Kaspar
Kraus GmbH
Altenmünster
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.065,57 |
1.264,07 |
| I.
Sachanlagen |
1.065,57 |
1.264,07 |
| B.
Umlaufvermögen |
273.913,08 |
369.337,79 |
| I.
Vorräte |
139.928,08 |
121.247,82 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
119.843,66 |
142.954,70 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
14.141,34 |
105.135,27 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.327,52 |
1.238,82 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
276.306,17 |
371.840,68 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
107.457,11 |
108.232,39 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
52.667,80 |
19.999,25 |
| III.
Bilanzgewinn |
29.224,72 |
62.668,55 |
| B.
Rückstellungen |
56.402,45 |
90.824,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
112.446,61 |
172.784,29 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
276.306,17 |
371.840,68 |
Anhang
A.
Allgemeines
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine
Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Regelungen des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
B.
Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei
der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens
vermindert um planmäßige lineare oder degressive
Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen
Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der
Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche
Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am
Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag,
wurde dieser angesetzt.
Bei der Bewertung der Forderungen wurden
sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
liegen nicht vor.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
zum Nennwert angesetzt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die Rückstellungen wurde in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von
Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr
betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz
1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages
wurden die von der Deutschen Bundesbank
veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.
Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern
für das laufende Geschäftsjahr.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Auf fremde Währung lautende
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden
zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag
umgerechnet.
Latente Steuern
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB
über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch
genommen.
C.
Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (kurz:
BilMoG) erstellt. Die Bilanzierung wurde insoweit
angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit
nicht vor (Art. 67 Abs. 8 S. 1 HGB). Eine Anpassung der
Vorjahreszahlen erfolgte gemäß Art. 67 Abs. 8 S.
2 EGHGB nicht.
C.1
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital von 25.564,59 Euro wurde mit
dem Nennbetrag angesetzt.
Gezeichnetes Kapital
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25.564,59 Euro
|
|
Nicht eingeforderte
ausstehende Einlagen
|
0,00 Euro
|
|
Eingefordertes Kapital
|
|
25.564,59 Euro
|
C.2
Angabe zu Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
|
112.446,61 Euro
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C.3
Pensionsrückstellung
Die Rückstellungen für Pensionen wurden
nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Dabei
sind folgende grundlegenden Annahmen in die Berechnung
eingeflossen:
Zinssatz
|
5,15%
|
Erwartete Lohn- und
Gehaltssteigerungen p.a.
|
0%
|
Zugrunde gelegte
Sterbetafeln
|
Richtafeln 2005 G von
Klaus Heubeck
|
Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller
übrigen Gläubiger entzogen sind und
ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus
Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren
langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, wurden
mit diesen Verpflichtungen verrechnet.
Für die Saldierung von Schulden aus
Altersversorgungsverpflichtungen mit verrechenbaren
Vermögensgegenständen liegen folgende Werte
vor:
Erfüllungsbetrag
der Pensionen
|
57.996,00 €
|
Buchwert der
Pensionsrückstellung zum 31.12.2010
|
13.415,00 €
|
Überdeckung zum
31.12.2010
|
44.581,00 €
|
|
|
Anschaffungskosten der
verrechneten Vermögensgegenstände
|
44.581,00 €
|
Beizulegender Zeitwert
der verrechneten Vermögensgegenstände
|
44.581,00 €
|
C.4
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern (§ 42
Abs. 3 GmbHG)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:
Ausleihungen
|
|
Forderungen
(Darlehensforderung Rüdiger Kraus BU)
|
7.489,99 €
|
Verbindlichkeiten
(Darlehensverbindlichkeit Rüdiger Kraus privat)
|
31,80 €
|
D.
Sonstige Angaben
Als Geschäftsführer war im
Gesellschaftsjahr bestellt:
Rüdiger Kraus (GF)
Der Jahresabschluss wurde von der
Gesellschafterversammlung am 05.08.2011 festgestellt.
Altenmünster, den 05.08.2011
Kaspar Kraus GmbH
gez. Rüdiger Kraus (GF.)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.08.2011
festgestellt.
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