CFB
Consulting GmbH
Bamberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.604,00 |
2.338,00 |
| I.
Sachanlagen |
1.604,00 |
2.338,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
44.229,83 |
47.259,99 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
40.051,98 |
27.980,10 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
33.973,02 |
24.395,27 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
4.177,85 |
19.279,89 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
578,28 |
1.110,48 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
46.412,11 |
50.708,47 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
34.374,48 |
35.143,17 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
10.143,17 |
8.537,37 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
768,69 |
-1.605,80 |
| B.
Rückstellungen |
5.350,00 |
8.860,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
6.687,63 |
6.705,30 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
6.687,63 |
6.705,30 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
46.412,11 |
50.708,47 |
Anhang
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen
angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen
werden innerhalb der steuerrechtlich zugelassenen
Zeiträume für Anschaffungen vor dem
01.01.2008 linear bzw. degressiv vorgenommen. Bei
beweglichen Anlagegegenständen erfolgt der
Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung, sobald dies zu höheren
Jahresabschreibungen führt. Für
Anschaffungen von beweglichen Anlagegegenständen nach
dem 01.01.2008 ist nur die lineare Abschreibung
möglich. Ab 01.01.2009 wurde die degressive
Abschreibung für zwei Jahre befristet wieder
eingeführt. Für die Bewertung der abnutzbaren
beweglichen Wirtschaftsgüter, die nach dem 01.01.2010
angeschafft worden sind, besteht ab dem Wirtschaftsjahr
2010 ein Wahlrecht, die Sofortabschreibung nach § 6
Abs. 2 EStG für Wirtschaftsgüter, deren
Anschaffungskosten 410,00 Euro nicht übersteigen oder
die Poolabschreibung nach § 6 Abs. 2a EStG für
Wirtschaftsgüter zwischen 150,00 Euro und 1.000,00
Euro, anzuwenden. Das Wahlrecht ist je Wirtschaftsjahr
einheitlich auszuführen. Für das Wirtschaftsjahr
2010 wurde die Variante der Sofortabschreibung nach §
6 Abs. 2 EStG gewählt.
Der Sammelposten ist im Wirtschaftsjahr der Bildung
und den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils einem
Fünftel gewinnmindernd aufzulösen.
Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten
angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw.
dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Zur
Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos werden
Pauschalwertberichtigungen gebildet. Bei
zweifelhaft einbringlichen Forderungen werden
Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen sind in Höhe des Betrages
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Sonstige Angaben
Geschäftsführungsorgane
Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der
Gesellschaft von Herrn Christoph Sauer geführt.
Außer dem Geschäftsführer waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt.
Bamberg, 14.03.2012
Der Geschäftsführer
gez. Christoph Sauer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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