WFM
Verwaltungs GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
12.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.732,45 |
4.051,48 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
560,60 |
821,72 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.171,85 |
3.229,76 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
32.010,91 |
20.053,67 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
35.743,36 |
36.105,15 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.000,00 |
0,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
13.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
45.053,67 |
43.420,56 |
| III.
Jahresüberschuss |
42,76 |
-1.633,11 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
32.010,91 |
20.053,67 |
| B.
Rückstellungen |
763,00 |
2.150,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
34.980,36 |
33.955,15 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
34.980,36 |
33.955,15 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
35.743,36 |
36.105,15 |
Anhang
A.
ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Der Jahresabschluss der WFM Verwaltungs GmbH wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind vorangig im Anhang aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft als kleine
Kapitalgesellschaft zu qualifizieren.
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der
Darstellung und die bisher angewandten
Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine
Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor
(Art. 67 Abs. 8 Satz 1 EGHGB). Die Vorjahreszahlen wurden
entsprechend Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Die Bilanz zum 31. Dezember 2010 weist einen nicht
durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von
20.010,91 Euro aus. Die Gesellschaft ist somit
buchmäßig überschuldet.
Zu den in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten gehören auch Darlehen gegenüber
den Gesellschaftern in Höhe von 24.000,00 Euro.
Durch eine Rangrücktrittserklärung der
Gesellschafter hinsichtlich ihrer Forderungen von 24.000,00
Euro ist die buchmäßige Überschuldung
ausgeräumt. Somit würde zum Bilanzstichtag keine
tatsächliche Überschuldung der Gesellschaft
vorliegen.
B.
ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind
gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben.
UMLAUFVERMÖGEN
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken angesetzt.
RÜCKSTELLUNGEN
Die sonstigen Rückstellungen werden so bemessen,
dass sie nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung allen erkennbaren Risiken und ungewissen
Verpflichtungen Rechnung tragen. Bei den sonstigen
Rückstellungen handelt es sich um die
voraussichtlichen Jahresabschluss-, Rechts- und
Steuerberatungskosten für das Wirtschaftsjahr 2010.
VERBINDLICHKEITEN
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
| Art der |
Gesamtbetrag
€ |
davon mit einer
Restlaufzeit bis 1 Jahr
T€ |
davon mit einer
Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre
T€ |
davon mit einer
Restlaufzeit über 5 Jahre
T€ |
| gegenüber
Gesellschaftern |
24,0 |
24,0 |
0,0 |
0,0 |
| sonstige
Verbindlichkeiten |
11,0 |
11,0 |
0,0 |
0,0 |
| Summe |
35,0 |
35,0 |
0,0 |
0,0 |
|
|
|
|
|
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 34.980,36 Euro
(Vorjahr 33.955,15 Euro).
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 24.000,00 Euro (Vorjahr
24.000,00 Euro).
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
SONSTIGE ANGABEN
Geschäftsführer
Dipl.-Ing. (FH) Michael Lang: Baden-Baden
Der Geschäftsführer ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Jahresüberschuss in Höhe von 42,76 Euro auf neue
Rechnung vorzutragen.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.02.2012 festgestellt.
|