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SD INTERputz GmbHBad MergentheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis 31.12.2014BilanzA K T I V A
P A S S I V A
AnhangA. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden I. Bilanzierungsmethoden II. Bewertungsmethoden C. Angaben und Erläuterungen zu Handelsbilanzposten I. Verbindlichkeiten II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42, III GmbHG III. Immaterielle Vermögensgegenstände, Geschäfts- oder Firmenwert IV. Rückstellung für Pensionen V. Haftungsverhältnisse VI. Ausschüttungssperre D. Angaben und Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung I. Außerplanmäßige Abschreibungen II. Erträge und Aufwendungen aus der Auflösung bzw. aus der Einstellung in den Sonderposten mit Rücklageanteil E. Sonstige Angaben
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss 1) Die Vorjahresvergleichszahlen sind auf Grund des Wahlrechtes des Art.67(8)S.2 EGHGB nicht angepasst worden. 2) Die Gliederung der Bilanz der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. 3) In der Handelsbilanz und in der G.u.V. ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben. 4) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Handelsbilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. 5) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind. 6) Angaben und Begründungen zu Abweichungen von der Darstellungsstetigkeit in Bilanz und GuV gem. § 265 (1) S. 2 HGB zu denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Die auf den Jahresabschluss des Vorjahres angewendeten Darstellungsgrundsätze wurden beibehalten. 7) Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden I. Bilanzierungsmethoden 1) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. 2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögen wurden nicht als Aktivposten in die Bilanz aufgenommen. 3) Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch. 4) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet. 5) Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben. II. Bewertungsmethoden 1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen. Die Bewertungsmethoden wurden gem. §§ 252 ff. HGB angewandt. 2) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. 3) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen. 4) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. 5) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst. 6) Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde ausschließlich von der linearen Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht. Außerplanmäßige Abschreibungen auf Grund dauernder Wertminderung wurden bzw. wurden nicht vorgenommen. 7) Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Es waren keine Einzelwertberichtigungen notwendig. 8) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Nicht eingeforderte Einlagen sind vom gezeichneten Kapital offen abgesetzt. 9) Rückstellungen für Altersvorsorgeverpflichtungen waren im Geschäftsjahr nicht relevant. 10) Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt und mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. 11) Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. 12) Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden. C. Angaben und Erläuterungen zur Bilanz I. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht. Sicherungsrechte am Gesellschaftsvermögen zu Gunsten Dritter sind nicht bestellt. II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42, III GmbHG 1) Die Gesellschaft hatte gegen den Gesellschafter Darlehensforderungen in Höhe von 30.419,39 €. Dem gegenüber schuldete die Gesellschaft dem Gesellschafter aus erhaltenen Darlehen insgesamt 20.000,00 € . Für das Darlehen vom Gesellschafter an die Gesellschaft wurde Rangrücktritt erklärt. 2) Ein gesonderter Bilanzausweis dieser Posten erfolgte nicht. Sie sind in den "sonstigen Vermögensgegenständen" bzw. "sonstigen Verbindlichkeiten" enthalten. 3) Die Verzinsung erfolgte vertragsgemäß mit dem jeweiligen Zinssatz. III. Immaterielle Vermögensgegenstände, Geschäfts- oder Firmenwert Selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden nicht als Aktivposten in die Bilanz aufgenommen. IV. Rückstellung für Pensionen Eine Pensionsrückstellung war im Geschäftsjahr nicht relevant. V. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse i.S.d. §251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht. VI. Ausschüttungssperre Ausschüttungssperren gem. § 268(8) HGB bestehen nicht. D. Angaben und Erläuterungen zu G.u.V.-Posten I. Außerplanmäßige Abschreibungen Im Geschäftsjahr wurden keine außerplanmäßigen Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens bei dauernder Wertminderung gem. §253(3) HGB angesetzt. Eine außerplanmäßige Abschreibung für Finanzanlagen wurden nicht in Anspruch genommen. II. Erträge und Aufwendungen aus der Auflösung bzw. aus der Einstellung in den Sonderposten mit Rücklageanteil In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind keine Erträge aus der Auflösung eines Sonderposten mit Rücklageanteils (§ 273 HGB) enthalten. E. Sonstige Angaben I. Anteilsbesitz Die Gesellschaft hält keine wesentliche Beteiligung. II. Geschäftsführungsorgane Geschäftsführer zum 31.12.2014 war Herr Helmut Dahl 97980 Bad Mergentheim, 15.04.2016 |
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