Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 430599
Eingetragen
11.10.1989
Branche
Wäscherei und chemische Reinigung für PrivatkundenWäscherei und chemische Reinigung für gewerbliche KundenBeteiligungsgesellschaften
Gegenstand
Der Betrieb einer Wäscherei mit chemischer Reinigung und die Beteiligung der Gesellschaft als persönlich haftende Gesellschafterin an der Kommanditgesellschaft unter der Firma Alpirsbacher Wäsche-Service F.Eberhard GmbH & Co KG sowie Geschäftsführung und Vertretung dieser Kommanditgesellschaft. Daneben kann die Gesellschaft andere Unteinehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen (auch pachten), solche vertreten, sich an solchen Unternehmen beteiligen und auch deren Geschäftsführung übernehmen.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

F.Eberhard GmbH

Alpirsbach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Umlaufvermögen 29.216,41 29.349,28
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 29.185,41 28.112,66
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 25.053,30 25.053,30
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 31,00 1.236,62
Bilanzsumme, Summe Aktiva 29.216,41 29.349,28

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 28.096,57 28.155,11
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 90,52 194,02
III. Jahresüberschuss 2.441,46 2.396,50
B. Rückstellungen 822,92 898,40
C. Verbindlichkeiten 296,92 295,77
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 296,92 295,77
Bilanzsumme, Summe Passiva 29.216,41 29.349,28

Anhang


 
  I. Allgemeine Angaben


  Allgemeines


  In Aufbau und Gliederung folgen Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung den
  gesetzlichen Regelvorschriften.

  Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapital-
  gesellschaft.

  Bei erstmaliger Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungs-
  gesetz (BilMoG) waren keine Anpassungen erforderlich. Die Wertansätze werden nach
  § 67 EGHGB fortgeführt.

  Von der Möglichkeit gemäß § 266 Abs. 1 HGB, nur eine verkürzte Bilanz
  aufzustellen, wurde Gebrauch gemacht.

  II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden


  Der Jahresabschluss der Firma F. Eberhard GmbH wurde auf der
  Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
  Handelsgesetzbuches aufgestellt.
  Ergänzend waren auch Vorschriften des GmbH-Gesetzes zu beachten.

  Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden orientieren sich
  grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen.

  Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:

  Anlagevermögen

  Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
  angesetzt und,soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
  Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
  Vermögensgegenstände, entsprechend der steuerlichen Vorschriften linear
  und degressiv vorgenommen.
  Die gemäß § 7 Abs. 3 EStG mögliche Umstellung von der degressiven
  Abschreibung auf die gleichmäßige Verteilung des Restwertes auf die
  Restnutzungsdauer erfolgte in dem Jahr, in dem der Übergang zu einem
  höheren Abschreibungsbetrag führt als die Fortführung der
  degressiven Absetzung.

  Im Wirtschaftsjahr zugegangene abnutzbare Wirtschaftsgüter, die beweglich
  und selbständig nutzbar sind, wurden sofern die Einzelanschaffungskosten bis
  zu Euro  410,00 betrugen, gem. § 6 Abs. 2 EStG in Verbindung mit Abschn. 40
  EStR sofort abgeschrieben.

  Umlaufvermögen

  Die Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens sind zu Anschaffungskosten,
  gegebenenfalls vermindert um Preisnachlässe, bewertet.
  Bei der Bewertung wurde das strenge Niederstwertprinzip gem. § 253 Abs. 2 HGB
  beachtet.

  Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit
  dem Nominalwert bewertet.

  Alle erkennbaren Einzelrisiken wurden angemessen berücksichtigt.

  Rückstellungen und Verbindlichkeiten

  Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
  ungewissen Verpflichtungen.

  Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.


  III. Sonstige Pflichtangaben § 285 HGB


  1. Angaben zu den Restlaufzeiten und
   Sicherungen der Verbindlichkeiten 

   Die Restlaufzeit der Verbindlichkeiten ist nicht länger als fünf Jahre.

   Die Verbindlichkeiten sind nicht durch Pfand- oder ähnliche Rechte gesichert.

  2. Geschäftsführer war im Berichtszeitraum Friedrich Eberhard.
   Der Geschäftsführer ist von der Beschränkung des § 181 Abs. 1 BGB befreit.
   Er ist einzelvertretungsberechtigt.


Alpirsbach, den  21. Dezember 2011


Friedrich Eberhard
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.06.2011 festgestellt.

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