Eco-Tec
GmbH
Castrop-Rauxel
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
65.422,00 |
71.874,00 |
| I.
Sachanlagen |
64.926,00 |
71.874,00 |
| II.
Finanzanlagen |
496,00 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
100.626,37 |
76.333,26 |
| I.
Vorräte |
2.486,00 |
591,20 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
89.593,47 |
70.273,34 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.949,37 |
1.874,39 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
8.546,90 |
5.468,72 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
340,00 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
166.388,37 |
148.207,26 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
29.792,42 |
38.052,99 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
13.052,99 |
3.560,45 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
8.260,57 |
-9.492,54 |
| B.
Rückstellungen |
8.700,00 |
7.250,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
127.895,95 |
102.904,27 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
90.206,08 |
76.872,51 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
166.388,37 |
148.207,26 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Eco-Tec-GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von
den größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 267, 276, 288, 274a HGB Gebrauch
gemacht.
Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach
dem
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) wurden
die Regelungen des § 253 n.F. HBG gem. Art . 66 Abs. 5
EGHGB nur für Vermögensgegenstände, die nach
dem 31.12.2009 angeschafft wurden, angewandt.
Die Nutzungsdauer geringwertiger
Vermögengsgegenstände wurde in
Übereinstimmung mit den steuerlichen
Bewertungsgrundsätzen geschätzt.
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Auf den Ansatz latenter Steuern wurden gem. §
274a HGB verzichtet.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Übernahme der Restbuchwerte statt historische
Anschaffungskosten
Als ursprüngliche Anschaffungs- und
Herstellungskosten sind die Buchwerte aus dem
Jahresabschluss zum 31.12.2010 übernommen und
fortgeführt worden.
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit >
5 Jahre und der Sicherungsrechte
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00).
Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende
Ergebnisverwendung vor:
den Jahresabschluss in der vorgelegten Form
festzustellen,
den Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2011 in
Höhe von EUR -8.260,57 auf die neue Rechnung
vorzutragen,
der Geschäftsführung Entlastung zu
erteilen.
Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses
In der Gesellschafterversammlung vom 11.04.2013 wurde
der Vorschlag der Geschäftsführung zur
Ergebnisverwendung angenommen.
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer:
|
Herr Stefan Stegemann
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Die Geschäftsführung war von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Unterschrift der Geschäftsleitung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.04.2013 festgestellt.
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