F.Eberhard
GmbH
Alpirsbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
29.216,41 |
29.349,28 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
29.185,41 |
28.112,66 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
25.053,30 |
25.053,30 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
31,00 |
1.236,62 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
29.216,41 |
29.349,28 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
28.096,57 |
28.155,11 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
90,52 |
194,02 |
| III.
Jahresüberschuss |
2.441,46 |
2.396,50 |
| B.
Rückstellungen |
822,92 |
898,40 |
| C.
Verbindlichkeiten |
296,92 |
295,77 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
296,92 |
295,77 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
29.216,41 |
29.349,28 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben
Allgemeines
In Aufbau und Gliederung folgen Bilanz und
Gewinn- und Verlustrechnung den
gesetzlichen Regelvorschriften.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapital-
gesellschaft.
Bei erstmaliger Aufstellung des
Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungs-
gesetz (BilMoG) waren keine Anpassungen
erforderlich. Die Wertansätze werden nach
§ 67 EGHGB fortgeführt.
Von der Möglichkeit gemäß
§ 266 Abs. 1 HGB, nur eine verkürzte Bilanz
aufzustellen, wurde Gebrauch gemacht.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Firma F. Eberhard GmbH
wurde auf der
Grundlage der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend waren auch Vorschriften des
GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden orientieren sich
grundsätzlich an den handelsrechtlichen
Bestimmungen.
Im Einzelnen waren dies folgende
Grundsätze und Methoden:
Anlagevermögen
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
angesetzt und,soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände, entsprechend
der steuerlichen Vorschriften linear
und degressiv vorgenommen.
Die gemäß § 7 Abs. 3 EStG
mögliche Umstellung von der degressiven
Abschreibung auf die gleichmäßige
Verteilung des Restwertes auf die
Restnutzungsdauer erfolgte in dem Jahr, in dem
der Übergang zu einem
höheren Abschreibungsbetrag führt
als die Fortführung der
degressiven Absetzung.
Im Wirtschaftsjahr zugegangene abnutzbare
Wirtschaftsgüter, die beweglich
und selbständig nutzbar sind, wurden
sofern die Einzelanschaffungskosten bis
zu Euro 410,00 betrugen, gem. § 6
Abs. 2 EStG in Verbindung mit Abschn. 40
EStR sofort abgeschrieben.
Umlaufvermögen
Die Vermögensgegenstände des
Vorratsvermögens sind zu Anschaffungskosten,
gegebenenfalls vermindert um
Preisnachlässe, bewertet.
Bei der Bewertung wurde das strenge
Niederstwertprinzip gem. § 253 Abs. 2 HGB
beachtet.
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit
dem Nominalwert bewertet.
Alle erkennbaren Einzelrisiken wurden
angemessen berücksichtigt.
Rückstellungen und Verbindlichkeiten
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
III.
Sonstige Pflichtangaben § 285 HGB
1. Angaben zu den Restlaufzeiten und
Sicherungen der Verbindlichkeiten
Die Restlaufzeit der Verbindlichkeiten
ist nicht länger als fünf Jahre.
Die Verbindlichkeiten sind nicht durch
Pfand- oder ähnliche Rechte gesichert.
2. Geschäftsführer war im
Berichtszeitraum Friedrich Eberhard.
Der Geschäftsführer ist von
der Beschränkung des § 181 Abs. 1 BGB befreit.
Er ist einzelvertretungsberechtigt.
Alpirsbach, den 21. Dezember 2011
Friedrich Eberhard
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.06.2011 festgestellt.
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