Weidegenossenschaft Poschenhof eG

Burgkirchen an der Alz

Stammdaten

Register
Amtsgericht Traunstein GnR 64
Eingetragen
9.12.1912
Branche
Haltung von sonstigen RindernHaltung von MilchkühenErbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen für die Tierhaltung
Gegenstand
Betrieb einer Viehweide zur Förderung der Viehzucht.

Historie

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Management

NameRolle
Rupert Glöcklhofer
seit 15.9.2022
Vorsitzender des Vorstands
Ludwig Huber
seit 8.4.2004
Vorstandsmitglied

Konzern- und Jahresabschlüsse

Weidegenossenschaft Poschenhof eG

Burgkirchen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz

Aktiva

  31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Anlagevermögen 5.958,00 5.958,00
I. Sachanlagen 5.858,00 5.858,00
II. Finanzanlagen 100,00 100,00
B. Umlaufvermögen 6.921,54 6.503,78
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.330,00 1.520,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 5.591,54 4.983,78
Bilanzsumme, Summe Aktiva 12.879,54 12.461,78

Passiva

   
  31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Eigenkapital 11.574,54 11.156,78
I. Geschäftsguthaben 1.942,91 1.942,91
II. Ergebnisrücklagen 9.213,87 9.142,75
III. Bilanzgewinn 417,76 71,12
B. Rückstellungen 1.255,00 1.255,00
C. Verbindlichkeiten 50,00 50,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 12.879,54 12.461,78

Anhang

A. Allgemeine Angaben

In der Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ergeben sich keine Veränderungen.

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Geschäftsguthaben bei Genossenschaften wurden mit den Anschaffungskosten angesetzt.

Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres wurde nicht abgewichen.

C. Entwicklung des Anlagevermögens

Die Genossenschaft hat von der größenabhängigen Erleichterung nach § 274a HGB Gebrauch gemacht und von der Aufstellung eines Anlagegitters Abstand genommen.

D. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung

I. Bilanz

Die Genossenschaft besitzt keine Kapitalanteile in Höhe von mindestens 20 % an anderen Unternehmen. Die Forderungen haben eine Restlaufzeit von weniger als 1 Jahr.

Die Ergebnisrücklagen haben sich wie folgt entwickelt:

  Gesetzliche Rücklage Andere Ergebnisrücklagen
  31.12.2014
Euro
31.12.2013
Euro
31.12.2014
Euro
31.12.2013
Euro
Anfangsbestand 7.015,08 6.765,09 2.127,67 1.877,68
Einstellung aus dem Bilanzgewinn Vorjahr 35,56 249,99 35,56 249,99
Endbestand 7.050,64 7.015,08 2.163,23 2.127,67

Die sonstigen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

E. Sonstige Angaben

Mitgliederbewegung

  Zahl der Mitglieder Anzahl der Geschäftsanteile Haftsummen
Euro
Anfangsbestand 15 38 7.772
Zugang 0 0 0
Abgang 0 0 0
Endbestand 15 38 7.772
  Euro
Höhe des Geschäftsanteils 51,13
Höhe der Haftsumme 204,52

Name und Anschrift des zuständigen Prüfungsverbandes

Genossenschaftsverband Bayern e.V.

Türkenstraße 22 - 24

80333 München

Mitglieder des Vorstands (Vor- und Zuname):

Rupert Glöcklhofer

Ludwig Huber

Mitglieder des Aufsichtsrats (Vor- und Zuname):

Bernhard Voderhuber, Aufsichtsratsvorsitzender (seit 27.02.2014)

Josef Steinberger

Georg Mayer (seit 27.02.2014)

Josef Thalhammer, Aufsichtsratsvorsitzender (ausgeschieden: 27.02.2014)

Am Bilanzstichtag betrugen die Forderungen an

Mitglieder des Vorstands 105,00 Euro
Mitglieder des Aufsichtsrats 560,00 Euro

 

Burgkirchen, 19.10.2015

Weidegenossenschaft Poschenhof eG

Der Vorstand

Herr Glöcklhofer

Herr Ludwig Huber

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt.

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