Görlitz & Grahl eGbR
Selbe AdresseGroßhandel mit Anstrichmitteln
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Tahar Hassine seit 4.6.2009 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
N**** C***** | 10.00% |
| Name | Anteil |
|---|---|
Documentation et Assistance Technique DAT SARL | 90.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
DAT Germany GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015BilanzAKTIVA
Anhang zum Geschäftsjahr 2015A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Gesellschaft weist zum 31. Dezember 2015 die Größenmerkmale einer Kleinstkapitalgesellschaft i.S. § 267a Abs. 1 HGB auf. Die entsprechenden Erleichterungen wurden teilweise in Anspruch genommen. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden die handelsrechtlichen Vorschriften (in der Fassung des BilMoG/MicroBilG), die Regelungen des GmbH-Gesetztes und die Satzung beachtet. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Auf die verkürzte Darstellung bei G.u.V. wurde verzichtet. Den Werten der Bilanz und G.u.V. wurden die Vorjahreswerte gegenübergestellt. Weitere Ausführungen zur Beibehaltung der Darstellungsgrundsätze sowie zusätzliche Angaben wegen etwaiger Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses sind nicht notwendig, da die Grundsätze vollumfänglich übernommen wurden. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Es wurde sogar auf den Mindestnachweis für kleine Kapitalgesellschaften i.S. § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB verzichtet und stattdessen die Gliederung für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften i.S. § 266 HGB vorgenommen. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgt in der Bilanz unter den Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw. "sonstige Verbindlichkeiten". Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden I. Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 HGB wurden beachtet, Gem. § 272 Abs. 1 HGB (i.d.F. des BilMoG) wurden das ausstehende (noch nicht eingeforderte) Kapital offen vom gezeichneten Kapital abgesetzt. Rückstellungen sind im Rahmen des § 249 Abs. 1 und 2 HGB gebildet. Auf den Ausweis von latenten Steuern i.S. § 274 Abs. 1 HGB wurde gem. § 274a Nr. 5 HGB - soweit möglich - verzichtet. II. Bewertungsmethoden Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen (BilMoG). Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln und vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen in Jahresabschluss erfasst. Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde die voraussichtliche Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Allerdings wurden bei abweichenden steuerrechtlichen Bewertungsvorschriften diese ausnahmsweise (i.S. § 252 Abs. 2 HGB) beachtet. Insbesondere wurden die §§ 6 Abs. 2 und Abs. 2a EStG angewandt. Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Einzelwertberichtigungen waren nicht erforderlich. Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Das gezeichnete Kapital und die ausstehenden Einlagen sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. C. Sonstige Angaben (Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage) Die nachfolgenden zusätzlichen Angaben sind bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage zu beachten: 1. Verbindlichkeitsspiegel mit Restlaufzeitvermerken davon mit Restlaufzeit
2. Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG Zum 31. Dezember 2015 bestanden Forderungen gegen Gesellschafter i.H.v. € 8.494,53 (i.Vj. € 8.494,53). Diese Forderungen sind in der Bilanzposition "Sonstige Vermögensgegenstände" enthalten. 3. Geschäftsführungsorgane Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurde die Geschäfte der Gesellschaft durch Herrn Tahar Hassine (Ingenieur), Paris geführt. Außer dem Geschäftsführer waren keine weiteren Organe bestellt. 4. Unterzeichnung i.S. § 245 HGB Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses wir hiermit versichert. WEITERE DATENZum Zeitpunkt der Offenlegung war der Jahresabschluss noch nicht festgestellt.
Berlin, den 18. Dezember 2016 gez. Tahar Hassine |
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