GBS metrology GmbH
Robert-Bosch-Ring 8, 98693 Ilmenau, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Dietmar Kollhoff seit 30.6.2008 | Prokura |
Torsten Machleidt seit 30.6.2008 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Gesellschaft für Bild- und Signalverarbeitung (GBS) mbHIlmenauJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang für das Geschäftsjahr 2023Allgemeine AngabenDie Gesellschaft Gesellschaft für Bild- und Signalverarbeitung (GBS) mbH mit Sitz in Ilmenau ist beim Handelsregister (Registergericht Jena unter der Nummer: Handelsregister B HRB304553eingetragen. Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags / der Satzung aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Ein Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Erleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch. Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet. Grundsätze zur Bilanzierung und BewertungDie zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: - Beteiligungen zu Anschaffungskosten - Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten - Ausleihungen zum Nennwert - unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen zum Barwert - sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen neben den Material- und den Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den anteiligen Werteverzehr des Anlagevermögens und angemessene Teile der allgemeinen Verwaltungskosten. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt. Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt. Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert. Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 4 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen. Angaben zu einzelnen Posten der BilanzUmlaufvermögen Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor. Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital von 52.000 EUR wurde mit dem Nennbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr betragen EUR 300.875,82. Für die Abfindung des ausgschiedenen Gesellschafters "Zentrum für Bild- und Signalverarbeitung (ZBS) e.V. zur Einziehung seiner Anteile durch die GmbH wurde eine Verbindlichkeit i.H.v. 501.180,56 € ausgewiesen. Sonstige AngabenGeschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Torsten Machleidt Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Personalstand Die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten im Unternehmen lag bei 16. Die Ermittlung der Anzahl der Arbeitnehmer erfolgte nach § 267 i. V. m. § 285 Nr. 7 HGB. Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern Bilanzierungsgrundsätze gem. § 42 Abs. 3 GmbHG Gegenüber den Gesellschaftern bestehen keine Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten: Mit Gesellschafterbeschluss vom 14.12.2023 wurde beschlossen, dass die Gesellschaftsanteile des Gesellschafters "Zentrum für Bild- und Signalverarbeitung (ZBS) e.V." durch die Gesellschaft eingezogen werden. Hierfür wurde eine Verbindlichkeit i.H.v. 500.000 € zzgl. 1.180,56 € Zinsen ausgewiesen. Ausleihungen, Forderungen und Vorschüsse gegenüber Geschäftsführern Bilanzierungsgrundsätze gem. § 285 Nr. 9c HGB Gegenüber dem Geschäftsführer bestehen keine Ausleihungen, Forderungen und Vorschüsse. Angaben nach § 285 Nr. 3a HGB Es bestehen keine nach § 285 Nr. 3a HGB anzugebende, nicht in der Bilanz ausgewiesene oder vermerkte sonstige finanzielle Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage der Gesellschaft von Bedeutung sind. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Ilmenau, den 27.05.2024 Torsten MachleidtGeschäftsführer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 28.6.2024. |
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