tcam
GmbH
Göppingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Handelsbilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
26.635,00 |
23.026,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
270,00 |
3.154,00 |
| II.
Sachanlagen |
26.365,00 |
19.872,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.820.275,99 |
3.086.628,89 |
| I.
Vorräte |
2.418.575,23 |
1.898.718,78 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
941.760,33 |
1.120.807,47 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
459.940,43 |
67.102,64 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
17.324,00 |
13.726,00 |
| Aktiva |
3.864.234,99 |
3.123.380,89 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.835.314,75 |
1.835.314,75 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
1.810.314,75 |
1.810.314,75 |
| davon
Gewinnvortrag |
1.810.314,75 |
2.210.314,75 |
| B.
Rückstellungen |
144.109,71 |
149.600,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.884.810,53 |
1.138.466,14 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.884.810,53 |
1.138.466,14 |
| Passiva |
3.864.234,99 |
3.123.380,89 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die tcam GmbH hat ihren Sitz in Göppingen. Sie
ist im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm unter HRB
723866 eingetragen.
II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für kleine
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie nach
den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des
Gesellschaftsvertrags aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) des
Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gegliedert.
Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, haben
wir Angaben zur Mitzugehörigkeit zu
anderen Posten der Bilanz und davon-Vermerke in
diesem Anhang gemacht.
III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
a) Anlagevermögen
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der
Abnutzung unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Geringwertige Anlagegüter bis zu einem
Netto-Einzelwert von EUR 800,00 sind im Jahr des Zugangs
voll abgeschrieben bzw. als Aufwand erfasst worden; ihr
sofortiger Abgang wurde unterstellt.
Die Abschreibungen auf Zugänge des
Anlagevermögens werden im Übrigen zeitanteilig
vorgenommen.
Die planmäßigen Abschreibungen werden auf
Basis der voraussichtlichen Nutzungsdauer des
Vermögensgegenstandes ermittelt.
b) Umlaufvermögen
Die Vorräte werden zu Anschaffungs- und
Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren Tageswerten
angesetzt. Für bestimmte Vorräte werden die Werte
mithilfe zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren
unter Beachtung des Niederstwertprinzips ermittelt.
In allen Fällen wurde verlustfrei bewertet.
Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die
sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer,
geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren
Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene
Abwertungen berücksichtigt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt.
Allen risikobehafteten Posten ist gegebenenfalls durch die
Bildung angemessener Einzelwerberichtigung Rechnung
getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale
Abschläge (1%) berücksichtigt.
c) Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital beträgt unverändert
EUR 25.000,00.
d) Rückstellungen
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen
Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden
Geschäften. Sie sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr, die mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abzuzinsen
sind, liegen nicht vor.
e) Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
f) Latente Steuern
Für die Ermittlung latenter Steuern auf Grund
von temporären oder quasi-permanenten Differenzen
zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von
Vermögensgegenständen, Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen
Wertansätzen oder auf Grund steuerlicher
Verlustvorträge werden diese mit den
unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt
des Abbaus der Differenzen bewertet und die Beträge
der sich ergebenden Steuerbe-
und -entlastung nicht abgezinst. Aktive und passive
Steuerlatenzen werden verrechnet ausgewiesen.
Der Berechnung wird grundsätzlich ein Steuersatz
von 30% zugrunde gelegt.
Zum Stichtag bestehen keine ertragsteuerlichen
Verlustvorträge. Bilanzdifferenzen aus handels- und
steuerrechtlichen Wertansätzen sind an entsprechender
Stelle erläutert.
Aufgrund des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 S. 2
HGB wurde auf die Bildung von aktiven Latenten Steuer
verzichtet.
g) Währungsumrechnung
Auf fremde Währung lautende
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden
grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum
Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip
(§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das
Anschaffungskostenprinzip (§253 Abs. 1 Satz 1 HGB)
beachtet.
IV. Erläuterungen zur Bilanz
a) Anlagespiegel für die einzelnen Posten des
Anlagevermögens
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen
des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt.
Die Sofortabschreibung geringwertiger
Wirtschaftsgüter wird als Zugang und Abgang
ausgewiesen. Die Geschäftsjahresabschreibung
enthält damit diese Beträge nicht.
Der Betrag der in den kumulierten
Abschreibungsbeträgen nicht enthaltenen
Sofortabschreibungen beläuft sich auf: EUR 315,88.
b) Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt EUR -,--
(Vorjahr: EUR -,--).
c) Mitzugehörigkeitsvermerk zu Forderungen gegen
verbundene Unternehmen bzw.
die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen
Von den Forderungen gegen verbundene Unternehmen
resultieren EUR 0,00 (Vorjahr: TEUR 0,00) aus
Darlehensgewährung.
Von den Verbindlichkeiten gegen verbundene
Unternehmen resultieren EUR 2.183.815,80
(Vorjahr: TEUR 1.235) aus der Durchführung des
Gewinnabführungsvertrag.
d) Sonstige Rückstellungen
Der Betrag der sonstigen Rückstellungen
beträgt 137.845,00 EUR (Vorjahr: 149.600,00 EUR).
Die sonstigen Rückstellungen betreffen
hauptsächlich Rückstellungen für
Gewährleistungen in Höhe von TEUR 47,2 (Vorjahr:
TEUR 69,5), Abschlusskosten in Höhe von TEUR 35
(Vorjahr TEUR 32) und Aufbewahrungsverpflichtungen in
Höhe von TEUR 5 (Vorjahr: TEUR 4).
e) Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
größer 5 Jahre und der Sicherungsrechte
Es bestehen unverändert keine Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit größer 5 Jahre.
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt EUR #NUM! (Vorjahr: EUR 484.232,66).
Art der Verbindlichkeit
|
Restlaufzeit
größer 5 Jahre
|
Sicherung
|
|
Betrag
|
Betrag
|
|
EUR
|
EUR
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
0,00
|
364.452,77
|
aus Verbindlichkeiten
gegen Kreditinstitute
|
0,00
|
0,00
|
Summe
|
0,00
|
364.452,77
|
Es bestehen ausschließlich Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt
1.884.810,53 EUR (Vorjahr: 1.138.466,14 EUR).
f) Forderungen gegenüber Gesellschaftern
Der Betrag der Forderungen gegenüber
Gesellschaftern beträgt EUR -,-- (Vorjahr:
EUR 0,00).
g) Sonstige finanzielle Verpflichtungen und
Haftungsverhältnisse
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen sonstige finanzielle
Verpflichtungen aus Pacht-, Miet- und
Leasingverträgen, welche sich auf TEUR 58 p.a.
belaufen.
Zu Gunsten des verbundenes Unternehmen besteht ein
Haftungsverhältnis in Höhe von TEUR 4.750,
welches aus der Mithaftung gegenüber Kreditinstituten
resultieren.
Es besteht seit dem 1. September 2021 eine
umsatzsteuerliche Organschaft nach § 2 Abs. 2 Nr. 2
UStG. Die Gesellschaft haftet als Organgesellschaft nach
§ 73 AO für solche Steuern des Organträgers,
für welche die Organschaft zwischen ihnen steuerlich
von Bedeutung ist. Die Geschäftsführerin geht
grundsätzlich von einem geringen Risiko der
Inanspruchnahme aus.
Es besteht seit dem 1. Januar 2022 eine
körperschaftsteuerliche und gewerbesteuerliche
Organschaft nach §§ 14 KStG und 2 Abs. 2 Nr. 2
GewStG. Die Gesellschaft haftet als Organgesellschaft nach
§ 73 AO für solche Steuern des Organträgers,
für welche die Organschaft zwischen ihnen steuerlich
von Bedeutung ist. Der Umfang der Haftung der
Organgesellschaft erstreckt sich hierbei auf alle innerhalb
des Organkreises entstandenen, von der Organschaft
beeinflussten Körperschaft und Gewerbesteuer.
Der Geschäftsführer geht grundsätzlich
von einem geringen Risiko der Inanspruchnahme aus dem
vorgenannten Haftungsverhältnis aus.
Es bestehen keine weitere angabepflichtigen
Haftungsverhältnisse.
V. Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
a) Umsatzerlöse
Auf die Aufgliederung der Umsatzerlöse nach
Tätigkeitsbereichen und geographisch bestimmten
Märkten wird gemäß § 288 Abs. 2 HGB
verzichtet.
b) Sonstige betriebliche Erträge
Im abgelaufenen Geschäftsjahr sind keine
signifikanten außergewöhnlichen Erträge
angefallen.
Erträge aus Währungsumrechnung belaufen
sich auf TEUR 9.
c) Sonstige betriebliche Aufwendungen
Im abgelaufenen Geschäftsjahr sind keine
signifikanten außergewöhnlichen Aufwendungen
angefallen.
Aufwendungen aus der Währungsumrechnung belaufen
sich auf TEUR 19.
d) Zinsen und ähnliche Erträge
Von den Zinsen und ähnlichen Erträge
entfallen TEUR 5 auf verbundene Unternehmen.
VI. Sonstige Pflichtangaben
a) Vorschüsse/Kredite an Mitglieder der
Geschäftsführung
Gegenüber Mitglieder der
Geschäftsführung besteht eine Forderung
über EUR -,-- (Vorjahr:
EUR -,--).
b) Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
Die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen waren
während des Geschäftsjahres im Unternehmen
beschäftigt:
Arbeitnehmergruppen
|
|
Zahl
|
Arbeiter
|
|
3
|
Angestellte
|
|
14
|
Die Gesamtzahl der
durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer
beträgt damit
|
|
17
|
vollzeitbeschäftigte Mitarbeiter
|
|
15
|
teilzeitbeschäftigte Mitarbeiter
|
|
2
|
c) Mitglieder der Geschäftsführung
Als Geschäftsführer der Gesellschaft waren
im Berichtsjahr Herr Mathias Kasten, Göppingen
bestellt.
d) Gesamtbezüge der Geschäftsführung
Auf die Angaben nach § 285 Nr. 9a HGB wurde
gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
e) Vorgänge von besonderer Bedeutung
Nach Ablauf des Geschäftsjahres sind keine
weiteren Ereignisse eingetreten, die von wesentlicher
Bedeutung sind und zu einer veränderten Beurteilung
des Unternehmens führen könnten.
tcam GmbH
Göppingen
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29.02.2024
|
gez. Mathias Kasten
|
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.02.2024
festgestellt.
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