Kurt
Kitzing GmbH
Wallerstein
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
BILANZ
AKTIVA
|
Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR
|
Gesamt
Geschäftsjahr
EUR
|
Einzelposten
Vorjahr
EUR
|
Gesamt
Vorjahr
EUR
|
|
A. Anlagevermögen
|
|
|
|
|
|
I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
|
|
5,00
|
|
5,00
|
|
II. Sachanlagen
|
|
495.676,00
|
|
524.766,00
|
|
B. Umlaufvermögen
|
|
|
|
|
|
I. Vorräte
|
|
1.220.350,49
|
|
1.561.501,01
|
|
II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
|
|
1.216.598,92
|
|
1.136.787,60
|
|
IV. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
|
|
2.483.486,50
|
|
1.854.973,35
|
|
C. Rechnungsabgrenzungsposten
|
|
4.223,79
|
|
2.329,44
|
|
Summe Aktiva
|
|
5.420.340,70
|
|
5.080.362,40
|
PASSIVA
|
Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR
|
Gesamt
Geschäftsjahr
EUR
|
Einzelposten
Vorjahr
EUR
|
Gesamt
Vorjahr
EUR
|
|
A. Eigenkapital
|
|
|
|
|
|
I. Gezeichnetes Kapital
|
|
1.000.000,00
|
|
1.000.000,00
|
|
IV.
Gewinnvortrag/Verlustvortrag
|
|
2.756.951,01
|
|
2.519.504,27
|
|
V.
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
|
|
878.152,79
|
|
717.446,74
|
|
B. Rückstellungen
|
|
640.685,79
|
|
564.326,80
|
|
C. Verbindlichkeiten
|
|
144.551,11
|
|
279.084,59
|
|
Summe Passiva
|
|
5.420.340,70
|
|
5.080.362,40
|
ANHANG
Allgemeine Angaben
Die Kurt Kitzing GmbH ist im Handelsregister des
Amtsgerichts Augsburg mit der Nummer HRB 11127
eingetragen.
Der Jahresabschluss der Kurt Kitzing GmbH wird nach
handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften und den
Vorschriften des GmbH Gesetzes aufgestellt. Die
Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gem. § 267 I HGB auf.
Die geänderten Vorschriften durch das
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) und das
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz wurden in diesem
Jahresabschluss vollständig angewandt.
Vorjahreszahlen
Die Vorjahreszahlen in Bilanz, Gewinn- und
Verlustrechnung und Anhang wurden gemäß Art. 67
Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach dem Schema des
§ 266 II HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde
nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 II HGB
aufgestellt.
Immaterielle Vermögensgegenstände werden,
soweit gegen Entgelt erworben, zu Anschaffungskosten
aktiviert und planmäßig linear über maximal
fünf Jahre oder die längere vertragliche
Nutzungsdauer abgeschrieben. Im Zugangsjahr erfolgt die
Abschreibung pro rata temporis.
Außerplanmäßige Abschreibungen werden,
soweit erforderlich, vorgenommen.
Für selbst geschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
wird das mit BilMoG neu geschaffene Aktivierungswahlrecht
nicht in Anspruch genommen. Forschungs- und
Entwicklungskosten werden daher sofort in voller Höhe
als Aufwand gebucht.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bewertet, abzüglich
planmäßiger Abschreibungen und etwaiger
außerplanmäßiger Abschreibungen. Die
Zusammensetzung der Herstellungskosten wird im Zusammenhang
mit den Erläuterungen der Vorräte beschrieben.
Die Abschreibung des Sachanlagevermögens erfolgt
grundsätzlich nach der linearen Abschreibungsmethode.
In bestimmten Fällen findet die degressive
Abschreibungsmethode Anwendung. Auf die lineare
Abschreibungsmethode wird in diesen Fällen
übergegangen, sobald diese zu höheren
Abschreibungen führt. Im Zugangsjahr erfolgt die
Abschreibung pro rata temporis.
Außerplanmäßige Abschreibungen werden
vorgenommen, wenn voraussichtlich dauerhafte
Wertminderungen vorliegen. Zuschreibungen aufgrund des
Wertaufholungsgebots erfolgen bis zu den fortgeführten
Anschaffungskosten, wenn die Gründe für eine
dauerhafte Wertminderung nicht mehr bestehen.
Selbstständig nutzbare bewegliche Gegenstände
des Anlagevermögens, die der Abnutzung unterliegen,
werden bei Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 800,00
Euro im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Im Zugangsjahr wird
stets der volle Abschreibungssatz verwendet.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren werden zu
durchschnittlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten
Anschaffungskosten am Abschlussstichtag bewertet.
Der Wertansatz der unfertigen und fertigen
Erzeugnisse erfolgt zu Herstellungskosten gemäß
§ 255 Abs. 2 HGB. In die Herstellungskosten werden die
Einzelkosten, angemessene Teile der Materialgemeinkosten,
der Fertigungsgemeinkosten und des Wertverzehrs des
Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung
veranlasst ist, einbezogen. Allgemeine Verwaltungskosten
sowie Aufwendungen für soziale Einrichtungen des
Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und
für betriebliche Altersversorgung werden nicht
aktiviert.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nennwert
bewertet. Alle erkennbaren Einzelrisiken sowie das
allgemeine Kreditrisiko berücksichtigen wir durch
entsprechende Wertabschläge. Unverzinsliche oder
niedrig verzinsliche valutierte Forderungen sowie
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
werden auf den Barwert abgezinst.
Flüssige Mittel werden zum Nennwert
bewertet.
Bei der Bemessung der Rückstellungen werden alle
erkennbaren Risiken gemäß § 253 Abs. 1 HGB
berücksichtigt. Die Rückstellungen werden in der
Höhe des Erfüllungsbetrags angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem von der Deutschen Bundesbank
veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.
Verbindlichkeiten werden mit den
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
Die Berechnung der Pensionsverpflichtungen und
ähnlicher Verpflichtungen erfolgt nach der "Projected
Unit Credit-Methode". Die Anwartschaftsbarwerte werden nach
den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik unter
Verwendung der Richttafeln Heubeck 2018 und unter
Berücksichtigung zukünftig erwarteter Gehalts-
und Rentensteigerungen sowie der erwarteten
Mitarbeiterentwicklung ermittelt. Die wichtigsten
versicherungsmathematischen Annahmen für die Bewertung
sind der Rechnungszins von 1,82% (Vorjahr 1,78%), ein
durchschnittlicher Einkommenstrend von 0,00 %, ein
durchschnittlicher Rententrend von 0,00 % und eine
durchschnittliche Fluktuationsrate von 0,00 %.
Verpflichtungen aus Pensionszusagen sind durch
Versicherungen bei der Allianz Lebensversicherungs-AG
abgesichert. Diese Versicherungen dienen
ausschließlich der Erfüllung der Verpflichtungen
aus den Pensionszusagen und sind dem Zugriff übriger
Gläubiger entzogen. Gemäß § 246 Abs.2
Satz 2 HGB werden diese Versicherungen mit den zugrunde
liegenden Verpflichtungen verrechnet.
Die Anschaffungskosten der Versicherungen zur
Absicherung der Pensionsverpflichtungen sind 410.430,98
€. Laut Mitteilung der Allianz Lebensversicherungs-AG
ist zum Bilanzstichtag der Erfüllungsbetrag der
Pensionsverpflichtungen 265.118,00 € (Vorjahr
277.913,00 €) und der beizulegende Zeitwert der
Rückdeckungsversicherungen 243.498,00 € (Vorjahr
251.410,00 €).
Von der Allianz Lebensversicherungs-AG werden zum
31.12.2023 für den einen Rentner eine
Pensionsrückstellung in Höhe von 5.759,00 €
(Vorjahr 8.567,00 €) bescheinigt, für den anderen
Rentner wird eine Pensionsrückstellung in Höhe
von 15.681,00 € (Vorjahr 17.935,00 €)
ausgewiesen.
Bei Anwendung des 10-Jahresdurchschnittzinssatz von
1,82% (Vorjahr 1,78%) beträgt der
Erfüllungsbetrag der Pensionsverpflichtungen
265.118,00 €, bei Anwendung des
Sieben-Jahresdurchschnittszinssatzes von 1,74% (Vorjahr
1,44 %) ist dieser 265.264,00 €. Der
Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB
beträgt somit 146,00 €.
Sonstige Angaben
Während des gesamten Geschäftsjahres waren
Herr Frank Hahlbohm und Herr Jens Schmidt
Geschäftsführer.
Die Geschäftsführer sind von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Gemäß § 286 Abs. 4 HGB unterbleibt
die Angabe der Gesamtbezüge der
Geschäftsführer.
Beteiligungen an anderen Unternehmen bestehen
nicht.
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern folgende
Ergebnisverwendung vor:
Der Jahresüberschuss 2023 beträgt
878.152,79 Euro. Einschließlich des zu
berücksichtigenden Gewinnvortrages in Höhe von
2.756.961,01 Euro ergibt sich ein Bilanzgewinn von
3.635.103,80 Euro.
Die Gesellschafterversammlung beschloss am 17.06.2024
davon 680.000,00 € auszuschütten.
Wallerstein, den 15.06.2024
Wallerstein, den 01.
Dezember 2024
gez.
Frank Hahlbohm gez. Jens Schmidt
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am: 17. Juni 2024
|