Phasan AGLiquidiert
82362 Weilheim in Oberbayern, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Shopgate Mobile AGButzbachJahresabschluss
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Aktiva |
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|---|---|---|
| 31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
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| A. Umlaufvermögen | 48.974,02 | 50.595,68 |
| I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 46.171,98 | 46.165,00 |
| II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks | 2.802,04 | 4.430,68 |
| Bilanzsumme, Summe Aktiva | 48.974,02 | 50.595,68 |
Passiva |
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|---|---|---|
| 31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
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| A. Eigenkapital | 48.224,02 | 48.954,67 |
| I. gezeichnetes Kapital | 50.000,00 | 50.000,00 |
| II. Verlustvortrag | 1.045,33 | 3.212,80 |
| III. Jahresfehlbetrag | 730,65 | -2.167,47 |
| B. Rückstellungen | 750,00 | 750,00 |
| C. Verbindlichkeiten | 0,00 | 891,01 |
| Bilanzsumme, Summe Passiva | 48.974,02 | 50.595,68 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 2013
Allgemeine Angaben
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB), dem Aktiengesetz (AktG) sowie den einschlägigen Bestimmungen der Satzung aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.
Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.
Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert.
Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung (soweit vorhanden)
Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.
Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.
Die Anteile an verbundenen Unternehmen, die Beteiligungen und die Wertpapiere des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten einschließlich aktivierungspflichtigerAnschaffungsnebenkosten bewertet. Möglichen Risiken im Beteiligungsansatz und bei den Wertpapieren wird durch angemessene Wertberichtigungen Rechnung getragen. Beträge in Fremdwährungen sind zum historischen Umrechnungskurs oder dem niedrigeren Stichtagskurs bewertet.
Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen und an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht sowie die sonstigen Ausleihungen sind zum Nennwert bewertet. Unverzinsliche Ausleihungen sind zum Barwert angesetzt.
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.
Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen neben den Material- und den Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den anteiligen Werteverzehr des Anlagevermögens.
Die Herstellungskosten der fertigen und unfertigen Erzeugnisse werden nach der retrograden Bewertungsmethode ermittelt. Ausgehend vom Verkaufspreis werden der Gewinnaufschlag sowie die Vertriebs- und Verwaltungskosten abgezogen.
Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung Rechnung getragen. Wegen mangelnder Gängigkeit und minderer Beschaffenheit werden Bewertungsabschläge vorgenommen.
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.
Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden abgezinst.
Wertpapiere des Umlaufvermögens sind zu Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren Börsenkurs am Abschlussstichtag bewertet.
Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.
Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.
Die Umrechnung der Geschäftsvorfälle in fremder Währung erfolgt mit dem Kurs am Entstehungstag bzw. bei Fremdwährungsforderungen mit dem am Bilanzstichtag höheren Stichtagskurs (Briefkurs) mit der Folge eines niedrigeren und bei Fremdwährungsverbindlichkeiten mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren Stichtagskurs (Geldkurs) mit der Folge eines höheren Stichtagswerts.
Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr sind zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet.
Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel dargestellt
Finanzanlagen
Es bestehen keine Finanzinstrumente des Finanzanlagevermögens.
Umlaufvermögen
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:
| Geschäftsjahr | davon mit Restlaufzeit
mehr als
1 Jahr |
Vorjahr | davon mit Restlaufzeit
mehr als
1 Jahr |
|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstige Vermögensgegenstände | 46.171,98 | 0,00 | 46.165,00 | 46.165,00 |
Unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden Forderungen gegen Gesellschafter von 46.165,00 € ausgewiesen.
Eigenkapital
Das Grundkapital beträgt € 50,000,00, eingeteilt in 50.000 Stück auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Nennbetrag von 1 € je Aktie.
Das Grundkapital besteht keinen nennwertlosen Stückaktien.
Das gezeichnete Kapital setzt sich wie folgt zusammen:
| Auf den Inhaber laufende Stammaktien | € 50.000,00 |
| Stück zu je | |
| Auf den Inhaber lautende Vorzugsaktien ohne Stimmrecht | - |
| Stück zu je | - |
Sonderposten mit Rücklageanteil
Es existieren keine Sonderposten mit Rücklageanteilen.
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für die Aufstellung des Jahresabschlusses.
Verbindlichkeiten
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
| Bilanzjahr | davon Restlaufzeit bis 1 Jahr | davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre | |
| Verbindlichkeiten | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Vorjahr | davon Restlaufzeit bis 1 Jahr | davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre | |
| Verbindlichkeiten | 891,01 | 891,01 | 0,00 |
Es gibt keine Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern oder verbundenen Unternehmen.
Haftungsverhältnisse
Zum Bilanzstichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse.
Sonstige Angaben
Vorstand
| Name, Vorname | Tätigkeit/ausgeübter Beruf |
| Hofer, Matthias W. | Vorstand |
Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.
Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Butzbach, den 28.07.2014
...........................................
Matthias W. Hofer
(Vorstand)
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 28.7.2014.
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