Lindner
Landtechnik GmbH
Floß
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
72.632,50 |
81.995,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
72.631,50 |
81.994,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
860.790,92 |
707.185,88 |
| I.
Vorräte |
582.950,00 |
331.035,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
153.542,27 |
182.205,13 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
124.298,65 |
193.945,75 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
520,88 |
762,65 |
| Aktiva |
933.944,30 |
789.944,03 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
646.473,34 |
586.801,70 |
| I.
eingefordertes Kapital |
24.375,00 |
24.375,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-625,00 |
-625,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
622.098,34 |
562.426,70 |
| davon
Gewinnvortrag |
562.426,70 |
464.522,74 |
| B.
Rückstellungen |
63.471,00 |
78.810,92 |
| C.
Verbindlichkeiten |
223.999,96 |
124.331,41 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
223.999,96 |
111.410,54 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
12.920,87 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
27.129,01 |
19.881,99 |
| Passiva |
933.944,30 |
789.944,03 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben
Die Lindner Landtechnik GmbH hat ihren Sitz in
Floß und ist eingetragen in das Handelsregister beim
Amtsgericht Weiden i. d. OPf. (Reg.Nr. HRB 2456).
Die Gesellschaft ist als kleine Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 HGB einzustufen. Der
vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß den
§§ 242 ff. und 264 ff. HGB in der
Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG)
sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbHG
aufgestellt.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang
gemacht werden können, wurden grundsätzlich im
Anhang gemacht.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden,
Erläuterungen zur Bilanz und zur
GuV
Die Bewertung wurde nach den allgemeinen Bestimmungen
der §§ 252 bis 256a HGB vorgenommen.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens
gemäß § 268 Abs. 2 HGB ist ausgehend von
den historischen Anschaffungskosten dargestellt.
Die erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände und die Sachanlagen sind mit
den um planmäßige Abschreibungen verminderten
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei
immateriellen Vermögensgegenständen werden die
Abschreibungen linear und zeitanteilig ermittelt. Bei den
Sachanlagen erfolgen die Abschreibungen ebenfalls nach der
linearen Methode und zeitanteilig.
Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten
bis 800,00 EUR werden jeweils im Jahr der Anschaffung voll
abgeschrieben.
Vorräte
Vorräte werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips
angesetzt. In den Herstellungskosten werden auch
angemessene Teile der notwendigen Material- und
Fertigungsgemeinkosten einbezogen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert oder dem
am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Erkennbaren Ausfallrisiken wird durch die Bildung von
Einzelwertberichtigungen ausreichend Rechnung getragen. Die
übrigen Forderungen werden wegen des Ausfallwagnisses,
des Zinsverlustes, des Skontoabzuges und der Kosten der
Beitreibung der Außenstände um 1,0 v.H.
ihres Nettobetrages wertberichtigt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände enthalten keine Posten mit
einer Restlaufzeit über einem Jahr (Vorjahr ebenso).
Die Forderungen gegenüber verbundenen
Unternehmen betragen EUR 0,00 (Vorjahr
EUR 2.055,52).
Passive latente Steuern
Der sich nach der Steuerbilanz ergebende
Steueraufwand entspricht nicht dem Ergebnis der
Handelsbilanz. Da in den Folgejahren die Steuerbilanz
entsprechend einen höheren Gewinn ausweisen wird,
wurden latente Steuerrückstellungen in Höhe von
EUR 4.277,00 (Vorjahr EUR 4.770,00) gebildet.
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert. Sie
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden mit ihren
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
Es bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von
EUR 223.999,96 (Vorjahr: EUR 111.410,54) mit
Restlaufzeit kleiner ein Jahr.
Es bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von
EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 12.920,87) mit
Restlaufzeit größer ein Jahr.
Die Verbindlichkeiten sind durch die üblichen
Eigentumsvorbehalte abgesichert.
In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von
EUR 27.129,01 (Vorjahr EUR 19.881,99) enthalten.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen betragen EUR 5.112,49 (Vorjahr: EUR 0,00).
III.
Sonstige Angaben
Angaben zu Geschäftsführungsorganen
Alleiniger Geschäftsführer der Gesellschaft
war im Berichtsjahr Frau Heidrun Lindner.
Vorschlag zur Verwendung des Ergebnisses
Der Gesellschafterversammlung wird vorgeschlagen, den
Jahresüberschuss 2023 und den Gewinn- / Verlustvortrag
aus dem Vorjahr nach Verrechnung mit der vorgenommenen
Ausschüttung auf neue Rechnung vorzutragen.
Floß, den 06. November
2024
gez.
Heidrun Lindner, Geschäftsführerin
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.11.2024
festgestellt.
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