KW Media
GmbH
Hennef
(Sieg)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
83.550,00 |
80.781,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
74.563,00 |
80.781,00 |
| II.
Sachanlagen |
8.987,00 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
816.811,50 |
379.049,50 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
60.186,95 |
70.027,87 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
756.624,55 |
309.021,63 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
41.189,94 |
| Aktiva |
900.361,50 |
501.020,44 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
465.194,51 |
202.945,51 |
| I.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
100,00 |
100,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
190.345,51 |
133.555,20 |
| IV.
Jahresüberschuss |
262.249,00 |
56.790,31 |
| B.
Rückstellungen |
321.497,96 |
192.804,85 |
| C.
Verbindlichkeiten |
113.669,03 |
105.270,08 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
113.669,03 |
105.270,08 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
7.355,76 |
2.406,26 |
| Summe
Passiva |
900.361,50 |
501.020,44 |
Anhang
KW Media GmbH, Hennef
Anhang zum 31. Dezember 2023
1.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft firmiert unter KW Media GmbH mit dem
Sitz in Hennef und ist beim Registergericht des
Amtsgericht Siegburg unter der Nummer HRB HRB 16862
eingetragen.
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag eine
kleine Kapitalgesellschaft gemäß
§ 264 Abs. 1 i.V.m. § 267 Abs. 1 HGB.
Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind
entsprechend den Gliederungsschemata der
§§ 266, 275 HGB erstellt, wobei für die
Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren zur
Anwendung kommt.
2.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
2.1
Allgemeines
Der Jahresabschluss wurde gemäß der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB
aufgestellt. Darüber hinaus wurden die
Vorschriften des GmbHG beachtet. Die Grundsätze wurden
gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt.
2.2
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Anlagevermögen
Die abnutzbaren immateriellen
Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu
Anschaffungs-/ Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige und außerplanmäßige
Abschreibungen angesetzt. Planmäßige
Abschreibungen werden degressiv oder linear auf der Basis
der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen,
wobei die steuerlich zulässigen
Abschreibungssätze zugrundegelegt werden, soweit diese
handelsrechtlich zulässig sind.
Außerplanmäßige Abschreibungen werden
- bei abnutzbaren und nicht abnutzbaren
Gegenständen des Sachanlagevermögens - bei einer
voraussichtlich dauernden Wertminderung vorgenommen.
Geringwertige Vermögensgegenstände im Sinne
von § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG werden im Anschaffungsjahr
unter Annahme ihres gleichzeitigen Abgangs voll
abgeschrieben.
Bewegliche abnutzbare Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens bis zu einem Wert von
EUR 250,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Bewegliche abnutzbare Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens mit Anschaffungs- oder
Herstellkosten von mehr als EUR 250,00 bis zu EUR 1.000,00
werden wegen der untergeordneten wertmäßigen
Bedeutung analog der steuerlichen Vorschriften zu
einem Sammelposten zusammengefasst. Dieser
Sammelposten wird im Zugangsjahr und in den folgenden
vier Wirtschaftsjahren mit jeweils 1/5 ergebnismindernd
aufgelöst.
Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum
Nennwert bewertet. Risikobehaftete und uneinbringliche
Forderungen werden einzeln wertberichtigt bzw.
abgeschrieben. Pauschalwertberichtigungen auf
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind
berücksichtigt.
Liquide Mittel sind mit dem Nominalbetrag des
Kassenbestandes und der Bankguthaben angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind mit dem
Nominalzahlbetrag angesetzt.
Rückstellungen
Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Die
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden grundsätzlich nach § 253
Abs. 2 HGB abgezinst. Sie berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
angesetzt.
2.3
Anlagevermögen
Zur Aufgliederung der Entwicklung des
Anlagevermögens wird auf den nachfolgenden
Anlagenspiegel verwiesen.
2.4
Verbindlichkeiten
Nach Restlaufzeiten gliedern sich die
Verbindlichkeiten wie folgt:
Art der Verbindlichkeit zum
|
Gesamtbetrag
|
|
davon mit einer Restlaufzeit
|
|
Vorjahr
|
31.12.2023
|
|
kleiner 1 J.
|
1 bis 5 J.
|
größer 5 J.
|
|
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
5,4
|
5,4
|
0,0
|
0,0
|
14,7
|
gegenüber
Gesellschaftern
|
7,4
|
7,4
|
0,0
|
0,0
|
0,0
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
100,9
|
100,9
|
0,0
|
0,0
|
88,1
|
Summe
|
113,7
|
113,7
|
0,0
|
0,0
|
0,0
|
2.5
Angaben zur Geschäftsführung
Die Geschäftsführung obliegt Herrn Fabio
Weitz, Kaufmann, Bad Honnef und Herrn Justin Kießig,
Kaufmann, Hennef.
2.6
Ergebnisverwendungsvorschlag
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Jahresüberschuss in Höhe von EUR
262.249,00 auf neue Rechnung
vorzutragen.
Fabio Weitz Geschäftsführer
|
Justin Kießig Geschäftsführer
|
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 09.01.2025
festgestellt.
|