Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 150997
Eingetragen
28.6.2013
Branche
Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten im Hochbau a. n. g.Architekturbüros für HochbauAlle anderen spezialisierten Bautätigkeiten a. n. g.
Gegenstand
Die Montage der Bodentechnik, die Sanierung und die Montage von Solaranlagen, Beton-, Maurer- und Zimmerarbeiten sowie die Gerüstanlagenvermietung und alle im Zusammenhang mit der Vermietung und Untervermietung in Betracht kommende Tätigkeiten. Ferner soll auch der Hochbau sowie der Handel, der Export und der Import von Baumaterialien betrieben werden.

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
99.00%
T****** R*******
1.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Tomasz Tadeusz Struminski
Szczecin (Stettin), Polen
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Axion-Bautechnik GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

59006,98

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

II. Sachanlagen

III. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen

1500

I. Vorräte

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

223970,04

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

44899,47

C. Rechnungsabgrenzungsposten

7496,63

Summe Aktiva

336873,12



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25000

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

-2400

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

27026,07

B. Rückstellungen

17973,27

C. Verbindlichkeiten

268873,78

D. Rechnungsabgrenzungsposten

400

Summe Passiva

336873,12

ANHANG

1.

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes beachtet.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

1.

Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

1.

Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Bei Gebäuden wurden die Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommen.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen überwiegend zunächst degressiv und später linear vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte.

Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 410,00) wurden gemäß § 6 Abs. 6 (2) Satz 1 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben, wobei aus Vereinfachungsgründen im Anlagenspiegel im Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt wurde.

Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

 

Berlin, den 31. Dezember 2016

gez. Gesellschafter-Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 31.12.2016

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