Beteiligungsgesellschaften
IStS GmbHLiquidiert
Am Viehgrund 5, 77866 Rheinau, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (5)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 40.00% | |
| 20.00% | |
| 20.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
5 Gesellschafter
GmbH-Struktur
4 von 5 angezeigt
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
IStS GmbHRheinauJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015BILANZ
ANHANG- Fassung für Offenlegungszwecke - A. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2015 wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend waren die Vorschriften des GmbH-Gesetzes zu beachten. Posten der Bilanz, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, wurden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben. Die Gliederungsvorschriften des § 266 HGB für die Bilanz wurden beachtet. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Über die angewandten Bewertungsmethoden berichten wir wie folgt: Anlagevermögen Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und planmäßig linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Bei einem unterjährigen Erwerb von Anlagegütern wird die Pro-rata-temporis-Abschreibung mit Bezug auf den Beginn des jeweiligen Zugangsmonats angewendet. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, wenn eine Wertminderung voraussichtlich von Dauer ist. In 2015 angeschaffte geringwertige Vermögensgegenstände i. S. d. § 6 Abs. 2 EStG werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Sie sind in der Entwicklung des Anlagevermögens jeweils als Zu- und Abgänge ausgewiesen. Umlaufvermögen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt. Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden Ausfallrisiken durch angemessene Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch angemessene Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Passivposten Die Bilanzierung und Bewertung der Passivposten entspricht dem HGB (§ 266 Abs. 3, § 252 Abs. 1 Nr. 3 und 4, § 249, § 253 Abs. 1 Satz 2). Den Pensionsrückstellungen liegt ein versicherungsmathematisches Gutachten zugrunde. Sie werden unter Berücksichtigung zukünftiger Gehalts- und Rentenentwicklungen sowie der Anwendung des pauschalen, durchschnittlichen Marktzinssatzes der Deutschen Bundesbank für Restlaufzeiten von 15 Jahren (Vereinfachungsregel) bewertet. Für das Geschäftsjahr 2015 kam ein Abzinsungssatz von 4,00 % zur Anwendung. Der Bewertung der Pensionsverpflichtungen liegen die Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde. Planvermögen, das dem Zugriff aller Gläubiger entzogen ist und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen dient, wird mit der entsprechenden Pensionsverpflichtung verrechnet. Das Saldierungsgebot gilt auch für korrespondierende Aufwendungen und Erträge aus der Bewertung des Planvermögens. Das zur Saldierung herangezogene Deckungsvermögen wird vollständig zum beizulegenden Zeitwert auf der Basis von Marktwerten zum Abschlussstichtag bewertet. Die übrigen Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet worden, um alle bis zum Abschlussstichtag entstandenen Risiken und ungewissen Verpflichtungen abzudecken. Künftige Preis- und Kostensteigerungen werden dabei berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Aktive latente Steuern Mit Hinblick auf § 288 Abs. 1 HGB wird auf die Angabe der, die passiven latenten Steuern übersteigenden, aktiven latenten Steuern verzichtet. C. Angaben zur Bilanz Anlagevermögen An folgenden Unternehmen hält die IStS GmbH i.L., Rheinau, mehr als 20 % der Anteile:
Umlaufvermögen Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von EUR 244.218,00 (Vorjahr TEUR 225). Die Forderungen gegen Gesellschafter enthalten Forderungen gegen den Gesellschafter-Geschäftsführer in Höhe von EUR 10.755,00 (Vorjahr TEUR 10), die mit 4 % verzinst werden. Eigenkapital Aufgrund der zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten Rückdeckungsversicherung besteht ein ausschüttungsgesperrter Betrag in Höhe von EUR 3.595,37. Pensionsrückstellungen Der zum Abschlussstichtag vorliegende beizulegende Wert der Pensionsverpflichtung beträgt EUR 236.838,00, der beizulegende Wert der zu saldierenden Rückdeckungsversicherung beläuft sich auf EUR 104.489,03. Die in der Periode diesbezüglich verrechneten Aufwendungen betragen EUR 27.200,00, die verrechneten Erträge EUR 8.998,35. Verbindlichkeiten Wie im Vorjahr haben sämtliche Verbindlichkeiten eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Durch Globalzession sind Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 200.000,00 gesichert. Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 223.193,69 sind, mit Ausnahme der nicht einzeln ermittelten Verbindlichkeiten aus Dienstleistungen, durch Eigentumsvorbehalte gesichert. Es besteht eine betragsmäßig beschränkte Bürgschaft zur Sicherung von Verbindlichkeiten von Dritten bis zum Betrag von EUR 170.000,00. Darüber hinaus liegen keine vermerkpflichtigen Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB vor. D. Sonstige Angaben Aufgrund Gesellschafterbeschluss vom 04.11.2015 wurde die IStS GmbH zum Ablauf des 31.12.2015 aufgelöst. Herr Klaus Häfele, Rheinau, war bis zum 31.12.2015 alleiniger Geschäftsführer. Er war von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Ab dem 01.01.2016 ist Frau Nicole Klattig, Oberkirch, zur einzelvertretungsberechtigten Liquidatorin bestellt. Sie ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Handelsregisterberichtigung erfolgte am 07.01.2016. WEITERE DATENBei dem vorstehenden Jahresabschluss der IStS GmbH für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 handelt es sich um die in Einklang mit § 326 HGB für Offenlegungszwecke verkürzte Fassung des Jahresabschlusses. Ferner wurden für Zwecke der Offenlegung die Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften in Anspruch genommen, auf deren Inanspruchnahme bei der Aufstellung des Jahresabschlusses teilweise verzichtet wurde.
Rheinau, den 29. Juli 2016 gez. Nicole Klattig, Liquidatorin Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 01.08.2016 |
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