Swabian
Instruments GmbH
Stuttgart
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
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31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
513.248,81 |
389.292,81 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
9.234,00 |
10.665,00 |
| II.
Sachanlagen |
345.949,00 |
301.958,00 |
| III.
Finanzanlagen |
158.065,81 |
76.669,81 |
| B.
Umlaufvermögen |
7.067.852,22 |
5.565.357,94 |
| I.
Vorräte |
2.165.758,00 |
2.189.457,98 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.408.059,23 |
1.462.909,29 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
28.708,00 |
28.708,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.494.034,99 |
1.912.990,67 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
36.334,25 |
34.689,49 |
| Aktiva |
7.617.435,28 |
5.989.340,24 |
Passiva
|
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31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
6.641.436,90 |
4.443.396,62 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
31.250,00 |
31.250,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
6.610.186,90 |
4.412.146,62 |
| davon
Gewinnvortrag |
4.056.646,62 |
1.720.004,34 |
| B.
Rückstellungen |
616.404,60 |
997.817,93 |
| C.
Verbindlichkeiten |
202.134,89 |
267.564,22 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
201.031,89 |
266.023,22 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.103,00 |
1.541,00 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
157.458,89 |
280.561,47 |
| Passiva |
7.617.435,28 |
5.989.340,24 |
Anhang
A.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter der Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für kleine
Kapitalgesellschaften aufgestellt.
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
Firmenname laut
Registergericht:
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Swabian Instruments GmbH
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Firmensitz lt.
Registergericht:
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Stuttgart
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Registereintrag:
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Handelsregister
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Registergericht:
|
Stuttgart
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Register-Nummer:
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HRB
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758962
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Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen
Kapitalgesellschaft gemäß
§ 267 Abs.1 HGB auf.
B.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der
Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres
überein, so dass die Bilanzkontinuität
gewahrt wurde.
Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände
und Schulden wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem
stehen auch tatsächliche und rechtliche
Gegebenheiten nicht entgegen, soweit dies bei
Bilanzerstellung ersichtlich war.
Die Aktiv- und Passivposten sind zum
Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.
Die Bewertung erfolgt unter Beachtung
kaufmännischer Vorsichtsprinzipien.
Insbesondere sind alle erkennbaren Risiken und
Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden
sind, berücksichtigt. Gewinne sind
berücksichtigt worden, soweit sie am
Abschlussstichtag realisiert waren.
Aktiva
Erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände werden
mit den Anschaffungskosten vermindert um die
planmäßigen linearen Abschreibungen
bewertet. Als Nutzungsdauer wird bei Software drei
Jahre unterstellt.
Die
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibung bewertet. Die
Abschreibung wird linear, der
voraussichtlichen betrieblichen
Nutzungsdauer entsprechend, vorgenommen. Nur
die Zugänge ab 2020 werden - soweit steuerlich
zulässig und es dem tatsächlichen
Wertverzehr entspricht - degressiv
abgeschrieben.
Für die Zugänge wird die Abschreibung
zeitanteilig angesetzt.
Die
Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Die Bewertung der
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder mit
dem niedrigeren beizulegenden Wert gem.
§ 253 Abs. 4 HGB.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zu Nominalwerten
angesetzt.
Passiva
Die
Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen
Verbindlichkeiten gem. § 249
Abs. 1 HGB. Sie sind mit den nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbeträgen
(d.h. einschließlich zukünftiger
Kosten- und Preissteigerungen)
angesetzt. Gegebenenfalls erfolgt eine
restlaufzeitabhängige Abzinsung gem.
§ 253 Abs. 2 HGB.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
C.
Angaben zur Bilanz
I.
Nicht bilanzierte sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von EUR 157.985
sonstige finanzielle Verpflichtungen.
Im Einzelnen beinhalten diese Verpflichtungen
folgende Sachverhalte: Miete & Leasing E-Bikes
D.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Für das Berichtsjahr und das Vorjahr waren
Pflichtangaben zur Gewinn- und Verlustrechnung nicht
vorzunehmen.
E.
Sonstige Angaben
I.
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs
beschäftigten Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 25.
II.
Namen der Mitglieder der Unternehmensorgane
Der
Geschäftsführung gehörten an:
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Herr Dr. Michael
Schlagmüller
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1
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III.
Unterschrift der Geschäftsführung
Stuttgart, den
30.06.2024
...................................................
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Dr. Michael
Schlagmüller
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.07.2024
festgestellt.
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