LHL - Bau
GmbH
Muldestausee
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
180.889,00 |
230.570,00 |
| I.
Sachanlagen |
180.889,00 |
230.570,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
203.001,80 |
111.889,38 |
| I.
Vorräte |
105.304,54 |
64.815,12 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
82.611,61 |
46.619,14 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
15.085,65 |
455,12 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.414,75 |
7.597,24 |
| Aktiva |
388.305,55 |
350.056,62 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
17.474,65 |
24.609,09 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
390,91 |
-21.812,89 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
7.134,44 |
22.203,80 |
| B.
Rückstellungen |
5.300,00 |
5.300,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
365.530,90 |
320.147,53 |
| Passiva |
388.305,55 |
350.056,62 |
Anhang
für das Geschäftsjahr vom
01. Januar bis 31. Dezember 2022
I.
Allgemeine Angaben
Dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 liegen die
Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) über die
Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, die
ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie die
Regelungen des Gesellschaftsvertrages zugrunde.
Das Prinzip der Darstellungsstetigkeit sowie die
Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr wurden beachtet.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne
von § 267 Abs. 2 HGB Anwendung. Der Jahresabschluss
wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der
§§ 246-251 HGB sowie der Anwendung der besonderen
Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften,
§§ 268 - 274a, 276 -278 HGB erstellt.
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275
HGB, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das
Gesamtkostenverfahren Anwendung findet.
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252 -
256a HGB erstellt. Die Bewertungswahlrechte wurden
gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt.
Im Einzelnen erfolgte die Bewertung wie folgt:
ANLAGEVERMÖGEN
Sachanlagen wurden mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten
abzüglich Skonti bewertet.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten
linear bzw. geometrisch degressiv unter Zugrundelegung der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Geringwertige
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis
EUR 800,00 wurden in voller Höhe abgeschrieben
(§ 6 Abs. 2a EStG).
UMLAUFVERMÖGEN
Vorräte wurden mit ihren Anschaffungskosten
angesetzt, sofern nicht ein niedrigerer beizulegender Wert
zu berücksichtigen war.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit ihren
Nominalwerten abzüglich Pauschalwertberichtigungen
angesetzt. Pauschale Wertberichtigungen wurden mit 1 % des
Nettoforderungsbestands gebildet. Die
Pauschalwertberichtigung trägt dem allgemeinen
Ausfall- und Kreditrisiko entsprechend den Erfahrungen der
Gesellschaft Rechnung. Einzelwertberichtigungen waren nicht
zu bilden.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks wurden zu Nennwerten
angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden zu Nennwerten
bewertet.
Eigenkapital wurde zum Nennwert bewertet. Es setzt
sich aus dem gezeichneten Kapital (EUR 25.000,00), dem
Verlustvortrag (EUR 390,91) und dem Jahresfehlbetrag des
Berichtsjahres (EUR - 7.134,44) zusammen.
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist.
Die
Verbindlichkeiten sind mit ihren
Rückzahlungsbeträgen angesetzt. Sie sind
hinsichtlich der Restlaufzeiten wie folgt zu gliedern:
|
bis zu einem Jahr EUR
|
ein bis fünf Jahre
EUR
|
mehr als fünf Jahre
EUR
|
Bilanzansatz EUR
|
Gesamtsumme
|
280.354,12
|
85.176,78
|
0,00
|
365.530,90
|
Die
sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten Steuern mit
EUR 32.165,39 (i.V. EUR 5.076,82), Verbindlichkeiten im
Rahmen der sozialen Sicherheit mit EUR 0,00 (i.V.
EUR 160,52) sowie Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern im Sinne des
§ 42 Abs. 3 GmbHG mit
EUR 14.646,22 (i.V. EUR 15.112,34).
III.
Ergänzende Angaben
Zum Geschäftsführer des
Geschäftsjahres war bestellt:
· Herr Fred Lehmann (Kaufmann)
Der Geschäftsführer ist
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Nach Auskunft der Geschäftsführung
bestanden keine nicht benannten
Gewährleistungsverpflichtungen und keine nicht
benannten sonstigen finanziellen Verpflichtungen.
IV.
Ergebnisverwendung
Der Geschäftsführer schlägt der
Gesellschafterversammlung vor, den Jahresfehlbetrag auf
neue Rechnung vorzutragen.
Schwemsal, den 25. Januar
2024
gez.
Fred Lehmann, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.01.2024
festgestellt.
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