CTH Riesa
GmbH
Riesa
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
94.586,00 |
58.477,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
872,50 |
1.327,50 |
| II.
Sachanlagen |
93.713,50 |
57.150,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
396.625,23 |
264.996,88 |
| I.
Vorräte |
70.709,28 |
71.223,45 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
175.513,80 |
158.039,31 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
150.402,15 |
35.734,12 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
625,00 |
| davon
Disagio |
0,00 |
625,00 |
| D.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung |
|
747,00 |
| Aktiva |
491.211,23 |
324.846,38 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
308.846,76 |
246.831,36 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
221.831,36 |
181.339,79 |
| III.
Jahresüberschuss |
62.015,40 |
40.491,57 |
| B.
Rückstellungen |
139.197,04 |
35.925,04 |
| C.
Verbindlichkeiten |
43.167,43 |
42.089,98 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
43.167,43 |
42.089,98 |
| Summe
Passiva |
491.211,23 |
324.846,38 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der CTH Riesa GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt in Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungs-posten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des § 246 Abs.
2 Satz 2 HGB wurde beachtet.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
Anlagevermögen
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dauerhaft dem
Geschäftsbetrieb zu dienen.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibung vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis EUR 800 wurden im Jahr der
Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.
Umlaufvermögen
Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Forderungen wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die unter sonstigen Vermögensgegenständen
ausgewiesene Rückdeckungsversicherung wurde mit dem
beizulegenden Zeitwert bewertet und mit dem
Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellung
saldiert. Der beizulegende Wert wurde gemäß den
Angaben des Versicherungsunternehmens als
geschäftsplanmäßiges Deckungskapital der
Police einschließlich der garantierten
Überschussanteile zuzüglich der
Bewertungsreserven und des Schlussüberschussanteils
ermittelt.
Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern sowie zu erwartende Steuernachzahlungen aus
Vorjahren.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Pensionsrückstellung
Der Durchführungsweg der betrieblichen
Altersvorsorgen wurde per 01.03.2023 entsprechend den
Vorschriften des § 4e Abs. 3 EstG geändert. Das
Versorgungskapital wurde auf die Alte Leipziger
Pensionsfonds AG ausgelagert.
Die Gesellschaft hat zum 31.12.2023 ein
versicherungsmathematisches Gutachten unter
Berücksichtigung der nach BilMoG geltenden
Bewertungsvorschriften für Pensionsrückstellungen
nach der sogen. projected unit credit- Methode
(PUC-Methode) erstellen lassen. Dabei wurde ein
Rechnungszinssatz von 1,82% zugrunde gelegt. Zudem wurden
die Sterbetafeln nach Heubeck aus dem Jahr 2018 verwendet.
Der Erfüllungsbetrag der Rückstellung
beträgt EUR 62.497,00.
Gem. § 253 Abs. 6 HGB beträgt der
Unterschiedsbetrag zwischen dem Erfüllungsbetrag mit
dem
10-Jahresdurchschnittszinssatz (1,82%) und dem
7-Jahresdruchschnittszinssatz (1,74%)
EUR 49,00. (Ausschüttungssperre)
Zur Abdeckung des Risikos wurde eine
Rückdeckungsversicherung abgeschlossen, die dem
Geschäftsführer, Herrn Thomas Höfig,
verpfändet wurde. Der beizulegende Zeitwert der
Rückdeckungsversicherung zum 31.12.2023 beträgt
EUR 0,00.
Der beizulegende Zeitwert wurde gemäß
Angaben des Versicherungsunternehmens als
geschäftsplanmäßiges Deckungskapital der
Police einschließlich der garantierten
Überschussanteile zuzüglich der
Bewertungsreserven und des Schlussüberschussanteils
ermittelt.
Der Wert der Unterdeckung beläuft sich auf EUR
54.522,00.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Eigenkapital / Ergebnisverwendung
Der Geschäftsführer schlägt vor, den
Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr in
Höhe von
EUR 62.015,40 in voller Höhe auf neue Rechnung
vorzutragen.
Sonstige Pflichtangaben
Die Geschäftsführung während des
abgelaufenen Geschäftsjahres erfolgte unverändert
durch Herrn Thomas Höfig.
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Unterschrift der Geschäftsführung
Riesa, den 16. Mai
2025
CTH Riesa GmbH
Thomas Höfig,
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.05.2025
festgestellt.
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