SCHIERITZ
GMBH
Großröhrsdorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.08.2016 bis zum 31.07.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.7.2017
EUR |
31.7.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
52.251,00 |
70.661,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
1.912,00 |
| II.
Sachanlagen |
52.251,00 |
68.749,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
203.471,08 |
237.665,71 |
| I.
Vorräte |
71.076,69 |
66.791,71 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
65.440,34 |
50.402,39 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
66.954,05 |
120.471,61 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
7.389,83 |
9.696,89 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
263.111,91 |
318.023,60 |
Passiva
|
|
31.7.2017
EUR |
31.7.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
222.248,23 |
260.558,40 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnrücklagen |
156.683,64 |
194.993,81 |
| III.
Bilanzgewinn |
40.000,00 |
40.000,00 |
| B.
Rückstellungen |
25.008,62 |
34.425,54 |
| C.
Verbindlichkeiten |
15.855,06 |
23.039,66 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
263.111,91 |
318.023,60 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
Firmenname laut Registergericht: SCHIERITZ
GMBH
Firmensitz laut Registergericht:
Großröhrsdorf
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Dresden
Register-Nr.: 15148
Auf Grund der erstmaligen Anwendung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) war eine
Anpassung Umsatzerlöse nicht erforderlich.
Der Vergleich mit dem Jahresabschluss des Vorjahres
ist möglich.
Der Jahresabschluss der SCHIERITZ GMBH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Immaterielle Vermögensgegenstände wurden -
soweit entgeltlich erworben - mit ihren Anschaffungskosten
abzüglich Anschaffungskostenminderungen und
Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen
Abschreibungen erfolgten unter Zugrundelegung der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nach der linearen
Methode. Eine Aktivierung von Forschungs- und
Entwicklungskosten selbstgeschaffener immaterieller
Vermögensgegenstände i. S. § 285 Nr.13 HGB
ist nicht erfolgt.
Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich
Anschaffungskostenminderungen und Abschreibungen angesetzt.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten unter
Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
nach der linearen Methode. Für bewegliche
Gegenstände des Anlagevermögens, deren
Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen € 60,00
und € 410,00 lagen, wurde in analoger Anwendung
des § 6 Abs. 2 EStG eine Sofortabschreibung im Jahr
der Anschaffung vorgenommen.
Die vorhandenen
Waren- und Materialvorräte sind
grundsätzlich mit den Anschaffungskosten i. S. v.
§ 255 Abs. 2 HGB bewertet; höchstens jedoch mit
dem ihnen am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert
(§ 253 Abs. 4 HGB).
.
Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Der
Kassenbestand und die
Guthaben bei Kreditinstituten sind zu Nennwerten am
Bilanzstichtag bilanziert.
Der
aktive Rechnungsabgrenzungsposten umfasst
Auszahlungen vor dem Bilanzstichtag, welche Aufwand
für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag
darstellen.
Das
Eigenkapital ist zum Nennwert bewertet.
Die
Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern bzw. die veranlagten, aber bis zum Bilanzstichtag
noch nicht fälligen Steuern des Vorjahres.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Vom Wahlrecht zur Aktivierung
latenter Steuern i. S. v. § 274 Abs. 2 HGB
wurde nicht Gebrauch gemacht. Passive latente Steuern i. S.
v. § 274 Abs. 1 HGB waren zum Bilanzstichtag
aufzulösen.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
zum 31. Juli 2017 entspricht den Vorschriften der
§§ 252-255 HGB.
Angaben zur Bilanz
Angabe zu Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr
Forderungen mit einer Restlaufzeit größer
einem Jahr sind nicht vorhanden.
Angabe zu Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr sind nicht vorhanden.
Angabe zu Restlaufzeitvermerken
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 15.855,06
(Vorjahr: EUR 23.039,66).
Haftungsverhältnisse
Angaben zu Haftungsverhältnissen
gemäß § 251 HGB waren nicht zu
tätigen.
Sonstige Angaben
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 3.
sonstige Berichtsbestandteile
Unterschrift der Geschäftsführung
Großröhrsdorf, den
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Gudrun Dronia
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Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.01.2018 festgestellt.
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