Fister
Trading GmbH
Eckental
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.500,00 |
7.495,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
407,00 |
852,00 |
| II.
Sachanlagen |
2.093,00 |
6.643,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
492.956,67 |
391.923,90 |
| I.
Vorräte |
83.222,96 |
44.400,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
342.377,29 |
308.547,83 |
| davon
gegen Gesellschafter |
285.128,23 |
282.305,18 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
67.356,42 |
38.976,07 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
292,25 |
283,72 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
772.636,12 |
806.959,75 |
| Aktiva |
1.268.385,04 |
1.206.662,37 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
832.524,34 |
712.838,53 |
| III.
Jahresüberschuss |
34.323,63 |
-119.685,81 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
772.636,12 |
806.959,75 |
| B.
Rückstellungen |
1.211.267,00 |
1.181.057,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
57.118,04 |
25.605,37 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
57.118,04 |
25.605,37 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
20.156,11 |
|
| Passiva |
1.268.385,04 |
1.206.662,37 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Die Fister Trading GmbH hat ihren Sitz in Eckental
und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht
Fürth (HRB 4173).
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches n der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG).
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Die Gesellschaft ist buchmäßig
überschuldet.
Auf die Bestimmungen der §§ 64 GmbHG und
283ff StGB wurde hingewiesen.
Nach §19 Abs. 2 der Insolvenzordnung in der
Fassung des Artikel 5 FMStG besteht jedoch bei positiver
Fortführungsprognose kein Handlungsbedarf.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 800 wurden im Jahr des Zugangs
sofort abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbarer Risiken bewertet.
Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
wurden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen
berücksichtigt. Dem allgemeinen Ausfall- und
Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung auf
die Netto-Forderungen ausreichend Rechnung getragen.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Unter dem Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden
Ausgaben vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, soweit sie
Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem
Bilanzstichtag darstellen.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurde eine Rückstellung
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde auf der Basis
versicherungsmathematischer Berechnungen entsprechend den
Regelungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
vorgenommen.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Da
alle sonstigen Rückstellungen eine Laufzeit von
weniger als einem Jahr haben, wurde sowohl auf eine
Abzinsung als auch auf eine Anpassung an künftige
Preis- und Kostensteigerungen verzichtet.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Angaben zur Bilanz
Das Ergebnis der Steuerbilanz entspricht nicht dem
Ergebnis der Handelsbilanz.
Die Steuerbilanz zeigt einen höheren
Jahresüberschuss.
Pensionsrückstellungen
Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde
die Projected Unit Credit Methode (=PUC-Methode)
angewendet.
Für die Berechnung wurden die Richttafeln 2018 G
von Dr. Klaus Heubeck zugrundegelegt.
Der Zinssatz wurde mit 2,30 % angenommen.
Gewinnausschüttungssperre
Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253
(6) HGB beträgt Euro 97.369,00.
Sonstige Pflichtangaben
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Jahresüberschuss in Höhe von Euro 34.323,63 auf
neue Rechnung vorzutragen.
Im Geschäftsjahr waren 2 Mitarbeiter
beschäftigt (ohne Geschäftsführer).
Im Geschäftsjahr erfolgte die
Geschäftsführung der Fister Trading GmbH durch
Herrn Heinz Fister, Geschäftsführer und
Herrn Thomas Fister, Geschäftsführer.
Beide Geschäftsführer sind von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Zur Angabe der von der Firma Fister Trading GmbH im
Berichtjahr bezahlten Gesamtbezüge der tätigen
Geschäftsführer wird auf § 286 Abs. 4 HGB
verwiesen.
sonstige Berichtsbestandteile
Fister Trading GmbH
- Geschäftsführung -
Eckental, 02. Juli 2021
gez. Heinz Fister
gez. Thomas Fister
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.08.2021 festgestellt.
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