Rogge
GmbH
Waldenburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 17.02.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
17.2.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
219.954,37 |
219.186,10 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
219.954,37 |
219.186,10 |
Passiva
|
|
17.2.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
51.129,19 |
51.129,19 |
| II.
Verlustvortrag |
270.315,29 |
0,00 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
768,27 |
0,00 |
| IV.
Bilanzgewinn / Bilanzverlust |
0,00 |
-270.315,29 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
219.954,37 |
219.186,10 |
| B.
Rückstellungen |
0,00 |
0,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
219.954,37 |
219.186,10 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
219.954,37 |
219.186,10 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
219.954,37 |
219.186,10 |
Anhang
zum 17. Februar 2011
Allgemeine Angaben
Soweit ein Wahlrecht hinsichtlich einer Angabe in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung einerseits
oder im Anhang andererseits besteht, wurde dieses Wahlrecht
aus Gründen der Übersichtlichkeit
grundsätzlich zu Gunsten der Angaben im Anhang
ausgeübt.
Die Vorjahreswerte sind nicht vergleichbar mit denen
des Geschäftsjahres, da dieses nur bis zum 17.02.2011
besteht.
Angaben zu Bilanzierung- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung- und Bewertungsmethoden sind
gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben.
Anlagevermögen
Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet.
Abschreibungen erfolgten entsprechend der
gewöhnlichen Nutzungsdauer. Bewegliche
Anlagegüter werde überwiegend linear im Rahmen
der steuerlich zulässigen Sätze abgeschrieben.
Von dem Bewertungswahlrecht nach § 6 Abs. 2 EStG
(volle Absetzung der Geringwertigen Wirtschaftsgüter
im Jahr der Anschaffung) wird in vollem Umfang Gebrauch
gemacht. Geringwertige Anlagegüter mit
Anschaffungskosten bis zu 150,00 € werden
gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Zugangsjahr voll
abgeschrieben. Wirtschaftsgüter mit einem Wert von
150,00 € bis 1.000,00 €werden in einen
Sammelposten gem. § 6 Abs. 2a EStG eigestellt.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen
ermittelte Wert von Gegenständen des
Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am
Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch
außerplanmäßige Abschreibung
Rechnung getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen
außerplanmäßigen Abschreibungen werden
rückgängig gemacht, soweit die Gründe
hierfür nicht mehr vorliegen.
Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden unter
Berücksichtigung alles erkennbaren Risiken
angesetzt.
Neben Einzelwertberichtigungen zu Forderungen wird dem
allgemeinen Kreditrisiko durch eine
Pauschalwertberichtigung zu Forderungen ausreichend
Rechnung getragen.
Rückstellungen
Die Rückstellungen werden so bemessen, dass sie
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen
Rechnung tragen.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Rückzahlungbetrag passiviert.
Währungsumrechnung
Währungsforderungen sind zum Tageskurs am
Bilanzstichtag oder zu einem niedrigeren Kurs
angesetzt.
Währungsverbindlichkeiten sind zum Tageskurs am
Bilanzstichtag bzw. einem höherern Kurs bewertet.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.08.2012
festgestellt.
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