Stammdaten

Register
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 119718
Eingetragen
14.7.2020
Branche
UnternehmensberatungErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Möbeln
Gegenstand
ist die Unternehmensberatung sowie Vermittlung und Vertrieb von Unternehmensberatungsleistungen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Vorstandsmitglied
Jörg Wieneke
seit 14.7.2020
Vorstandsmitglied

Wirtschaftlich Berechtigte

25.00% identifiziert75.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Carsten Butzbach
25.00%

Ungelöste Beteiligungen (3)

NameAnteil
confero GmbH & Co. Kommanditgesellschaft
25.00%
So.is.it Consulting GmbH
25.00%
KIWI CAPITAL S.A.LUX
25.00%

Gesellschafter

4 Gesellschafter

GmbH-Struktur

3 von 4 angezeigt

confero GmbH & Co. Kommanditgesellschaft
Germany
15.100 €
25.00%
Germany
15.100 €
25.00%
So.is.it Consulting GmbH
Germany
15.100 €
25.00%

Beteiligungen

NameAnteil
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Confero Group AG

Frankfurt am Main

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2022 bis zum 30.06.2023

Bilanz

Aktiva

30.6.2023
EUR
30.6.2022
EUR
A. Anlagevermögen 32.408,00 16.634,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3.776,00 15.098,00
II. Sachanlagen 1.932,00 1.536,00
III. Finanzanlagen 26.700,00  
B. Umlaufvermögen 1.985.328,03 595.195,35
I. Vorräte 0,00 27.240,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.730.139,68 329.078,74
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 255.188,35 238.876,61
C. Rechnungsabgrenzungsposten 10.430,59 981,70
Aktiva 2.028.166,62 612.811,05

Passiva

30.6.2023
EUR
30.6.2022
EUR
A. Eigenkapital 499.909,72 202.929,68
I. Gezeichnetes Kapital 60.400,00 50.000,00
II. Kapitalrücklage 29.292,00  
III. Gewinnvortrag 152.929,68 13.544,71
IV. Jahresüberschuss 257.288,04 139.384,97
B. Rückstellungen 762.163,59 106.046,02
C. Verbindlichkeiten 762.773,31 303.835,35
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 762.773,31 303.835,35
D. Rechnungsabgrenzungsposten 3.320,00  
Passiva 2.028.166,62 612.811,05

Anhang

A.  ALLGEMEINE HINWEISE

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß den §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.

Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Von den größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274 a und 288 HGB wurde Gebrauch gemacht. Die Gliederungen sind unverändert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern wurden die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten der Bilanz in diesem Anhang gemacht.

Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schuldposten erfolgte nach den Vorschriften der §§ 252 - 256a HGB. Die Bewertung erfolgte unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).

B.  ANGABEN ZUR BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Erworbene Immaterielle Vermögensgegenstände  sind zu den Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um die planmäßigen Abschreibungen vermindert (§§ 246 Abs. 1 S. 4, 253 Abs. 1 und 3 HGB).
Das Sachanlagenvermögen ist zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um die planmäßige Abschreibung vermindert. In den Herstellungskosten selbsterstellter Anlagen sind neben den Einzelkosten auch anteilige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen (§§ 253 Abs. 1, 255 HGB).

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgaben der voraussichtlichen Nutzungsdauer um die planmäßige Abschreibung auf der Grundlage handelsrechtlicher anerkannter Höchstsätze vermindert (§ 253 Abs. 3 HGB).

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. zu niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt (§ 253 Abs. 1 und 3 HGB).

Die Vorräte werden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren Tageswerten angesetzt. Für bestimmte  Vorräte  werden die Werte mit Hilfe zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren unter Beachtung des Niederstwertprinzips ermittelt (§§ 253 Abs. 1 und 4, 255, 256 HGB).

Die Anschaffungskosten werden zu durchschnittlichen Einstandspreisen ermittelt. Niedrigere Marktwerte wurden beachtet (§§ 253 Abs. 4, 255 Abs. 1 HGB).

Bei der Ermittlung der Herstellungskosten wurden neben den direkt zurechenbaren Materialeinzelkosten, Fertigungslöhnen und Sondereinzelkosten auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie Abschreibungen entsprechend berücksichtigt (§ 255 Abs. 2 S. 1 und 2 HGB).

Kosten der allgemeinen Verwaltung, der betrieblichen Altersversorgung, der freiwilligen sozialen Leistungen sowie Fremdkapitalzinsen wurden nicht in Ansatz gebracht. Ein Aktivierungsverbot gilt für Vertriebskosten, Forschungskosten, die sonstigen Fremdkapitalzinsen sowie den Gewinn (§255 Abs. 1 S. 3 und 4, Abs. 3 HGB).

In den Fällen wurde verlustfrei bewertet, d. h. es wurden von den voraussichtlichen Verkaufspreisen Abschläge für noch anfallende Kosten und angemessenen Gewinn vorgenommen.

Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt (§ 253 Abs. 4 HGB).

Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwert-berichtigungen Rechnung getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt. Unverzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr abgezinst (§§ 253 Abs. 1 und 4 HGB).

Die Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten, drohende Verluste aus schwebenden Geschäften, die unterlassenen Instandhaltungen bei Nachholung innerhalb von drei Monaten sowie bei Abraumbeseitigung innerhalb eines Jahres sowie für Gewährleistungen ohne rechtliche Verpflichtungen. Für die Bewertung dieser Rückstellungen wurde § 253 Abs. 1 und 2 HGB zwingend beachtet.

Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).

Fremdwährungen wurden grundsätzlich zu Entstehungskursen bewertet (§ 256a HGB).

C.  SONSTIGE ANGABEN

§ 285 Nr. 1 a) und b) HGB


Gesamt-
betrag


Rest-
laufzeit
bis zu 1 Jahr

Rest-
laufzeit
1 bis 5 Jahre

Rest-
laufzeit
über 5 Jahre

Verbindlichkeiten
762.773,31
762.773,31
0,00
0,00



§ 285 Nr. 10 HGB - Aufsichtsrat und Vorstand
Vorstandsvorsitzender ist:
Herr Jörg Wienecke, geb. am 14.06.1962
Saviguystraße 27, 60325 Frankfurt am Main
Mitglieder des Aufsichtsrates sind:
Dr. Jens Nebendahl, geb. am 02.11.1962
Fontanestraße 12, 53173 Bonn
Mag. Otmar Schranz, geb. am 14.04.1968
Am Hochfeld 3, A-7551 Stegersbach

Klaus Peter Frohmüller, geb. am 29.04.1950
Am Schwaberg 37, 63454 Hanau

sonstige Berichtsbestandteile

 

Frankfurt, den 12.03.2024

gez. Jörg Wieneke

gez. Carsten Butzbach


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.03.2024 festgestellt.

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