Sprint
GmbH
Vaterstetten, Ortsteil Hergolding
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
126,00 |
190,00 |
| I.
Sachanlagen |
126,00 |
190,00 |
| 1.
andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung |
126,00 |
190,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
48.413,43 |
73.939,11 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.608,72 |
21.271,57 |
| 1.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
0,00 |
21.271,57 |
| 2.
sonstige Vermögensgegenstände |
1.608,72 |
0,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
46.804,71 |
52.667,54 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
48.539,43 |
74.129,11 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
45.554,57 |
48.266,79 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
20.554,57 |
23.266,79 |
| III.
Bilanzgewinn / Bilanzverlust |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
2.700,00 |
11.742,00 |
| 1.
Steuerrückstellungen |
0,00 |
8.542,00 |
| 2.
sonstige Rückstellungen |
2.700,00 |
3.200,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
284,86 |
14.120,32 |
| 1.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
0,00 |
9.757,05 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
0,00 |
9.757,05 |
| 2.
sonstige Verbindlichkeiten |
284,86 |
4.363,27 |
| davon
aus Steuern |
0,00 |
3.837,91 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
284,86 |
4.363,27 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
48.539,43 |
74.129,11 |
Anhang
ANHANG zum Jahresabschluss zum 31.12.2010
Grundlagen und Methoden
Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 2010 wurde nach den Grundsätzen der
§§ 238 ff HGB, insbesondere nach den Vorschriften
für die Kapitalgesellschaften gem. §§ 264
HGB und den Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt
Aufbau und Gliederung der Bilanz zum 31.12.2010
entsprechen dem Vorjahr.
Die Wertansätze der Bilanz zum 31.12.2009
wurden unverändert übernommen.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beibehalten werden.
Es handelt sich um einen handelsrechtlichen
Jahresabschluss, der auch den steuerlichen Zwecken zu
Grunde gelegt werden kann, da es keine Abweichungen
zwischen Handels- und Steuerbilanz bei
Berücksichtigung des BilMoG gibt. Es wurden die
steuerrechtlichen Vorschriften berücksichtigt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen bezüglich der Form der Darstellung
wurde Gebrauch gemacht.
Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde aufgrund
des § 264 Abs. 1 S. 3 HGB verzichtet.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Wertansatz der Sachanlagen berechnete sich aus
den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen. Die planmäßige Abschreibung
erfolgte linear oder degressiv in der steuerlich
zulässigen Höhe unter Beachtung der
branchenüblichen oder betriebsbedingten Nutzungsdauer.
Die Bewertungsfreiheit von geringwertigen
Wirtschaftsgütern im Sinne des § 6 Abs. 2 EStG
wurde nicht in Anspruch genommen.
Steuerliche Sonderabschreibungen gem. § 7 g
Abs. 1 EStG wurden nicht vorgenommen.
Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich
aus dem Anlagenspiegel, der gemäß den
Bestimmungen des § 268 Abs. 2 Satz 1 HGB erstellt
wurde. Im Anlagenspiegel sind die historischen
Anschaffungskosten aller Investitionen erfasst.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
zum Nennwert angesetzt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Einzelerläuterungen
Angaben zur Bilanz
Das gezeichnete Kapital ist mit dem Nennwert
bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
ungewissen Verbindlichkeiten nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung gebildet. Sie wurden nach
handelsrechtlichen Vorschriften gebildet und bewertet.
Rückstellungen für drohende Verluste aus
schwebenden Geschäften und Rückstellungen
für unterlassene Instandhaltung innerhalb von 12
Monaten waren nicht zu erwarten und daher nicht zu
berücksichtigen.
Langfristige Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestehen nicht.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt. .
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Aus Gründen der Klarheit, insbesondere der
besseren vergleichenden Darstellung der Umsatzerlöse
und des Wareneinsatzes, wird auf Wunsch der Gesellschafter
gem. § 265 (1) in Verbindung mit § 264 (2) HGB
bezüglich der Darstellung der Gewinn- und
Verlustrechnung auf die Zusammenfassung der Posten des
§ 275 Abs. 2 Nr. 1-5 verzichtet.
Bezüglich der Zusammensetzung einzelner
zusammengezogener Positionen der Gewinn- und
Verlustrechnung wird den nachfolgenden
Erläuterungsbericht zur Bilanz und GuV verwiesen.
Weitere Angaben zur GuV sind nicht veranlasst.
Sonstig Angaben
Als Geschäftsführer war im
Geschäftsjahr bestellt:
Frau Martha Egger
Hergolding, 03.08.2011
gez. Martha Egger
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