Pfeuffer
GmbH
Kitzingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
264.424,24 |
326.705,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
6.855,50 |
38.966,50 |
| II.
Sachanlagen |
237.568,00 |
269.739,00 |
| III.
Finanzanlagen |
20.000,74 |
18.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
5.398.375,23 |
5.659.887,87 |
| I.
Vorräte |
4.283.294,15 |
4.324.706,73 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen |
163.670,28 |
159.825,60 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.106.090,18 |
1.289.833,47 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
10.000,00 |
|
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
8.990,90 |
45.347,67 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
15.054,88 |
7.649,36 |
| Aktiva |
5.677.854,35 |
5.994.242,73 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
383.716,58 |
408.786,87 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
357.716,58 |
382.786,87 |
| B.
Einlagen stiller Gesellschafter |
51.129,18 |
51.129,18 |
| C.
Rückstellungen |
1.264.076,00 |
1.300.056,00 |
| D.
Verbindlichkeiten |
3.978.932,59 |
4.234.270,68 |
| Summe
Passiva |
5.677.854,35 |
5.994.242,73 |
Anhang zum Jahresabschluss per 31. Dezember 2023
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Firma Pfeuffer GmbH wurde auf
der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 Abs. 2 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Die folgende Aufstellung entspricht in ihrer
Reihenfolge dem Postenaufbau des gesetzlich
vorgeschriebenen Gliederungsschemas.
Im Geschäftsjahr 2023 waren durchschnittlich 44
Arbeitnehmer beschäftigt.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme steuerlicher
Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss der Firma Pfeuffer GmbH wurde auf
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend
zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des
GmbH-Gesetzes zu beachten.
I. Anlagevermögen
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der
Abnutzung unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit
abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände vorgenommen.
Bei der Bemessung der planmäßigen
Abschreibungen wurden grundsätzlich die in den
amtlichen AfA-Tabellen der Finanzverwaltung
festgesetzten Nutzungsdauern zu Grunde gelegt.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Für die geringwertigen Wirtschaftsgüter des
Jahres 2023 wurde die Sofortabschreibung gewählt und
die geringwertigen Wirtschaftsgüter mit
Einzelanschaffungswert von bis zu 800,00 €
wurden in voller Höhe abgeschrieben. Die
Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter
wird als Abschreibung ausgewiesen.
Soweit erforderlich wurde der am Bilanzstichtag
niedrigere Wert angesetzt. Die
Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz
ist aus dem Anlagespiegel zu entnehmen.
II. Umlaufvermögen
Die Bewertung der Vorräte erfolgte
grundsätzlich mit den Anschaffungskosten, die
EDV-mäßig auf Durchschnittsbasis ermittelt
wird.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden mit
dem Nennwert abzüglich einer
Pauschalwertberichtigung
für das allgemeine Kreditrisiko
bewertet. Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen
werden
Einzelwertberichtigungen
vorgenommen. Forderungen mit einer Restlaufzeit von
über einem Jahr liegen nicht vor.
Die sonstigen Vermögensgegenstände haben
eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die
Bewertung erfolgte zum Nennwert.
III. Rückstellungen
Die Rückstellung für Pensionen wurde nach
anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen
unter Anwendung der Projected-
Unit-Credit-Methode" (PUC-Methode)
ermittelt. Als biometrische Rechnungsgrundlage wurde
die Richttafel 2005G von Klaus Heubeck zugrunde gelegt.
Für die Abzinsung wurde pauschal eine
durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt
und dafür der von der Deutschen Bundesbank auf
den Bilanzstichtag ermittelte durchschnittliche
Marktzinssatz der vergangenen 10 Jahre von 1,82 % angesetzt
(der durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen
sieben Jahre beträgt
1,74 %).
Die anderen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Steuerrückstellungen und sonstigen
Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert.
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten unter
anderem nicht genommenen Urlaub des Personals,
Abschluss- und Prüfungskosten,
Berufsgenossenschaft, Gewährleistungen, Tantiemen
für die Geschäftsführer usw.
IV. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
von über fünf Jahren liegen nicht vor.
Verbindlichkeitenspiegel
Art der Verbindlichkeit zum
|
Gesamtbetrag
|
davon mit einer Restlaufzeit
|
31.12.2023
|
|
kleiner 1 J.
|
größer 1 Jahr
|
|
TEuro
|
TEuro
|
TEuro
|
Summe
|
3.978,9
|
1.478,9
|
2.500,0
|
V. Rechnungsabgrenzungsposten
Unter den Rechnungsabgrenzungsposten sind unter
anderem die betrieblichen Versicherungen sowie die
Kfz-Steuer für das Folgejahr abgegrenzt.
VI. Latente Steuern
Die aktiven latenten Steuern wurden unter anderem
aufgrund der unterschiedlichen Höhe der
Zuführung zur Pensionsrückstellung
nach Handelsrecht (PUC-Methode) und Steuerrecht
(Richttafeln 2005 G Heubeck) ermittelt. Eine
Aktivierung erfolgte nicht, das Ansatzwahlrecht (§ 274
Abs. 1 Satz 2 HGB) wurde in Anspruch genommen.
Angaben zu bestimmten Positionen der Gewinn- und
Verlustrechnung
Erläuterungen der Zinsen und ähnlichen
Aufwendungen
Nach den Vorgaben des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes wurde die Saldierung
von Aufwendungen und Erträgen gemäß §
246 Abs. 2 S. 2, 2. HGB vorgenommen.
Periodenfremde Aufwendungen und Erträge gem.
§ 285 Satz 1 Nr. 31 HGB sind nicht vorhanden.
Angaben zu bestimmten anderen Sachverhalten
Geschäftsführung
Herr Frank-Joachim Pfeuffer
Herr Lothar Pfeuffer
Die Geschäftsführer sind von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Bezüglich der Gesamtbezüge der
Geschäftsführung wird von § 286 Abs. 4 HGB
Gebrauch gemacht.
Haftungsverhältnisse
Es liegen keine Haftungsverhältnisse gem. §
251 HGB vor.
Kitzingen, den
gez. Frank-Joachim Pfeuffer
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Pfeuffer GmbH
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.05.2025
festgestellt.
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