Inkluso gGmbH
Saulgauer Straße 51, 88400 Biberach an der Riß, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Matthias Stöckle seit 13.12.2023 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
St. Elisabeth-Stiftung | 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
inkluso gGmbHBiberach an der RißJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung zum 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023 (01. 01. bis 31. 12.)I. Allgemeine Angaben Die inkluso gGmbH hat ihren Sitz in Biberach an der Riß. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm unter HRB 727331 eingetragen. Der Jahresabschluss 2023 wurde entsprechend den handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften aufgestellt. Für die Gliederung der Gewinn und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Es wurden in Einzelfällen Posten ergänzt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze wurden gegenüber dem Vorjahr mit folgenden Ausnahmen beibehalten. Seit dem Geschäftsjahr 2023 werden die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen verbundene Unternehmen in den Forderungen gegen verbundene Unternehmen (TEUR 47; Vorjahr: TEUR 44) ausgewiesen. Im Geschäftsjahr 2022 erfolgte der Ausweis in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die Vergleichszahlen im Jahresabschluss 2023 wurden entsprechend angepasst. Des Weiteren werden seit dem Geschäftsjahr 2023 die Erträge aus Sachbezügen in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen (TEUR 12; Vorjahr: T€ 21). Im Vorjahr erfolgte der Ausweis in den Umsatzerlösen. Die Vergleichszahlen im Jahresabschluss 2023 wurden entsprechend angepasst. II. Erläuterungen zu den Positionen der Bilanz 1. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten abzüglich nach § 253 Abs. 3 HGB notwendiger und planmäßig vorgenommener Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden nach der linearen Methode ermittelt. Den Abschreibungen liegen die wirtschaftlichen Nutzungsdauern zugrunde. Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis 250 EUR werden sofort als Aufwand erfasst. Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von mehr als 250 und 1.000 EUR werden in einen Sammelposten eingestellt und linear 5 Jahre abgeschrieben. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind mit den Anschaffungskosten angesetzt und zu den letzten Einkaufspreisen bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert ausgewiesen. Die flüssigen Mittel beinhalten Barbestände und Bankguthaben. Die Aktivierung erfolgte zu Nominalwerten. Das Eigenkapital ist mit dem Nennwert angesetzt. Fördermittel aus Zuschüssen und Zuweisungen Dritter sind als Sonderposten aus Zuschüssen und Zuweisungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens, vermindert um die Auflösung in Höhe der Abschreibungen auf das hiermit finanzierte Anlagevermögen, ausgewiesen. Sonstige Rückstellungen dienen zur Abdeckung erkennbarer Risiken und Verpflichtungen. Ihre Passivierung erfolgte auf Basis vorsichtiger kaufmännischer Schätzung in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Verbindlichkeiten sind zu Erfüllungsbeträgen passiviert. 2. Angaben zu einzelnen Bilanzpositionen Entwicklung und Gliederung des Anlagevermögens sowie die Abschreibungen im Geschäftsjahr sind aus dem Anlagenachweis ersichtlich. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände betragen TEUR 148 (Vj. TEUR 357) und betreffen mit TEUR 50 (Vj. TEUR 22) die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, mit TEUR 35 (Vj. TEUR 237) die Forderungen an Gesellschafter, mit TEUR 47 (Vj. TEUR 44) Forderungen gegenüber verbundene Unternehmen und mit TEUR 16 (Vj. TEUR 55) die sonstigen Vermögensgegenstände, jeweils wie auch im Vorjahr mit einer Restlaufzeit unter 1 Jahr. Bei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen handelt es sich wie im Vorjahr vollumfänglich um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Das Eigenkapital setzt sich zusammen aus dem gezeichneten Kapital in Höhe von TEUR 25, den Kapitalrücklagen in Höhe von TEUR 25, einem Verlustvortrag von TEUR 25 und dem Jahresüberschuss 2023 in Höhe von TEUR 60. Die sonstigen Rückstellungen zur Abdeckung möglicher künftiger Risiken betragen TEUR 124. Davon entfallen TEUR 96 auf Rückstellungen für Urlaub und Überstunden sowie auf Nebenkosten für Strom mit TEUR 13 und Jahresabschlusskosten mit TEUR 5. Die Rückstellungen sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung angemessen und ausreichend dotiert. Für Verbindlichkeiten bestehen folgende Restlaufzeiten:
III. Erläuterungen zu Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung Unter Sonstige betriebliche Erträge sind periodenfremde Erträge in Höhe von EUR 0,27 (Vj. EUR 4.566,51) enthalten. Unter Sonstige betriebliche Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von EUR 4.281,85 (Vj. EUR 3.545,00) enthalten. IV. Ergänzende Angaben Geschäftsführung Frau Monika Ohlinger, Kempten, * 16.10.1969 bis 05.06.2024 Herr Matthias Stöckle, Ravensburg, * 11.02.1959 seit 13.12.2023 Mitarbeitende Im Jahr 2023 betrug die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeitenden 133,5 Köpfe. (Zum Stichtag per 31.12.2023 waren 59,7 Vollzeitkräfte beschäftigt). V. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Dienstleistungsverträgen in Höhe von TEUR 169 (Vj. TEUR 198). VI. ErgebnisverwendungsvorschlagDer Jahresüberschuss in Höhe von EUR 60.337,92 wird auf neue Rechnung vorgetragen. VII. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Abschluss des Geschäftsjahres 2023 waren nicht zu verzeichnen.
Biberach an der Riß, 11.07.2024 Matthias Stöckle, Geschäftsführer Anlagennachweis zum Jahresabschluss zum 31.12.2023
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die inkluso gGmbH, Biberach an der Riß PRÜFUNGSURTEIL Wir haben den Jahresabschluss der inkluso gGmbH, Biberach an der Riß, - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. GRUNDLAGE FÜR DAS PRÜFUNGSURTEIL Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. VERANTWORTUNG DES GESETZLICHEN VERTRETERS FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grunds- ätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Stuttgart, 11. Juli 2024 BW
PARTNER
Marius Henkel, Wirtschaftsprüfer Susanne Reh, Wirtschaftsprüferin Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen. Angaben zur Feststellung Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde am 01.08.2024 festgestellt. |
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