MAYA FOOD GmbHLiquidiert

Paßweg 2, 44357 Dortmund, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Dortmund HRB 22096
Eingetragen
10.9.2008
Branche
Großhandel mit Mehl und GetreideproduktenGroßhandel mit Fisch und FischerzeugnissenGroßhandel mit Fleisch und Fleischwaren
Gegenstand
die Einfuhr und der Handel mit Lebensmitteln.

Historie

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Management

NameRolle
Dzhengis Osman
seit 6.8.2019
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Sternbuschweg 188, 47057 Duisburg

Konzern- und Jahresabschlüsse

MAYA FOOD GmbH

Dortmund

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz

Aktiva

  Geschäftsjahr Vorjahr
  Euro Euro
A. Anlagevermögen 46.901,00 34.620,00
I. Sachanlagen 46.901,00 34.620,00
B. Umlaufvermögen 935.015,37 683.361,56
I. Vorräte 526.365,96 400.900,55
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 405.995,03 279.834,99
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten uns Schecks 2.654,38 2.626,02
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.787,15 250,00
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 22.120,85 60.129,78
  1.006.824,37 778.361,34

Passiva

   
  Geschäftsjahr Vorjahr
  Euro Euro
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. Gezeichnetes Kapital 100.000,00 100.000,00
II. Gewinn- / Verlustvortrag -160.129,78 -111.212,77
III. Jahresüberschuss /- fehlbetrag 38.008,93 -48.917,01
Nicht gedeckter Fehlbetrag 22.120,85 60.129,78
B. Rückstellungen 7.450,00 11.650,00
C. Verbindlichkeiten 999.374,37 766.711,34
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 950.679,60 569.958,35
  778.361,34 778.361,34

Anhang

Allgemeine Angaben

Der vorstehende Jahresabschluss wurde nach den §§ 242 ff HGB und §§ 264 ff HGB sowie den Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt für die kleinen Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 288 HGB in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichtes verzichtet.

Einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung sind zur Verdeutlichung der Angaben in den beigefügten Kontennachweisen ausgewiesen.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibung, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter wurden entsprechend ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ausschließlich linear abgeschrieben. Unterjährige Anschaffungen wurden zeitanteilig (pro rata temporis) abgeschrieben und angesetzt.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit Einzelanschaffungskosten bis zu 410,00 EUR wurden im Zugangsjahr gemäß § 6 Abs. 2 EStG sofort abgeschrieben.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgte zu den Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen neben den Material- und Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den anteiligen Werteverzehr des Anlagevermögens.

Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, wurde bei der Bewertung Rechnung getragen. Wegen mangelnder Gängigkeit und minderer Beschaffenheit wurden Bewertungsabschläge vorgenommen.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wurde kein Gebrauch gemacht.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nominalwert angesetzt.

Erkennbare Einzelrisiken sind durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Ausfall- und Kreditrisiko durch Pauschalwertberichtigungen, ausreichend berücksichtigt worden.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung von Rückstellungen sind alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten in angemessener Höhe Rechnung getragen worden. Sie wurden in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem jeweiligen Rückzahlungsbetrag passiviert.

Ergebnisverwendung und Rücklagenentwicklung

Der Jahresabschluss wurde vor Gewinnverwendung aufgestellt.

Vorschlag zur Ergebnisverwendung:

Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit der Gesellschafterin die folgende Ergebnisverwendung vor:

Der Jahresüberschuss beträgt 38.008,93 EUR. Einschließlich des bestehenden Verlustvortrages von 160.129,78 EUR ergibt sich kein verwendbarer Betrag.

Die Gesellschafterversammlung wird beschließen, den Verlustvortrag von 122.120,85 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.

Sonstige Pflichtangaben

Angaben gemäß § 42 Abs. 2 GmbH über Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern, Mitgliedern der Geschäftsführung sowie verbundenen Unternehmen sind keine zu machen.

Das Erstellungsdatum des Jahresabschlusses ist der 03.12.2015, die Feststellung erfolgt am 15.12.2014.

Anteilsbesitz

Es besteht kein Anteilsbesitz.

Ausschüttungssperre

Der zur Ausschüttung gesperrte Betrag gemäß § 268 Abs. 8 HGB beträgt 0,00 EUR.

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:

Herrn Necati Köylüusagi, Bochum

Vermerk

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor, d.h. der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, die nach §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtigen Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Bochum,

Necati Köylüusagi, Geschäftsführer

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