Autohaus
Butz GmbH
Utzenfeld
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
137.283,00 |
120.292,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
10.000,00 |
13.000,00 |
| II.
Sachanlagen |
127.283,00 |
107.292,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.481.243,42 |
1.261.867,81 |
| I.
Vorräte |
517.136,72 |
494.965,11 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
468.033,47 |
487.977,96 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
496.073,23 |
278.924,74 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.300,00 |
25.255,81 |
| Aktiva |
1.622.826,42 |
1.407.415,62 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.117.266,00 |
1.045.858,13 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
1.067.266,00 |
995.858,13 |
| davon
Gewinnvortrag |
995.858,13 |
903.806,76 |
| B.
Rückstellungen |
71.372,00 |
81.654,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
434.188,42 |
279.903,49 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
434.188,42 |
279.903,49 |
| Summe
Passiva |
1.622.826,42 |
1.407.415,62 |
Anhang
1.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Anlagevermögen
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und -sofern sie der
Abnutzung unterlagen- um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Die Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten
abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet. Bei der Ermittlung der
Abschreibungen kommt nur die lineare
Abschreibungsmethode zur Anwendung.
Geringwertige Wirtschaftsgüter sind im
Erwerbsjahr voll abgeschrieben worden, wobei aus
Vereinfachungsgründen im Jahr des Zugangs
ein Abgang unterstellt wurde.
Umlaufvermögen
Die Vorräte sind mit den Anschaffungs- und
Herstellungskosten bewertet. Die Ermittlung
erfolgte durch Einzelfeststellung unter
Berücksichtigung gängiger und
branchenüblicher Abschläge.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt
und wurden unter Berücksichtigung
von erkennbaren und latent vorhandenen
Ausfallrisiken bewertet.
Die liquiden Mittel werden zum Nennwert angesetzt.
Rückstellungen
Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit der
Rückstellungen mehr als ein Jahr betrug, erfolgte
eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für
die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von
der Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Abzinsungssätze verwendet.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beibehalten werden.
Ein grundlegender Wechsel von
Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber
dem Vorjahr fand nicht statt.
2.
Angaben zur Bilanz
Forderungen
Die Forderungen haben komplett eine Laufzeit bis zu
einem Jahr.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu
einem Jahr.
Mitzugehörigkeit zu anderen Bilanzposten
Forderungen gegenüber Gesellschaftern sind unter
den sonstigen Vermögensgegenständen iHv. €
300.899,81 (im Vorjahr € 309.626,99) enthalten.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind
unter den sonstigen Rückstellungen iHv. €
41.100,00 (im Vorjahr € 46.200,00) enthalten.
3. Sonstige Angaben
Anzahl der Arbeitnehmer
Die Gesellschaft beschäftigte im abgelaufenen
Geschäftsjahr 9 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Geschäftsführung
Zum einzelvertretungsberechtigten
Geschäftsführer ist bestellt:
Martin Butz, Kfz-Meister, 79694 Utzenfeld
Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB
befreit.
sonstige Berichtsbestandteile
Gez. Geschäftsleitung
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.02.2025
festgestellt.
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