der linear mit je einem Fünftel jährlich abgeschrieben wird. Für in Vorjahren angeschaffte Vermögensgegenstände bis 1.000 EUR wurden Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG gebildet, die linear zu einem Fünftel abgeschrieben werden.

1.5 Sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Vermögensgegenstände, die nicht dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen, werden nach den für das Umlaufvermögen geltenden Vorschriften bewertet. Die hier ausgewiesenen Finanzanlagen werden ebenfalls nach dem strengen Niederstwertprinzip zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren Wert am Bilanzstichtag bewertet.

2. Passiva

2.1 Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Der Unterschied zwischen dem Erfüllungs- und dem Ausgabebetrag wird unter den Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen.

2.2 Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt, sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Beträgt die Zeitspanne bis zum erwarteten Erfüllungszeitpunkt mehr als ein Jahr, erfolgt eine Abzinsung mit einem laufzeitadäquaten Zinssatz gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV). Die Erfolge aus der Aufzinsung werden im Zinsbereich ausgewiesen.

Nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreien Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden die zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden sowie derivative Finanzinstrumente, insbesondere Zinsswaps, des Bankbuchs einem Saldierungsbereich zugeordnet. Für diesen ist unter Berücksichtigung von voraussichtlich zur Bewirtschaftung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungs-, Risiko- und Verwaltungskosten) zu prüfen, ob aus den noch zu erwartenden Zahlungsströmen bis zur vollständigen Abwicklung des Bestands ein Verlust droht. Die Sparkasse wendet die barwertige Berechnungsmethode an. Der Barwert ergibt sich aus den zum Abschlussstichtag abgezinsten Zahlungsströmen des Bankbuchs. Betrags- und Laufzeitinkongruenzen sind mittels fiktiver Geschäfte zu schließen. Auf der Passivseite ist dabei der angenommene individuelle Refinanzierungsaufschlag der Sparkasse zu berücksichtigen. Die künftigen für die vollständige Abwicklung des Bankbuchs benötigten Verwaltungskosten wurden aus statistischen Daten abgeleitet. Der ermittelte Verwaltungskostensatz wurde auch für den Einbezug sogenannter Overheadkosten berücksichtigt. Weiterhin wurden Gebühren und Provisionserträge, die direkt aus den Zinsprodukten resultieren, im Rahmen der verlustfreien Ermittlung des Bankbuchs berücksichtigt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich kein Verpflichtungsüberschuss.

Die Pensionsrückstellungen wurden nach dem modifizierten Teilwertverfahren unter Zugrundelegung der Richttafeln Heubeck 2018 G bewertet. Bei der Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde der auf das Jahresende prognostizierte Durchschnittszins von 1,83 % für die pauschal angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren zugrunde gelegt. Im Vergleich zu dem von der Deutschen Bundesbank auf den Bilanzstichtag zum 31. Dezember 2023 veröffentlichten Zinssatz von 1,82 % ergaben sich lediglich geringfügige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse. Die bis zur voraussichtlichen Erfüllung zu erwartenden Gehalts- und Rentensteigerungen haben wir mit jährlich 2,60 % berücksichtigt.

Altersteilzeitverträge wurden bis zum 31. Dezember 2022 auf der Grundlage des Altersteilzeitgesetzes und des Tarifvertrags zur Regelung der Altersteilzeit abgeschlossen. Bei den hierfür gebildeten Rückstellungen werden künftige Lohn- und Gehaltssteigerungen von 4,00 % angenommen. Die durchschnittliche Restlaufzeit der Verträge beträgt 2 Jahre. Die Abzinsung erfolgt mit dem der durchschnittlichen Restlaufzeit der Verträge entsprechenden Zinssatz von 1,00 %.

Der BGH hat mit Urteil vom 27. April 2021 (Az. XI ZR 26/20) den AGB-Änderungsmechanismus in den AGB einer Bank für unwirksam erklärt. Bis zu einer ausdrücklichen Zustimmung stellen wir derzeit insbesondere für Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Girokonto die Preise insoweit nicht in Rechnung, wie sie Preisanpassungen in den letzten drei Jahren vor der Verkündung des BGH Urteils umfassen. Von unseren Kunden geltend gemachte Erstattungsansprüche haben wir nach einer internen rechtlichen Bewertung der Anspruchsgrundlagen reguliert. Für noch in der Zukunft zu erwartende Erstattungsansprüche haben wir im Rahmen einer vernünftigen kaufmännischen Beurteilung Rückstellungen gebildet.

Die Sparkasse ist tarifvertraglich verpflichtet, für ihre Beschäftigten eine zu einer Betriebsrente führende Versicherung bei einer kommunalen Zusatzversorgungskasse abzuschließen. Sie erfüllt diese Verpflichtung durch Anmeldung der betreffenden Mitarbeiter bei der Emder Zusatzversorgungskasse für Sparkassen (ZVK-Sparkassen) mit Sitz in Emden. Die ZVK-Sparkassen ist eine kommunale Zusatzversorgungseinrichtung im Sinne des § 1 des Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K) vom 1. März 2002. Träger der ZVK-Sparkassen ist der Niedersächsische Sparkassen- und Giroverband in Hannover, der das Vermögen der ZVK-Sparkassen als Sondervermögen getrennt von seinem übrigen Vermögen verwaltet.

Die Versorgungsverpflichtungen werden von der ZVK-Sparkassen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Zugrundelegung der Richttafeln Heubeck 2018 G mit 7- jähriger Generationenverschiebung bewertet, um den kassenindividuellen Verhältnissen angemessen Rechnung zu tragen.

Nachdem die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes sich mit Wirkung vom 1. Januar 2002 auf eine Abkehr von dem seit 1967 bestehenden Gesamtversorgungssystem verständigt hatten, hat die ZVK-Sparkassen zum 1. Januar 2003 den Versicherten- und Rentnerbestand in zwei getrennte Abrechnungsverbände unterteilt, den Abrechnungsverband P für die zu diesem Zeitpunkt Pflichtversicherten bzw. den Abrechnungsverband R für die sog. Altrentner.

Seit diesem Zeitpunkt ist der Abrechnungsverband P unter Zugrundelegung der Bewertungsparameter gemäß ATV-K vom 1. März 2002 kapitalgedeckt.

Bei den aktiven Beschäftigten beträgt der Beitragssatz seit dem 1. Januar 2021 nach einer stufenweisen Anhebung in den Vorjahren 5,8 %. Hiervon werden 5,4 % durch die Sparkasse und 0,4 % von den Arbeitnehmern getragen. Bemessungsgrundlage für den Beitrag sind die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte; sie beliefen sich im Geschäftsjahr 2023 auf 30.718 TEUR.

Die ZVK-Sparkassen hat in 2022 die Kapitaldeckung im Abrechnungsverband R erreicht und diesen in 2023 rückwirkend zum 1. Januar 2023 auf den Abrechnungsverband P nach Genehmigung verschmolzen. Für den Abrechnungsverband R wurde bis zum Erreichen der Kapitaldeckung eine Umlage in Höhe von 2,2 % und ein Sanierungsgeld in Höhe von 1,5 % der zusatzversicherungspflichtigen Entgelte erhoben. Die Bewertung der Versorgungsverpflichtungen für die Altrentner berücksichtigt die zugesagte jährliche Erhöhung der Renten um 1,0 %.

3. Gewinn- und Verlustrechnung

3.1 Positive Zinsaufwendungen

Für die bei anderen Kreditinstituten aufgenommenen Weiterleitungsmittel wurden uns Zinsen vergütet, die wir mit den unter GV-Posten 2 ausgewiesenen Zinsaufwendungen verrechnet haben.

4. Angaben zu Derivaten und zur Fremdwährungsumrechnung

4.1 Derivate

Die zur Steuerung von Zinsänderungsrisiken bestimmten Zinsswapgeschäfte werden in die verlustfreie Bewertung des Zinsbuches einbezogen und insoweit nicht gesondert bewertet.

Im Rahmen von Sparkassen-Kreditbasket-Transaktionen werden Kreditderivate als Sicherungsnehmer und als Sicherungsgeber gehalten. Erworbene Credit Linked Notes (CLN) beabsichtigen wir bis zur Endfälligkeit zu halten. Wir weisen unter den Wertpapieren eine Schuldverschreibung und für die übernommenen Adressenausfallrisiken eine Eventualverbindlichkeit (Credit Default Swap) unter dem Bilanzstrich aus, die wir getrennt voneinander bewerten. Die Wertpapiere werden zum strengen Niederstwertprinzip angesetzt. Soweit erforderlich wird für drohende Ausfälle aus Credit Linked Notes eine Rückstellung in Höhe der erwarteten Ausgleichsleistung gebildet. Als Sicherheit erhaltene CDS werden nicht eigenständig bilanziert, sondern bei der Bewertung der abgesicherten Forderung, das heißt bei der Ermittlung von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen sowie den Rückstellungen im Kreditgeschäft, berücksichtigt.

Die strukturierten Produkte (Forwarddarlehen im Kundengeschäft, Schuldscheine mit Kündigungsrechten) wurden gemäß den Voraussetzungen des IDW RS HFA 22 einheitlich (ohne Abspaltung der Nebenrechte) bilanziert und bewertet.

4.2 Fremdwährungsumrechnung

Die auf Fremdwährung lautenden Vermögensgegenstände und Schulden sowie die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung sind zum EZB-Referenzkurs am Bilanzstichtag in Euro umgerechnet worden.

ERLÄUTERUNGEN ZUR JAHRESBILANZ

Für die Gliederung nach Restlaufzeiten wurde auf die Einbeziehung der anteiligen Zinsen gem. § 11 RechKredV verzichtet. Insofern stimmen die Bilanzbestände nicht mit den Endbeträgen laut Fristengliederung überein.

AKTIVA

Posten 3: Forderungen an Kreditinstitute

Die unter Posten 3 b) andere Forderungen ausgewiesenen Bestände gliedern sich mit Ausnahme der darin enthaltenen Bausparguthaben nach ihrer Restlaufzeit wie folgt:

- bis drei Monate 2.217
TEUR
- mehr als drei Monate bis ein Jahr 4.536 TEUR
- mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 6.937 TEUR
- mehr als fünf Jahre 1.904 TEUR
Forderungen an die eigene Girozentrale: 10.319 TEUR

Posten 4: Forderungen an Kunden

Die Forderungen an Kunden gliedern sich nach ihrer Restlaufzeit wie folgt:

- bis drei Monate 104.786
TEUR
- mehr als drei Monate bis ein Jahr 201.860 TEUR
- mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 900.484 TEUR
- mehr als fünf Jahre 2.428.227 TEUR
Forderungen mit unbestimmter Laufzeit: 54.643 TEUR

Forderungen an verbundene Unternehmen:

Bestand am Bilanzstichtag 13.901 TEUR
Bestand am 31.12. des Vorjahres 13.715 TEUR

Forderungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht:

Bestand am Bilanzstichtag 35.762 TEUR
Bestand am 31.12. des Vorjahres 36.129 TEUR

Forderungen mit Nachrangabrede:

Bestand am Bilanzstichtag 45.006 TEUR
Bestand am 31.12. des Vorjahres 45.228 TEUR

darunter:

Forderungen an verbundene Unternehmen:

Bestand am Bilanzstichtag 13.901 TEUR
Bestand am 31.12. des Vorjahres 13.715 TEUR

Forderungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht:

Bestand am Bilanzstichtag 30.762 TEUR
Bestand am 31.12. des Vorjahres 31.129 TEUR

Posten 5: Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere

Forderungen mit Nachrangabrede:

Bestand am Bilanzstichtag 7.341 TEUR
Bestand am 31.12. des Vorjahres 7.168 TEUR

Von den unter Aktiva Posten 5 enthaltenen börsenfähigen Wertpapieren sind

börsennotiert 117.756
TEUR
nicht börsennotiert 12.173 TEUR
Im Bilanzposten enthaltene Beträge, die in dem Jahr, das auf den Bilanzstichtag folgt, fällig werden 27.105 TEUR

Posten 6: Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere

Von den unter Aktiva Posten 6 ausgewiesenen börsenfähigen Wertpapieren sind

börsennotiert - TEUR
nicht börsennotiert 11.700 TEUR

Posten 7 und 8: Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen

Die Sparkasse ist am Stammkapital des Sparkassenverbandes Niedersachsen, Hannover, mit einem Anteil von 3,54 % beteiligt. Angaben zum Eigenkapital und zum Jahresergebnis unterbleiben aufgrund von § 286 Abs. 3 Satz 2 HGB.

Weitere Angaben zum Anteilsbesitz nach § 285 Nr. 11 HGB entfallen, weil sie gemäß § 286 Abs. 3 Nr. 1 HGB für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse von untergeordneter Bedeutung sind.

Auf die Erstellung eines Konzernabschlusses wurde verzichtet, weil die Einbeziehung der Tochterunternehmen für die Verschaffung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von untergeordneter Bedeutung ist (§ 296 Abs. 2 HGB).

Posten 9: Treuhandvermögen

Das Treuhandvermögen gliedert sich wie folgt:

Forderungen an Kunden 20.902 TEUR

Posten 12: Sachanlagen

Die für sparkassenbetriebliche Zwecke genutzten Grundstücke und Bauten belaufen sich auf (Bilanzwert) 54.863 TEUR
Der Bilanzwert der Betriebs- und Geschäftsausstattung beträgt 6.241 TEUR

Posten 13: Sonstige Vermögensgegenstände

In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen an verbundene Unternehmen enthalten:

Bestand am Bilanzstichtag 262 TEUR
Bestand am 31.12. des Vorjahres 32 TEUR

Die Sparkasse ist an der DKE-GbR mit Sitz in Berlin als unbeschränkt haftender Gesellschafter beteiligt.

Aus der Bankenabgabe bestehen unwiderrufliche Zahlungsverpflichtungen in Höhe von 1.261 TEUR (Vorjahr 964 TEUR), für die unter den sonstigen Vermögensgegenstände ausgewiesene Barsicherheiten in gleicher Höhe gestellt sind.

Posten 14: Rechnungsabgrenzungsposten

In den Rechnungsabgrenzungsposten sind enthalten:

Unterschiedsbetrag zwischen dem Erfüllungs- und dem niedrigeren Ausgabebetrag bei Verbindlichkeiten oder Anleihen 10 TEUR
Bestand am 31.12. des Vorjahres 12 TEUR
Der Gesamtbetrag der auf Fremdwährung lautenden Vermögensgegenstände beläuft sich auf 4.758 TEUR

Anlagenspiegel (ohne Zusammenfassungen gemäß § 34 Abs. 3 RechKredV)

Entwicklung des Anlagevermögens (Angaben in TEUR)

Entwicklung der Anschaffungs-/Herstellungskosten
(tsd. Euro) Stand per 01.01. Zugang Abgang Umbuch. Stand per 31.12.
Schuldverschrei- 58.350,1 0,0 13.801,6 0,0 44.548,5
bungen und andere
festverzinsliche Wertpapiere
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 51.705,7 1.304,0 1.600,0 0,0 51.409,6
Beteiligungen 54.810,6 0,0 5,0 0,0 54.805,6
Anteile an verbundenen Unternehmen 16.903,7 1.000,0 1.263,8 0,0 16.639,8
Immaterielle Anlagewerte 1.767,0 0,0 1.188,4 0,0 578,6
Sachanlagen 108.033,6 232,7 5.155,0 0,0 103.111,3
Sonstige Vermögensgegenstände 441,3 0,0 437,0 0,0 4,3
kumulierte Abschreibungen
(tsd. Euro) Stand per 01.01. Zugang Abgang Umbuch. Zuschr. Stand per 31.12.
Schuldverschrei- 2.514,4 0,0 113,4 0,0 1.173,9 1.227,1
bungen und andere
festverzinsliche Wertpapiere
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 576,5 115,6 0,0 0,0 43,7 648,4
Beteiligungen 32.415,9 0,0 5,0 0,0 0,0 32.410,9
Anteile an verbundenen Unternehmen 9.281,0 36,0 125,9 0,0 0,0 9.191,0
Immaterielle Anlagewerte 1.704,2 37,0 1.188,4 0,0 0,0 552,8
Sachanlagen 41.251,2 4.767,3 4.874,2 0,0 0,0 41.144,3
Sonstige Vermögensgegenstände 425,6 11,5 437,0 0,0 0,0 0,0
Buchwerte
(tsd. Euro) Buchwert per 31.12. Buchwert Vorjahr
Schuldverschrei- 43.321,4 55.835,7
bungen und andere
festverzinsliche Wertpapiere
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 50.761,3 51.129,2
Beteiligungen 22.394,7 22.394,7
Anteile an verbundenen Unternehmen 7.448,8 7.622,7
Immaterielle Anlagewerte 25,8 62,8
Sachanlagen 61.966,9 66.782,4
Sonstige Vermögensgegenstände 4,3 15,7

PASSIVA

Posten 1: Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Die unter Posten 1 b) ausgewiesenen Bestände gliedern sich nach ihrer Restlaufzeit wie folgt:

- bis drei Monate 10.416 TEUR
- mehr als drei Monate bis ein Jahr 108.082 TEUR
- mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 145.652 TEUR
- mehr als fünf Jahre 334.618 TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber der eigenen Girozentrale: 260.254 TEUR
Gesamtbetrag der als Sicherheit für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten übertragenen Vermögensgegenstände 301.751 TEUR

Posten 2: Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

Die unter Posten 2 a) Unterposten ab) ausgewiesenen Bestände gliedern sich nach ihrer Restlaufzeit wie folgt:

- bis drei Monate 3.591 TEUR
- mehr als drei Monate bis ein Jahr 170.245 TEUR
- mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 671 TEUR
- mehr als fünf Jahre - TEUR

Die unter Posten 2 b) Unterposten bb) ausgewiesenen Bestände gliedern sich nach ihrer Restlaufzeit wie folgt:

- bis drei Monate 70.423 TEUR
- mehr als drei Monate bis ein Jahr 191.908 TEUR
- mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 37.650 TEUR
- mehr als fünf Jahre 21.146 TEUR

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen:

Bestand am Bilanzstichtag 1.536 TEUR
Bestand am 31.12. des Vorjahres 936 TEUR

Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht:

Bestand am Bilanzstichtag 9.624 TEUR
Bestand am 31.12. des Vorjahres 10.391 TEUR

Posten 3a: Begebene Schuldverschreibungen

Von den ausgewiesenen Beständen werden im kommenden Geschäftsjahr fällig 1.300 TEUR

Posten 4: Treuhandverbindlichkeiten

Die Treuhandverbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 20.902 TEUR

Posten 6: Rechnungsabgrenzungsposten

In den Rechnungsabgrenzungsposten sind enthalten:

Unterschiedsbeträge zwischen dem Auszahlungsbetrag bzw. den Anschaffungskosten von Forderungen gegenüber dem höheren Nominalbetrag 59 TEUR
Bestand am 31.12. des Vorjahres 70 TEUR

Posten 7: Rückstellungen

Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzins der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 634 TEUR. Eine Ausschüttungssperre gemäß § 253 Abs. 6 HGB besteht nicht, da in Vorjahren in diesem Zusammenhang bereits ein entsprechender Betrag von 5.414 TEUR der Sicherheitsrücklage zugeführt wurde.

Posten 9: Nachrangige Verbindlichkeiten

Für nachrangige Verbindlichkeiten sind im Berichtsjahr 1.204 TEUR
Zinsen und andere Aufwendungen in Höhe von
angefallen.

Die Verbindlichkeiten mit Nachrangabrede von im Einzelfall mehr als 10% der Summe des Bilanzpostens 9 sind durch folgende Merkmale gekennzeichnet:

Betrag
TEUR
Währung Zinssatz
%
fällig am vorzeitige Rückzahlungs- Verpflichtung
10.000 TEUR 4,194 25.05.2034 nein
10.000 TEUR 6,915 02.06.2033 nein
5.000 TEUR 5,700 23.12.2030 nein

Die sonstigen Mittelaufnahmen sind im Durchschnitt mit 2,973 % verzinslich.

Die Ursprungslaufzeiten bewegen sich zwischen 6 Jahren und 10 Jahren.

Die Kapitalinstrumente erfüllen die Voraussetzungen des Artikel 63 CRR.

Innerhalb des nächsten Geschäftsjahres werden aus diesen 551 TEUR
Mittelaufnahmen zur Rückzahlung fällig.
Der Gesamtbetrag der auf Fremdwährung 12.798 TEUR
lautenden Verbindlichkeiten beläuft sich auf

PASSIVA UNTER DEM BILANZSTRICH

Für die Darlehensschuld eines Dritten mit unbestimmter Laufzeit haftet die Sparkasse anteilig für den Zinsdienst (derzeit 1,478 % auf einen Kapitalbetrag von 6.883 TEUR) und für ggf. anfallende Steuern sowie ggf. Kosten.

Bei den unter Posten 1 b) unter der Bilanz ausgewiesenen Eventualverbindlichkeiten handelt es sich um übernommene Bürgschafts- und Gewährleistungsverpflichtungen. Auf Basis der regelmäßigen Bonitätsbeurteilungen der Kunden im Rahmen unserer Kreditmanagementprozesse gehen wir für die hier ausgewiesenen Beträge davon aus, dass sie nicht zu wirtschaftlichen Belastungen der Sparkasse führen werden. Auch haben sich in den letzten Jahren nur geringfügige Ansprüche Dritter ergeben. Zum Abschlussstichtag bestanden keine Rückgriffsforderungen, Regress- oder Erstattungsansprüche in nennenswerter Höhe.

Im Passivposten 2 unter dem Strich treten folgende Einzelgeschäfte mit wesentlicher Bedeutung für die Gesamttätigkeit der Sparkasse hervor:

Unterposten c) Unwiderrufliche Kreditzusagen

Zwei befristete Kreditzusagen über insgesamt 104.500 TEUR

Durch die künftige Inanspruchnahme der unter Posten 2 c) ausgewiesenen unwiderruflichen Kreditzusagen entstehen nach den Erkenntnissen des Bilanzstichtages werthaltige Forderungen. Insoweit bestehen auch hier keine Anhaltspunkte dafür, dass sich mit einer Inanspruchnahme seitens der Kreditnehmer bereits Vermögensbelastungen der Sparkasse verbinden.

Sollte im Ausnahmefall aus einer Eventualverbindlichkeit oder einer unwiderruflichen Kreditzusage ein Verlust drohen, werden hierfür Rückstellungen gebildet und die unter der Bilanz ausgewiesenen Beträge entsprechend gekürzt.

TERMINGESCHÄFTE

Im Geschäftsjahr bestanden 25 Zinsswap-Vereinbarungen aus Vorjahren. Zusätzlich wurden 3 neue Zinsswap-Vereinbarungen abgeschlossen. Devisentermingeschäfte wurden als Botengeschäfte an die Norddeutsche Landesbank oder die Landesbank Hessen-Thüringen vermittelt.

DERIVATE

Die zinsbezogenen Geschäfte in Form von Zinsswaps wurden zur gesamtbankbezogenen Steuerung des Zinsänderungsrisikos abgeschlossen.

Restlaufzeiten Nennwert Zeitwert
bis 1 Jahr Zinsswaps - TEUR - TEUR
1 bis 5 Jahre Zinsswaps 31.000 TEUR -37 TEUR
>5 Jahre Zinsswaps 340.000 TEUR 46.891 TEUR
Summe 371.000 TEUR 46.854 TEUR

Der ausgewiesene Zeitwert enthält keine Zinsabgrenzungen und Kosten. Für die Zinsswaps wurde der Zeitwert als Barwert zukünftiger Zinszahlungsströme auf Basis der Marktzinsmethode ermittelt. Dabei fanden die Swap-Zinskurven vom 31. Dezember 2023 Verwendung.

Bei den Kreditbasket-Transaktionen ist die Sparkasse gleichzeitig Sicherungsgeber (Investor) und Sicherungsnehmer (Originator).

Nennwert Zeitwert Fälligkeit
Kreditbasket XVI 1.275 TEUR +1 TEUR 2024
Summe *) 1.275 TEUR +1 TEUR

*) Eventuelle Abweichungen in den Summen sind auf Rundungen zurückzuführen.

Der ausgewiesene Zeitwert enthält keine Zinsabgrenzungen und Kosten und entspricht dem Barwert bei Auflösung des CDS.

ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Posten 8: Sonstige betriebliche Erträge

Im Posten 8 sind Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 4.812 TEUR enthalten (periodenfremde Erträge).

Posten 10: Allgemeine Verwaltungsaufwendungen

Im Posten 10 sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von insgesamt 2.688 TEUR enthalten, die im Wesentlichen auf die Zuführungen für die Pensionsrückstellungen für Pensionsanwärter und Pensionsempfänger entfallen (1.925 TEUR).

Posten 11: Abschreibungen und Wertberichtigungen

Im Posten 11 sind außerplanmäßige Abschreibungen auf Grundstücke und Gebäude von insg. 1.138 TEUR enthalten, die aufgrund der allgemeinen Marktentwicklung vorgenommen wurden.

Posten 25: Jahresüberschuss

Die in früheren Jahren vorgenommenen steuerrechtlichen Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen wirken sich im vorliegenden Jahresabschluss in niedrigeren planmäßigen Abschreibungen aus; dies hat zu einem entsprechend höheren Steueraufwand geführt.

Der verbleibende Differenzbetrag hat das Jahresergebnis um 24 TEUR erhöht.

Posten 29: Bilanzgewinn

Der Verwaltungsrat wird den Jahresabschluss zum 31.12.2023 in der für den 12.06.2024 vorgesehenen Sitzung feststellen. Der Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses sieht vor, den Bilanzgewinn in Höhe von 5.959.402,23 EUR in voller Höhe der Sicherheitsrücklage zuzuführen.

SONSTIGE ANGABEN

LATENTE STEUERN

Aufgrund abweichender Ansatz- und Bewertungsregelungen zwischen Handels- und Steuerbilanz bestehen zum 31. Dezember 2023 Steuerlatenzen. Dabei wird der Gesamtbetrag der künftigen Steuerbelastungen durch absehbare Steuerentlastungen in Höhe von 17.270 TEUR überdeckt.

Eine passive Steuerabgrenzung war demzufolge nicht erforderlich, auf den Ansatz aktiver latenter Steuern wurde verzichtet. Passive latente Steuern aus dem steuerlich abweichenden Ansatz bei Grundstücken und Gebäuden sowie Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren wurden mit aktiven latenten Steuern auf temporäre Differenzen bei Forderungen an Kunden, Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren, Pensionsrückstellungen und anderen Rückstellungen saldiert. Die Ermittlung der Differenzen erfolgte bilanzpostenbezogen und unter Zugrundelegung eines Steuersatzes von 30,81 %. Aus Beteiligungen an Personengesellschaften resultierende, lediglich der Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag unterliegende Differenzen wurden bei den Berechnungen mit 15,825 % bewertet.

ANGABEN ZUM GESAMTHONORAR DES ABSCHLUSSPRÜFERS

Für Prüfungs- und weitere Leistungen des Abschlussprüfers sind im Geschäftsjahr 2023 folgende Aufwendungen angefallen:

- für Abschlussprüfungsleistungen 355 TEUR
- für andere Bestätigungsleistungen 30 TEUR

Bei den anderen Bestätigungsleistungen handelt es sich um folgende Leistungen:

Prüfung des Wertpapierdienstleistungs- und Depotgeschäfts

Bericht über das Ergebnis der jährlichen Prüfungen gemäß Abschnitt V Nr. 11 (1) AGB/BBk

ORGANE DER SPARKASSE GÖTTINGEN

Der Verwaltungsrat

Vorsitzender

Marcel Riethig - Landrat (bis 30.04.2024)

Petra Broistedt - Oberbürgermeisterin (ab 01.05.2024)

Mitglieder

Petra Broistedt - Oberbürgermeisterin

- zugleich erste stellvertretende Vorsitzende - (bis 30.04.2024)

Marcel Riethig - Landrat

- zugleich erster stellvertretender Vorsitzender - (ab 01.05.2024)

Harm Adam - Rechtsanwalt und Partner

Fritz Güntzler - geschäftsführender Wirtschaftsprüfer / Steuerberater, MdB

Dr. Thorsten Heinze - Geschäftsführer Unternehmensberatung

Dr. Ehsan Kangarani - Erster Staatsanwalt

Martin Rieth - Angestellter/Consultant (bis 03.03.2023)

Dr. Dagmar Sakowsky - Wissenschaftliche Angestellte i. R.

Prof. Dr. Christian Schrader - Professor für Verfassungs-, Umwelt- und Technikrecht i. R.

Thorben Siepmann - Dipl. Jurist/Referendar (ab 20.03.2023)

Birgit Sterr - Verwaltungsleiterin i. R.

Thomas Wedrins - Referent im Kultusministerium

Steffani Wirth - Mitglied des Kreistags und Fraktionsvorsitzende

Beschäftigtenvertreter

Oliver Klinger - Sparkassenangestellter

- zugleich zweiter stellvertretender Vorsitzender -

Stefanie Erdmann - Sparkassenangestellte

Iris Koch - Sparkassenangestellte i. R.

Matthias Matern - Sparkassenangestellter

Lothar Richter - Gewerkschaftssekretär i. R.

Kerstin Wandt-Gutsche - Sparkassenangestellte

Der Vorstand

Vorsitzende

Ines Dietze

Mitglieder

Michael Birlin (bis 30.09.2023)

- zugleich stellvertretender Vorsitzender -

Uwe Maier (seit 01.11.2023)

-zugleich stellvertretender Vorsitzender-

Vorstandsvertreter

Im Falle der Verhinderung wird der Vorstand vertreten durch:

Axel Rümenap

Andreas Poetsch

Marko Putaro (bis 30.06.2023)

Die Gesamtbezüge des Vorstands betrugen im Geschäftsjahr 1.135 TEUR, die Aufwandsentschädigung des Verwaltungsrates 144 TEUR.

Für Pensionsverpflichtungen und unter Passiva Posten 7c) ausgewiesene Verpflichtungen aus Übergangsruhegehaltszahlungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands und ihren Hinterbliebenen sind 24.969 TEUR zum 31. Dezember 2023 zurückgestellt; die laufenden Bezüge betrugen im Geschäftsjahr 1.744 TEUR.

Die Kredite an den Vorstand betragen 670 TEUR, an die Mitglieder des Verwaltungsrates waren 1.842 TEUR ausgereicht.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Im Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt: 2023 2022
Vollzeitkräfte 308 325
Teilzeitkräfte 270 285
578 610
Auszubildende 31 33
Insgesamt 609 643

 

Göttingen, den 15.05.2024

Sparkasse Göttingen

Der Vorstand

Dietze

Maier

Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs.1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2023
("länderspezifische Berichterstattung")

Die Sparkasse Göttingen hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgenden Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Sparkasse Göttingen besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren.

Die Sparkasse Göttingen definiert den Umsatz als Saldo aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen, Nettoertrag/-aufwand des Handelsbestands (Erträge und Aufwendungen saldiert) und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 124,6 Mio. EUR.

Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt im Jahresdurchschnitt 519 Beschäftigte.

Der Gewinn vor Steuern beträgt 15,7 Mio. EUR.

Die Steuern auf den Gewinn betragen 9,7 Mio. EUR. Die Steuern betreffen laufende Steuern.

Die Sparkasse Göttingen hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Sparkasse Göttingen, Göttingen

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Sparkasse Göttingen - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Sparkasse Göttingen für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Sparkasse zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Sparkasse unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen gemäß Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:

Bewertung der Forderungen an Kunden

Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt aufgebaut:

a) Sachverhalt und Problemstellung

b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

c) Verweis auf weitergehende Informationen

Bewertung der Forderungen an Kunden

a) Sachverhalt und Problemstellung

Für die Sparkasse stellen die Forderungen an Kunden ein maßgebliches Geschäftsfeld dar. Durch Wertberichtigungen im Kundenkreditgeschäft können sich wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss, insbesondere auf die Ertragslage der Sparkasse, ergeben. Bei der Bewertung einzelner Kundenforderungen ist das Adressenausfallrisiko des Kreditnehmers, d. h. vor allem die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kreditnehmer seinen vertraglichen Leistungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann (Ausfallwahrscheinlichkeit), maßgeblich. Dies gilt insbesondere für die von den wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Krise und des Krieges in der Ukraine betroffenen Kreditengagements. Die Sparkasse bewertet ihre Kundenforderungen mit den in der S-Finanzgruppe entwickelten Rating- und Scoringsystemen. Zur Bestimmung des Kreditrisikos werden die Kreditnehmer entsprechend ihrer individuellen Ausfallwahrscheinlichkeit einzelnen Ratingklassen zugeordnet. Bei der Beurteilung der Ausfallwahrscheinlichkeit bestehen allerdings Ermessensspielräume. Daneben ist die Bewertung der Sicherheiten von besonderer Bedeutung. Dabei haben einzelne Bewertungsparameter bedeutsame Auswirkungen auf den Ansatz der Sicherheiten und damit ggf. auf die Wertberichtigungen und die Höhe der Forderungen.

b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

Wir haben im Rahmen unserer vorgezogenen Prüfung die von der Sparkasse eingerichteten Prozesse zur Bewertung der Kundenforderungen nachvollzogen. Die relevanten Kreditprozesse sowie die Ausgestaltung und Angemessenheit des Internen Kontrollsystems haben wir auf Basis der Organisationsrichtlinien beurteilt. Daneben haben wir Prüfungshandlungen zur Wirksamkeit dieser Prozesse vorgenommen. Bei einer risikoorientierten Einzelfallprüfung von Kundenkreditengagements haben wir anhand der vorliegenden Unterlagen die von der Sparkasse vorgenommene Beurteilung des kreditnehmerbezogenen Adressenausfallrisikos sowie die Bewertung von Kreditsicherheiten und der dabei zugrunde gelegten Bewertungsparameter gewürdigt. Im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses haben wir insbesondere untersucht, ob der Kreditbestand Forderungen enthält, bei denen sich Ausfallrisiken abzeichnen oder bereits eingetreten sind.

c) Verweis auf weitergehende Informationen

Informationen zur Bewertung der Forderungen an Kunden sind im Anhang zum Jahresabschluss in den Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden enthalten. Darüber hinaus verweisen wir auf die Darstellung im Lagebericht (Abschnitt Darstellung, Analyse und Beurteilung der Lage; Ertragslage).

Sonstige Informationen

Der Vorstand bzw. der Verwaltungsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen

den Bericht des Verwaltungsrats,

alle übrigen Teile des uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung zu stellenden Geschäftsberichts sowie

den uns voraussichtlich nach dem Datum dieses Bestätigungsvermerks zur Verfügung zu stellenden gesonderten nichtfinanziellen Bericht i. S. des § 289b Abs. 3 HGB,

aber nicht den Jahresabschluss, nicht die inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben und nicht unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk.

Der Verwaltungsrat ist für den Bericht des Verwaltungsrats verantwortlich. Im Übrigen ist der Vorstand für die sonstigen Informationen verantwortlich.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung des Vorstands und des Verwaltungsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Sparkasse abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Sparkasse ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Sparkasse.

führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir sind gemäß § 23 Abs. 2 Satz 1 des Niedersächsischen Sparkassengesetzes i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 1 HGB gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem Prüfungsbericht gemäß Artikel 11 EU-APrVO im Einklang stehen.

Verantwortliche Wirtschaftsprüferin

Die für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Frau Tanja Reiche.

 

Hannover, den 28. Mai 2024

Prüfungsstelle des Niedersächsischen Sparkassen- und Giroverbandes

Reiche, Wirtschaftsprüferin

Lagebericht 2023

1. Grundlagen der Geschäftstätigkeit der Sparkasse

Die Sparkasse Göttingen ist gemäß § 3 NSpG eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie ist Mitglied des Sparkassenverbands Niedersachsen (SVN), Hannover, und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV), Berlin, angeschlossen. Sie ist beim Amtsgericht Göttingen unter der Nummer HRA 3542 im Handelsregister eingetragen.

Träger der Sparkasse Göttingen ist der Sparkassenzweckverband, der von der Stadt Göttingen und dem Landkreis Göttingen gebildet wird. Geschäftsgebiet der Sparkasse ist das Gebiet des Trägers.

Organe der Sparkasse sind der Vorstand und der Verwaltungsrat. Der Vorstand bestand zum 31. Dezember 2023 aus der Vorstandsvorsitzenden, Frau Ines Dietze, sowie dem stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden, Herrn Uwe Maier, der die Nachfolge von Herrn Michael Birlin zum 01. November 2023 antrat. Der Vorstand leitet die Sparkasse in eigener Verantwortung und vertritt die Sparkasse gerichtlich und außergerichtlich. Der Verwaltungsrat bestand zum 31. Dezember 2023 aus dem Vorsitzenden, Herrn Marcel Riethig, und 17 weiteren Mitgliedern. Der Verwaltungsrat berät den Vorstand und überwacht dessen Geschäftsführung.

Die Sparkasse ist Mitglied im Sparkassenverband Niedersachsen und über dessen Sparkassen-Teilfonds dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt. Das Sicherungssystem stellt im Entschädigungsfall sicher, dass den Kunden der Sparkassen der gesetzliche Anspruch auf Auszahlung ihrer Einlagen gemäß dem EinSiG erfüllt werden kann ("gesetzliche Einlagensicherung"). Darüber hinaus ist es das Ziel des Sicherungssystems, einen Entschädigungsfall zu vermeiden und die Sparkassen selbst zu schützen, insbesondere deren Liquidität und Solvenz zu gewährleisten ("freiwillige Institutssicherung"). Ergänzend zu den bestehenden Sicherungsmitteln wird ab 2025 ein zusätzlicher Fonds zum institutsbezogenen Sicherungssystem von den Instituten befüllt.

Die Sparkasse bietet als selbstständiges regionales Wirtschaftsunternehmen zusammen mit ihren Partnern aus der Sparkassen-Finanzgruppe Privatkunden, Unternehmen und Kommunen Finanzdienstleistungen und -produkte an. Der im Sparkassengesetz verankerte öffentliche Auftrag verpflichtet die Sparkasse, mit ihrer Geschäftstätigkeit in ihrem Geschäftsgebiet den Wettbewerb zu stärken und die angemessene und ausreichende Versorgung aller Bevölkerungskreise, der Wirtschaft - insbesondere des Mittelstands - und der öffentlichen Hand mit Bankdienstleistungen sicherzustellen.

Die Gesamtzahl der Beschäftigten verringerte sich gegenüber dem Vorjahr von 633 auf 601 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, von denen 300 Vollzeitkräfte (Vorjahr: 316), 265 Teilzeitkräfte (Vorjahr: 281) und 33 Auszubildende (Vorjahr: 35) sind. Des Weiteren studieren drei Mitarbeitende (Vorjahr: ein Mitarbeitender) an der PFH (Private Hochschule Göttingen). Die Quote der Auszubildenden inkl. der PFH-Studenten beträgt rd. 6,0 Prozent.

Im Geschäftsjahr 2023 wurden acht Geschäftsstellen im Geschäftsgebiet der Sparkasse Göttingen geschlossen. Per 31. Dezember 2023 betreibt die Sparkasse Göttingen 19 Zweigstellen.

2. Wirtschaftsbericht

2.1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Volkswirtschaftliches Umfeld

Rückblick 2023

Das Jahr 2023 war weltweit nach 2022 erneut von hoher Inflation geprägt. Im zweiten Kriegsjahr nach dem russischen Angriff auf die Ukraine waren die Preissteigerungsraten in den meisten Ländern nicht mehr ganz so hoch wie zu ihren Spitzenständen im Herbst 2022. Doch die Kaufkraft der Einkommen war weiterhin stark belastet. Das schwächte den Konsum. Zudem bremsten die in fast allen Währungsräumen fortgesetzten Zinssteigerungen die Nachfrage - ebenfalls beim Verbrauch, aber vor allem bei den Investitionen. Der Internationale Währungsfonds beziffert das Wachstum der Weltwirtschaft 2023 auf insgesamt 3,0 Prozent beziehungsweise auf 1,5 Prozent für die Gruppe der fortgeschrittenen Volkswirtschaften.

Der Euroraum, der sich 2022 noch sehr gut erholt hatte, verlor 2023 dagegen stärker an Wachstumsdynamik. Er erreichte gemäß der Schätzung des IWF nur noch 0,7 Prozent realen Zuwachs. Dabei überzeichnen die Jahresraten für den Euroraum insgesamt und für die meisten seiner Länder sogar noch die Entwicklung innerhalb des Jahres. Denn das im Jahresdurchschnitt ausgewiesene Wachstum stammt fast vollständig aus dem statistischen Überhang vom guten Jahresende 2022. Danach stagnierte das Euro-Währungsgebiet im Jahresverlauf 2023 weitgehend.

In Deutschland ist die Stagnation schon länger offenkundig. Die deutsche Jahreswachstumsrate profitierte 2023 anders als der Euroraum insgesamt nicht von einem Überhang aus dem Vorjahr. Das Schlussquartal 2022 lieferte in Deutschland bereits eine sehr schlechte Ausgangsbasis. Damals waren die Energiepreise auf ihren Höchstständen und es herrschte die Angst vor einem Gasmangel mit Rationierungen im Winter 2022 / 2023. Insgesamt ergab sich nach der ersten Schnellschätzung des Statistischen Bundesamtes vom 15. Januar 2024 im abgelaufenen Jahr eine reale Veränderungsrate des deutschen BIP von - 0,3 Prozent.

Perspektiven 2024

Die meisten Prognosen für das Gesamtjahr 2024 gehen vom Einsetzen einer Erholung im weiteren Jahresverlauf aus. Sollte sich der Preisauftrieb weiter planmäßig abschwächen und die Entwicklung der Einkommen die nominale Dynamik des Vorjahres nachholen, wäre die Kaufkraft wieder entsprechend gestärkt und neues Wachstum möglich. Alle derartigen positiven Prognosen stehen natürlich unter dem Vorbehalt, dass es nicht zu weiteren Verschärfungen bei den zahlreichen geostrategischen und politischen Konflikten kommt. Als mittleres Szenario halten die Chefvolkswirte der Finanzgruppe 2024 ein Wachstum in Deutschland in Höhe von 0,3 Prozent für möglich.

Regionale Entwicklung

Mit + 0,9 Prozent beim BIP hat sich die niedersächsische Wirtschaft im bundesdeutschen Vergleich (- 0,3 Prozent) in 2023 positiv entwickelt.

Im Hinblick auf 2024 dürfte eine eher verhaltene Entwicklung im verarbeitenden Gewerbe und im Baugewerbe erwartet werden, welche unter anderem von den zuletzt gestiegenen Zinsen betroffen sind. Auch bei den Dienstleistungen zeigt sich kein wesentlich besseres Bild. Insbesondere der stationäre Einzelhandel dürfte wieder durch den anziehenden Onlinehandel auf der einen Seite und den Folgen der Insolvenz der Signa-Holding auf der anderen Seite belastet werden. Lediglich bei den unternehmensnahen Dienstleistungen und im Tourismus lassen sich positive Aussichten erkennen.

Im Vergleich zum Vorjahr zeigt sich der niedersächsische Arbeitsmarkt weitgehend stabil. Bis einschließlich November 2023 lag die Arbeitslosenquote mit 5,7 Prozent in etwa auf dem Vorjahresniveau (5,4 Prozent). Die Quote von 5,7 Prozent ist nur geringfügig höher als der bundesdeutsche Durchschnitt von 5,6 Prozent.

Auf dem regionalen Arbeitsmarkt waren im Monat Dezember 2023 15.573 Menschen (Vorjahr 13.353) im Agenturbezirk Göttingen arbeitslos gemeldet. Die Arbeitslosenquote im Agenturbezirk lag zum Jahresende 2023 bei 6,4 Prozent und somit 0,8 Prozentpunkte über dem Wert des Vorjahresmonats.

Für das laufende Jahr 2024 wird für Niedersachsen ein BIP-Wachstum von 0,4 Prozent prognostiziert. Die geschätzte Wachstumsrate liegt damit minimal über der zu erwarteten bundesdurchschnittlichen Wachstumsrate von 0,3 Prozent.

Zinsentwicklung, Kreditwirtschaft und Branchensituation

Zinsentwicklung

Der Satz für die Hauptrefinanzierungsfazilität (Leitzins) sowie die Einlagefazilität (Verzinsung für Guthaben der Geschäftsbanken) wurden in 2023 durch die EZB in mehreren Schritten deutlich nach oben angepasst.

Der Leitzins lag Ende Dezember 2023 bei 4,5 Prozent (Vorjahresmonat: 2,5 Prozent). Die Einlagefazilität lag Ende Dezember 2023 bei 4,0 Prozent (Vorjahresmonat: 2,0 Prozent).

Weitere Zinsveränderungen sind in 2024 nicht auszuschließen.

Kreditwirtschaft und Branchensituation

Das Drei-Säulensystem der deutschen Kreditwirtschaft - bestehend aus Sparkassen, Genossenschafts- und Privatbanken - hat in den vergangenen Jahrzehnten dazu beigetragen, dass sich alle Kreditinstitute den Anforderungen eines wachsenden Wettbewerbs permanent anpassen mussten. So profitiert letztlich der Verbraucher von dem Wettbewerb, den die bewährten kreditwirtschaftlichen Strukturen in Deutschland ermöglichen.

Das deutsche Finanzsystem erwies sich bislang als stabil. Bisher verkrafteten die Finanzintermediäre Marktpreisverluste ihrer Anlagen infolge des Zinsanstiegs vor allem aufgrund gestiegener Erträge gut. Die Kreditausfälle blieben trotz der gedämpften Konjunktur vergleichsweise gering. Preisrückgänge am Wohnimmobilienmarkt tragen zum Abbau bestehender Überbewertungen bei und haben die Stabilität des Finanzsystems auch aufgrund langer Zinsbindungsfristen und geringer Kreditausfälle kaum beeinträchtigt. Die Transmission der Zinswende ist allerdings nicht abgeschlossen und könnte zukünftig bestehende Verwundbarkeiten im deutschen Finanzsystem offenlegen.

2.2. Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen im Jahr 2023

Im Jahr 2023 wurden verschiedenste aufsichtliche Regelungen veröffentlicht oder in Kraft gesetzt, die vor allem durch die nationale Umsetzung des EU-Bankenpakets bestimmt wurden und entsprechende Umsetzungsmaßnahmen erforderten. Unter anderem handelt es sich um folgende Neuregelungen:

Mit der im Januar 2023 in Kraft getretenen DORA-Richtlinie (Digital Operational Resilience Act) hat die EU länderübergreifende Vorgaben für den Schutz der Finanz-IT-Landschaft geschaffen um so das bestehende europäische und nationale Regelwerk zu vervollständigen. Alle Finanzdienstleister müssen nachweisen, dass ihre Organisation über alle Ebenen und Bereiche unterschiedlichsten IKT-Krisen (Informations- und Kommunikationstechnologie) gewachsen ist und die Betriebsstabilität digitaler Systeme jederzeit sichergestellt ist.

Ende Juni 2023 hat die BaFin auf ihrer Internetseite eine novellierte Fassung ihres Rundschreibens "Mindestanforderungen an das Risikomanagement" veröffentlicht. Vorrangiges Ziel dieser siebten Ma-Risk-Novelle ist es, die Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) für die Kreditvergabe und -überwachung umzusetzen. Sie betreffen u. a. die Prozesse im Kreditgeschäft und die Risikomanagementmodelle der Institute. Darüber hinaus hat die BaFin folgende wesentliche Aspekte angepasst oder neu in die MaRisk integriert:

Anforderungen an den Umgang des Risikomanagements der Institute mit eigenen Immobilien,

Erleichterungen zum Wertpapierhandel im Homeoffice,

Vorgaben zum Thema Nachhaltigkeit.

Nach der Taxonomie-VO (Verordnung (EU 2020/852) und der hierzu im Juni 2021 veröffentlichten Ergänzung (EU 2021/2139) müssen in den Anwendungsbereich der Non Financial Directive (NFRD) fallende Unternehmen in ihrer nichtfinanziellen Berichterstattung Angaben darüber aufnehmen, wie und in welchem Umfang die Tätigkeiten des Unternehmens mit Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind, die als ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten gemäß der Taxonomie-VO einzustufen sind. Mitte Dezember 2023 wurden die ersten zwölf Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im EU-Amtsblatt veröffentlicht.

Im November 2023 ist die Neufassung der Verbraucherkreditrichtlinie in Kraft getreten (Richtlinie 2023/2225). Die Verbraucherkreditrichtlinie enthält die europarechtlichen Vorgaben zum Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag nach § 491 Abs. 2 BGB. Sie ergänzt die für Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge nach § 491 Abs. 3 BGB geltende Wohnimmobilienkreditrichtlinie. Diese enthält einige weitergehende Vorschriften, die nun als Modell für die Reform der Verbraucherkreditrichtlinie genutzt wurden. Die EU-Kommission verfolgte mit ihrem Richtlinienentwurf das Ziel, den Verbraucherschutz zu stärken, das Recht zu vereinheitlichen und der Digitalisierung besser Rechnung zu tragen.

Die Finalisierung der neuen Eigenmittelanforderungen (CRR III) steht kurz bevor. Am 7. Dezember 2023 veröffentlichte der Ausschuss der ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten der Europäischen Union die geplanten Regelungstexte der Capital Requirements Regulation III (CRR III) und der Capital Requirements Directive VI (CRD VI). Die Verabschiedung durch den zuständigen Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments (ECON) ist für Januar 2024 vorgesehen. Die Verabschiedung durch das Plenum des Europäischen Parlaments ist für Mitte April 2024 vorgesehen. Die Veröffentlichung der Regelungstexte im Amtsblatt der EU innerhalb des ersten Halbjahrs 2024 ist wahrscheinlich. Der Erstanwendungszeitpunkt für die CRR III bleibt unverändert der 1. Januar 2025.

2.3. Bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren

Bei nachstehenden Zielgrößen handelte es sich gemäß Geschäfts- und Risikostrategie der Sparkasse Göttingen für das abgelaufene Jahr 2023 um die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren:

Betriebsergebnis vor Bewertung 1

Cost-Income-Ratio 2

1 Betriebsergebnis vor Bewertung = Zins- und Provisionsüberschuss zuzüglich Saldo der sonstigen ordentlichen Erträge und Aufwendungen und abzüglich der Verwaltungsaufwendungen gemäß Abgrenzung des Betriebsvergleichs (bereinigt um neutrale und aperiodische Positionen)
2 Cost-Income-Ratio = Verwaltungsaufwand in Relation zum Zins- und Provisionsüberschuss zuzüglich Saldo der sonstigen ordentlichen Erträge und Aufwendungen gemäß Abgrenzung des Betriebsvergleichs (bereinigt um neutrale und aperiodische Positionen)

Gegenüber dem Vorjahr wird das verfügbare Ergebnis nicht mehr als bedeutsamster finanzieller Leistungsindikator berücksichtigt (nicht mehr Bestandteil der strategischen Zielgrößen).

2.4. Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs

Bestand Anteil in % des Geschäftsvolumens
2023
Mio. EUR
2022
Mio. EUR
Veränderung
Mio. EUR
Veränderung
%
31.12.2023
%
Bilanzsumme 4.556,8 4.840,5 -283,7 -5,9 99,2
Geschäftsvolumen 1 4.594,6 4.882,1 -287,5 -5,9 100,0
Kassenbestand 19,5 20,8 -1,3 -6,3 0,4
Forderungen an Kreditinstitute 515,3 519,3 -4,0 -0,8 11,2
Kundenkreditvolumen 2 3.750,3 3.884,7 -134,4 -3,5 81,6
Wertpapiervermögen 180,7 321,9 -141,2 -43,9 3,9
Beteiligungen / Anteile an verbundenen Unternehmen 29,8 30,0 -0,2 -0,7 0,6
Sachanlagen 62,0 66,8 -4,8 -7,2 1,3
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 3 637,3 707,0 -69,7 -9,9 13,9
Mittelaufkommen von Kunden 4 3.451,1 3.679,7 -228,6 -6,2 75,1
Rückstellungen 73,3 74,9 -1,6 -2,1 1,6
Eigenkapital 246,8 240,8 6,0 2,5 5,4

Eventuelle Abweichungen in den Summen sind auf Rundungen zurückzuführen.

1 Bilanzsumme zuzüglich Eventualverbindlichkeiten / Avalkredite
2 Forderungen an Kunden zuzüglich Treuhandkredite und Eventualverbindlichkeiten
3 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstitute zuzüglich nachrangige Verbindlichkeiten
4 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden zuzüglich verbriefte Verbindlichkeiten und nachrangige Verbindlichkeiten

2.4.1. Bilanzsumme und Geschäftsvolumen

Das Geschäftsvolumen und die Bilanzsumme haben sich um 287,5 Mio. EUR auf 4.594,6 Mio. EUR bzw. um 283,7 Mio. EUR auf 4.556,8 Mio. EUR reduziert. Der Rückgang auf der Aktivseite ist u.a. auf das verringerte Kundenkreditgeschäftsvolumen sowie auf das gesunkene Wertpapiervermögen zurückzuführen. Auf der Passivseite ist der Rückgang u.a. auf die Kundeneinlagenabflüsse zurückzuführen.

Der Rückgang der Bilanzsumme von 5,9 % fiel im Rahmen unserer Erwartung aus.

2.4.2. Aktivgeschäft

2.4.2.1. Kassenbestand

Der Kassenbestand hat sich im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 von rd. 20,8 Mio. EUR auf rd. 19,5 Mio. EUR reduziert.

2.4.2.2. Forderungen an Kreditinstitute

Die Forderungen an Kreditinstitute haben sich im abgelaufenen Geschäftsjahr leicht um rd. 4,0 Mio. EUR auf 515,3 Mio. EUR reduziert.

2.4.2.3. Kundenkreditvolumen

Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 war ein Rückgang des Kundenkreditvolumens zu verzeichnen. Das Kundenkreditvolumen hat sich insgesamt um rd. 134,4 Mio. EUR auf rd. 3.750,3 Mio. EUR verringert. Der Rückgang des Volumens i.H.v. 3,5 % lag dabei im Rahmen unserer Erwartung. Erwartet wurde ein Rückgang von rd. 3,7 %.

Die Entwicklung des Kundenkreditvolumens lag unterhalb der durchschnittlichen Entwicklung der Sparkassen des niedersächsischen Verbandsgebiets.

2.4.2.4. Wertpapiervermögen

Zum Bilanzstichtag verminderte sich der Bestand an Wertpapieranlagen gegenüber dem Vorjahr deutlich um rd. 141,2 Mio. EUR auf rd. 180,7 Mio. EUR.

Hierbei war insbesondere die Auflösung von Spezialfonds maßgeblich.

2.4.2.5. Beteiligungen / Anteile an verbundenen Unternehmen

Im Geschäftsjahr 2023 verringerte sich das Volumen der Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen leicht um rd. 0,2 Mio. EUR auf rd. 29,8 Mio. EUR.

2.4.2.6. Sachanlagen

Der Sachanlagebestand hat sich im abgelaufenen Geschäftsjahr im Wesentlichen aufgrund von Abschreibungen um rd. 4,8 Mio. EUR auf 62,0 Mio. EUR verringert.

2.4.3. Passivgeschäft

2.4.3.1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten verringerte sich entgegen unserer Erwartung um 69,7 Mio. EUR auf 637,3 Mio. EUR. Dies entspricht einem Rückgang von 9,9 %. Erwartet wurde ein Anstieg von 10,7 %. Die Abweichung begründet sich u.a. durch den Abschluss neuer Zinsswap-Vereinbarungen (entgegen der Planung wurden keine Kassa-Refinanzierungsgeschäfte abgeschlossen).

2.4.3.2. Mittelaufkommen von Kunden

Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 war ein Rückgang der Kundeneinlagen zu verzeichnen. Das Volumen hat sich insgesamt um rd. 228,6 Mio. EUR auf rd. 3.451,1 Mio. EUR verringert. Der Rückgang der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden von 6,2 % lag dabei im Rahmen unserer Erwartung. Erwartet wurde ein Rückgang von rd. 6,4 %.

Der prozentuale Rückgang lag oberhalb der durchschnittlichen Entwicklung der Sparkassen des niedersächsischen Verbandsgebiets.

2.4.3.3. Rückstellungen

Die Rückstellungen haben sich leicht um rd. 1,6 Mio. EUR auf rd. 73,3 Mio. EUR verringert.

2.4.3.4. Eigenkapital

Das Eigenkapital hat sich um rd. 6,0 Mio. EUR (Zuführung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2023) auf rd. 246,8 Mio. EUR erhöht.

2.4.4. Dienstleistungsgeschäft

Das Dienstleistungsgeschäft entwickelte sich im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 wie folgt:

Die Wertpapierumsätze erhöhten sich in 2023 gegenüber dem Vorjahr (413,6 Mio. EUR) und betrugen 457,4 Mio. EUR.

Der Immobilienumsatz betrug 27,9 Mio. EUR und konnte das Vorjahresergebnis (37,0 Mio.) nicht erreichen. Insgesamt wurden 101 Objekte in 2023 vermittelt.

Im Geschäftsjahr 2023 wurden Bausparverträge mit einem Gesamtvolumen von 74,7 Mio. EUR (Vorjahr: 123,4 Mio. EUR) abgeschlossen. Das Vorjahresergebnis konnte nicht erreicht werden.

An Sach-, Lebens- und Rentenversicherungen konnten in 2023 insgesamt 3.509 Verträge mit einer Beitragssumme von rd. 8,9 Mio. EUR (Vorjahr: 10,4 Mio. EUR) vermittelt werden.

2.4.5. Derivate

Im Geschäftsjahr 2023 wurden insgesamt 80,0 Mio. EUR neue Zinsswap-Vereinbarungen zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos getroffen. Der Gesamtbestand beläuft sich zum Stichtag 31. Dezember 2023 auf 371,0 Mio. EUR.

Daneben ist die Sparkasse an Kreditbasket-Transaktionen (Credit Linked Notes) der Sparkassen-Finanzgruppe beteiligt. Der Gesamtbestand beläuft sich zum 31. Dezember 2023 auf 1,3 Mio. EUR.

2.4.6. Investitionen / Wesentliche Baumaßnahmen und technische Veränderungen

In 2023 hat die Sparkasse Göttingen ihre Filialstruktur überprüft und Optimierungen vorgenommen. Nach Schließung bzw. Umwandlung in Selbstbedienungsstandorte werden nun an insgesamt 31 Standorten Bankdienstleitungen angeboten (19 Standorte mit persönlicher Beratung und Serviceleistungen sowie zwölf Selbstbedienungsstandorte).

Ausgehend von vorgenannter Strukturanpassung erfolgte in 2023 der Rückbau der aufgegebenen Standorte und der Einstieg in die Planung der Neuausrichtung der verbliebenen Standorte. Die weiter steigende Nutzung der digitalen und telefonischen Serviceangebote sowie der weiter hohe Bedarf an qualifizierter, persönlicher Beratung erfordern angepasste Raumkonzepte. Fast alle Standorte mit persönlichen Services haben Anpassungsbedarf. Ausgehend von den guten Erfahrungen mit dem Beratungscenter "Groner Tor" werden in den kommenden Jahren an allen Standorten der Flächenbedarf für Service reduziert und die Infrastruktur für Beratung - persönlich vor Ort oder persönlich digital im Netz - aufgewertet. Damit einher geht die weitere energetische Ertüchtigung der Standorte. Soweit möglich werden weitere Standorte an das Fernwärmenetz angeschlossen. Die Primärenergiegewinnung soll soweit realisierbar ausgebaut werden. Hinzu kommen in einigen Standorte ganzheitliche Sanierungsmaßnahmen, um die Energieeffizienz zu erhöhen.

Die Sparkasse Göttingen bietet ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Möglichkeit des mobilen Arbeitens (mobile Thin Clients und integriertes VoIP-Phone).

Zur Abwehr der immer brutaleren Angriffe auf Geldautomaten investiert die Sparkasse kontinuierlich in Sicherheitstechnik. In 2023 wurden Geldautomaten erneuert, die mit moderner Sicherheitstechnik und Widerstandsklassen ausgestattet sind. Ebenfalls in 2023 erfolgte die turnusmäßig anstehende Erneuerung von Netzwerkkomponenten und damit die kontinuierliche Sicherstellung der IT Sicherheit im Netz der Sparkasse.

2. 5. Darstellung, Analyse und Beurteilung der Lage

2.5.1. Vermögenslage

Bestand
in Mio. EUR
in % des Geschäftsvolumens
2023 2022 2023 2022
Kundenkreditvolumen 3.750,3 3.884,7 81,6 79,6
Forderungen an Kreditinstitute 515,3 519,3 11,2 10,6
Wertpapiervermögen 180,7 321,9 3,9 6,6
Anlagevermögen 91,8 96,9 2,0 2,0
Kassenbestand 19,5 20,8 0,4 0,4
Mittelaufkommen von Kunden 3.451,1 3.679,7 75,1 75,4
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 637,3 707,0 13,9 14,5
Rückstellungen 73,3 74,9 1,6 1,5
Eigenkapital 246,8 240,8 5,4 4,9

Gegenüber dem Vorjahr haben sich anteilig hauptsächlich das Wertpapiervermögen und das Kundenkreditvolumen verändert. Weitere bedeutsame anteilige Veränderungen hat es zum Stichtag 31. Dezember 2023 nicht gegeben. Im Vergleich zum Verbandsdurchschnitt ist die Bilanzstruktur durch überdurchschnittliche Anteile beim Kundenkreditvolumen gekennzeichnet. Demgegenüber sind die Wertpapiereigenanlagen eher unterdurchschnittlich ausgeprägt.

Sämtliche Vermögensgegenstände und Rückstellungen werden vorsichtig bewertet. Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Einzelheiten sind dem Anhang zum Jahresabschluss, Abschnitt Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, zu entnehmen.

Es bestehen Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB zur Sicherung gegen die besonderen Risiken des Geschäftszweigs der Kreditinstitute.

Nach der durch den Verwaltungsrat noch zu beschließenden Verwendung des Bilanzgewinns von rd. 6,0 Mio. EUR wird die Sicherheitsrücklage voraussichtlich rd. 225,2 Mio. EUR betragen. Dies entspricht einer Steigerung von rd. 2,7 %. Neben der Sicherheitsrücklage verfügen wir über einen Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB, der nach Dotierung i.H.v. 14,5 Mio. EUR 122,5 Mio. EUR betragen wird.

Die Vermögenslage ist geordnet.

Die aufsichtlichen Eigenkapitalquoten der CRR betrugen im Berichtsjahr 2023 für das harte Kernkapital 4,5 %, für das Kernkapital 6,0 % und für das Gesamtkapital 8,0 %. Daneben war in der regulatorischen Kapitalplanung (Planszenario) eine kombinierte Kapitalpufferanforderung gemäß § 10i KWG, bestehend aus dem Kapitalerhaltungspuffer sowie einem institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffer einzuhalten. Ferner war ein Systemrisikopuffer von 2,0 % für den Wohnimmobiliensektor zu beachten.

Die Eigenkapitalanforderungen gem. CRR / KWG wurden in 2023 jederzeit eingehalten. Die Gesamtkapitalquote nach CRR (Verhältnis der angerechneten Eigenmittel bezogen auf die risikobezogenen Positionswerte, bestehend aus Adressenausfall-, operationelle, Markt- und CVA-Risiken) übertraf am 31. Dezember 2023 mit 13,42 % 1 den vorgeschriebenen CRR-Mindestwert von 8,0 % sowie die kombinierten Kapitalpufferanforderungen von 3,25 % gemäß KWG. Ferner wurde auch der Systemrisikopuffer für den Wohnimmobiliensektor eingehalten (0,21 % bezogen auf die o.g. risikobezogenen Positionswerte). Die harte Kernkapitalquote und die Kernkapitalquote beliefen sich zum 31. Dezember 2023 auf 11,12 % 2 und überstiegen somit die vorgeschriebenen CRR-Mindestwerte von 4,5 % bzw. 6,0 % sowie die kombinierten Kapitalpufferanforderungen von 3,25 % gemäß KWG. Ferner wurde auch der Systemrisikopuffer für den Wohnimmobiliensektor eingehalten (0,21 % bezogen auf die o.g. risikobezogenen Positionswerte).

1 exkl. Ergebniszuführung aus dem Geschäftsjahr 2023
2 exkl. Ergebniszuführung aus dem Geschäftsjahr 2023

Über die gesetzlichen Mindest-Eigenkapitalquoten hinaus wurde der Sparkasse Göttingen von der BaFin im Rahmen des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (Supervisory Review and Evaluation Process, SREP) im I. Quartal 2022 ein zusätzlicher Kapitalzuschlag i.H.v. 0,25 % auferlegt. Auch dieser wurde 2023 jederzeit mit Eigenkapital unterlegt. Gemäß BaFin-Schreiben vom 27. Dezember 2023 wurde der Sparkasse Göttingen ab dem Meldestichtag 28. März 2024 ein zusätzlicher Kapitalzuschlag i.H.v. 1,50 % auferlegt.

Die Netto-Eigenmittelempfehlung (nach Verrechnung mit dem Kapitalerhaltungspuffer) wurde gem. BaFin-Schreiben aus Dezember 2022 mit 0,0 % festgesetzt.

Zum Bilanzstichtag verfügt die Sparkasse über eine ausreichende Eigenmittelbasis.

Die Verschuldungsquote (Verhältnis des Kernkapitals zur Summe der bilanziellen und außerbilanziellen Positionen) beträgt am 31. Dezember 2023 6,9 % und liegt damit deutlich über der aufsichtlichen Mindestanforderung von 3,0 %.

Auf Grundlage unserer Kapitalplanung bis zum Jahr 2026 ist eine ausreichende Kapitalbasis vorhanden.

2.6.2. Finanzlage

Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund einer angemessenen Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben.

Die Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio - LCR) lag mit 122,2 % bis 166,1 % oberhalb des Mindestwerts von 100,0 %. Die LCR-Quote lag zum 31. Dezember 2023 bei 166,1 %.

Die strukturelle Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio - NSFR) lag innerhalb einer Bandbreite von 119,3 % bis 126,6 %; damit wurde die aufsichtliche Mindestquote von 100 % eingehalten. Die NSFR-Quote lag zum 31. Dezember 2023 bei 123,3 %.

Die eingeräumten Kredit- bzw. Dispositionslinien bei der Landesbank (Nord/LB) wurden kaum in Anspruch genommen. Das zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften notwendige Guthaben wurde in der erforderlichen Höhe bei der Deutschen Bundesbank unterhalten.

Das Angebot der Europäischen Zentralbank zu gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften (GLRG III) wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr genutzt. Die Sparkasse nahm 2023 am elektronischen Verfahren "MACCs (Mobilisation and Administration of Credit Claims)" der Deutschen Bundesbank zur Nutzung von Kreditforderungen als notenbankfähige Sicherheiten teil.

Die Survival Period (SVP) der Sparkasse betrug im Stressszenario "Kombinierter Stress" (Worst-Case-Fall) zum Stichtag 31. Dezember 2023 sieben Monate. Damit wurde die Mindest-SVP von größer drei Monate eingehalten.

Die Zahlungsfähigkeit ist nach unserer Finanzplanung gesichert.

2.6.3. Ertragslage

Die wesentlichen Erfolgskomponenten der Gewinn- und Verlustrechnung laut Jahresabschluss sind in der folgenden Tabelle aufgeführt. Die Erträge und Aufwendungen sind nicht um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt.

2023
Mio. EUR
2022
Mio. EUR
Veränderung
Mio. EUR
Veränderung
%
Zinsüberschuss 86,6 68,2 18,5 27,2
Provisionsüberschuss 30,6 33,5 -2,9 -8,7
Sonstige betriebliche Erträge 7,4 2,8 4,6 164,3
Personalaufwand 43,9 46,3 -2,4 -5,2
Anderer Verwaltungsaufwand 25,3 24,2 1,1 4,5
Sonstige betriebliche Aufwendungen 6,4 5,0 1,4 28,0
Ergebnis vor Bewertung und Risikovorsorge 49,0 29,0 20,0 69,0
Aufwand aus Bewertung und Risikovorsorge 18,7 13,6 5,1 37,5
Zuführungen Fonds für allgemeine Bankrisiken 14,5 3,4 11,1 326,5
Ergebnis vor Steuern 15,7 12,0 3,7 30,8
Steueraufwand 9,8 6,1 3,7 60,7
Jahresüberschuss 6,0 5,9 0,1 1,7

Eventuelle Abweichungen in den Summen sind auf Rundungen zurückzuführen.

Zinsüberschuss: GuV-Posten Nr. 1 bis 4
Provisionsüberschuss: GuV-Posten Nr. 5 und 6
Sonstige betriebliche Erträge: GuV-Posten Nr. 8 und 20
Personalaufwand: GuV-Posten Nr. 10a
Anderer Verwaltungsaufwand: GuV-Posten Nr. 10b
Sonstige betriebliche Aufwendungen: GuV-Posten Nr. 11, 12, 17 und 21
Aufwand aus Bewertung und Risikovorsorge: GuV-Posten Nr. 13 bis 16
Zuführung Fonds f. allg. Bankrisiken: GuV-Posten Nr. 18
Steueraufwand: GuV-Posten Nr. 23 und 24

Zur Entwicklung der wesentlichen Erfolgskomponenten unserer Gewinn- und Verlustrechnung geben wir folgende Erläuterungen:

Der Zinsüberschuss erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um rd. 18,5 Mio. EUR auf rd. 86,6 Mio. EUR. Auslöser hierfür war primär die Erhöhung der Zinserträge um rd. 39,0 Mio. EUR. Der Zinsaufwand verzeichnete dagegen nur einen Anstieg um rd. 18,6 Mio. EUR.

Der Provisionsüberschuss ist gegenüber dem Vorjahr um rd. 2,9 Mio. EUR auf rd. 30,6 Mio. EUR gesunken.

Die sonstigen betrieblichen Erträge haben sich insbesondere durch Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen gegenüber dem Vorjahr deutlich auf rd. 7,4 Mio. EUR erhöht.

Der Personalaufwand hat sich im Vergleich zum Vorjahr um rd. 2,4 Mio. EUR auf rd. 43,9 Mio. EUR reduziert.

Die anderen Verwaltungsaufwendungen und die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich um rd. 1,1 Mio. EUR auf rd. 25,3 Mio. EUR bzw. um rd. 1,4 Mio. EUR auf rd. 6,4 Mio. EUR erhöht.

All diese Entwicklungen führten dazu, dass das Ergebnis vor Bewertung und Risikovorsorge im Vergleich zum Vorjahr deutlich um rd. 20,0 Mio. EUR auf rd. 49,0 Mio. EUR angestiegen ist.

Der Aufwand aus Bewertung und Risikovorsorge hat sich um rd. 5,1 Mio. EUR auf rd. 18,7 Mio. EUR im Vergleich zum Vorjahr erhöht. Dies ist hauptsächlich auf das negative Bewertungsergebnis aus dem Kreditgeschäft zurückzuführen.

Dem Fonds für allgemeine Bankrisiken sollen 14,5 Mio. EUR zugeführt werden. Somit liegt das Ergebnis vor Steuern mit rd. 15,7 Mio. EUR um rd. 3,7 Mio. EUR deutlich über dem Wert des Vorjahres.

Der Jahresüberschuss liegt mit rd. 6,0 Mio. EUR auf Vorjahresniveau und soll vollständig der Sicherheitsrücklage zugeführt werden.

Die Analyse zur Ertragslage folgt dem in der Sparkassenorganisation geltenden Schema für überbetriebliche Vergleiche der Sparkassen (Betriebsvergleich der Sparkassen). Dem Betriebsvergleich liegt eine betriebswirtschaftliche Betrachtung der Erfolge aus dem Sparkassengeschäft zugrunde, die Grundlage der Planung und Berichterstattung sowie der internen Steuerung ist. In dieser betriebswirtschaftlichen Sichtweise werden Erfolge des laufenden Jahres dann dem Ergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit zugeordnet, wenn diese keinen periodenfremden oder einmaligen Charakter haben. Liegen periodenfremde oder einmalige Erfolgswirkungen vor, werden diese im Betriebsvergleich dem sogenannten neutralen Ergebnis zugeordnet. Die handelsrechtlich vorgeschriebene Gliederung der Aufwands- und Ertragspositionen weicht daher teilweise von dieser Betrachtung ab. In der nachstehenden Tabelle ist eine Überleitung der handelsrechtlich vorgeschriebenen Werte auf die betriebswirtschaftliche Darstellung des Betriebsvergleiches vorgenommen.

Überleitungsrechnung

Gewinn- und Verlustrechnung

GV-Posten 2023 Überleitung 2023 Betriebsvergleich
Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR
Zinsüberschuss (einschl. laufender Ertrag) 1 bis 4 86,6 0,3 86,9 Zinsüberschuss
Provisionsüberschuss 5 und 6 30,6 -0,1 30,5 Provisionsüberschuss
Sonstige betriebliche Erträge 8 und 20 7,4 -6,1 1,3 Sonstige ordentliche Erträge
Verwaltungsaufwendungen 69,2 1,2 70,4 Verwaltungsaufwendungen
davon Personalaufwand 10a 43,9 -2,6 41,3 davon Personalaufwand
- davon andere Verwaltungsaufwendungen 10b 25,3 3,8 29,1 davon andere Verwaltungsaufwendungen
Sonstige betriebliche Aufwendungen 11, 12, 17 und 21 6,4 -6,1 0,3 Sonstige ordentliche Aufwendungen
Ergebnis vor Bewertung und Risikovorsorge 49,0 -0,9 48,1 Betriebsergebnis I (vor Bewertung)
Aufwand aus Bewertung und Risikovorsorge 1) 13 bis 16 und 18 -33,2 -1,0 -34,2 Bewertungsergebnis 1)
Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 19 15,7 -1,8 13,9 Betriebsergebnis II (nach Bewertung)
Außerordentliches Ergebnis 22 0,0 1,7 1,7 Neutrales Ergebnis
Ergebnis vor Steuern 15,7 -0,1 15,6 Ergebnis vor Steuern
Steuern 23 und 24 9,8 -0,1 9,7 Gewinnabhängige Steuern
Jahresüberschuss 25 6,0 0,0 6,0 Jahresüberschuss

Eventuelle Abweichungen in den Summen sind auf Rundungen zurückzuführen.

1) Einschließlich der Veränderungen des Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB.

Die Gründe für die wesentlichen Abweichungen bei den Überleitungen sind nachfolgend dargestellt:

Die Abweichung bei den sonstigen betrieblichen Erträgen in der Gewinn- und Verlustrechnung entfällt hauptsächlich auf Auflösungen von Rückstellungen, die in der Darstellung nach dem Betriebsvergleich neutraler Ertrag sind.

Die Abweichung bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung entfällt hauptsächlich auf planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen bei den Sachanlagen, die im Betriebsvergleich den Verwaltungsaufwendungen bzw. dem Bewertungsergebnis zugeordnet sind.

Im Bewertungsergebnis resultieren die Unterschiede vor allem aus außerplanmäßigen Abschreibungen bei den Sachanlagen.

Die wesentlichen Erfolgskomponenten der Gewinn- und Verlustrechnung, gegliedert nach dem bundeseinheitlichen Betriebsvergleich der Sparkassenorganisation, sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt.

2023
Mio. EUR
2022
Mio. EUR
Veränderung
Mio. EUR
Veränderung
%
Zinsüberschuss 86,9 69,3 17,6 25,4
Provisionsüberschuss 30,5 33,4 -2,9 -8,7
Sonstige ordentliche Erträge 1,3 1,3 0,0 0,0
Gesamtertrag 118,8 104,0 14,8 14,2
Allgemeine Verwaltungsaufwendungen 70,4 71,3 -0,9 -1,3
- davon Personalaufwand 41,3 42,9 -1,6 -3,7
- davon andere Verwaltungsaufwendungen 29,1 28,4 0,7 2,5
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,3 0,4 -0,1 -25,0
Betriebsergebnis I (vor Bewertung) 48,1 32,2 15,9 49,4
Bewertungsergebnis 1) -34,2 -16,8 -17,4 -103,6
Betriebsergebnis II (nach Bewertung) 13,9 15,4 -1,5 -9,7
Neutrales Ergebnis 1,7 -3,6 5,3 -
Ergebnis vor Steuern 15,6 11,9 3,7 31,1
Gewinnabhängige Steuern 9,7 6,0 3,7 61,7
Jahresüberschuss 6,0 5,9 0,1 1,7

Eventuelle Abweichungen in den Summen sind auf Rundungen zurückzuführen.

1) Einschließlich der Veränderungen des Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB.

Zur Analyse der Ertragslage wird für interne Zwecke und für den überbetrieblichen Vergleich der bundeseinheitliche Betriebsvergleich der Sparkassenorganisation eingesetzt, in dem eine detaillierte Aufspaltung und Analyse des Ergebnisses unserer Sparkasse in Relation zur durchschnittlichen Bilanzsumme erfolgt. Zur Ermittlung eines Betriebsergebnisses vor Bewertung werden die Erträge und Aufwendungen um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt, die in der internen Darstellung dem neutralen Ergebnis zugerechnet werden. Nach Berücksichtigung des Bewertungsergebnisses ergibt sich das Betriebsergebnis nach Bewertung. Unter Berücksichtigung des neutralen Ergebnisses und der Steuern verbleibt der Jahresüberschuss.

Die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren für die Ertragslage sind in der folgenden Tabelle aufgeführt:

2023 2022
Cost-Income-Ratio (%) 59,4 68,9
Betriebsergebnis vor Bewertung in Prozent der DBS 1,03 0,66

Zur Entwicklung der wesentlichen Erfolgskomponenten unserer Ertragslage nach dem bundeseinheitlichen Betriebsvergleich der Sparkassenorganisation geben wir folgende Erläuterungen:

Das Zinsniveau stieg im abgelaufenen Geschäftsjahr erwartungsgemäß gegenüber dem Vorjahr.

Der Zinsüberschuss erhöhte sich erwartungsgemäß im Vergleich zum Vorjahr. Die Erhöhung von rd. 25,4 % fiel jedoch entgegen unserer Erwartung deutlich stärker aus. Erwartet wurde ein Anstieg von rd. 6,1 %.

Der Provisionsüberschuss hat sich erwartungsgemäß gegenüber dem Vorjahr reduziert. Die Verringerung von rd. 8,7 % lag dabei im Rahmen unserer Erwartung.

Der Verwaltungsaufwand hat sich entgegen unserer Erwartung gegenüber dem Vorjahr verringert.

Erwartungsgemäß haben wir ein Betriebsergebnis vor Bewertung erzielt, dass sich deutlich über dem Vorjahresniveau bewegt. Das Ergebnis beträgt 1,03 % (Vorjahr 0,66 %) der durchschnittlichen Bilanzsumme des Jahres 2023. Wir liegen mit diesem Wert allerdings deutlich unterhalb des niedersächsischen Sparkassenverbandsdurchschnitts für 2023.

Der gesamte Bewertungsaufwand (ohne Veränderung der Vorsorgereserven) hat sich entgegen unserer Erwartung gegenüber dem Vorjahr deutlich erhöht.

Der Jahresüberschuss 2023 liegt mit rd. 6,0 Mio. EUR auf Vorjahresniveau. Das verfügbare Ergebnis (ohne Veränderung der Vorsorgereserven) liegt erwartungsgemäß mit rd. 20,5 Mio. EUR deutlich über dem Vorjahreswert (9,3 Mio. EUR).

Bei der auf Basis der Betriebsvergleichswerte zur Unternehmenssteuerung eingesetzten finanziellen Zielgröße "Cost-Income-Ratio" liegt das Verhältnis von Aufwendungen und Erträgen bei 59,4 % und somit entgegen unserer Erwartung deutlich unterhalb des Vorjahreswerts (68,9 %). Wir liegen mit diesem Wert allerdings über dem niedersächsischen Sparkassenverbandsdurchschnittswert für 2023.

Die Eigenkapitalrentabilität vor Steuern (bezogen auf das offen ausgewiesene Kapital) liegt mit rd. 8,6 % erheblich oberhalb des Vorjahreswerts (4,5 %).

Die gemäß § 26a Absatz 1 Satz 4 KWG offen zu legende Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus Nettogewinn (Jahresüberschuss) und Bilanzsumme, betrug per 31. Dezember 2023 rd. 0,13 %.

2.7. Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur Lage

Vor dem Hintergrund des intensiven Wettbewerbs und des im Geschäftsjahr gestiegenen Kapitalmarktzinsniveaus kann die Lage und der Geschäftsverlauf der Sparkasse insgesamt als zufriedenstellend beurteilt werden.

Das verfügbare Ergebnis 2023 reicht nach jetzigen Erkenntnissen aus, um den aktuell und künftig notwendigen aufsichtlichen Kernkapitalbedarf zu sichern.

Bei den geordneten Finanz- und Vermögensverhältnissen sind die Voraussetzungen gegeben, dass unsere Sparkasse ihren Kunden auch künftig in allen Finanz- und Kreditangelegenheiten ein leistungsstarker Geschäftspartner sein kann.

3. Nachtragsbericht

Vorgänge von besonderer Bedeutung haben sich nach dem Schluss des Geschäftsjahres zum 31. Dezember 2023 nicht ergeben.

4. Risikobericht

4.1. Risikomanagementsystem

Zur Sicherstellung der langfristigen Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen Substanz und Ertragskraft setzt die Sparkasse ein Risikotragfähigkeitskonzept mit einer regelmäßigen Berechnung der Risikotragfähigkeit (ökonomische Perspektive) und einer Kapitalplanung (normative Perspektive) ein. Die Risikotragfähigkeit wird ergänzt um Stresstests, und es erfolgt eine prozessuale Verknüpfung mit den Strategien, der Risikoinventur und der Risikoberichterstattung. Erstmals zum Stichtag 31. März 2023 wurden damit fristgerecht die Anforderungen der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte umgesetzt.

In der Geschäftsstrategie werden die Ziele der Sparkasse für jede wesentliche Geschäftstätigkeit sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dargestellt. Die Risikostrategie umfasst die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele.

Ziel der Risikoinventur ist es, mindestens jährlich banktypische Risiken zu identifizieren, um deren Wesentlichkeit beurteilen zu können. Zudem werden regelmäßig quantitative und qualitative Analysen zur Bestimmung von Risiko- und Ertragskonzentrationen vorgenommen. Auf der Grundlage der zuletzt durchgeführten Risikoinventur wurden folgende Risiken in der ökonomischen und der normativen Perspektive als wesentlich eingestuft:

Risikoart Risikokategorie
Adressenrisiko Kundenkreditgeschäft
Eigengeschäft
Marktpreisrisiko Zinsänderungsrisiko
Spreadrisiko
Immobilienrisiko
Beteiligungsrisiko
Liquiditätsrisiko Zahlungsunfähigkeitsrisiko
Refinanzierungskostenrisiko
Operationelles Risiko

Für die frühzeitige Identifizierung von wesentlichen Risiken sowie von risikoartenübergreifenden Effekten wurden Indikatoren abgeleitet, die auf quantitativen oder qualitativen Merkmalen basieren.

Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive ist die Gewährleistung des Gläubigerschutzes. Die Sparkasse ermittelte zum 31. Dezember 2023 ein ökonomisches Risikodeckungspotenzial von 400,9 Mio. EUR. Das daraus abgeleitete Gesamtlimit von 318,0 Mio. EUR wurde auf die wesentlichen Risiken verteilt und so bemessen, dass eine angemessene Steuerung der Risiken ermöglicht wird.

Die wesentlichen Risiken werden vierteljährlich ermittelt und den Limiten gegenübergestellt. Im Berichtszeitraum wurde das Gesamtbanklimit als auch sämtliche Teillimite der wesentlichen Risiken stets eingehalten.

Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos wurden für alle wesentlichen Risiken das Konfidenzniveau auf 99,9 % und der Risikobetrachtungshorizont auf ein Jahr rollierend festgelegt. Zwischen den und innerhalb der wesentlichen Risikoarten werden keine risikomindernden Diversifikationseffekte berücksichtigt. Innerhalb einer Risikokategorie (z.B. beim Adressenrisiko Kundenkreditgeschäft) berücksichtigt die Sparkasse risikomindernde Diversifikationseffekte.

Das auf der Grundlage des Gesamtlimits eingerichtete Limitsystem stellt sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:

Risikoart Risikokategorie Limit Limitauslastung
Mio. EUR Mio. EUR %
Adressenrisiko Kundenkreditgeschäft 66,0 55,6 84,3
Eigengeschäft 4,5 0,6 13,9
Marktpreisrisiko Zinsänderungsrisiko 105,0 75,0 71,4
Spreadrisiko 6,5 4,3 66,0
Immobilienrisiko 20,0 12,6 63,2
Beteiligungsrisiko 13,0 9,2 71,0
Liquiditätsrisiko Refinanzierungskostenrisiko 53,0 38,6 72,9
Operationelles Risiko 50,0 32,2 64,3
Risikotragfähigkeitslimit / Gesamtrisiko 318,0 228,2 71,8

Risiken werden im Rahmen der bestehenden organisatorischen Regelungen und der Limitvorgaben des Vorstands gesteuert.

Ziel der normativen Perspektive ist die Fortführung der Sparkasse. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2026. Um einen Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können, wurden Annahmen über die künftige Ergebnisentwicklung für das Planszenario sowie für adverse Szenarien getroffen.

In der normativen Perspektive sind alle regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen sowie die darauf basierenden internen Anforderungen zu berücksichtigen. Relevante Steuerungsgrößen sind die Kernkapitalanforderung, die Gesamtkapitalanforderung sowie die Einhaltung der Liquiditätskennziffern, die Höchstverschuldungsgrenze und die Großkreditgrenze.

Für den betrachteten Zeitraum bis zum Jahr 2026 können die aufsichtlichen Anforderungen im Planszenario vollständig erfüllt werden. Gleiches gilt im Falle der Betrachtung adverser Entwicklungen, in dem jedoch nur die harten Mindestkapitalanforderungen (CRR-Mindestwert zzgl. SREP) zwingend einzuhalten sind.

Die der Risikotragfähigkeit zu Grunde liegenden Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und Verfahren werden jährlich überprüft bzw. validiert und bei Bedarf angepasst.

Ferner werden regelmäßig Stressszenarien unter Berücksichtigung von Risikokonzentrationen berechnet, bei denen die Anfälligkeit der Sparkasse gegenüber unwahrscheinlichen, aber plausiblen Ereignissen analysiert wird. Dabei wird auch das Szenario eines schweren konjunkturellen Abschwungs analysiert bzw. berechnet.

Des Weiteren werden jährlich inverse Stresstests durchgeführt.

Das Berichtswesen umfasst die regelmäßige Berichterstattung sowohl zum Gesamtbankrisiko als auch für einzelne Risikoarten bzw. -kategorien. Die Berichte enthalten neben quantitativen Informationen auch eine qualitative Beurteilung zu wesentlichen Positionen und Risiken.

Vierteljährlich wird ein Gesamtrisikobericht erstellt. Zuständig für die Erstellung des Gesamtrisikoberichts ist die Leitung Risikocontrolling-Funktion. Der Bericht wird u.a. dem Vorstand, den Vorstandsvertretern und der Internen Revision zur Kenntnis gegeben. Darauf aufbauend entscheidet der Vorstand ggf. über einzuleitende Maßnahmen.

Die vorgelegten Berichte enthalten neben der Darstellung auch eine Beurteilung der Risiken sowie bei Bedarf Handlungsvorschläge und somit alle erforderlichen Informationen.

Bei unter Risikogesichtspunkten wesentlichen Informationen ist über die regelmäßige Berichterstattung hinaus eine unverzügliche Unterrichtung geregelt (ad-hoc-Berichterstattung).

Der Verwaltungsrat wird durch den Vorstand vierteljährlich über die Risikosituation der Sparkasse unterrichtet. Für Informationen, die unter Risikogesichtspunkten für den Verwaltungsrat wesentlich sind, ist in der Geschäftsordnung für den Vorstand geregelt, dass hierüber das Aufsichtsorgan unverzüglich zu informieren ist.

Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen (Interne Kontrollverfahren) dienen neben eingerichteten Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und Arbeitsprozessen auch die Tätigkeiten der Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der Internen Revision.

Die Risikocontrolling-Funktion, die aufbauorganisatorisch von Bereichen, die Geschäfte initiieren oder abschließen, getrennt ist, hat insbesondere die Aufgabe, die wesentlichen Risiken zu identifizieren, zu beurteilen, zu überwachen und darüber zu berichten. Die Rolle der Leitung der Risikocontrolling-Funktion nach AT 4.4.1 der MaRisk wird durch den Direktionsleiter Gesamtbanksteuerung / Finanz- und Rechnungswesen wahrgenommen. Dieser ist auf Ebene direkt unterhalb des Vorstands angesiedelt, aufbauorganisatorisch von den Bereichen getrennt, die für die Initiierung bzw. den Abschluss von Geschäften zuständig sind und wird in alle wesentlichen das Risiko der Sparkasse betreffenden Entscheidungen eingebunden. Er unterstützt die Geschäftsleitung bei allen risikopolitischen Fragen und hat sämtliche erforderlichen Kompetenzen und Weisungsbefugnisse zur Ausübung seiner Funktion.

Die Compliance-Funktion wirkt auf die Implementierung wirksamer Verfahren zur Einhaltung der für die Sparkasse wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben und entsprechender Kontrollen hin. Ferner hat sie den Vorstand hinsichtlich der Einhaltung dieser rechtlichen Regelungen und Vorgaben zu unterstützen und zu beraten.

Die Interne Revision prüft und beurteilt risikoorientiert und prozessunabhängig die Wirksamkeit und Angemessenheit des Risikomanagements im Allgemeinen und des internen Kontrollsystems im Besonderen sowie die Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich aller Aktivitäten und Prozesse. Sie ist dem Vorstand unmittelbar unterstellt und ihm gegenüber berichtspflichtig.

Für den Abschluss und die Genehmigung von Geschäften gelten eindeutige Kompetenzregelungen. Vor Einführung neuer Produkte und vor Geschäftsabschluss in neuen Märkten sind geregelte Einführungsprozesse zu durchlaufen. Für wesentliche betriebliche Prozess- bzw. Strukturveränderungen werden gemäß AT 8 MaRisk Auswirkungsanalysen erstellt.

4.2. Strukturelle Darstellung der wesentlichen Risiken

4.2.1. Adressenrisiko

Unter dem Adressenrisiko wird ein Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, der durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich des Ausfalls eines Schuldners bedingt ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie das Migrationsrisiko eines Schuldners unterteilt.

Das Ausfallrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes, welcher aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Schuldners entsteht.

Das Migrationsrisiko bezeichnet die Gefahr eines Verlustes, der sich dadurch ergibt, dass sich die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners verändert hat.

Das Länderrisiko umfasst neben dem bonitätsinduzierten Länderrisiko auch das politische Risiko, z. B. aus einem Transferstopp. Das Länderrisiko im Sinne eines Ausfalls oder einer Bonitätsveränderung eines Schuldners ist Teil des Adressenrisikos im Kunden- und Eigengeschäft. Der Schuldner kann ein ausländischer öffentlicher Haushalt oder ein sonstiger Schuldner sein, der seinen Sitz im Ausland und somit in einem anderen Rechtsraum hat.

4.2.1.1. Adressenrisiko im Kundenkreditgeschäft

Das Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären Kredites sowie von Eventualverbindlichkeiten wie beispielsweise Avale (Ausfallrisiko). Andererseits umfasst es auch die Gefahr, dass Sicherheiten teilweise oder ganz an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite nicht ausreichen oder überhaupt nicht beitragen können (Sicherheitenverwertungs- und -einbringungsrisiko).

Teil des Adressenrisikos im Kundengeschäft ist auch die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko).

Die Steuerung des Adressenrisikos im Kundengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen, der gestellten Sicherheiten sowie des Risikos der Engagements.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Trennung zwischen Markt (1. Votum) und Marktfolge (2. Votum) bis in die Geschäftsverteilung des Vorstands.

Regelmäßige Bonitätsbeurteilung und Beurteilung des Kapitaldienstes auf Basis aktueller Unterlagen.

Einsatz standardisierter Risikoklassifizierungsverfahren (Rating- und Scoringverfahren) in Kombination mit bonitätsabhängiger Preisgestaltung und bonitätsabhängigen Kompetenzen.

Interne, bonitätsabhängige Richtwerte für Kreditobergrenzen, die unterhalb der Großkreditgrenzen des KWG liegen, dienen der Vermeidung von Risikokonzentrationen im Kundenkreditportfolio. Einzelfälle, die diese Obergrenze überschreiten, unterliegen einer verstärkten Beobachtung.

Regelmäßige Überprüfung von Sicherheiten.

Einsatz eines Risikofrüherkennungsverfahrens, das gewährleistet, dass bei Auftreten von signifikanten Bonitätsverschlechterungen frühzeitig risikobegrenzende Maßnahmen eingeleitet werden können.

Festgelegte Verfahren zur Überleitung von Kreditengagements in die Intensivbetreuung oder Sanierungsbetreuung.

Berechnung des Adressenrisikos für die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive mit dem Kreditrisikomodell "Credit Portfolio View".

Kreditportfolioüberwachung auf Gesamthausebene mittels regelmäßigem Reporting.

Das Kreditgeschäft der Sparkasse gliedert sich in drei große Gruppen: Das Geschäft mit Unternehmen und Selbständigen, öffentlichen Haushalten und Privatkunden.

Kreditgeschäft der Sparkasse (incl. Offener Zusagen) 31.12.2023
Mio. EUR
31.12.2022
Mio. EUR
Unternehmen und Selbstständige 2.451,8 2.602,3
Privatpersonen (wirtschaftlich unselbst. Personen) 1.731,8 1.861,4
Öffentliche Haushalte 217,2 211,5
Gesamt 4.400,8 4.675,2

Tabelle: Kreditgeschäft der Sparkasse

Zum 31. Dezember 2023 wurden etwa 58,6 % der zum Jahresende ausgelegten risikotragenden Kreditmittel (ohne öffentl. Haushalte) an Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Privatpersonen vergeben, 41,4 % an wirtschaftlich unselbstständige und sonstige Privatpersonen. Schwerpunkte bilden mit 26,2 % die Ausleihungen an die Branche "Grundstücks- und Wohnungswesen".

Die Größenklassenstruktur zeigt insgesamt eine breite Streuung des Ausleihgeschäfts. Zum 31.12.2023 entfielen 62,1 % des Kundenkreditvolumens (inkl. öffentliche Haushalte) auf Kreditengagements mit einem Kreditvolumen bis 5,0 Mio. EUR, 37,9 % des Kundenkreditvolumens (inkl. öffentliche Haushalte) betreffen Kreditengagements mit einem Kreditvolumen ab 5,0 Mio. EUR.

Die Kreditrisikostrategie ist ausgerichtet auf Kreditnehmer mit guten Bonitäten bzw. geringeren Ausfallwahrscheinlichkeiten. Dies wird durch die Vorgaben für das Neugeschäft unterstützt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich im Kundengeschäft folgende Ratingklassenstruktur:

Ratingklasse Volumen incl. offene Zusagen
in Mio. EUR
in %
1 bis 9 3.935,5 94,1
10 bis 15 170,0 4,1
16 bis 18 76,8 1,8

Nachrichtlich: Anteil ohne Note = 0,03 %

Das Länderrisiko ist für die Sparkasse von untergeordneter Bedeutung. Das an Kreditnehmer mit Sitz im Ausland ausgelegte Kundenkreditvolumen (keine Wertpapiere an ausländischen Adressen im Bestand) betrug am 31. Dezember 2023 lediglich 13,7 Mio. EUR und macht damit einen unbedeutenden Anteil aus.

Konzentrationen bestehen im Kreditportfolio hauptsächlich in folgenden Ausprägungen:

Konzentrationsrisiko bezogen auf Einzelkreditnehmer

Größenklassenkonzentration

Branchenkonzentration

Zur Steuerung der Risikokonzentrationen im Kundenkreditgeschäft werden u.a. Limite auf Einzelgeschäftsebene (Höchstkreditgrenzen) und für Blankoanteile ab einer bestimmten Größenklasse festgelegt. Darüber hinaus erfolgt eine Überwachung der Portfoliostrukturen, einschließlich des Kommunalkreditgeschäfts, im Rahmen des vierteljährlichen Kreditrisikoreports.

Insgesamt sind wir der Auffassung, dass unser Kreditportfolio sowohl nach Branchen und Größenklassen als auch nach Ratinggruppen gut diversifiziert ist.

Risikovorsorgemaßnahmen sind für alle Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, alle fälligen Zins- und Tilgungszahlungen gemäß den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu vereinnahmen. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt. Für latente Risiken im Forderungsbestand wurden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Der Vorstand wird vierteljährlich im Rahmen der Risikoberichte über die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios, die Einhaltung der Limite und die Entwicklung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken schriftlich unterrichtet. Eine ad-hoc-Berichterstattung ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren.

Entwicklung der Risikovorsorge:

Art der Risikovorsorge Anfangsbestand per 01.01.2023
TEUR
Zuführung
TEUR
Auflösung
TEUR
Verbrauch
TEUR
Endbestand per 31.12.2023
TEUR
Einzelwertberichtigungen 12.486 21.606 2.524 875 30.693
Rückstellungen 626 135 238 19 504
Pauschalwertberichtigungen 9.080 692 0 0 9.772
Gesamt 22.192 22.433 2.762 894 40.969

Eventuelle Abweichungen in den Summen sind auf Rundungen zurückzuführen.

Das Verfahren für die Bildung der Pauschalwertberichtigung ist im Anhang erläutert.

Die Entwicklung der Risikovorsorge in 2023 zeigt im Vergleich zum Vorjahr eine wesentliche Steigerung aufgrund einiger großer Einzelfälle.

Das ökonomische Risiko für das Kundenkreditgeschäft bewegte sich im abgelaufenen Geschäftsjahr stets innerhalb der vorgegebenen und auf die Risikotragfähigkeit der Sparkasse festgelegten Risikolimite.

4.2.1.2. Adressenrisiko Eigengeschäft

Das Adressenrisiko der Eigenanlagen umfasst die Gefahr eines Verlustes, der aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultieren kann.

Ebenso besteht die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Dabei unterteilt sich das Kontrahentenrisiko in ein Wiedereindeckungs-, ein Vorleistungs- und ein Erfüllungsrisiko.

Zudem gibt es in den Eigenanlagen das Risiko, dass die tatsächlichen Restwerte der Emissionen bei Ausfall von den prognostizierten Werten abweichen.

Ferner beinhalten Aktien eine Adressenrisikokomponente. Diese besteht in der Gefahr einer negativen Wertveränderung aufgrund von Bonitätsverschlechterung oder Ausfall des Aktienemittenten. Die Sparkasse Göttingen hatte keine Aktienbestände zum Bilanzstichtag.

Die Steuerung des Adressenrisikos der Eigenanlagen erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen sowie des Risikos der Engagements.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Festlegung von Limiten je Partner (Emittenten- und Kontrahentenlimite).

Regelmäßige Bonitätsbeurteilung der Vertragspartner anhand von externen Ratingeinstufungen sowie eigenen Analysen.

Berechnung des Adressenrisikos für die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive mit dem Kreditrisikomodell "Credit Portfolio View".

Die Eigenanlagen umfassen zum Bilanzstichtag ein Volumen von 180,7 Mio. EUR. Wesentliche Positionen sind dabei Schuldverschreibungen und Anleihen mit einem Volumen von 129,9 Mio. EUR. Die Sparkasse Göttingen hatte zum Bilanzstichtag keine Aktien bzw. keine Wertpapierspezialfonds in ihrem Bestand.

Dabei zeigt sich nachfolgende Ratingverteilung:

Externes Rating Moody's / Standard & Poor's Aaa bis Baa1 / AAA bis BBB+ Baa2 bis Baa3 / BBB bis BBB- Ba1 bis Ba3 / BB+ bis BB- B1 bis C / B+ bis C Ausfall ungeratet
31.12.2023 (Mio.) 159,2 15,8 5,7 0 0 0
31.12.2022 (Mio.) 293,6 22,1 6,1 0 0 0

Das Länderrisiko ist für die Sparkasse von untergeordneter Bedeutung. In Form von Wertpapieren gab es zum 31.12.2023 kein Volumen mit ausländischen Adressen.

Das ökonomische Risiko für das Eigengeschäft bewegte sich im abgelaufenen Geschäftsjahr stets innerhalb der vorgegebenen und auf die Risikotragfähigkeit der Sparkasse festgelegten Risikolimite.

Konzentrationen ergeben sich als Folge der Mitgliedschaft in der Sparkassenorganisation (u.a. Nord / LB). Aufgrund des Verbundgedankens werden sie allerdings toleriert.

4.2.2. Marktpreisrisiko

Das Marktpreisrisiko wird definiert als Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Risikofaktoren ergibt.

Die Steuerung des Marktpreisrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der festgelegten Limite.

Zinsänderungsrisiken, Spreadrisiken und Immobilienrisiken stellen für die Sparkasse wesentliche Marktpreisrisiken dar.

4.2.2.1. Zinsänderungsrisiko

Das Zinsänderungsrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt. In einer periodischen Sicht bzw. in der normativen Perspektive können sich Veränderungen im Zinsüberschuss, im Bewertungsergebnis Wertpapiere sowie einer Bildung bzw. Veränderung einer Drohverlustrückstellung im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. ergeben.

Der Risikomanagementprozess umfasste im abgelaufenen Geschäftsjahr folgende wesentliche Elemente:

Periodische Ermittlung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Zinsszenarien mittels der IT-Anwendung "Integrierte Zinsbuchsteuerung Plus", Betrachtung des laufenden Geschäftsjahres und der fünf Folgejahre bei der Bestimmung der Auswirkungen auf das handelsrechtliche Ergebnis.

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der von der SR entwickelten IT-Anwendung "MPR" mit einem Konfidenzniveau von 99,9 % und einer Haltedauer von 250 Tagen.

Die Steuerung des Zinsänderungsrisikos erfolgt wertorientiert. Ziel der wertorientierten Zinsbuchsteuerung ist es, alle Wertveränderungen der zinsabhängigen Vermögens- und Schuldposten aufgrund von Marktzinsänderungen zu erfassen. Dabei orientieren wir uns bezüglich der Steuerung unseres Zinsänderungsrisikos an einem als effizient deklarierten ermittelten Summenzahlungsstrom als Benchmark (angelehnt an die Struktur des gleitenden 10-Jahresdurchschnitts). Die Einräumung eines Abweichungslimits soll sicherstellen, dass von definierten Zielstrukturen nur innerhalb eines gewünschten Rahmens abgewichen wird. Durch diese Limitierung wird der Bedarf von möglichen Risikoabsicherungen frühzeitig signalisiert.

Ermittlung des Zinsrisikokoeffizienten und des Frühwarnindikators gemäß § 25a Abs. 2 KWG auf Basis des BaFin-Rundschreibens 6/2019 vom 6. August 2019.

Zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken wurden neben bilanzwirksamen Instrumenten in Form langfristigen Refinanzierungen auch derivative Finanzinstrumente in Form von Zinsswaps eingesetzt.

Die Auswirkungen eines Zinsschocks um + bzw. - 200 Basispunkte auf den Barwert der zinstragenden Geschäfte des Anlagebuchs stellen sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:

Zinsänderungsrisiken
Barwertveränderung
+200 Basispunkte (Vermögensrückgang) -200 Basispunkte (Vermögenszuwachs)
TEUR 37.347 39.171
in % der Eigenmittel 9,47 9,93

Das ökonomische Zinsänderungsrisiko bewegte sich im abgelaufenen Geschäftsjahr stets innerhalb der vorgegebenen und auf die Risikotragfähigkeit der Sparkasse festgelegten Risikolimite.

Die Sparkasse hatte sich in 2023 für eine passive Strategie des Managements von Zinsänderungsrisiken und für die Vorgabe eines Abweichungslimits entschieden. Damit war grundsätzlich eine ausgewogene Struktur der Zahlungsströme gewährleistet und Konzentrationen wurden somit vermieden.

Der erneut starke Zinsanstieg im Jahr 2023 führte zu deutlich gesunkenen Bar- und Marktwerten zinstragender Geschäfte, die in die Bewertung des Zinsbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. eingehen. Aus diesem Grund erfolgte im abgelaufenen Jahr vierteljährlich eine Überprüfung, ob eine Rückstellung gemäß IDW RS BFA 3 zu bilden wäre. Die Sparkasse verfügte im abgelaufenen Jahr über ausreichend stille Reserven im Zinsbuch.

4.2.2.2. Spreadrisiko

Das Spreadrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating ergibt. Dabei wird unter einem Spread die Differenz zu einer risikolosen Zinskurve verstanden. Der Spread ist unabhängig von der zu Grunde liegenden Zinskurve zu sehen, d. h. ein Spread in einer anderen Währung wird analog einem Spread in Euro behandelt.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Spreadszenarien mittels IT-Anwendung "SimCorp Dimension".

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung "MPR".

Berücksichtigung von Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip.

Das Spreadrisiko bewegte sich im abgelaufenen Geschäftsjahr stets innerhalb des festgelegten Risikolimits.

Risikokonzentrationen bezogen auf die einzelnen Spreadklassen bestehen gemäß Risikoinventur weder in der ökonomischen noch in der normativen Perspektive.

4.2.2.3. Immobilienrisiko

Das Immobilienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Marktwerten aus Immobilien ergibt. Immobilieninvestitionen umfassen sowohl Direktinvestitionen (Renditeobjekte, Rettungserwerb) als auch indirekte Investitionen (Immobilienfonds, Beteiligungen in Immobiliengesellschaften).

In der normativen Perspektive umfasst das Immobilienrisiko darüber hinaus das Mietertragsrisiko aus eigenen, fremdgenutzten Immobilien.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Ermittlung und normative Perspektive: Die Ermittlung der Risikokennzahlen erfolgt mittels Property-Return-Modell; bereinigt um stille Reserven. Die zur Ermittlung der Risikokennzahlen benötigten Daten- und Zeitreihen (jährliche Aktualisierung) werden uns von der IPD Investment Property Datenbank GmbH (MSCI) auf Basis einer "Datenlieferungs-, Service- und Datennutzungsvereinbarung" über einen externen Dienstleister (= Lizenzdistributor) zur Verfügung gestellt. Dies ist derzeit die "Property & Data Analytics GmbH" (Prodatix).

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung "caballito".

Immobilien im Eigenbestand (eigen- und fremdgenutzt) sowie Immobilienfonds werden von uns in einem überschaubaren Umfang gehalten. Besondere Risiken sind aus den Anlagen derzeit nicht erkennbar.

Das ökonomische Immobilienrisiko bewegte sich im abgelaufenen Geschäftsjahr stets innerhalb der vorgegebenen und auf die Risikotragfähigkeit der Sparkasse festgelegten Risikolimite.

4.2.3. Beteiligungsrisiko

Das Beteiligungsrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes durch eine negative Wertänderung einer Beteiligung.

Beteiligungen werden zur Unterstützung des Verbundgedankens (strategische Beteiligungen) sowie bei der Unterstützung des Trägers unserer Sparkasse zur Förderung des regionalen Wirtschaftsraums und zur Erschließung und Vermarktung von Baugebieten eingegangen (Funktionsbeteiligungen). Darüber hinaus geht die Sparkasse Beteiligungen zur Erzielung von Erträgen bei angemessenem Risiko ein (Kapitalbeteiligungen).

Das Risikocontrolling für die Verbundbeteiligungen wird durch den SVN wahrgenommen; die Sparkasse wird über die Ergebnisse informiert. Hauptbestandteil des Beteiligungscontrollings des SVN ist die Beurteilung und Messung von Risiken für Verbundbeteiligungen. Zudem macht sich die Sparkasse Göttingen regelmäßig ein eigenes Bild über die Risikolage der Verbundbeteiligungen. Die Risiken aus Funktions- und Finanzbeteiligungen werden durch ein internes Rechenmodell gemessen.

Die Steuerung des Beteiligungsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie.

Der Umfang des Beteiligungsportfolios hat sich an der Gesamtrisikotragfähigkeit und an den beschlossenen Teillimiten zu orientieren. Die Sparkasse hat ein eigenes Beteiligungsrisikocontrolling eingerichtet und die Beteiligungsrisiken in das Gesamtlimitsystem einbezogen.

Quartalsweise erfolgt ein Bericht an den Gesamtvorstand, wesentliche Teile daraus werden dem Verwaltungsrat zur Kenntnis gegeben.

Das ökonomische Risikoteillimit für Beteiligungsrisiken wurde in 2023 durchweg eingehalten.

Risikokonzentrationen werden bei den Beteiligungen innerhalb der Sparkassenorganisation (Landesbanken) gesehen. Aufgrund des "Verbundgedankens" wird die Konzentration jedoch toleriert.

Aufgrund der diversifizierten Anlageinvestitionen sehen wir bei den Finanzbeteiligungen (insb. Nord KB-Beteiligungen) aktuell keine Konzentration.

Um frühzeitig weitere Risiken in den Verbandsbeteiligungen erkennen und in den Risikomesssystemen der Sparkasse berücksichtigen zu können, besteht ein enger Kontakt mit dem Beteiligungscontrolling des Verbandes, auch wenn eine unmittelbare Beeinflussbarkeit bzw. sogar ein Exit kaum gegeben ist.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Rückgriff auf das Beteiligungscontrolling des Sparkassenverbands Niedersachsen für die Verbundbeteiligungen.

In der normativen Perspektive wird die Auswirkung auf aufsichtliche Quoten durch Beteiligungen berücksichtigt.

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis einer Szenarioanalyse.

Regelmäßige Auswertung und Beurteilung der Jahresabschlüsse der Beteiligungsunternehmen.

Regelmäßige qualitative Beurteilung der Unternehmensentwicklung, der strategischen Ausrichtung sowie der Marktstellung des jeweiligen Beteiligungsunternehmens.

Wertansätze für Beteiligungsinstrumente zum 31. Dezember 2023:

Gruppen von Beteiligungsinstrumenten Buchwert
Strategische Beteiligungen 9,4
Funktionsbeteiligungen 9,7
Kapitalbeteiligungen 19,3

Mittelbare Beteiligungen sind in den Werten nicht enthalten.

4.2.4. Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko setzt sich aus dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungskostenrisiko zusammen. Das Liquiditätsrisiko umfasst in beiden Bestandteilen auch das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko, dass aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden können.

Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachzukommen.

Das Refinanzierungskostenrisiko bildet die Gefahr ab, dass die Refinanzierungskosten über der in der Planung angesetzten Höhe liegen. Dies kann auf der Schwankung des institutseigenen Spreads sowie aus der unerwarteten Veränderung der Refinanzierungsstruktur beruhen.

Das Refinanzierungskostenrisiko in der ökonomischen Perspektive ergibt sich aus der negativen Veränderung des Liquiditätsbeitrages aufgrund von marktbedingten Spreadschwankungen.

In der normativen Perspektive wird die GuV-Auswirkung des Refinanzierungskostenrisikos in Form höherer Zinsaufwendungen abgebildet. Aufgrund des Einflusses von Bilanzbeständen und der Zinsentwicklung wird das Refinanzierungskostenrisiko zusammen mit dem Zinsänderungsrisiko betrachtet.

Die Steuerung des Liquiditätsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Regelmäßige Ermittlung und Überwachung der LCR.

Regelmäßige Ermittlung und Überwachung der strukturellen Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio, NSFR).

Regelmäßige Ermittlung der Survival Period und Festlegung einer Risikotoleranz.

Diversifikation der Vermögens- und Kapitalstruktur.

Regelmäßige Erstellung von Liquiditätsübersichten auf Basis einer hausinternen Liquiditätsplanung, in der die erwarteten Mittelzuflüsse den erwarteten Mittelabflüssen gegenübergestellt werden.

Tägliche Disposition der laufenden Konten.

Liquiditätsverbund mit Verbundpartnern der Sparkassenorganisation.

Definition eines sich abzeichnenden Liquiditätsengpasses sowie eines Notfallplans.

Erstellung einer Refinanzierungsplanung.

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der von der SR entwickelten IT-Anwendung "RKR".

Regelmäßige Überwachung der Fundingkonzentration zur Ermittlung und Begrenzung des Anteils einzelner Kontrahenten an der Gesamtrefinanzierung.

Regelmäßige Überwachung der Einhaltung der Zielrefinanzierungsstruktur.

Monatliche Überprüfung der Abflüsse von Kundeneinlagen im Vergleich zum Planwert aus der EVR (künftig GBS).

Unplanmäßige Entwicklungen, wie z. B. vorzeitige Kündigungen sowie Zahlungsunfähigkeit von Geschäftspartnern, werden dadurch berücksichtigt, dass im Rahmen der Risiko- und Stressszenarien sowohl ein Abfluss von Kundeneinlagen als auch eine erhöhte Inanspruchnahme offener Kreditlinien simuliert wird.

Die Survival Period der Sparkasse beträgt zum 31. Dezember 2023 sieben Monate.

Konzentrationen bestehen beim Liquiditätsrisiko (unverändert) in folgenden Bereichen:

- Hoher Bestand von täglich fälligen Kundeneinlagen und offenen Kreditlinien, insbesondere bei kommunalen Kunden.

- Für das Land Berlin lag zum Zeitpunkt der letzten kritischen Analyse (Risikoinventur) eine Risikokonzentration vor. Mit den Fälligkeiten im September und Oktober 2023 lag dieser Wert per 31.12.2023 wieder unterhalb der Wesentlichkeitsschwellengrenze.

- Für das Refinanzierungskostenrisiko liegen die Stützstellen 6, 8 und 10 Jahre oberhalb der quantitativen Schwellengrenze von 2% des ökonomischen Risikodeckungspotentials. Es besteht allerdings zurzeit keine zwingende Handlungsnotwendigkeit.

Um die Konzentration (hoher Bestand von täglich fälligen Kundeneinlagen) zu begrenzen, wird der Frühwarnindikator "Überprüfung der Abflüsse von Kundeneinlagen im Vergleich zum Planwert aus der EVR (künftig GBS)" monatlich überwacht. Dieser wurde im abgelaufenen Jahr 2023 nicht ausgelöst.

Zur verursachungsgerechten internen Verrechnung der Liquiditätskosten und des Liquiditätsnutzens setzen wir ein einfaches Kostenverrechnungsverfahren ein, das den aufsichtsrechtlichen Anforderungen entspricht.

Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr jederzeit gegeben.

Für eine mögliche Verteuerung der geplanten Refinanzierungen, z.B. durch erhöhte Marktzinsen, wird in der ökonomischen Risikotragfähigkeit ein Teillimit vorgegeben. Dieses wurde in 2023 stets eingehalten.

4.2.5. Operationelles Risiko

Das operationelle Risiko bedeutet die Gefahr eines Verlustes durch Schäden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder in Folge externer Einflüsse eintreten.

Ziel ist die Begrenzung der operationellen Risiken und der mit ihnen einhergehenden Schäden auf ein nicht beeinflussbares Restrisiko, sofern die dafür erforderlichen Maßnahmen unter Kosten- / Nutzenaspekten ökonomisch gerechtfertigt sind.

Den operationellen Risiken wird mit zahlreichen Maßnahmen entgegengewirkt.

Branchentypisch werden hohe Anforderungen an die Sicherheit der eingesetzten IT-Systeme gestellt. Dies gilt für die Verfügbarkeit und Integrität der Systeme und Daten im Rechenzentrum, für die in der Sparkasse betriebenen Systeme und für die betriebenen Netzwerke, und zwar sowohl für die Sicherheit des laufenden Betriebes als auch für die Notfallvorsorge.

Zur Regelung der Arbeitsabläufe im Hause bestehen zentrale Vorgaben durch Arbeitsanweisungen.

Rechtliche Risiken werden durch Verwendung von juristisch geprüften Vertragsformulierungen begrenzt.

Den Risiken im jeweiligen Sachgebiet wird durch den Einsatz der - auch gesetzlich geforderten Sicherheits-, Compliance-, Datenschutz- und Geldwäschebeauftragten begegnet.

Schließlich werden operationelle Risiken durch die laufende Aus- und Weiterbildung unserer Mitarbeiter reduziert.

Versicherbare Gefahrenpotenziale werden durch Versicherungsverträge in banküblichem Umfang abgeschirmt.

Zur Quantifizierung der operationellen Risiken wird das OpRisk-Schätzverfahren der Sparkassen Rating und Risikosysteme GmbH (SR) angewendet. Die SR stellt den Sparkassen momentan jährlich Parameter und Adjustierungsfaktoren aus den Pooldaten für das Schätzverfahren zur Verfügung. Mittels dieser Parameter sowie dem Verwaltungsaufwand und der Schadensfalldatenbank der Sparkasse Göttingen erfolgt die institutsindividuelle Berechnung des operationellen Risikos.

Das bereitgestellte ökonomische Risikoteillimit wurde in 2023 durchweg eingehalten.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Jährliche Schätzung von operationellen Risiken auf Basis der szenariobezogenen Schätzung von risikorelevanten Verlustpotenzialen aus der IT-Anwendung "OpRisk-Szenarien".

systematische Sammlung und Analyse eingetretener Schadensfälle in einer Schadensfalldatenbank.

Normative Perspektive: Abbildung im Plan- und adversen Szenario.

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis IT-Anwendung "OpRisk-Schätzverfahren".

Erstellung von Notfallplänen, insbesondere im Bereich der IT.

Konzentrationen bei operationellen Risiken sind (mögliche) große Einzelschadensereignisse und gleichlaufende Schadensereignisse, die zusammengenommen einen großen Schaden für das Institut bedeuten. Die Identifikation von Konzentrationen erfolgt u.a. mittels der gemeldeten Schadensfälle, der Risikoberichte, z.B. zu Rechtsrisiken und den OpRisk-Szenarien.

Zur Vermeidung von Risikokonzentrationen bei operationellen Risiken werden u.a. folgende Maßnahmen ergriffen:

Nutzung von Standardverträgen.

Orientierung an Verbandsvorgaben.

Sensibilisierung der MitarbeiterInnen zu Betrugsfällen und Nutzung von Sicherungsmaßnahmen (u.a. Anpassung von Freigrenzen).

4.3. Gesamtbeurteilung der Risikolage

Unser Haus verfügt über ein dem Umfang der Geschäftstätigkeit entsprechendes System zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle der vorhandenen Risiken gemäß § 25a KWG. Mit den eingerichteten Risikosteuerungs- und -controllingprozessen können die wesentlichen Risiken frühzeitig identifiziert und gesteuert sowie relevante Informationen an die zuständigen Entscheidungsträger weitergeleitet werden.

Im abgelaufenen Jahr 2023 bewegten sich die Risiken durchweg innerhalb des vom Vorstand vorgegebenen Gesamtbanklimits. Die Mindestanforderungen an die Einhaltung aufsichtlicher Kenngrößen der normativen Perspektive der Risikotragfähigkeit wurden sowohl im Planszenario als auch unter der Berücksichtigung adverser Entwicklungen vollständig erfüllt. Demnach war und ist die Risikotragfähigkeit derzeit gegeben. Die durchgeführten Stresstests zeigen, dass auch außergewöhnliche Ereignisse durch das vorhandene Risikodeckungspotenzial grds. abgedeckt werden können.

Für Risiken, die einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben können, wird ein wirksames Verfahren der Risikosteuerung und -kontrolle eingesetzt. Wir steuern die Risiken in einer Weise, die dem Geschäftsumfang und der Komplexität angemessen ist und verfügen über ein Instrumentarium, das es erlaubt, Risiken bewusst und kontrolliert einzugehen.

Risiken der künftigen Entwicklung, die für unsere Sparkasse bestandsgefährdend sein könnten, sind zurzeit nicht erkennbar.

Die Sparkasse nimmt am Risikomonitoring des Verbands teil. Die Erhebung erfolgt dreimal jährlich. Dabei werden die wichtigsten Risikomesszahlen auf Verbandsebene ausgewertet und die Entwicklungen beobachtet. Jede Sparkasse wird insgesamt bewertet und einer von vier Monitoringstufen zugeordnet. Die Sparkasse Göttingen ist im abgelaufenen Geschäftsjahr stets der besten Stufe zugeordnet worden.

Insgesamt beurteilen wir unsere Risikolage als ausgewogen.

5. Chancen- und Prognosebericht

5.1. Chancenbericht

Als Chancen werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können.

Chancen sehen wir vor allem in einer besser als erwartet laufenden Konjunktur.

Die sich aus dem Anstieg der Beschäftigung ergebenden Einkommenszuwächse könnten zu einer Binnenkonjunkturnachfrage führen, die höher ausfällt als angenommen.

Neben möglichen Chancen bestehen auch Risiken, die zu einer für die Sparkasse negativen Prognose bzw. Zielabweichung führen können.

Risiken bestehen - neben den in der Risikoberichterstattung dargestellten unternehmerischen und banküblichen Gefahren - hauptsächlich in einem Nachlassen der wirtschaftlichen Dynamik unter dem Vorbehalt des Eintretens von Risiken. Hierzu gehören insbesondere die geopolitischen Konflikte und die Bedrohung durch den globalen Terrorismus.

5.2. Prognosebericht

5.2.1. Rahmenbedingungen

Die Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen und branchenbezogenen Rahmenbedingungen im Jahr 2024 wird weiterhin maßgeblich durch den Ukraine-Krieg geprägt sein. Trotz zahlreicher Stabilisierungsmaßnahmen durch die Regierungen (u. a. Liquiditätshilfen, Konjunkturprogramme, Kurzarbeitergeld) und die Zentralbanken sind die nachhaltigen wirtschaftlichen Folgen aktuell nicht verlässlich abschätzbar und hängen insbesondere vom weiteren Verlauf des Ukraine-Kriegs ab. Die (weltweiten) Störungen in den Lieferketten und steigende Rohstoffpreise haben eine dämpfende Wirkung. Die Expertenschätzungen weisen daher eine große Bandbreite hinsichtlich der wirtschaftlichen Entwicklung auf.

Die Auswirkungen des Ukraine-Kriegs haben wir im Einklang mit unserem internen Reporting bei der Ermittlung der Prognosen für das Geschäftsjahr 2024 berücksichtigt.

Die nachfolgenden Einschätzungen haben Prognosecharakter. Sie stellen unsere Einschätzungen der wahrscheinlichsten künftigen Entwicklung auf Basis der uns zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts zur Verfügung stehenden Informationen dar. Da Prognosen mit Unsicherheit behaftet sind bzw. sich durch die Veränderungen der zugrundeliegenden Annahmen als unzutreffend erweisen können, ist es möglich, dass die tatsächlichen künftigen Ergebnisse gegebenenfalls deutlich von den zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts getroffenen Erwartungen über die voraussichtlichen Entwicklungen abweichen.

Der Prognosezeitraum umfasst das auf den Bilanzstichtag folgende Geschäftsjahr.

5.2.2. Geschäftsentwicklung

Das geschäftliche Umfeld wird weiter durch steigende Regulierungsanforderungen, einen starken Wettbewerb zwischen den Kreditinstituten, die Unsicherheit an den Finanzmärkten, anspruchsvollere Kunden und die rasch fortschreitende technologische Entwicklung bestimmt. Margen, aber auch die Preise im Dienstleistungsgeschäft, werden unter Druck bleiben.

In 2024 erwarten wir einen leichten Rückgang der Bilanzsumme.

Beim Kundenkreditgeschäft erwarten wir 2024 einen leichten Rückgang von rd. 2,0 %. Auslaufendes Kundenkreditgeschäft soll soweit möglich, durch risikoärmeres, margenstärkeres Neugeschäft in der Region ersetzt werden.

Bei den Kundeneinlagen gehen wir für 2024 von einem moderaten Rückgang von rd. 3,8 % gegenüber dem Vorjahr aus.

Ferner planen wir eine Volumenreduzierung bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten von rd. 6,9 %.

5.2.3. Finanzlage

Aufgrund unserer vorausschauenden Finanzplanung gehen wir davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Zahlungsfähigkeit gewährleistet ist und die bankaufsichtlichen Anforderungen eingehalten werden.

5.2.4. Ertrags- und Vermögenslage

Wir prognostizieren, dass sich der Zinsüberschuss gegenüber dem Vorjahreswert deutlich um rd. 11,6 % verringern wird.

Für das Provisionsergebnis 2024 erwarten wir einen Wert, der gegenüber dem Vorjahreswert moderat um rd. 3,2 % ansteigen wird.

Der ordentliche Aufwand wird nach unseren Planungen im Jahr 2024 moderat um rd. 3,5 % gegenüber dem Vorjahreswert ansteigen.

Beim Betriebsergebnis vor Bewertung rechnen wir für das laufende Geschäftsjahr 2024 mit einem Ergebnis, das sich gegenüber dem Vorjahreswert erheblich verringern wird.

Die Risikovorsorge im Kreditgeschäft wird durch die Konjunktur sowie die regionale Wirtschaftsentwicklung beeinflusst. Wir rechnen für das laufende Jahr mit einer erheblich positiven Veränderung gegenüber dem Wert des Vorjahres.

Bei den eigenen Wertpapieren rechnen wir für das laufende Jahr 2024 mit keinem Bewertungsergebnis.

Bei unseren strategischen Beteiligungen sind nach derzeitigem Kenntnisstand keine weiteren Bewertungsmaßnahmen erforderlich. Dennoch können weitere Belastungen nicht ausgeschlossen werden.

Ebenfalls sind weitere Belastungen bei den Immobilien der Tochtergesellschaften nicht auszuschließen.

Insgesamt rechnen wir mit Bewertungsergebnissen bzw. Belastungen (ohne Dotierung in den Fonds für allgemeine Bankrisiken), die gegenüber dem Vorjahr erheblich niedriger ausfallen dürften.

Beim verfügbaren Ergebnis erwarten wir für das laufende Geschäftsjahr 2024 einen Wert, der sich auf Vorjahresniveau bewegen dürfte.

Bei der Cost-Income-Ratio erwarten wir für 2024 ein Verhältnis, das sich deutlich oberhalb des Vorjahreswerts (59,4 %) bewegen dürfte.

Auf Grundlage unserer Kapitalplanung verfügt die Sparkasse über eine ausreichende Eigenkapitalbasis. Die aufsichtlichen Eigenkapitalquoten werden dabei stets eingehalten. Ferner werden in unserem Planszenario alle strategischen Kernkapitalquoten eingehalten.

Die Verschuldungsquote (Verhältnis des Kernkapitals zur Summe der bilanziellen und außerbilanziellen Positionen) liegt stets über der aufsichtlichen Mindestanforderung von 3,0 % und wird zum 31. Dezember 2024 mit rd. 7,0 % prognostiziert.

5.3. Gesamtaussage

Zusammenfassend beurteilen wir unsere Perspektiven für das Geschäftsjahr 2024 trotz des weiterhin schwieriger werdenden Umfelds hinsichtlich unserer Wettbewerbssituation grundsätzlich positiv.

Die weitere Verbesserung der Eigenkapitalausstattung hat hohe Priorität.

Wir gehen aktuell davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die ökonomische Risikotragfähigkeit und die Einhaltung aller bankaufsichtsrechtlichen Kapitalquoten und Kennziffern stets gewährleistet sein werden.

Unter den bisher bekannten Rahmenbedingungen kann die aktuelle Geschäftspolitik somit unverändert fortgeführt werden.

Die Auswirkungen aus dem Ukraine-Krieg können die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung hinsichtlich des Eintreffens der für die bedeutsamsten Leistungsindikatoren getroffenen Prognosen, ggf. über das bereits in unserem internen Reporting enthaltene Ausmaß hinaus negativ beeinflussen.

 

Göttingen, 07.05.2024

Sparkasse Göttingen

Der Vorstand

Dietze

Maier

DER BERICHT DES VERWALTUNGSRATS

Der Verwaltungsrat der Sparkasse Göttingen unterrichtete sich anhand der mündlichen und schriftlichen Berichte des Vorstands laufend über Lage und Entwicklung der Sparkasse. Er überwachte in geeigneter Weise die Geschäftsführung des Sparkassenvorstands.

Die Prüfungsstelle des Niedersächsischen Sparkassen- und Giroverbandes hat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und den Lagebericht für das Jahr 2023 geprüft und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Der Verwaltungsrat billigt den Lagebericht des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023. Er hat von dem schriftlichen und zusätzlich vom mündlichen Bericht der Prüfungsstelle des Niedersächsischen Sparkassen- und Giroverbandes Kenntnis genommen und daraufhin den Jahresabschluss 2023 in der geprüften Fassung gem. § 23 Abs. 3 NSpG wie folgt festgestellt:

Bilanzsumme 4.556.757.693,19 EUR
Bilanzgewinn 5.959.402,23 EUR

In Übereinstimmung mit dem Vorschlag des Vorstands wurde gem. § 16 Abs. 4 Nr. 8 NSpG beschlossen, den Bilanzgewinn in Höhe von 5.959.402,23 EUR der Sicherheitsrücklage zuzuführen.

 

Göttingen, den 12.06.2024

Der Vorsitzende des Verwaltungsrats der Sparkasse Göttingen

Broistedt, Oberbürgermeisterin

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