Stammdaten

Register
Amtsgericht Ulm HRB 727331
Vorher
SES Gebäudeservice und Dienstleistung gemeinnützige GmbH
Eingetragen
28.12.2011
Branche
Erbringung von sonstigen gärtnerischen DienstleistungenGarten- und LandschaftsbauErbringung von ergotherapeutischen Dienstleistungen
Gegenstand
Gegenstand geändert; nun: Die Erbringung von Service- und Dienstleistungen im Bereich der Gebäudebewirtschaftung, dem Gebäudeunterhalt, der Pflege und der Instandhaltung von Gebäuden sowie im Bereich der Hauswirtschaft. Zweck der Gesellschaft ist die Führung eines Integrationsunternehmens im Sinne von § 132 SGB IX. Weiterer Gegenstand des von der Gesellschaft betriebenen Unternehmens ist die Garten- und Landschaftspflege.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Matthias Stöckle
seit 13.12.2023
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
St. Elisabeth-Stiftung
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
St. Elisabeth-Stiftung
Germany
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

inkluso gGmbH

Biberach an der Riß

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz zum 31. Dezember 2023

Aktiva

31.12.2023 31.12.2022
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
'1. Software 2.830,00 3.881,00
II. Sachanlagen
'1. Technische Anlagen 63.594,00 83.844,00
'2. Einrichtungen und Ausstattungen 66.101,00 98.574,00
'3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00
129.695,00 182.418,00
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
'1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 9.570,51 5.508,26
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
'1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 49.568,62 22.433,37
'2. Forderungen gegenüber Gesellschafter 35.440,84 236.926,49
'3. Forderungen gegenüber verbundene Unternehmen 46.614,03 43.503,51
'4. Sonstige Vermögensgegenstände 16.176,53 54.574,98
147.800,02 357.438,35
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 38.858,61 6.946,88
C. Rechnungsabgrenzungsposten 4.175,00 259,86
332.929,14 556.452,35

Passiva

31.12.2023 31.12.2022
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklagen 25.000,00 25.000,00
III. Ergebnisverwendung -25.244,57 -11.485,75
IV. Jahresüberschuss-/ fehlbetrag (-) 60.337,92 -13.758,82
85.093,35 24.755,43
B. Sonderposten aus Zuweisungen und Zuschüssen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens
'1. Sonderposten aus öffentlichen Fördermitteln für Investitionen 74.240,62 99.458,07
C. Rückstellungen
'1. Sonstige Rückstellungen 124.127,57 51.178,00
D. Verbindlichkeiten
'1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.202,99 24.067,65
'2. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 17.422,19 315.354,14
'3. Verbindlichkeiten aus öffentlicher und nicht-öffentlicher Förderung 0,00 0,00
'4. Sonstige Verbindlichkeiten 11.506,95 27.463,53
- davon aus Steuern € 9.747,45 (i.V. € 13.748,88 ) 31.132,13 366.885,32
- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit € 1.249,98 (i.V. € 766,68)
E. Rechnungsabgrenzungsposten 18.335,47 14.175,53
332.929,14 556.452,35

Gewinn- und Verlustrechnung zum 31. Dezember 2023

2023 2022
'1. Umsatzerlöse
a) Umsatzerlöse aus dem Kerngeschäft 2.745.604,96 2.467.003,69
b) Sonstige Umsatzerlöse 1.566,10 1.139,94
2.747.171,06 2.468.143,63
'2. Zuweisungen und Zuschüsse zu Betriebskosten 289.028,99 262.177,57
'3. Sonstige betriebliche Erträge 17.706,63 36.907,11
3.053.906,68 2.767.228,31
'4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 2.060.189,99 1.882.158,78
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung 471.570,28 433.353,20
davon für Altersversorgung: € 2.531.760,27 2.315.511,98
'5. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 70.346,11 83.059,39
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 136.538,29 133.643,14
206.884,40 216.702,53
Zwischenergebnis 315.262,01 235.013,80
'6. Erträge aus Zuwendungen zur Finanzierung von Investitionen 0,00 0,00
davon Fördermittel nach dem KHG: € 0,00
'7. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten/ Verbindlichkeiten nach dem KHG und auf Grund sonstiger Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens
davon nach dem KHG: € 0,00 25.217,45 26.621,69
'8. Aufwendungen aus der Zuführung zu Sonderposten/Verbindlichkeiten nach dem KHG und aufgrund sonstiger Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens
davon nach dem KHG: € 0,00 0,00 0,00
Zwischenergebnis 340.479,46 261.635,49
'9. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 57.987,45 60.343,12
'10. Sonstige betriebliche Aufwendungen 220.700,23 212.152,94
278.687,68 272.496,06
Zwischenergebnis 61.791,78 -10.860,57
'11. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 0,00
'12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 259,86 501,25
'13. Steuern vom Einkommen und Ertrag 0,00 0,00
'14. Ergebnis nach Steuern 61.531,92 -11.361,82
'15. Sonstige Steuern 1.194,00 2.397,00
'16. Jahresüberschuss-/fehlbetrag(-) 60.337,92 -13.758,82

Anhang für das Geschäftsjahr 2023 (01. 01. bis 31. 12.)

I. Allgemeine Angaben

Die inkluso gGmbH hat ihren Sitz in Biberach an der Riß. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm unter HRB 727331 eingetragen.

Der Jahresabschluss 2023 wurde entsprechend den handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften aufgestellt.

Für die Gliederung der Gewinn und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Es wurden in Einzelfällen Posten ergänzt.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze wurden gegenüber dem Vorjahr mit folgenden Ausnahmen beibehalten.

Seit dem Geschäftsjahr 2023 werden die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen verbundene Unternehmen in den Forderungen gegen verbundene Unternehmen (TEUR 47; Vorjahr: TEUR 44) ausgewiesen. Im Geschäftsjahr 2022 erfolgte der Ausweis in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die Vergleichszahlen im Jahresabschluss 2023 wurden entsprechend angepasst.

Des Weiteren werden seit dem Geschäftsjahr 2023 die Erträge aus Sachbezügen in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen (TEUR 12; Vorjahr: T€ 21). Im Vorjahr erfolgte der Ausweis in den Umsatzerlösen. Die Vergleichszahlen im Jahresabschluss 2023 wurden entsprechend angepasst.

II. Erläuterungen zu den Positionen der Bilanz

1. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten abzüglich nach § 253 Abs. 3 HGB notwendiger und planmäßig vorgenommener Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden nach der linearen Methode ermittelt. Den Abschreibungen liegen die wirtschaftlichen Nutzungsdauern zugrunde. Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis 250 EUR werden sofort als Aufwand erfasst. Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von mehr als 250 und 1.000 EUR werden in einen Sammelposten eingestellt und linear 5 Jahre abgeschrieben.

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind mit den Anschaffungskosten angesetzt und zu den letzten Einkaufspreisen bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert ausgewiesen.

Die flüssigen Mittel beinhalten Barbestände und Bankguthaben. Die Aktivierung erfolgte zu Nominalwerten.

Das Eigenkapital ist mit dem Nennwert angesetzt.

Fördermittel aus Zuschüssen und Zuweisungen Dritter sind als Sonderposten aus Zuschüssen und Zuweisungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens, vermindert um die Auflösung in Höhe der Abschreibungen auf das hiermit finanzierte Anlagevermögen, ausgewiesen.

Sonstige Rückstellungen dienen zur Abdeckung erkennbarer Risiken und Verpflichtungen. Ihre Passivierung erfolgte auf Basis vorsichtiger kaufmännischer Schätzung in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Verbindlichkeiten sind zu Erfüllungsbeträgen passiviert.

2. Angaben zu einzelnen Bilanzpositionen

Entwicklung und Gliederung des Anlagevermögens sowie die Abschreibungen im Geschäftsjahr sind aus dem Anlagenachweis ersichtlich.

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände betragen TEUR 148 (Vj. TEUR 357) und betreffen mit TEUR 50 (Vj. TEUR 22) die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, mit TEUR 35 (Vj. TEUR 237) die Forderungen an Gesellschafter, mit TEUR 47 (Vj. TEUR 44) Forderungen gegenüber verbundene Unternehmen und mit TEUR 16 (Vj. TEUR 55) die sonstigen Vermögensgegenstände, jeweils wie auch im Vorjahr mit einer Restlaufzeit unter 1 Jahr.

Bei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen handelt es sich wie im Vorjahr vollumfänglich um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

Das Eigenkapital setzt sich zusammen aus dem gezeichneten Kapital in Höhe von TEUR 25, den Kapitalrücklagen in Höhe von TEUR 25, einem Verlustvortrag von TEUR 25 und dem Jahresüberschuss 2023 in Höhe von TEUR 60.

Die sonstigen Rückstellungen zur Abdeckung möglicher künftiger Risiken betragen TEUR 124. Davon entfallen TEUR 96 auf Rückstellungen für Urlaub und Überstunden sowie auf Nebenkosten für Strom mit TEUR 13 und Jahresabschlusskosten mit TEUR 5. Die Rückstellungen sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung angemessen und ausreichend dotiert.

Für Verbindlichkeiten bestehen folgende Restlaufzeiten:

Restlaufzeit < 1 Jahr Restlaufzeit > 1 Jahr davon > 5 Jahre Summe 31.12.2023
EUR EUR EUR EUR
D. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen u. Leistungen 2.202,99 0,00 0,00 2.202,99
VJ 24.067,65 0,00 0,00 24.067,65
2. Verbindlichkeiten gegenü. Gesellschaftern 17.422,19 0,00 0,00 17.422,19
VJ 315.354,14 0,00 0,00 315.354,14
3. Sonstige Verbindlichkeiten 11.506,95 0,00 0,00 11.506,95
VJ 27.463,53 0,00 0,00 27.463,53
Summen per 31.12.2023 31.132,13 0,00 0,00 31.132,13
VJ 366.885,32 0,00 0,00 366.885,32

III. Erläuterungen zu Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung

Unter Sonstige betriebliche Erträge sind periodenfremde Erträge in Höhe von EUR 0,27 (Vj. EUR 4.566,51) enthalten. Unter Sonstige betriebliche Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von EUR 4.281,85 (Vj. EUR 3.545,00) enthalten.

IV. Ergänzende Angaben

Geschäftsführung

Frau Monika Ohlinger, Kempten, * 16.10.1969 bis 05.06.2024

Herr Matthias Stöckle, Ravensburg, * 11.02.1959 seit 13.12.2023

Mitarbeitende

Im Jahr 2023 betrug die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeitenden 133,5 Köpfe. (Zum Stichtag per 31.12.2023 waren 59,7 Vollzeitkräfte beschäftigt).

V. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Dienstleistungsverträgen in Höhe von TEUR 169 (Vj. TEUR 198).

VI. Ergebnisverwendungsvorschlag

Der Jahresüberschuss in Höhe von EUR 60.337,92 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

VII. Nachtragsbericht

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Abschluss des Geschäftsjahres 2023 waren nicht zu verzeichnen.

 

Biberach an der Riß, 11.07.2024

Matthias Stöckle, Geschäftsführer

Anlagennachweis zum Jahresabschluss zum 31.12.2023

Entwicklung der Anschaffungswerte
Stand 01.01.2023 Zugang Abgang Umbuchung Endstand 31.12.2023
EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 8.373,64 0,00 0,00 0,00 8.373,64
II. Sachanlagen
1. Technische Anlagen
270.750,93 2.929,50 0,00 0,00 273.680,43
2. Einrichtungen und Ausstattungen 188.047,59 1.283,95 0,00 0,00 189.331,54
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
458.798,52 4.213,45 0,00 0,00 463.011,97
467.172,16 4.213,45 0,00 0,00 471.385,61
Entwicklung der Abschreibungen
01.01.2023 AfA Geschäftsjahr Entnahme für Abgänge Endstand 31.12.2023
EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 4.492,64 1.051,00 0,00 5.543,64
II. Sachanlagen
1. Technische Anlagen
186.906,93 23.179,50 0,00 210.086,43
2. Einrichtungen und Ausstattungen 89.473,59 33.756,95 0,00 123.230,54
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00
276.380,52 56.936,45 0,00 333.316,97
280.873,16 57.987,45 0,00 338.860,61
Buchwerte 31.12.2023 Buchwerte 31.12.2022
Eur EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2.830,00 3.881,00
II. Sachanlagen
1. Technische Anlagen
63.594,00 83.844,00
2. Einrichtungen und Ausstattungen 66.101,00 98.574,00
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00
129.695,00 182.418,00
132.525,00 186.299,00

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die inkluso gGmbH, Biberach an der Riß

PRÜFUNGSURTEIL

Wir haben den Jahresabschluss der inkluso gGmbH, Biberach an der Riß, - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

GRUNDLAGE FÜR DAS PRÜFUNGSURTEIL

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

VERANTWORTUNG DES GESETZLICHEN VERTRETERS FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS

Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grunds- ätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Stuttgart, 11. Juli 2024

BW PARTNER
Bauer Schätz Hasenclever Partnerschaft mbB
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Marius Henkel, Wirtschaftsprüfer

Susanne Reh, Wirtschaftsprüferin

Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen.

Angaben zur Feststellung

Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde am 01.08.2024 festgestellt.

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