Merkur Spielbank Siegburg Verwaltungs GmbH
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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Meik Sellenriek seit 18.3.2019 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Gauselmann AGEspelkampKonzernabschluss zum 31. Dezember 2019Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019AKTIVA
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2019(1) Allgemeine Angaben zum Konzernabschluss Die Gesellschaft ist gemäß § 290 HGB verpflichtet, einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen. Die Firma der Gesellschaft lautet Gauselmann AG. Sitz der Gesellschaft ist Espelkamp. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter B 9171 eingetragen. (2) Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Konzernabschlusses Bei den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen entspricht der Stichtag der Jahresabschlüsse dem Stichtag des Konzernabschlusses. Die Kapitalkonsolidierung wird seit dem Geschäftsjahr 2010 gemäß § 301 Abs. 1 HGB nach der Neubewertungsmethode durchgeführt. Die Verrechnung wird gemäß § 301 Abs. 2 Satz 1 HGB auf der Grundlage der Wertansätze unter Beachtung des Grundsatzes der Wesentlichkeit zu dem Zeitpunkt durchgeführt, zu dem das Unternehmen Tochterunternehmen geworden ist. Dabei wird das Eigenkapital mit dem Betrag angesetzt, der dem Zeitwert der in den Konzernabschluss aufzunehmenden Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten und Sonderposten entspricht. Zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung bestehende Aufrechnungsdifferenzen aus der Schuldenkonsolidierung werden nach DRS 23.44 erfolgsneutral in die Ermittlung des neubewerteten Eigenkapitals des Tochterunternehmens einbezogen. Unterschiedsbeträge, die dadurch entstehen, dass ein Tochterunternehmen aufgrund eines Einbeziehungswahlrechtes erst nach dem in § 301 Abs. 2 Satz 1 HGB genannten Zeitpunkt in den Konzernabschluss einbezogen wird und zwischen diesem Zeitpunkt und dem Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung Gewinne oder Verluste entstanden sind, werden seit dem Geschäftsjahr 2017 nach DRS 23.113 und DRS 23.148 dem Konzerngewinnvortrag zugeordnet. Verbleibende Unterschiedsbeträge wurden mit den Rücklagen verrechnet oder ab 1998 erstmals als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen. Die sich aus der Erstkonsolidierung ergebenden Geschäftswerte werden entsprechend der tatsächlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Bei erkennbaren Wertminderungen erfolgt eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert. Die Zeiträume, über die die entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerte abgeschrieben werden, werden nachstehend genannt:
Werden nach Erlangung eines beherrschenden Einflusses weitere Anteile an einem Tochterunternehmen erworben (Aufstockung) oder veräußert (Abstockung), ohne dass der Status des Tochterunternehmens verloren geht, werden diese Transaktionen ab dem Geschäftsjahr 2017 als Kapitalvorgang abgebildet. Wird künftig auf die Einbeziehung eines Tochterunternehmens gemäß § 296 HGB verzichtet, wird das auf das Tochterunternehmen entfallende Reinvermögen seit dem Geschäftsjahr 2017 gemäß DRS 23.179 zu Konzernbuchwerten bis zum Zeitpunkt der Beendigung der Möglichkeit des beherrschenden Einflusses fortgeschrieben. Auf einen Ansatz von assoziierten Unternehmen nach der Equity-Methode gemäß § 311 Abs. 1 HGB wurde verzichtet, da die Beteiligungen insgesamt für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzernabschlusses von untergeordneter Bedeutung sind (§ 311 Abs. 2 HGB). Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den einbezogenen Gesellschaften werden gegeneinander aufgerechnet. Zwischenergebnisse, die aus dem konzerninternen Lieferungs- und Leistungsverkehr resultieren, werden für das Anlage- und Umlaufvermögen gemäß § 304 Abs. 1 HGB eliminiert. Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Umsatzerlöse und Erträge aus sonstigen Lieferungen und Leistungen zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften werden mit den entsprechenden Aufwendungen verrechnet. Soweit erforderlich, erfolgen Umgliederungen in die Positionen Bestandsveränderungen oder andere aktivierte Eigenleistungen. Der Steueraufwand aus den Einzelabschlüssen wird in den Konzernabschluss übernommen. Latente Steuern, die sich aus Konsolidierungsvorgängen auf Konzernebene gemäß § 301 HGB (Kapitalkonsolidierung), § 303 HGB (Schuldenkonsolidierung) und § 304 HGB (Zwischengewinneliminierung) ergeben, werden gemäß § 306 Satz 5 HGB i. V. m. § 274 Abs. 2 Satz 1 HGB mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen zum Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet. Für die deutschen Einheiten werden die Körperschaftsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und die Gewerbesteuer mit 30 % abgegrenzt. Latente Steuern in den ausländischen Berichtseinheiten werden mit den dort geltenden Steuersätzen bewertet, deren Bandbreite sich zwischen 19 % und 30 % bewegt. (3) Währungsumrechnung Im Konzernabschluss erfolgt die Umrechnung der in ausländischer Währung aufgestellten Bilanzen grundsätzlich nach § 308 a HGB. Währungsumrechnungsdifferenzen, die aus der Zwischenergebniseliminierung resultieren, werden erfolgsneutral in die Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung eingestellt. Im Berichtsjahr werden Währungsumrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung der in ausländischer Währung aufgestellten Gewinn- und Verlustrechnungen zu Durchschnittskursen in Höhe von 566.427,26 € in die Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung eingestellt. Währungsumrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung des Eigenkapitals zu historischen Kursen werden in Höhe von 1.517.814,34 € und aus der Schuldenkonsolidierung in Höhe von 423.555,30 € ebenfalls erfolgsneutral in die Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung eingestellt. Bei einbezogenen Tochterunternehmen aus Hochinflationsländern werden vor Anwendung der Regelungen des § 308 a HGB inflationsbedingte Auswirkungen auf den Vermögens- und Ertragsausweis durch die Indexierungsmethode bereinigt. (4) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen unverändert. Die Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten der einbezogenen Unternehmen werden gemäß §§ 300, 308 HGB nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angesetzt. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Konzernanschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Bei der Bemessung der Nutzungsdauer wird auf die betriebliche Erfahrung abgestellt. Sachanlagen sind zu Konzernanschaffungs- oder Konzernherstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Anlagegüter werden überwiegend linear abgeschrieben. Für geringwertige Anlagegüter wird § 6 Abs. 2 und 2 a EStG angewendet. Soweit erforderlich, wurden zum Bilanzstichtag auf die fortgeführten Konzernanschaffungs- und Konzernherstellungskosten von immateriellen Vermögensgegenständen und Sachanlagen außerplanmäßige Abschreibungen auf den jeweils niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Finanzanlagen sind mit den Konzernanschaffungskosten bewertet. Bei erkennbaren Risiken erfolgt eine Abwertung auf den niedrigeren beizulegenden Wert. Die Vorräte werden zu Konzernanschaffungs- oder Konzernherstellungskosten bewertet. Die Konzernherstellungskosten beinhalten neben den Einzelkosten angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten. Bestandsrisiken wurden durch entsprechende Wertberichtigungen berücksichtigt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zu Nennwerten oder Barwerten bilanziert. Erkennbare Risiken werden durch aktivisch abgesetzte Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Für das allgemeine Kreditrisiko wurde eine angemessene Pauschalwertberichtigung gebildet. Die Wertpapiere des Umlaufvermögens werden mit den Konzernanschaffungskosten oder mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen aufgrund von Einzelzusagen wurden auf Basis des Teilwertverfahrens in der Anwartschaftsphase bzw. des Barwertverfahrens in der Rentenphase ermittelt. Als biometrische Grundlagen dienten die Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck. Der Rechnungszins entspricht dem Abzinsungssatz nach § 253 Abs. 2 HGB auf Basis einer individuellen Restlaufzeit. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen aufgrund eines Kapitalplans gegenüber den Mitarbeitern werden nach anerkannten versicherungsmathematischen Bewertungsverfahren mittels der projizierten Einmalbeitragsmethode ermittelt. Als Rechnungsgrundlage werden ebenfalls die Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck verwendet. Die Abzinsung erfolgt unter Zugrundelegung des durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen zehn Jahre von 2,71 % (Vorjahr: 3,21 %), der von der Deutsche Bundesbank bekanntgemacht wurde. Die Berechnung erfolgte unter Berücksichtigung einer Fluktuation von 5,00 %. Die Auswirkungen der Änderung des Rechnungszinssatzes werden unter den Personalaufwendungen ausgewiesen. Aufgrund der Tatsache, dass die Gewährung sowie die Höhe der Kapitalbausteine für jedes Geschäftsjahr einzeln beschlossen werden und somit keine automatische jährliche Erhöhung des Pensionsanspruches der Arbeitnehmer erfolgt, finden zukünftige Gehaltssteigerungen bei der Berechnung der Pensionsrückstellung keine Berücksichtigung. Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des Erfüllungsbetrages ausgewiesen, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung und Vorsicht zur Abgeltung der jeweiligen Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten voraussichtlich erforderlich sein wird. Sonstige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem in ihrer Laufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die Abzinsung bei der erstmaligen Rückstellungsbildung erfolgt nach der Nettomethode. Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Passivseite Einnahmen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Der Ansatz der passiven latenten Steuern erfolgt in Höhe der voraussichtlichen Steuerbelastung. Bei der Bewertung werden die unternehmensindividuellen Steuersätze im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen berücksichtigt. Eine Abzinsung erfolgt nicht. Der Konzernabschluss enthält auf fremde Währung lautende Sachverhalte, die in Euro umgerechnet wurden. Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung sind mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Soweit der Kurs bei Forderungen und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr am Tage des Geschäftsvorfalles bei Forderungen darunter bzw. bei Verbindlichkeiten darüber lag, wurde dieser angesetzt. (5) Erläuterung der einzelnen Posten der Konzernbilanz 1. Anlagevermögen Die Zusammensetzung und Entwicklung des Konzernanlagevermögens ergeben sich aus dem folgenden Konzernanlagenspiegel:
2. Aktive latente Steuern Unter den aktiven latenten Steuern werden ausschließlich latente Steuern aus dem Konzernabschluss gemäß § 306 HGB in Höhe von 33.929,63 € (Vorjahr: 16.776,06 €) ausgewiesen. Die aktiven latenten Steuern haben sich wie folgt entwickelt:
3. Konzern-Eigenkapital Das Grundkapital der Gauselmann AG besteht aus 1.300.024 Stück Namensaktien im Nennbetrag von je 100,00 €. Bei den in der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019 ausgewiesenen Kapitalrücklagen handelt es sich ausschließlich um solche nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB. Der Posten Nicht beherrschende Anteile enthält die Anteile von Mitgesellschaftern und anderen Gesellschaftern am Eigenkapital der konsolidierten Tochterunternehmen. Der Konzernjahresüberschuss aus dem Vorjahr wurde in Höhe von 22.062.800,09 € in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt und in Höhe von 20.000.000,00 € an die Aktionärin ausgeschüttet. 4. Rückstellungen Es wurde eine Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden gemäß § 246 Abs. 2 HGB vorgenommen. Für die Saldierung von Schulden aus Pensionsverpflichtungen mit verrechnungsfähigen Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
Im Berichtsjahr wurden Erträge aus dem verrechneten Vermögen in Höhe von 2.568,79 € mit aus der Verpflichtung entstehenden Aufwendungen verrechnet. Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 1.292 T€. Dieser Unterschiedsbetrag ist für die Ausschüttung gesperrt. Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Jahresabschluss- und Beratungskosten (3.878 T€), sonstige Verpflichtungen aus dem Personalbereich (21.665 T€) und Garantieverpflichtungen (5.117 T€). 5. Verbindlichkeiten Die Laufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich aus nachfolgender Übersicht:
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Grundpfandrechte in Höhe von 30.359 T€ gesichert. Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte der Lieferanten. 6. Passive latente Steuern Aufgrund bestehender, in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich wieder abnehmender Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen werden gemäß § 274 Abs. 1 HGB passive latente Steuern aus Einzelabschlüssen im Konzernabschluss in Höhe von 826.218,02 € angesetzt. Die Beträge haben sich wie folgt entwickelt:
7. Finanzinstrumente Es wurden im Einzelnen folgende Bewertungseinheiten gebildet:
Die Abbildung der wirksamen Teile der gebildeten Bewertungseinheit erfolgte nach der Einfrierungsmethode. Das vorstehend genannte Grundgeschäft betrifft eine zukünftig mit hoher Wahrscheinlichkeit mindestens zu erwartende Inanspruchnahme der bei unterschiedlichen Kreditinstituten bestehenden kurzfristigen Kreditlinien (Volumen des Sicherungsinstruments: 10,0 Mio. €). Der Marktwert der Zinsswaps beträgt zum 31. Dezember 2019 rund -82 T€. Er wurde unter Anwendung anerkannter mathematischer Verfahren auf der Basis der zum Berechnungszeitpunkt vorliegenden Marktdaten ermittelt. 8. Haftungsverhältnisse Am Bilanzstichtag bestanden folgende Haftungsverhältnisse:
Die zu Grunde liegenden Verpflichtungen können von den betreffenden Gesellschaften nach unseren Erkenntnissen in allen Fällen erfüllt werden. Mit einer Inanspruchnahme ist nicht zu rechnen. Neben den Haftungsverhältnissen bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen i. S. v. § 314 Abs. 1 Nr. 2 a HGB in Höhe von 64.523.652,26 € (davon gegenüber Tochterunternehmen, die nicht in den Konzernabschluss einbezogen werden: 0,00 €, davon betreffend die Altersversorgung: 0,00 €, davon gegenüber assoziierten Unternehmen: 0,00 €). Die Verpflichtungen betreffen überwiegend Verpflichtungen aus verschiedenen langfristigen Miet-, Pacht- und Leasingverträgen sowie Sponsoringverträgen. Ferner hat die Gauselmann AG Kommanditanteile am Gesellschaftskapital von zwei Beteiligungsgesellschaften übernommen. Die zum Bilanzstichtag noch ausstehenden nicht eingeforderten Einlagen betragen insgesamt 1.069 T€. Darüber hinaus bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen im Zusammenhang mit eingegangenen Put- bzw. Call-Optionen für insgesamt fünf Gesellschaften über insgesamt 37.175 T€. Auf Grundlage der letzten beiden verfügbaren Jahresabschlüsse ergibt sich eine Verpflichtung in Höhe von 29.795 T€. Die Höhe der Verpflichtung bemisst sich nach der künftigen Ergebnisentwicklung der Gesellschaften und wird daher zukünftig noch variieren. In Abhängigkeit von der zukünftigen Erlösentwicklung der Totolotek S.A., Warschau, muss gegebenenfalls ein weiterer Kaufpreis in Höhe von 2.000 T€ geleistet werden. Der für den zusätzlichen Kaufpreis erforderliche Bedingungseintritt ist nicht hinreichend wahrscheinlich. Deshalb wurde von einer weiteren Aktivierung abgesehen. (6) Erläuterung zu einzelnen Posten der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse wurden mit 508 Mio. € (Vorjahr: 534 Mio. €) im Inland und mit 1.170 Mio. € (Vorjahr: 1.040 Mio. €) im Ausland erzielt. Die aktivierten Eigenleistungen betreffen im Wesentlichen selbst erstellte vermietete Geräte. Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen:
Unter den Aufwendungen für bezogene Leistungen werden Aufwendungen in Höhe von 732.946 T€ ausgewiesen, die im Zusammenhang mit im Ausland tätigen Wettunternehmen stehen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
Nachfolgend werden die Erträge und Aufwendungen gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 24 HGB genannt:
(7) Ergänzende Angaben zur Konzernkapitalflussrechnung Die Erstellung der Konzernkapitalflussrechnung erfolgt unter Beachtung des Deutschen Rechnungslegungs Standard Nr. 21. Der ausgewiesene Finanzmittelfonds in Höhe von 296.593 T€ umfasst Kassenbestände, Schecks, Guthaben bei Kreditinstituten (251.953 T€), Wertpapiere des Umlaufvermögens (47.824 T€) sowie jederzeit fällige Bankverbindlichkeiten (3.184 T€). Die in den Finanzmittelfonds einbezogenen Wertpapiere des Umlaufvermögens unterliegen nur unwesentlichen Wertschwankungen und können jederzeit in Liquidität umgewandelt werden. (8) Sonstige Pflichtangaben Das Geschäftsjahr 2019 der Gauselmann AG schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 60.807.884,33 € und einem Bilanzgewinn in Höhe von 316.414.742,40 € ab. Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden: 50 % des Jahresüberschusses 2019 (30.403.942,17 €) werden in andere Gewinnrücklagen eingestellt. Der danach verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von 286.010.800,23 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. Während des Geschäftsjahres 2019 waren durchschnittlich 2.381 Arbeitnehmer im Inland und 2.169 Arbeitnehmer im Ausland beschäftigt. Folgende Tochterunternehmen sind von der Anwendung der in § 264 Abs. 3 bzw. § 264 b HGB genannten Vorschriften befreit, da die Voraussetzungen des § 264 Abs. 3 Nr. 1 bis 5 HGB bzw. § 264 b Nr. 1 bis 4 HGB erfüllt sind bzw. später erfüllt werden: adp Gauselmann GmbH BEIT GmbH edict eGaming GmbH Euro Payment Group GmbH GeWeTe Geldwechsel- & Sicherheitstechnik GmbH HESS Cash Systems GmbH (vormals: HESS Cash Systems GmbH & Co. KG) MEGA Spielgeräte GmbH Merkur Air GmbH Merkur Freizeit Leasing GmbH Merkur Interactive GmbH Merkur Interactive Services GmbH Merkur Sportwetten GmbH MSG Merkur Spielgeräte Service GmbH Schneider Automaten GmbH XTiP Sportwetten Shops GmbH Das vom Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 berechnete Gesamthonorar beträgt 481 T€. Dabei handelt es sich ausschließlich um Honorare für Prüfungsleistungen. (9) Kreis der einbezogenen Unternehmen In den Konzernabschluss wurden folgende Unternehmen einbezogen:
Ausgeschieden aus dem Konsolidierungskreis sind folgende Unternehmen: auf Grund Verschmelzung Alta 9 BVBA (Rechtsnachfolger: Betcenter Group BV), Belgien Dixy Foo BVBA (Rechtsnachfolger: Betcenter Group BV), Belgien Karo BVBA (Rechtsnachfolger: Betcenter Group BV), Belgien Sadea BVBA (Rechtsnachfolger: Betcenter Group BV), Belgien XTiP Sportwetten Bremen GmbH (Rechtsnachfolger: XTiP Sportwetten Shops GmbH), Espelkamp XTiP Sportwetten Vertrieb GmbH (Rechtsnachfolger: Merkur Sportwetten GmbH), Espelkamp auf Grund Inanspruchnahme des Wahlrechtes gemäß § 296 Abs. 2 HGB Intellectual Property Consultants Pty. Ltd., Australien MERKUR RUS OOO, Russische Föderation M-Games Berlin GmbH, Berlin Erstmals in den Konsolidierungskreis einbezogen wurden: BC Belgium NV, Belgien Bee Cool Gaming GmbH, Österreich Ebbene Services Sp. z o. o., Polen Goldberg Sportwetten BVBA, Belgien Matchpoint BVBA, Belgien Merkur Gaming Poland Sp. z o. o., Polen Merkur Management Services UK Limited, Großbritannien Merkur Sports & Gaming GmbH (vormals: Merkur Tip GmbH), Espelkamp Sebenza BVBA, Belgien Sonka BVBA, Belgien Totolotek S.A., Polen Durch die Veränderungen des Konsolidierungskreises ist die Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr nicht beeinträchtigt. Die folgenden Unternehmen wurden gemäß § 296 Abs. 2 HGB nicht mit in den Konzernabschluss einbezogen:
Für einen Teil der Angaben nach § 313 Abs. 2 Nr. 1 HGB ist von der Ausnahmeregelung des § 313 Abs. 3 HGB Gebrauch gemacht worden, um erhebliche Nachteile für die Unternehmen des Konzerns der Gauselmann AG zu vermeiden. Der Einfluss der 29 unter Anwendung des Wahlrechts gemäß § 296 Abs. 2 HGB nicht in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ist sowohl einzeln als auch insgesamt von untergeordneter Bedeutung. Auf eine Einbeziehung in den Konzernabschluss wurde daher verzichtet. Der Konsolidierungskreis umfasst damit 77 vollkonsolidierte Unternehmen. Stichtag der Einzelabschlüsse aller einbezogenen Unternehmen ist der 31. Dezember 2019. Unter den Beteiligungen werden die folgenden assoziierten Unternehmen ausgewiesen:
Die Angabe des Namens und des Sitzes anderer Unternehmen, der Höhe des Anteils am Eigenkapital, des Eigenkapitals und des Ergebnisses des letzten Geschäftsjahres dieser Unternehmen, für die ein Jahresabschluss vorliegt, soweit es sich um Beteiligungen i. S. v. § 271 Abs. 1 HGB handelt oder ein solcher Anteil von einer Person für Rechnung der Gauselmann AG oder eines anderen in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmens gehalten wird, unterbleibt wegen untergeordneter Bedeutung (§ 313 Abs. 3 Satz 4 HGB). (10) Vorstand und Aufsichtsrat Der Vorstand bestand im Geschäftsjahr 2019 aus folgenden Personen: Herr Paul Gauselmann, Espelkamp, Unternehmer (Vorstandssprecher) Herr Armin Gauselmann, Lübbecke, Unternehmer (Stellvertretender Vorstandssprecher) Herr Dr. Werner Kurt Schröer, Bocholt, Vorstand Technik und Entwicklung Herr Jürgen Stühmeyer, Minden, Vorstand Merkur-Vertrieb Herr Dieter Kuhlmann, Lübbecke, Vorstand Spielbetriebe Herr Lars Felderhoff, Rahden, Vorstand Finanzen Herr Manfred Stoffers, Düsseldorf, Vorstand Marketing Kommunikation Politik Die Bezüge der Mitglieder des Vorstands betrugen 2019 8.882 T€. Die Pensionszahlungen an ehemalige Vorstandsmitglieder haben im Geschäftsjahr 2019 252 T€ betragen. Die Pensionsrückstellung enthält zum Stichtag Pensionszusagen für ehemalige Vorstandsmitglieder in Höhe von 1.718 T€. Der Aufsichtsrat bestand zum 31. Dezember 2019 aus folgenden Personen: Herr Manfred Grünewald, Mönchengladbach (Vorsitzender), ehemaliger geschäftsführender Gesellschafter der tobaccoland GmbH & Co. KG Herr Karsten Gauselmann, Inzell, Hotelier Frau Janika Gauselmann, München, Diplom-Volkswirtin Die Vergütungen im Jahre 2019 für die Tätigkeiten des Aufsichtsrates betrugen 29 T€. (11) Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind Im Zusammenhang mit der weltweiten Ausbreitung des Coronavirus ergeben sich seit März 2020 Auswirkungen auf das weltweite Spielstättensegment auf Grund von zeitlich befristeten Standortschließungen. Es kann nicht vorhergesehen werden, wie lange die Standortschließungen dauern werden. Laut der Ländererlasse im Mai 2020 werden in dem Monat fast alle Spielstätten in Deutschland wieder öffnen können. Vor diesem Hintergrund werden sich signifikante negative Auswirkungen auf die zukünftige Erlös- und Ergebnissituation der in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften ergeben. Eine quantitative Aussage ist derzeit noch nicht möglich. Dies gilt auch für das Sportwettgeschäft, da viele Veranstaltungen ohne Zuschauer stattfinden oder ganz abgesagt werden.
Espelkamp, den 26. Mai 2020 Gauselmann AG Der Vorstand gez. Paul Gauselmann gez. Armin Gauselmann gez. Dr. Werner Kurt Schröer gez. Jürgen Stühmeyer gez. Dieter Kuhlmann gez. Lars Felderhoff gez. Manfred Stoffers Konzernkapitalflussrechnung für die Geschäftsjahre 2018 und 2019
Konzerneigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019
Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2019Gauselmann AG, EspelkampI. Geschäftsmodell des Konzerns der Gauselmann AG Die Gauselmann Gruppe gliedert sich in verschiedene Teilstrukturen jeweils mit Spitzengesellschaften. Der Konzern der Gauselmann AG ist eine dieser Teilstrukturen. Die Gauselmann AG ist die maßgebliche Dienstleistungs- und Finanzierungsholding für die gesamte Gauselmann Gruppe und bildet die Spitzeneinheit dieses Konzerns. Der Hauptsitz liegt im ostwestfälischen Espelkamp. Die operativen Aktivitäten des Konzerns gliedern sich in zwei große Geschäftssegmente. Das traditionelle Kernsegment bündelt im In- und Ausland in der so genannten "Merkur-Säule" die Entwicklung, die Produktion und den Vertrieb von SPIELEN und Unterhaltungs- SPIEL-Geräten, wobei der Schwerpunkt in der Erfindung und Entwicklung von SPIELEN in 16 Teams von Australien bis nach Las Vegas liegt. Zudem werden noch Geldmanagementsysteme auch für Banken und Kommunen produziert und vertrieben. Das Hauptstandbein dieses Segments ist das Geld- SPIEL-Gerät. Der Kernmarkt ist Deutschland. Der Großteil der Verkaufsaktivitäten erfolgt über attraktive vertriebsorientierte Miet-, Leasing- und Lizenzmodelle. Das zweite Konzernsegment "Sportwetten" umfasst seit 2006 unter anderem mit der österreichischen Cashpoint-Gruppe die Aktivitäten als Anbieter und Vermittler von Sportwetten. Der Kernmarkt ist Europa. Mit dieser umfassenden, zukunftsorientierten Angebotspalette sieht sich der Konzern der Gauselmann AG stabil und wettbewerbsfähig aufgestellt und gilt als fester Bestandteil der deutschen und der europäischen Automatenbranche. Schon in der Vergangenheit waren Eigentümerfamilie und Unternehmensleitung stets eng miteinander verzahnt. Dadurch war das Geschäftsmodell des Konzerns der Gauselmann AG seit jeher auf Langfristigkeit, Nachhaltigkeit und Substanzerhalt ausgerichtet. Um auch in den nächsten Jahren generationenübergreifend die langfristige Bestandssicherung des Konzerns als Arbeitgeber und Wirtschaftsmotor zu gewährleisten, hat die Unternehmerfamilie beschlossen, den Konzern der Gauselmann AG ab 2016 unter dem Dach der Ende 2015 neu gegründeten Gauselmann Familienstiftung zu führen. Dafür hat die Eigentümerfamilie sämtliche Aktien an der Gauselmann AG zum Jahresende 2015 in die Familienstiftung eingebracht. Als fester Bestandteil des Stiftungsvorstands bestimmen Mitglieder der Familie Gauselmann nicht nur die Geschicke der Stiftung, sondern insbesondere die zukünftige Ausrichtung sowie die jeweilige Führung des Konzerns der Gauselmann AG. Alle grundlegenden strategischen Entscheidungen, die das operative Geschäft des Konzerns tangieren, werden damit ab 2016 durch den familiengeführten Stiftungsvorstand getroffen. Der Konsolidierungskreis umfasst 77 Gesellschaften, davon haben 59 Gesellschaften ihren Sitz im Ausland. Im Jahr 2019 sind 11 Gesellschaften zugegangen. Neun Gesellschaften haben den Konsolidierungskreis verlassen. Die Vergleichbarkeit zum Vorjahreskonzernabschluss ist durch diese Änderungen nicht wesentlich beeinträchtigt. II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Das Wachstum der Weltwirtschaft hat sich vor allem aufgrund anhaltender Handelskonflikte und geopolitischer Risiken im Jahr 2019 abgeschwächt. Der Internationale Währungsfonds errechnete mit 2,9 % die niedrigste Wachstumsquote seit der globalen Rezession 2009. Die Verlangsamung betraf dabei nahezu alle Regionen, jedoch in unterschiedlichem Maße. 2. Wirtschaftsentwicklung im Inland Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war im Jahr 2019 nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes um 0,6 % höher als im Vorjahr. Die deutsche Wirtschaft ist damit zwar das zehnte Jahr in Folge gewachsen, gegenüber dem Vorjahr aber deutlich abgeschwächt. Ausschlaggebend für die abgeschwächte Wirtschaftsentwicklung waren vor allem die gebremste globale Konjunkturdynamik sowie der verlangsamte Welthandel. Positive Wachstumsimpulse kamen 2019 insbesondere aus dem Inland. Der Beschäftigungsaufbau und steigende Einkommen begünstigten den privaten Konsum. Auch die staatlichen Konsumausgaben stiegen an. 3. Rahmenbedingungen in der deutschen Automatenwirtschaft Unverändert sah und sieht sich das gewerbliche SPIEL in Deutschland mit massiven Restriktionen konfrontiert. Die Auswirkungen des Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrags sowie der daraus resultierenden Landesspielhallengesetze waren innerhalb der deutschen Automatenwirtschaft deutlich zu spüren. Die branchenbezogenen Rahmenbedingungen haben sich in den vergangenen Jahren immer mehr zu Ungunsten des regulierten Glücksspielangebotes und dabei vornehmlich für die gewerblichen SPIEL-Hallen verschärft. Im Jahr 2017 ist das Bundesverfassungsgericht zu dem Ergebnis gekommen, dass die durch den Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag in Verbindung mit den landesrechtlichen Vorschriften vorgenommenen Verschärfungen der Anforderungen an die Genehmigung und den Betrieb von SPIEL-Hallen verfassungsgemäß sind. Danach besitzen die Bundesländer die ausschließliche Zuständigkeit für das Recht der SPIEL-Hallen, das die Befugnis zur Regelung der gewerberechtlichen Anforderungen an den Betrieb und die Zulassung von SPIEL-Hallen umfasst. Neben den Unsicherheiten im Zusammenhang mit dem Auslaufen der Übergangsfristen des Ersten Glücksspieländerungsvertrags und der Landesspielhallengesetze beschäftigte 2019 weiterhin die neue Spielverordnung aus 2014 die Branche. Wurde die letzte Spielverordnung in 2006 noch gemacht, um die Branche attraktiv und konkurrenzfähig zu halten, steht jetzt ausschließlich der Gedanke des Spielerschutzes im Vordergrund. Unter anderem soll mittels Eingriffe in wichtige SPIEL-Parameter die Attraktivität der SPIELE reduziert werden. Es bleibt abzuwarten, ob die SPIEL-Gäste diese Einschränkungen auf Dauer akzeptieren. Neben den Einschränkungen durch die neue Spieleverordnung dürfen seit dem 10. November 2019 in der Gastronomie nur noch zwei statt bisher drei Geld- SPIEL-Geräte aufgestellt werden. Am 12. März 2020 haben sich die Bundesländer auf den gemeinsamen Glücksspielneuregulierungsstaatsvertrag (GlüNeuRStV) geeinigt, der zum 1. Juli 2021 in Kraft treten soll. Die strengen Regelungen für SPIEL-Hallen gelten weiter, allerdings können die Bundesländer bestehende Mehrfachkonzessionen weiterhin genehmigen, sofern die Betreiber bestimmte Qualitätskriterien einhalten. Die Automatenbranche, die aktuell rund 70.000 Mitarbeiter direkt und weitere 35.000 Mitarbeiter indirekt beschäftigt und vielen Millionen von Kunden SPIEL-Spaß und Unterhaltung bietet, sieht sich trotz der derzeitigen politischen Hängepartie gut aufgestellt und begreift die enormen Herausforderungen auch als Chance zur Erneuerung und Selbstreinigung. Mit den brancheninternen Weichenstellungen und dem weitgehenden Glauben an den Rechtsstaat ist sie zuversichtlich, die immensen Herausforderungen der kommenden Jahre erfolgreich meistern zu können. 4. Rahmenbedingungen im deutschen Sportwettgeschäft Am 21. März 2019 haben sich die Bundesländer auf der Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin nun auf eine Vergabe von Sportwettkonzessionen mit einer Gültigkeit für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 30. Juni 2021 verständigt. Die Begrenzung auf 20 Konzessionen wurde aufgegeben. Ferner dufte Schleswig-Holstein seine Online-Casino-Konzessionen bis Mitte 2021 verlängern. Dieses Erlaubnisverfahren ist vom Verwaltungsgericht Darmstadt mit Beschluss vom 1. April 2020 vorläufig gestoppt worden, da ein österreichischer Sportwettenanbieter geltend gemacht hat, dass das Verfahren nicht transparent und diskriminierungsfrei sei. In dem Glücksspielneuregulierungsstaatsvertrag (GlüNeuRStV), auf den sich die Bundesländer am 12. März 2020 geeinigt haben und der am 1. Juli 2021 in Kraft treten soll, ist vorgesehen, dass die Märkte für Sportwetten und Online-Glücks- SPIELE mit der Vergabe von Erlaubnissen für private Veranstalter geöffnet werden sollen, allerdings unter strengen Auflagen und Regeln zum Jugend- und Spielerschutz vor zu hohen Geldausgaben. 5. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 5.1. Finanzielle Leistungsindikatoren Bei den finanziellen Leistungsindikatoren zur internen Unternehmenssteuerung liegt unser Fokus auf Umsatzentwicklung, operativem Ergebnis und Liquidität. 5.2. Umsatz Im Geschäftsjahr 2019 erzielte der Konzern der Gauselmann AG erneut einen Umsatzrekord. Mit einer Steigerung um 6,7 % von 1.573,8 Mio. Euro auf 1.678,5 Mio. Euro fiel das Wachstum jedoch niedriger aus als im Vorjahr, in dem der Umsatz um 28,4 % gestiegen war. Etwa 41 % der Umsatzsteigerung wurde durch organisches Wachstum erzielt, während 59 % auf Veränderungen des Konsolidierungskreises zurückzuführen sind. Gestiegen ist der Umsatz jedoch nur im Ausland (+12,5 %), während es wegen der angespannten Branchensituation im Inland zu einem Umsatzrückgang von 4,7 % kam. Dadurch nahm auch 2019 der im Ausland erwirtschaftete Umsatzanteil weiter zu und erhöhte sich von 66,1 % auf 69,7 %. In Deutschland war in 2019 nach der Umstellung des Aufstellmarktes auf die neue technische Richtlinie 5.0 (TR5), die in 2018 einen kompletten Austausch aller Geräte mit sich brachte, eine deutlich geringere Investitionsbereitschaft zu verspüren. Während der Konzern der Gauselmann AG im Jahr 2018 in der Merkur-Säule noch von der TR5-Umstellung profitierte, ging im Jahr 2019 der Inlandsumsatz in diesem Marktsegment zurück. Wegen der zunehmenden geschäftshemmenden Rahmenbedingungen im Inland intensivierte der Konzern der Gauselmann AG auch 2019 seine Aktivitäten im Ausland. Nachdem bereits im Vorjahr ein Umsatzsprung im Ausland erzielt wurde, gelang dem Konzern 2019 erneut eine Umsatzsteigerung. Die gezielte Produkt- und Exportoffensive mit einem Mix aus innovativen Gehäusen, speziell auf die jeweiligen Zielmärkte zugeschnittenen SPIELE-Pakete und Serviceangebote, war also erfolgreich. Insbesondere in Großbritannien, wo verlässliche Rahmenbedingungen für ein sicheres und damit investitionsfreundliches Umfeld sorgen, wurden überdurchschnittliche Umsatzsteigerungen erzielt. Im Geschäftsfeld Sportwetten war die Umsatzentwicklung auch 2019 trotz des rechtlichen Schwebezustandes in Deutschland sehr erfreulich. In den Hauptmärkten, in denen der Konzern der Gauselmann AG agiert, wurden insbesondere durch den permanenten Ausbau der stationären Vertriebsstellen, aber auch durch die Forcierung des Vertriebs über Online- und Mobile-Plattformen erneut starke Umsatzzuwächse erzielt. In Belgien ist der Konzern der Gauselmann AG mit der neu akquirierten Betcenter Gruppe seit 2018 aktiv. Hier zeigt sich, dass in einem stark regulierten Markt, in denen alle Wettbewerber den gleichen Bedingungen unterworfen sind, erfolgreich Sportwetten angeboten werden können. 5.3. Ertragslage Nachdem im Vorjahr mit dem eingeschlagenen nachhaltigen und profitablen Wachstumskurs ein gegenüber 2017 deutlich besseres Ergebnis vor Ertragssteuern (+88,9 %) erzielt werden konnte, ist das Ergebnis vor Ertragsteuern des Konzern der Gauselmann AG 2019 leicht um 4,1 % zurückgegangen. Obwohl in Deutschland die massiven staatlichen Eingriffe die Marktteilnehmer verunsicherten, war der Konzern im inländischen Kerngeschäft am erfolgreichsten. In den Auslandsmärkten setzte sich der deutliche Aufwärtstrend des Vorjahres nahtlos fort. Insbesondere die englischen und spanischen Geschäftsaktivitäten entwickelten sich weiterhin zufriedenstellend. Aufholbedarf besteht dagegen nach wie vor im Bereich der Sportwetten. Obwohl in Teilbereichen bereits deutliche Fortschritte erzielt wurden, wurde auch 2019 der angestrebte Break-Even noch nicht erreicht. Hauptverantwortlich hierfür waren der anhaltende rechtliche Schwebezustand sowie die staatlicherseits gescheiterte Lizenzerteilung im deutschen Sportwettbusiness. Den bereits investierten hohen Anlauf- und Lizenzierungskosten der letzten Jahre stehen immer noch keine adäquaten Ergebnisse gegenüber. 2019 wuchs die Gesamtleistung um 1,8 % von 1.763,0 Mio. Euro auf 1.795,2 Mio. Euro. Dagegen ist die erneut hohe Rohertragsquote gegenüber dem Vorjahr aufgrund höherer Sportwettumsätze von 45,5 % auf 44,9 % zurückgegangen. Absolut stieg der Rohertrag jedoch aufgrund der höheren Gesamtleistung um 3,5 Mio. Euro. Die Zahl der auf Vollzeitbasis im Jahresdurchschnitt beschäftigten Mitarbeiter hat sich 2019 deutlich von 3.761 auf 4.364 erhöht. Insgesamt sind die Personalkosten unter Berücksichtigung des Anstiegs der im Jahresdurchschnitt beschäftigten Mitarbeiter im Wesentlichen durch unterjährige normale Tariferhöhungen und Gehaltsanpassungen um 8,5 % von 225,5 Mio. Euro auf 244,7 Mio. Euro gestiegen. Da die sonstigen betrieblichen Aufwendungen im Jahr 2018 bedingt durch die TR5-Umstellung erhöht waren, sank im abgelaufenen Geschäftsjahr der negative Saldo aus sonstigen betrieblichen Erträgen, sonstigen betrieblichen Aufwendungen und sonstigen Steuern um 10,2 % von 281,9 Mio. Euro auf 253,1 Mio. Euro. Die Abschreibungen lagen mit 142,5 Mio. Euro wegen des Austausches aller Mietgeräte im Zuge der TR5-Umstellung deutlich über dem Vorjahreswert von 127,1 Mio. Euro. Mit 90,5 Mio. Euro (Vorjahr: 78,7 Mio. Euro) entfiel wieder ein großer Teil der Abschreibungen auf das inländische operative Mietgeschäft. Das weiter negative Finanzergebnis hat sich in 2019 insbesondere durch höhere Abschreibungen auf Finanzanlagen von -5,8 Mio. Euro auf -10,1 Mio. Euro erhöht. Alle dargestellten Einflussgrößen führten 2019 zu einer Verringerung beim Ergebnis vor Ertragsteuern von 161,5 Mio. Euro um 4,1 % auf 154,9 Mio. Euro. Da im Geschäftsjahr 2019 geringere Steuerrückstellungen aufgrund steuerlicher Außenprüfung zu bilden waren, reduzierte sich die Ertragsteuerquote um 6,3 Prozentpunkte, sodass sich der Konzernjahresüberschuss 2019 im Vergleich zum Vorjahr um 6,9 % auf 94,0 Mio. Euro verbesserte. 5.4. Cashflow Der nach DVFA/SG ermittelte Jahres-Cashflow des Konzerns verminderte sich im Geschäftsjahr 2019 aufgrund des Rückgangs der passiven Rechnungsabgrenzungsposten leicht um 1,5 % von 238,1 Mio. Euro auf 234,6 Mio. Euro. Aufgrund der im Vergleich zum Vorjahr höheren Ertragsteuerzahlungen verringerte sich der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit hierzu überproportional um 7,2 % von 259,5 Mio. Euro auf 240,8 Mio. Euro. Vor allem durch die im Vergleich zum Vorjahr niedrigeren Investitionen in das Sachanlagevermögen verringerte sich der Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit um 44,8 % von 214,9 Mio. Euro auf 118,5 Mio. Euro. Der Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit konnte vollständig aus dem Jahres-Cashflow nach DVFA/SG finanziert werden. Deutlich verändert hat sich auch der Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit. Hauptursächlich durch Gewinnausschüttungen an Gesellschafter stieg dieser von 2,3 Mio. Euro auf 23,0 Mio. Euro in 2019. Nach Kürzung des Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit um die negativen Cashflows aus der Investitionstätigkeit und aus der Finanzierungstätigkeit sowie unter Berücksichtigung konsolidierungsbedingter Minderungen des Finanzmittelfonds standen zur aktiven Unterstützung des laufenden operativen Geschäftsbetriebs noch zusätzliche Finanzmittel in Höhe von 98,9 Mio. Euro zur Verfügung. Dadurch erhöhte sich 2019 der Finanzmittelfonds, bestehend aus Wertpapieren des Umlaufvermögens und liquiden Mitteln abzüglich jederzeit fälliger Bankverbindlichkeiten, deutlich von 197,7 Mio. Euro auf 296,6 Mio. Euro. 5.5. Investitionen Auch 2019 fand der stetige Innovations- und Investitionsprozess des Konzerns der Gauselmann AG trotz der teilweise schwierigen Rahmenbedingungen im Inland mit einer Investitionssumme von 146,0 Mio. Euro (Vorjahr: 237,7 Mio. Euro) seine Fortsetzung. Der Investitionsschwerpunkt lag mit 71,8 Mio. Euro (Vorjahr: 151,0 Mio. Euro) wie gewohnt bei den Geld- SPIEL-Geräten im inländischen operativen Mietgeschäft. Ursächlich für den Rückgang der Investitionen in Geld- SPIEL-Geräte waren der Austausch aller Mietgeräte im Zuge der Umstellung auf die neue Technische Richtlinie 5.0 (TR5) im Jahr 2018, sodass die Investitionen in diesem Bereich im Geschäftsjahr 2019 erwartungsgemäß zurückgingen. 5.6. Konzernbilanzrelationen Im Geschäftsjahr 2019 ist die Konzernbilanzsumme proportional zur Umsatzentwicklung gestiegen. Sie erhöhte sich um 6,1 % von 917,4 Mio. Euro auf 973,2 Mio. Euro. Die Aktivseite wird weiter durch das Anlagevermögen dominiert, dessen Anteil an der Bilanzsumme von 50,1 % auf 45,0 % gesunken ist. Der Anteil von Forderungen und Vorräten hat sich von 26,0 % auf 23,5 % verringert. Angestiegen ist dagegen um 7,5 Prozentpunkte auf 30,8 % der Konzernbilanzsumme der Anteil der liquiden Mittel. Damit ist der Konzern der Gauselmann AG finanziell weiter sehr gut aufgestellt und gut gerüstet für zukünftiges Wachstum. Auf der Passivseite ist der Anteil der kurz- und mittelfristigen Schulden von 31,8 % auf 28,7 % der Konzernbilanzsumme zurückgegangen. Angestiegen dagegen von 3,5 % auf 4,9 % ist der Anteil der langfristigen Schulden. Das Konzerneigenkapital erhöhte sich absolut von 548,0 Mio. Euro auf 610,9 Mio. Euro und dominiert damit klar die Passivseite. Trotz der höheren Konzernbilanzsumme ist die Konzerneigenkapitalquote von 59,7 % auf 62,8 % gestiegen. III. Prognosebericht Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ging im Jahresgutachten 2019/2020 für 2020 noch von einem Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) in Höhe von 0,9 Prozent aus. Die deutsche Wirtschaft befand sich im Abschwung, von einer tiefergehenden Rezession, also einer wirklichen Krise, sei bislang jedoch angesichts anhaltend stabiler Arbeitsmarktentwicklung und hoher öffentlicher Investitionen nicht auszugehen. Die Bundesregierung geht gemäß der Frühjahresprojektion vom 29. April 2020 für 2020 aufgrund der negativen Folgen der Corona-Pandemie auf die wirtschaftliche Entwicklung nunmehr von einem Rückgang des Bruttoinlandsprodukts in Höhe von 6,3 % aus. Für 2021 wird aufgrund der dann eintretenden Erholung ein Zuwachs in Höhe von 5,2 % erwartet. Der Stand vor der Pandemie wird voraussichtlich erst zu Beginn des Jahres 2022 erreicht. Vor dem Ausbruch der Corona-Krise ging der Konzern der Gauselmann AG für das Geschäftsjahr 2020 von einem Anstieg der Umsatzerlöse um rund 10 % aus, während für das Ergebnis vor Ertragsteuern mit einem deutlichen Rückgang gerechnet wurde. Im Zusammenhang mit der weltweiten Ausbreitung des Corona Virus ergeben sich seit März 2020 weltweit Auswirkungen aufgrund von zeitlich befristeten SPIEL-Stätten-Schließungen. Ähnlich wie in Deutschland, wo aufgrund von Ländererlassen alle Filialen ab dem 16. März 2020 von den Schließungen betroffen waren, kam es auch in allen übrigen Ländern in Europa zu Standortschließungen. Es kann nicht vorhergesehen werden, wie lange diese dauern werden. Laut den Ländererlassen im Mai 2020 werden in dem Monat fast alle SPIEL-Stätten in Deutschland wieder öffnen können. Ebenfalls betroffen ist das Sportwettgeschäft, da viele Veranstaltungen abgesagt werden oder ohne Zuschauer stattfinden. Vor diesem Hintergrund werden sich signifikante negative Auswirkungen durch den circa 8-wöchigen Stillstand auf die zukünftige Erlös- und Ergebnissituation des Konzerns der Gauselmann AG ergeben. Eine quantitative Aussage ist derzeit noch nicht möglich. Als fester Bestandteil des weltweiten Gaming-Business stellt sich der Konzern der Gauselmann AG immer wieder neuen Herausforderungen. Im Inland führen der 2012 in Kraft getretene Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland, neue Landesspielhallengesetze und steigende kommunale Vergnügungssteuern zu einer Zurückdrängung der gesamten deutschen Automatenwirtschaft und schränken deren wirtschaftliche Perspektive ein. Um daraus resultierende Umsatzeinbußen kompensieren zu können, wird der Konzern der Gauselmann AG vordringlich seinen Marktanteil vergrößern und auch in Zukunft weitere nationale und internationale Märkte und Geschäftsfelder erschließen sowie zahlreiche innovative und attraktive Unterhaltungs- SPIEL-Geräte und SPIELE-Software entwickeln. So standen schon im Jahr 2019 die Sicherung von Marktanteilen in den vorhandenen Märkten sowie der Aufbau von neuen Vertriebs- und Entwicklungsstandorten im Vordergrund. Gegenüber den im Lagebericht 2018 getroffenen Prognosen haben sich Abweichungen ergeben: Die negative Planabweichung im Bereich der Umsatzerlöse ist auf eine stärkere renditeorientierte Fokussierung in einem Geschäftsfeld zurückzuführen. Dagegen ist die positive Planabweichung im Ergebnisbereich auf eine zu pessimistische Einschätzung der zu erwartenden Ergebnisverluste aufgrund der neuen Technischen Richtlinie 5.0 (TR5) zurückzuführen. In seinem Kerngeschäft ist der Konzern der Gauselmann AG national und international aufgestellt. Im Inland ist die zukünftige Entwicklung des Marktes aufgrund der Gesetzgebung und der Verunsicherung der Kunden bezüglich der Branchenzukunft weiterhin unklar. Der Konzern der Gauselmann AG strebt an, auch nach den erschwerten Vorgaben der neuen Spielverordnung die Branchentrends zu setzen. Die internationalen Handelsgesellschaften des Konzerns der Gauselmann AG verzeichneten insgesamt ein gutes Resultat. Insbesondere den britischen und spanischen Markt konnten die Konzerngesellschaften mit ihren Produkten durchdringen und zufriedenstellende Deckungsbeiträge erwirtschaften. Die Geschäftsaktivitäten in diesem Bereich werden daher auch 2020 weiter ausgebaut. Im Geschäftsbereich Sportwetten fehlt es im Inland immer noch an einer endgültigen Regulierung. In dem Glücksspielneuregulierungsstaatsvertrag (GlüNeuRStV), auf den sich die Bundesländer am 12. März 2020 geeinigt haben und der am 1. Juli 2021 in Kraft treten soll, ist vorgesehen, dass die Märkte für Sportwetten und Online-Glücks- SPIELE mit der Vergabe von Erlaubnissen für private Veranstalter geöffnet werden sollen, allerdings unter strengen Auflagen und Regeln zum Jugend- und Spielerschutz. International sind die Aktivitäten dagegen in vielen Ländern bereits etabliert und gut geregelt. Hier gewinnen die wachsenden europäischen Märkte aufgrund der voranschreitenden Legalisierung an Bedeutung. In diesem Segment stehen daher der weitere konsequente Ausbau einer wettbewerbsfähigen Onlinetechnologie sowie die Erschließung neuer Märkte und Absatzkanäle im Fokus. In der schnelllebigen Automatenbranche zeigte der Konzern der Gauselmann AG als Marktführer in Deutschland mit mehr als 50-prozentigem Marktanteil auch im Jahr 2019 in den wichtigen Marktsegmenten weltweit starke Präsenz. Dadurch wurden gute Voraussetzungen geschaffen, um auch zukünftig als wichtiger Player in der internationalen Gaming-Industrie wahrgenommen und akzeptiert zu werden. Insgesamt ist der Konzern der Gauselmann AG mit den in der Vergangenheit getroffenen Entscheidungen und durch die eingeleiteten, zum Teil bereits wirksamen Maßnahmen und Weichenstellungen, auch für die kommenden Geschäftsjahre gut aufgestellt. IV. Chancen- und Risikobericht Im Rahmen seiner globalen Aktivitäten ist der Konzern der Gauselmann AG aufgrund der stetig fortschreitenden Intensivierung des Wettbewerbs einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt. Diese sind untrennbar mit dem unternehmerischen Handeln verbunden. Um möglichst immer die richtigen Entscheidungen zu treffen, ist konzernweit ein mehrstufiges Planungs- und Reporting-System, mit denen sich die Prozesse gezielt überwachen und steuern lassen, implementiert. Ziel ist es, durch die permanente Überwachung möglichst zeitnah Maßnahmen zur Optimierung der Geschäftsprozesse ergreifen zu können. Zudem ist jederzeit gewährleistet, dass alle Entscheidungsträger, speziell der Vorstand, rechtzeitig informiert sind und somit im Ernstfall schnell mit der Einleitung eventuell notwendiger Gegenmaßnahmen reagieren können. Der Konzern der Gauselmann AG ist aufgrund seiner strategischen Positionierung als international operierender Anbieter in voneinander unabhängigen Geschäftsfeldern widerstandsfähig gegen Nachfrageschwankungen. Er ist aber nicht gefeit gegen starke regionale oder weltweite Konjunktureinbrüche. Derartige Entwicklungen könnten Umsatz und Ergebnis in einzelnen Ländern, aber auch konzernweit belasten. Neben den Unwägbarkeiten durch die Corona-Krise bilden in Deutschland die Umsetzung des ab Jahresmitte 2012 gültigen Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrags und der darauf basierenden Landesspielhallengesetze weiterhin den größten Risikofaktor für die Automatenbranche und damit auch für den Konzern der Gauselmann AG. Viele Gemeinden haben die gesetzlichen Spielräume genutzt und den Aufstellunternehmen bis zum Auslaufen des Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrags im Jahr 2021 gültige Härtefallgenehmigungen erteilt. In diesen Fällen wurde zumindest Zeit bis zum Jahr 2021 gewonnen. Ab dem 1. Juli 2021 wird die weitere Entwicklung der Automatenbranche entscheidend davon abhängen, in welchem Umfang die Bundesländer bestehende Mehrfachkonzessionen weiterhin genehmigen. Die Anfang November 2014 in Kraft getretene neue Spielverordnung verschärft mit der Technischen Richtlinie 5.0 (TR 5) die Situation in der Branche zusätzlich. Die Kreativität und Innovationskraft der adp Gauselmann GmbH wird stark gefordert sein, um auch unter erschwerten Bedingungen attraktive SPIELE für die SPIEL-Gäste zu entwickeln. Allein durch die Umstellung auf die Technische Richtlinie 5.0 (TR5) gab es anfangs Einbrüche bis zu 50 % in den Gerätekassen. Durch neue Entwicklungen ist der alte Zustand aber fast wieder erreicht. Bisher hat die adp Gauselmann GmbH nahezu alle Geräte auf die Technische Richtlinie 5 Version 1 umgebaut. In der Version 1 ist es für den Gast noch nicht notwendig, sich über ein Identifikationsmittel (z. B. Spielerkarte, Zugangscode) am Gerät anzumelden. Ab Februar 2021 dürfen dann nur noch Geräte mit der Zulassung gemäß der Technischen Richtlinie 5 Version 2 betrieben werden. Dies stellt ein weiteres Handicap für die benutzerfreundliche Bedienung dar. Der Vorstand der Gauselmann AG sieht für den Konzern der Gauelmann AG trotz der Corona-Krise aktuell weiterhin keine bestandsgefährdenden Risiken. Jedoch ist die zukünftige technologische und vertriebsseitige Entwicklung im Industrie- und Handelsbereich von einem auch in Zukunft positiven Branchenumfeld sowie der rechtzeitigen, marktgerechten Entwicklung, Bereitstellung und Vermarktung von innovativen Geld- SPIEL- und Unterhaltungs- SPIEL-Geräten sowie von zukunftsweisenden SPIELE-Plattformen nach neuer Spielverordnung abhängig. Trotz der sich verschlechternden Rahmenbedingungen sieht der Konzern der Gauselmann AG aber auch weiterhin gute Chancen. Als Technologie- und Innovationsführer der deutschen Automatenbranche profitiert er in diesem Segment von einer gegenüber den Mitbewerbern deutlich höheren zunehmenden Marktakzeptanz, insbesondere bei Produktneuheiten. Dadurch ist er bei einer eventuell negativen Branchenentwicklung unabhängiger und darüber hinaus in der Lage, Marktanteile hinzugewinnen zu können. Als deutscher Marktführer und langjähriger, fest in der deutschen Automatenbranche verankerter Produzent von attraktiven und innovativen Geld- SPIEL-Geräten, ist er extrem wettbewerbsfähig und insgesamt deutlich widerstandsfähiger aufgestellt als die meisten konkurrierenden Mitbewerber. Auch 2019 fehlte es dem deutschen Sportwettmarkt noch an klaren rechtlichen Rahmenbedingungen, sodass weiterhin Vorlaufkosten und fehlende Umsätze das Ergebnis des Konzerns der Gauselmann AG trübten. Das Sportwettgeschäft ist grundsätzlich sehr volatil und von Natur aus risikobehaftet. Der am Ende einer Periode generierte Hold (= Spielereinsätze - Spielergewinne) kann bei ungünstigem Wettverlauf auch negativ sein. Deshalb ist man in diesem Geschäftsbereich immer auch abhängig von einer richtigen Quotenlegung und einem hinreichend guten Risikomanagement. Bevor der Konzern der Gauselmann AG Akquisitionen tätigt, Joint Ventures oder strategische Allianzen eingeht, werden die damit verbundenen Risiken in der Regel auch unter Inanspruchnahme externer Beratungsleistungen sorgfältig geprüft und analysiert. Eine Bewertung der künftigen Entwicklung und des Erfolgspotenzials dieser Investitionen bleibt jedoch immer risikobehaftet und wird entsprechend gewürdigt. Weitere Chancen werden sich aufgrund der Öffnung der Märkte für Sportwetten und Online-Glücks- SPIELE in Abhängigkeit von den konkreten Vorgaben des neuen Glücksspielneuregulierungsstaatsvertrags (GlüNeuRStV) ergeben. Die hier getätigten Aussagen veranschaulichen die derzeit bekannten wesentlichen Chancen und Risiken, die die Entwicklung des Konzerns der Gauselmann AG in den nächsten Jahren beeinflussen werden. Sie basieren auf dem derzeitigen Informationsstand und stellen keine Garantien dar. Wie alle zukunftsbezogenen Aussagen sind sie mit Unsicherheiten und Unwägbarkeiten behaftet. Insgesamt betrachtet hat der Konzern jedoch umfangreiche Maßnahmen ergriffen, um auf Risiken, die sich aus Veränderungen der weltweiten gesetzlichen Rahmenbedingungen ergeben, angemessen reagieren zu können. V. Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten Ziel des Finanz- und Risikomanagements des Konzerns der Gauselmann AG ist die Absicherung von finanziellen Risiken jeglicher Art. Zu den im Konzern angesiedelten Finanzinstrumenten zählen im Wesentlichen das Finanzanlagevermögen, Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Guthaben und Schulden bei Kreditinstituten. Aufgrund der Kundenstruktur und des Geschäftsmodells bestehen zurzeit keine größeren Ausfallrisiken, die die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nachhaltig negativ beeinträchtigen könnten. Totale Forderungsausfälle sind im Inland bei normaler Geschäftsentwicklung die absolute Ausnahme. Für einige nicht so stabile Auslandsmärkte wurden notwendige Einzelwertberichtigungen gebildet. Das allgemeine Risiko von Forderungsausfällen wurde durch Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt. Verbindlichkeiten werden grundsätzlich innerhalb der vereinbarten Zahlungsziele beglichen. Sind Ausfall- oder Bonitätsrisiken erkennbar, werden die finanziellen Vermögenswerte entsprechend wertberichtigt. Variabel verzinsliche Anleihen werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung außerplanmäßig abgeschrieben, soweit der jeweilige Kurswert aufgrund ungünstiger Marktentwicklungen unter die Anschaffungskosten fällt. Zins-, Währungs- und Liquiditätsrisiken begegnet der Konzern der Gauselmann AG mit einem aktiven Treasury. Die zeitnahe Berichterstattung über den aktuellen Geschäftsverlauf sowie ein intensiver unterjähriger Dialog mit den Geschäftsbanken sorgen für einen individuellen Zuschnitt der Bankdienstleistungen auf die Bedürfnisse des Konzerns. Geldanlagen und Geldaufnahmen werden im Rahmen der täglichen Disposition laufend den Erfordernissen des Zahlungsverkehrs angepasst. Die bereitgestellten Kreditmittel sind ausreichend bemessen. Sie sind selektiv und zur Vermeidung von Abhängigkeiten auf unterschiedliche Kreditgeber verteilt. Die Reduzierung oder Aufgabe einzelner Kreditzusagen führt daher nicht zu einer ernsthaften Gefährdung der Gesamtfinanzierung. Investitionsfinanzierungen werden in der Regel fristenkongruent vorgenommen und mit entsprechenden langfristigen Festzinsvereinbarungen versehen. Für die Finanzierung der Betriebsmittel stehen Rahmenverträge mit variabel verzinsten Kreditmitteln, die in Teilen mit geeigneten Instrumenten gegen Zinsänderungsrisiken abgesichert werden, zur Verfügung. Daher wird das Zinsrisiko insgesamt für den Konzern der Gauselmann AG als sehr gering eingeschätzt.
Espelkamp, den 26. Mai 2020 Gauselmann AG Der Vorstand gez. Paul Gauselmann gez. Armin Gauselmann gez. Dr. Werner Kurt Schröer gez. Jürgen Stühmeyer gez. Dieter Kuhlmann gez. Manfred Stoffers gez. Lars Felderhoff Bericht des Aufsichtsrats 2019Während des Geschäftsjahres ließ sich der Aufsichtsrat ausführlich durch schriftliche und mündliche Berichte des Vorstandes über die Lage der Konzerngesellschaft unterrichten. Die Prüfung durch die DR. WOELKE AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Herford, ergab, dass die Buchführung sowie der Konzernlagebericht und der Konzernjahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und der Satzung entsprechen. Wir stimmen mit dem Prüfungsergebnis überein und haben auch nach dem abschließenden Ergebnis unserer eigenen Prüfung keine Einwendungen zu erheben. Den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 haben wir heute gebilligt. Der Konzernjahresabschluss ist somit gemäß § 172 Aktiengesetz festgestellt.
Espelkamp, 17. Juli 2020 Der Aufsichtsrat gez. Manfred Grünewald gez. Karsten Gauselmann gez. Janika Gauselmann Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Gauselmann AG: Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der Gauselmann AG und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Gauselmann AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse ● entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2019 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und ● vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus ● identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können, ● gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben, ● beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben, ● ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann, ● beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt, ● holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile, ● beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns, ● führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Herford, den 26. Mai 2020 DR.
WOELKE AG
gez. Wilhelm Upheber, Wirtschaftsprüfer gez. Thomas Lilienthal, Wirtschaftsprüfer |
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