Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Janko Otto seit 22.1.2016 | Prokura |
Eugen Ermantraut seit 22.1.2016 | Vorstandsmitglied |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (3)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 25.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
BLINK AGJenaJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023BLINK AG, JENAI. Grundlagen des Unternehmens 1. Geschäftsmodell des Unternehmens Die bei BLINK entwickelte Nanoreaktor-Technologie bietet Diagnostik- und Biotechnologie-Unternehmen die Möglichkeit, bislang nicht adressierbare Märkte zu erschließen und Versorgungslücken zu decken. Darüber hinaus werden Forschende befähigt, bislang nur mit großem Aufwand durchführbare Analysen in kurzer Zeit und mit geringem Aufwand durchzuführen. Bei BLINK wurden bisher zwei Plattformen für die Verwendung der Beads (= Nanoreaktor-Technologie) entwickelt: BLINK X und BLINK One. BLINK X ist eine Plattform zur Entwicklung neuer BLINK Bead-Tests für Forschung, Labortests oder im Hinblick auf eine zukünftige Produktentwicklung auf einer vollautomatischen Plattform wie dem BLINK One für Point-of-Care-Anwendungen oder anderen Lösungen für die Automatisierung von Laborprozessen. Entwickler können komplette Produkte für die Forschung oder Diagnostik erstellen, indem sie ihre analytspezifischen Reagenzien mit den generischen Modulen des BLINK X Systems kombinieren. BLINK One ist eine kartuschenbasierte Plattform, die BLINK Bead Assays in ein vollautomatisches Sample-to-Answer-System integriert, ohne dass eine Laborinfrastruktur erforderlich ist. Das System ermöglicht hochmultiplexe molekulare Assays in 15 Minuten. Das BLINK One Gerät ist ein vollständig integriertes Instrument für die Verarbeitung von BLINK Bead-basierten Assays auf der BLINK One Kartusche. 2. Forschung, Entwicklung und Investitionsprojekte Die BLINK ONE Plattform wurde im November 2023 erstmals auf der Medica in Düsseldorf einem breiten Publikum vorgestellt. II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche, branchenbezogene Rahmenbedingungen Die Nachwirkungen der SARS-CoV-2 Pandemie und die weltpolitischen Verschiebungen in Folge des Krieges in der Ukraine haben einen beträchtlichen Einfluss auf die Entwicklung der Geschäftstätigkeit der BLINK AG. Aktuell und mittelfristig stellen Lieferschwierigkeiten, gestiegene Preise auf breiter Front sowie immer größere Schwierigkeiten bei der Personalgewinnung das Hauptrisiko für das angestrebte Wachstum dar. 2. Geschäftsverlauf Der geschilderten gesamtwirtschaftlichen Entwicklung im Jahr 2023 konnte sich auch die BLINK AG nicht entziehen. Der in Folge der Pandemie erheblich angestiegene Bedarf an dezentralen diagnostischen Lösungen bietet grundsätzlich mittel- und langfristig beträchtliche Chancen für kontinuierliches Wachstum. Die BLINK AG steht am Übergang von einem ausschließlich entwickelnden und forschenden zu einem fertigenden Unternehmen. Die 2023 erfolgte Lizenzvereinbarung zur BLINK X Plattform stellt einen wichtigen, ersten Meilenstein auf diesem Weg dar. 2023 haben wir den Vertikalschüttler BLINK X Shaker als IVD-fähiges Produkt für die Probenvorbereitung mit der Firma Alifax aus Italien modifiziert und validiert (IVD = In-vitro-Diagnostika). Unser Partner Alifax hat den Schüttler im Dezember 2023 als Klasse 1 IVD-Produkt zertifiziert und wird das Produkt für die IVD-Anwendungen in Verkehr bringen und unter eigenem Namen seinen Kunden verkaufen. 2024 planen wir 50 Geräte an Alifax zu liefern. Für die 2022 am Markt vorgestellte BLINK X Produkt-Plattform wurde Ende 2023 eine erste strategische Partnerschaft mit einem namhaften Life-Sciences Unternehmen geschlossen. Diese beinhaltet die gemeinsame Entwicklung eines überarbeiteten BLINK X Systems 2024 bis 2025 und dessen Vermarktung durch den Partner ab 2026. BLINK vergibt im Rahmen der Partnerschaft eine Anwendungs- und Vermarktungs-Lizenz an der BLINK X Plattform exklusiv für den Forschungsmarkt und nicht-exklusiv für den klinischen Labormarkt. Mit Beginn der Kommerzialisierung wird BLINK die Nanoreaktor-Beads an den Partner im Rahmen einer noch abzuschließenden Liefervereinbarung liefern und verkaufen, alle anderen Komponenten der Plattform und der mit Nanoreaktor-Beads zu verwendenden Einwegartikel und Reagenzien werden durch den Partner produziert. Im Gegenzug erhält BLINK eine Umsatzbeteiligung. Der Bereich Forschung und Entwicklung besitzt für die BLINK AG eine sehr große Relevanz. Wie oben dargestellt, entwickelt die BLINK AG die Bead-Nanoreaktor-Technologie und verschiedene Anwendungsplattformen für diese Technologie, um selber oder gemeinsam mit Partnern anderen Diagnostik- und Biotechnologie-Unternehmen die Möglichkeit zu bieten, bislang nicht adressierbare Märkte zu erschließen und Versorgungslücken im Bereich der Bioanalytik zu decken. Dabei entsteht im Rahmen der F&E ein stetig wachsendes Patentportfolio, dass eine wesentliche Basis für den Schutz der Nanoreaktor-Technologie sowie der zugehörigen Produktplattformen ist und ebenso Basis für aktuelle und künftige Lizenzvergaben an diesen Technologien und Produkten ist. 2023 betrugen die Ausgaben für F&E TEUR 4.352,5 (2022: TEUR 4.718,3), der Anteil der F&E-Ausgaben am Umsatz betrug 2023 28,6% (2022: 1.389,4%). Im Bereich F&E waren 2023 54 Mitarbeiter beschäftigt (2022: 49). 3. Lage a) Ertragslage
Der im Jahr 2023 erzielte Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 5.831,9 resultiert im Wesentlichen aus dem Anstieg der Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 14.888,7. Sonstige betriebliche Erträge haben sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 1.278,0 verringert. Der Rückgang betrifft u.a. Zuschüsse in Höhe von TEUR 1.182,3. Der Umsatzsteigerung stehen erhöhte Personalkosten um TEUR 312,6, ein Anstieg der Abschreibungen um TEUR 2.083,1 und erhöhte sonstige betriebliche Aufwendungen um TEUR 39,7 gegenüber. b) Finanzlage
Die liquiden Mittel nahmen im Jahr 2023 um TEUR 1.677 zu. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten konnten innerhalb der Finanzierungstätigkeit in Höhe von TEUR 682 getilgt werden. Investitionen wurden in Höhe von TEUR 3.655 getätigt. c) Vermögenslage
Das Anlagevermögen beträgt 49,8 % (Vj.: 84,3 %) der Bilanzsumme. Es ist vollständig durch Eigenkapital gedeckt. Das Eigenkapital nahm um TEUR 5.831,9 zu. Die Eigenkapitalquote in 2023 beträgt bei einer um 51,9 % gestiegenen Bilanzsumme 71,9 % (Vj.: 70,0 %). Die Vermögenslage ist geordnet, die Vermögens- und Kapitalstruktur solide. III. Prognosebericht Das aus der zuvor genannten Lizenzvereinbarung resultierende Geschäft bietet bereits das Potential, ab 2026 Erträge zu realisieren, die BLINK zu einem nachhaltig wirtschaftenden Unternehmen werden lassen. Für das Jahr 2024 planen wir gezielte Geschäftsentwicklungsaktivitäten, die zum Abschluss einer Partnerschaft analog zum BLINK X im Bereich der Bioprozessüberwachung oder der Landwirtschaft führen sollen, später auch im Bereich der Diagnostik. Insgesamt bleibt unsere Prognose positiv. Mit der BLINK ONE Plattform bewegt sich BLINK in den weiterhin stark wachsenden Markt der dezentralen Bioanalytik und perspektivisch der Diagnostik. Umsätze sind für 2024 in Höhe von 0,125 Mio. EUR und 2025 in Höhe von 12,688 Mio. EUR geplant, dementsprechend der Jahresfehlbetrag 2024 in Höhe von 8,066 Mio. EUR und 2025 ein Jahresüberschuss von 5,052 Mio. EUR. Darin enthalten sind Zahlungen aus den oben genannten neuen Kooperationen in Höhe von 12,5 Mio. EUR in 2025. IV. Chancenbericht Zusätzlich zur erwarteten Erholung der europäischen Wirtschaftsleistung im Jahr 2023 sieht die BLINK AG gute Chancen, weiter zu wachsen. Der Forschungsmarkt (Life Science Tools) bietet eine hervorragende Möglichkeit, neue Technologien zu erproben und bereits in einem frühen Stadium der Technologieentwicklung nennenswerte Umsätze zu tätigen. Darüber hinaus ist die Akzeptanz der Technologie im Forschungssektor häufig eine Voraussetzung für die Anwendung in der industriellen Analytik oder der Diagnostik. Die aktuell erfolgende Überarbeitung des BLINK X Systems zielt auf die Industrialisierung des Systems, so dass es in hohen Stückzahlen durch einen Lizenznehmer gefertigt und in Verkehr gebracht werden kann. Gleichzeitig wird das System durch die Anpassung an das in der Laboranalytik etablierte Mikrotiterplatten-Format (SBS-Standard) mit weit verbreiteten Automationslösungen kompatibel gemacht. Durch diese Maßnahmen erwarten wir, dass das System ab 2026 durch unseren Vertriebspartner weltweit in allen wesentlichen Märkten positioniert werden wird. Die bestehende Vereinbarung gestattet es BLINK, auf Grundlage aller vorgenommenen Systemverbesserungen im IVD-Sektor separate Vereinbarungen zu treffen und das Geschäft um strategische Partnerschaften in diesem Sektor zu erweitern, ohne eine neue Geräteplattform entwickeln zu müssen. Mit der Entwicklung der BLINK ONE Plattform bewegt sich BLINK im weiterhin stark wachsenden Markt der dezentralen Bioanalytik. Der Bedarf an dezentralen bioanalytischen Lösungen ist ungebrochen. Neben dem IVD-Sektor bieten die Bioprozesstechnik und die Landwirtschaft wichtige Anwendungsmöglichkeiten. Für BLINK ergeben sich hier interessante Partnering-Möglichkeiten in Analogie zum bereits etablierten Geschäft mit der BLINK X Plattform. Auch hier konzentrieren wir uns auf die Identifikation eines Partners, der verschiedene Anwender ansprechen kann und die Fertigung der Plattform mit Ausnahme der Nanoreaktor-Beads übernehmen kann. Aktuell gehen wir davon aus, dass eine erste Vereinbarung zu dieser Plattform in der ersten Jahreshälfte 2025 abgeschlossen werden kann. V. Risikobericht 1. Konjunktur: Die Hauptrisiken für das Jahr 2024 bestehen in einer weiteren Abschwächung der Konjunktur und einem Ausbleiben einer nachhaltigen Erholung der Nachfrage. Diese resultieren zum einen aus den gestiegenen Energie- und Rohstoffkosten, der hohen Inflation, weiter steigenden Finanzierungskosten und zum anderen aus der instabilen weltpolitischen Lage. Diese Entwicklung resultiert in der Reduzierung von öffentlichen und privaten Budgets für die Anschaffung neuer technologischer Lösungen. Die von uns ergriffenen Maßnahmen bestehen in der Fokussierung auf das B2B-Geschäft und den Aufbau von strategischen Partnerschaften mit Unternehmen, die in ihren Zielmärkten sehr gut positioniert und in der Lage sind, langfristige Investitionen vorzunehmen. 2. Forschung und Entwicklung: Die Überarbeitung der BLINK X Plattform ist eine Voraussetzung für die Erreichung unserer Umsatzziele im Forschungsmarkt für Laboranalytik. Die laufenden Arbeiten decken die Hard- und Software, Reagenzien, Plastikartikel und die Nanoreaktor-Beads ab. Die grundsätzliche Machbarkeit wurde für jedes Teilprojekt demonstriert, jedoch müssen eine Vielzahl von Detailfragen parallel gelöst werden, damit das Projekt im gesetzten zeitlichen und Budget-Rahmen umgesetzt werden kann. Dafür wurde bei BLINK und unserem Kooperationspartner ein engmaschiges Projektmanagement etabliert und alle notwendigen Ressourcen mobilisiert. Aktuell verläuft das Vorhaben nach Plan. Die aktuelle Version der BLINK ONE Plattform erfordert eine Überarbeitung, um Projekte mit ersten Anwendern angehen zu können. Umfangreiche Materialtests erfolgen aktuell, um Risiken bei der Neuauslegung der Bauteile zu reduzieren und mehrmalige Entwicklungsschleifen zu vermeiden. Die grundsätzlichen Risiken beruhen hier vor allem in den schwer abzuschätzenden Kosten und der Abhängigkeit von externen Dienstleistern, insbesondere beim Spritzguss. 3. Finanzrisiken: Die allgemeine Konjunktur und die gesamtwirtschaftliche Lage üben eine unmittelbare Wirkung auf die Fähigkeit unserer Partner aus, die Zusammenarbeit mit BLINK zu finanzieren und haben einen unmittelbaren Effekt auf die Liquidität der Endkunden, die insbesondere in der frühen Einführungsphase der Produkte aus dem Forschungssektor kommen. Die hier ausgegebenen Mittel für Neuanschaffungen werden häufig durch die öffentliche Hand bereitgestellt. Diese Mittel werden aufgrund der weltpolitischen Situation zunehmend reduziert. Dieser Herausforderung begegnen wir durch Fokussierung auf wenige nachweislich solvente Kunden mit einem langfristigen Investitionshorizont, die durch ihre gute Marktpositionierung und Endkundenansprache auch weiterhin Produkte in den verschiedenen Märkten erfolgreich absetzen können. 4. Personalrisiken: Die Gewinnung geeigneter Mitarbeiter ist für die Umsetzung der Wachstumsstrategie der BLINK AG von entscheidender Bedeutung. Dieser Herausforderung begegnen wir durch aktive Präsentation des Unternehmens in den sozialen Medien, bei Messen, Tagungen und als Partner von Veranstaltungen regionaler Bildungseinrichtungen und Netzwerken. Darüber hinaus wurde im Unternehmen ein Programm zur Betreuung von Bachelor- und Masterarbeiten etabliert, um auf diese Weise mittelfristig talentierte Nachwuchskräfte heranzuziehen. Ebenso werden regelmäßig Arbeitsgruppen regionaler Forschungseinrichtungen eingeladen, um so einen Einblick in mögliche künftige Tätigkeiten bei BLINK zu gewähren und potentielle Mitarbeiter direkt anzusprechen. Aktuell konnten alle noch 2023 offenen Stellen besetzt werden.
Jena, den 27. August 2024 Eugen Ermantraut, Vorstand BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangAllgemeine Angaben Die BLINK AG hat Ihren Sitz in Jena und ist beim Amtsgericht Jena im Handelsregister unter der HRB-Nr.: 511946 eingetragen. Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft. Sie erfüllt an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen mindestens zwei Voraussetzungen gemäß § 267 HGB. Im laufenden Gesetzgebungsverfahren wurden die Schwellenwerte freiwillig ab 1. Januar 2023 und verpflichtend ab 1. Januar 2024 um 25% angehoben, die Gesellschaft erfüllt aber auch dann die Voraussetzungen für eine mittelgroße Kapitalgesellschaft. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 wurde nach den geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches für mittelgroße Kapitalgesellschaften i.S. d. § 267 Abs. 2 HGB aufgestellt; die ergänzenden Vorschriften des Gesetzes, betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie des Aktiengesetzes, wurden beachtet. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände wurden mit den Herstellungskosten bewertet. Zuschüsse in Höhe von 854.228,65 EUR wurden von den Herstellungskosten abgesetzt. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden mit den Anschaffungskosten bewertet und planmäßig angeschrieben. Vorräte wurden mit den Anschaffungskosten bewertet. Das Niederstwertprinzip wurde dabei beachtet. Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden mit den Anschaffungskosten bewertet und planmäßig abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 1.000 EUR wurden in einen Sammelposten eingestellt und über einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden mit dem Nennbetrag bewertet. Im Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, ausgewiesen. Um ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild im Sinne des § 264 Abs. 2 HGB zu vermitteln, wurde ein gesonderter Passivposten "Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen" gemäß § 265 Abs. 5 Satz 2 HGB eingestellt. Soweit die Investitionen bereits durchgeführt wurden, wurde der Sonderposten analog der Nutzungsdauer der begünstigten Vermögensgegenstände aufgelöst. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Aktive und passive latente Steuern werden in der Bilanz verrechnet angesetzt. Angaben zur Bilanz Anlagevemögen Der Gesamtbetrag der Forschungs- und Entwicklungskosten des Geschäftsjahres 2023 beträgt EUR 4.110.383,12 davon entfallen auf selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens EUR 3.256.154,47. Eigenkapital Grundkapital Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt in EUR 207.900,00. Es ist in 207.900 Stückaktien (Nennbetrag: 1,00 EUR) eingeteilt. Die Aktien lauten auf die Namen der Aktionäre und können nur mit Zustimmung der Gesellschaft übertragen werden. Die Einlagen sind in voller Höhe erbracht. Ergebnisverwendung
In Höhe der selbstgeschaffenen gewerblichen Schutzrechte und ähnlichen Rechte von 8.690.172,11 EUR abzüglich latenter Steuern in Höhe von 1.287.841,10 EUR besteht eine Ausschüttungssperre gemäß § 268 Abs. 8 Satz 1 HGB. Der Bilanzgewinn wird auf neue Rechnung vorgetragen. Aktionärsdarlehen Es bestehen gegenüber der Gesellschaft eigenkapitalersetzende Aktionärsdarlehen in Höhe von EUR 1.600.000,00. In den Darlehensverträgen ist vereinbart, dass eine Rückzahlung nachrangig erfolgt. Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen Im Jahr 2023 wurden Sonderposten für Investitionszuschüsse in Höhe von 27.581,21 EUR (Vj. 27.506,96 EUR) aufgelöst. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen enthalten insbesondere Rückstellungen für Abschluss- und Prüfungskosten (41 TEUR), für Personal (33 TEUR) sowie für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen (32 TEUR). Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen nicht. In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit einer Restlaufzeit von zwei bis fünf Jahren in Höhe von EUR 1.171.210,36 (Vj.: EUR 2.535.922,36) enthalten. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr betragen EUR 682.356,00 EUR (Vj.: EUR 0,00). Im Übrigen haben alle Verbindlichkeiten wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Latente Steuern Passive latente Steuern resultieren aus dem unterschiedlichen Bilanzansatz für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände in Handels- und Steuerbilanz. Die Bewertung erfolgte mit dem individuellen Steuersatz von 31,57 %. Die passiven latenten Steuern betragen 2.743.921,74 EUR. Aktive latente Steuern wurden auf Basis des verbleibenden Verlustvortrages zum Bilanzstichtag in Höhe von 1.456.080,64 EUR mit passiven latenten Steuern verrechnet. Aufgrund der Befreiungsvorschriften für kleine Kapitalgesellschaften wurden in Vorjahren keine latenten Steuern gebildet. Im Geschäftsjahr ist ein Aufwand aus der Bildung von passiven latenten Steuern in Höhe von EUR 1.287.841,10 entstanden. Sonstige Angaben Anzahl der Arbeitnehmer Im Berichtsjahr waren im Unternehmen durchschnittlich 63 Angestellte sowie der Vorsitzende des Vorstandes beschäftigt. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Erhaltene Zuschüsse sind vertragsgemäß zu verwenden. Es bestehen jährliche Mietverpflichtungen von T€ 841,8. Sitz/Vorstand Die Gesellschaft hat Ihren Sitz in Jena ohne weitere Betriebsstätten. Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch den Vorstand, Herrn Eugen Ermantraut, Site Manager geführt. Auf die Angabe der Bezüge wird unter Hinweis auf § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Aufsichtsrat Angaben zu den Aufsichtsratsmitgliedern: Vorsitzender: Herr Dr. Torsten Sieghard Schulz Entwickler als Chemiker Weitere Mitglieder: Herr Dr. Thomas Peter Ellinger Entwickler als Biologe Herr Karl Fusseis Wirtschaftsprüfer Der Aufsichtsrat erhält für seine Tätigkeit im Geschäftsjahr keine Vergütung. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Vorgänge von besonderer Bedeutung haben sich nach dem Bilanzstichtag nicht ereignet. Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023der BLINK AGI. Allgemeines Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2023 die ihm durch Gesetz und Satzung übertragenen Aufgaben und Pflichten in vollem Umfang wahrgenommen und sich sowohl in Sitzungen als auch in Einzelbesprechungen durch den Vorstand fortlaufend über die Lage der Gesellschaft unterrichten lassen und die erforderlichen Beschlüsse gefasst. Ferner hat der Vorstand dem Aufsichtsrat aus sonstigen wichtigen Anlässen berichtet. Darüber hinaus fanden zahlreiche Einzelgespräche von Aufsichtsratsmitgliedern mit dem Vorstand oder einzelnen Vorstandsmitgliedern statt. Über das Ergebnis dieser Gespräche wurde jeweils der Gesamtaufsichtsrat unterrichtet. II. Schwerpunkte der Aufsichtsratstätigkeit Gegenstände der regelmäßigen mündlichen und schriftlichen Berichterstattungen waren neben der Gesamtlage des Unternehmens auch Einzelfragen von größerer Bedeutung. Die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens sowie deren Vermögens-, Liquiditäts- und Ertragslage waren ständige Schwerpunkte der Beratungen. Der Aufsichtsrat hat sich aktiv an der Entwicklung von Strategien zur Erschließung neuer Geschäftsfelder und der Entwicklung neuer Produkte beteiligt. Im Geschäftsjahr 2023 fand eine ordentliche Aufsichtsratssitzung statt. Alle Themen wurden im Plenum des Aufsichtsrats beraten und entschieden. III. Jahresabschluss 2023 Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss zum 31.12.2023 und der Lagebericht der BLINK AG sind unter Einbeziehung der Buchführung von der als Abschlussprüfer bestellten MSC Schwarzer Albus GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Erfurt geprüft worden. Der Abschlussprüfer hat keine Einwendungen erhoben und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Für das Geschäftsjahr 2023 sind dem Aufsichtsrat gem. § 170 AktG der Jahresabschluss und der Lagebericht des Vorstandes vorgelegt worden. Darüber hinaus lagen dem Aufsichtsrat die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers über die Prüfung des Jahresabschlusses vor. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung erhebt der Aufsichtsrat keine Einwendungen. Er hat den Jahresabschluss 2023 gebilligt, der somit gem. § 172 AktG festgestellt ist. Der Aufsichtsrat schließt sich dem Vorschlag des Vorstandes an, den Jahresüberschuss in Höhe von EUR 5.831.888,34 auf neue Rechnung vorzutragen. Der Bilanzgewinn zum 31.12.2023 beträgt EUR 5.595.829,51. Eines Beschlusses der Hautversammlung gem. § 174 Absatz 1 Satz 1 AktG über die Verwendung eines Bilanzgewinns bedarf es daher nicht, so dass der Aufsichtsrat der Hauptversammlung auch keinen entsprechenden Beschlussvorschlag unterbreitet. Der Aufsichtsrat spricht den Vorstandsmitgliedern für ihren Einsatz und ihre Leistungen im Geschäftsjahr 2023 Dank und Anerkennung aus. Der Dank gilt insbesondere auch allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre geleistete Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr.
Jena, den 15.11.2024 Der Aufsichtsrat aac715730c21f5357642f8fd18e0a6fa3a7b90d4 * : Aufsichtsrat * : master Dr. Torsten Sieghard Schulz Vorsitzender Einladung / TO HauptversammlungProtokoll zur Hauptversammlung der BLINK AG Ort: Brüsseler Str. 20, 07747 Jena
Uhrzeit Eröffnung der Hauptversammlung: 09:03 Uhr Vorsitz der HV und Leitung: Dr. Torsten Schulz, Aufsichtsratsvorsitzender Bestimmung des Protokollführers: Janko Otto Art der Abstimmung: • Offene Abstimmung • Handheben (Auszählung durch Janko Otto, Prokurist der BLINK AG) • Zwei Durchgänge: o 1. Durchgang für die "anwesenden Stimmen" o 2. Durchgang für die, die zusätzlich über eine Vollmacht verfügen. • Das Ergebnis der Abstimmungen wird im Subtraktionsverfahren durch Abzug der Nein-Stimmen und der Stimmenthaltungen von den Stimmberechtigten insgesamt zustehenden Stimmen ermittelt. Folgende Unterlagen liegen zur Einsicht aus: • Jahresabschluss 2023 • Protokoll letzte HV • Satzung der BLINK AG Erstellung Teilnehmerverzeichnis Abstimmung zur Punkt 1 bis 5 der Tagesordnung Schriftliche Anträge der Aktionäre liegen nicht vor, weitere Anträge werden nicht gestellt. Widersprüche wurden nicht erhoben. Uhrzeit Ende der Hauptversammlung: 09:23 Uhr
Jena, den 10.12.2024 Torsten Schulz, Vorsitzender der Hauptversammlung und Aufsichtsratsvorsitzender Janko Otto, Protokollführer Tagesordnung der Hauptversammlung 1. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dass die Hauptversammlung auf die Einhaltung sämtlicher bestehender Form- und Fristerfordernisse für die Durchführung der Hauptversammlung verzichtet, soweit dies gesetzlich zulässig ist. 2. Feststellung des Jahresabschlusses 2023 Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss zum 31.12.2023 und der Lagebericht der BLINK AG sind unter Einbeziehung der Buchführung von der als Abschlussprüfer bestellten MSC Schwarzer Albus GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Erfurt geprüft worden. Der Abschlussprüfer hat keine Einwendungen erhoben und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Für das Geschäftsjahr 2023 sind dem Aufsichtsrat gem. § 170 AktG der Jahresabschluss und der Lagebericht des Vorstandes vorgelegt worden. Darüber hinaus lagen dem Aufsichtsrat die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers über die Prüfung des Jahresabschlusses vor. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung erhebt der Aufsichtsrat keine Einwendungen. 3. Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen. 4. Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen. 5. Bestellung des Wirtschaftsprüfers MSC Schwarzer Albus GmbH zur Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024 und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2024 Die Hauptversammlung bestellt die MSC Schwarzer Albus GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Semmelweisstraße 12, 99096 Erfurt als Wirtschaftsprüfer zur Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024 und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2024 der BLINK AG. Erstellung des Teilnehmerverzeichnisses Folgende Aktionäre sind vertreten:
Jena, den 10.12.2024 Torsten Schulz, Vorsitzender der Hauptversammlung und Aufsichtsratsvorsitzender Abstimmungsniederschrift zum Punkt 1 der Tagesordnung der Hauptversammlung Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dass die Hauptversammlung auf die Einhaltung sämtlicher bestehender Form- und Fristerfordernisse für die Durchführung der Hauptversammlung verzichtet, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Jena, den 10.12.2024 Torsten Schulz, Vorsitzender der Hauptversammlung und Aufsichtsratsvorsitzender Abstimmungsniederschrift zum Punkt 2 der Tagesordnung der Hauptversammlung Feststellung des Jahresabschlusses 2023 laut Tagesordnung
Jena Torsten Schulz, Vorsitzender der Hauptversammlung und Aufsichtsratsvorsitzender AAbstimmungsniederschrift zum Punkt 3 der Tagesordnung der Hauptversammlung Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023 laut Tagesordnung
Jena, den 10.12.2024 Torsten Schulz, Vorsitzender der Hauptversammlung und Aufsichtsratsvorsitzender Abstimmungsniederschrift zum Punkt 4 der Tagesordnung der Hauptversammlung Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 laut Tagesordnung
Jena, den 10.12.2024 Torsten Schulz, Vorsitzender der Hauptversammlung und Aufsichtsratsvorsitzender Abstimmungsniederschrift zum Punkt 5 der Tagesordnung der Hauptversammlung Bestellung des Wirtschaftsprüfers MSC Schwarzer Albus GmbH zur Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024 und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2024
Jena, den 10.12.2024 Torsten Schulz, Vorsitzender der Hauptversammlung und Aufsichtsratsvorsitzender sonstige Berichtsbestandteile
Jena, 5. März 2024 Eugen Ermantraut, Vorstand Angaben zur Feststellung:Der Jahresabschluss wurde am 10.12.2024 festgestellt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die BLINK AG, Jena Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der BLINK AG, Jena, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der BLINK AG, Jena, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1.Januar bis zum 31. Dezember 2023 und vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit §317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Erfurt, 27. August 2024 MSC
Schwarzer Albus GmbH
Marijke Albus, Wirtschaftsprüferin |
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