TOP-CO
GmbH
Eppstein
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.634,00 |
2.602,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.633,00 |
2.601,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
265.890,74 |
169.262,14 |
| I.
Vorräte |
90.886,75 |
62.253,49 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
174.801,62 |
54.147,38 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
202,37 |
52.861,27 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
929,65 |
942,49 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
127.152,31 |
174.252,43 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
395.606,70 |
347.059,06 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
100.000,00 |
100.000,00 |
| III.
Verlustvortrag |
299.252,43 |
309.496,65 |
| IV.
Jahresüberschuss |
47.100,12 |
10.244,22 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
127.152,31 |
174.252,43 |
| B.
Rückstellungen |
3.560,00 |
3.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
392.046,70 |
343.559,06 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
292.046,70 |
243.559,06 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
100.000,00 |
100.000,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
395.606,70 |
347.059,06 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß §§ 242 ff. und §§ 264
ff. HGB sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbHG
aufgestellt.
Die Gesellschaft ist gemäß § 267 Abs.
1 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft.
Für die Bilanz wurde das gesetzliche
Gliederungsschema des § 266 HGB verwendet.
Für Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der
Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden,
wurde der Vermerk im Anhang gewählt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2
HGB aufgestellt.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
Die Gesellschaft nimmt die
größenabhängigen Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften nach § 288 HGB in
Anspruch.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt und,
soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibung
vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Für geringwertige Wirtschaftsgüter wurde
ein Sammelposten gebildet und auf 5 Jahre abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten bzw.
Herstellkosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Der Jahresabschluss enthält auf fremde
Währung laufende Sachverhalte, die in Euro umgerechnet
wurden.
Sonstige Rückstellungen wurden in Höhe des
Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Abgrenzungsposten für latente Steuern waren
nicht zu bilden.
III. Angaben zur Position der Bilanz
Vorräte
Der Warenbestand beträgt € 82.752,16
(€ 42.348,18 Vorjahr).
Forderungen
Die Forderungen, die innerhalb eines Jahres
fällig werden, betragen € 174.801,62 (€
54.147,38 Vorjahr). Sie wurden mit dem Nennwert angesetzt.
Das
gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt
€ 25.000,00 (€ 25.000,00 Vorjahr) und ist voll
eingezahlt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für den
Jahresabschluss gebildet.
Haftungsverhältnisse i.S. des § 268 Abs. 7
i.V.m. § 251 HGB bestanden am 31.12.2019 (wie Vorjahr)
nicht.
Die
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu
einem Jahr betragen € 292.046,70 (Vorjahr €
243.559,06).
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als fünf Jahren bestehen (wie Vorjahr) nicht.
IV. Sonstige Angaben
Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der
Gesellschaft von Herrn Ronald van't Hoofd (Kaufmann)
geführt.
Außer dem Geschäftsführer waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt (§ 285
Satz 1 Nr. 10 HGB).
Eine Überschuldung liegt nicht vor. Es besteht
eine positive Fortführungsprognose.
sonstige Berichtsbestandteile
65817 Eppstein, den 28. Mai 2020
Geschäftsführer
Gez. Ronald van't Hoofd
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.05.2020 festgestellt.
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