kölnton rental GmbH
Köln
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.02.2023 bis zum 31.01.2024
Bilanz
Aktiva
|
|
31.1.2024
EUR |
31.1.2023
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.267.593,43 |
502.689,38 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
11.261,16 |
3.900,76 |
| II.
Sachanlagen |
1.256.332,27 |
498.788,62 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.461.348,33 |
5.364.908,15 |
| I.
Vorräte |
737.434,77 |
706.657,05 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.302.926,94 |
2.618.430,57 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
420.986,62 |
2.039.820,53 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.449,55 |
26.072,85 |
| Aktiva |
3.731.391,31 |
5.893.670,38 |
Passiva
|
|
31.1.2024
EUR |
31.1.2023
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.446.797,20 |
2.446.797,20 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
2.396.797,20 |
2.396.797,20 |
| III.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
195.062,86 |
138.618,76 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.089.531,25 |
3.308.254,42 |
| Summe
Passiva |
3.731.391,31 |
5.893.670,38 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 2023/24
A. Allgemeines
Die kölnton rental GmbH mit Sitz in Köln
ist unter der Nummer HRB 66243 beim Amtsgericht Köln
in das Handelsregister eingetragen.
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine
Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB
einzustufen.
Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung
der Gliederungsvorschriften des § 266 HGB nach den
für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Regelungen
des Handelsgesetzbuches sowie den ergänzenden
Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde
gemäß § 275 Abs. 2 HGB nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31.
Januar 2023 hat die Gesellschaft ein
Rumpfgeschäftsjahr eingelegt. Die Vergleichbarkeit mit
den Vorjahreszahlen ist daher nur eingeschränkt
möglich.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die auf den vorstehenden Jahresabschluss angewendeten
Ansatz- und Bewertungsmethoden werden stetig angewendet.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter
Annahme der Umternehmensfortführung nach § 252
Abs. 1 Nr. 2 HGB.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Bei den
Anschaffungskosten wurden die Anschaffungsnebenkosten und
Anschaffungskostenminderungen berücksichtigt.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die
Anschaffungs- oder Herstellungskosten geringwertiger
Wirtschaftsgüter bis zu € 800,00 wurden
gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Jahr des Zugangs
in voller Höhe abgeschrieben.
Waren wurden zu Anschaffungskosten angesetzt. Sofern
die beizulegenden Werte (Tageswerte) am Bilanzstichtag
niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Geleistete Anzahlungen wurden in Höhe des
hingegebenen Betrags netto, d.h. ohne Umsatzsteueranteil
angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
zum Nominalwert angesetzt. Erkennbare Risiken in den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden durch
Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das
allgemeine Kredit- und Ausfallrisiko wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung ausreichend berücksichtigt.
Die flüssigen Mittel wurden mit dem Nennwert
angesetzt.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden für
Ausgaben gebildet, die Aufwand für eine bestimmte Zeit
nach dem Abschlussstichtag darstellen.
Die Rückstellungen wurden für ungewisse
Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren
Risiken berücksichtigt. Diese wurden mit den
Erfüllungsbeträgen bewertet, die nach
kaufmännischer Beurteilung notwendig sind (§ 253
Abs. 1 S. 2 HGB).
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Erhaltene Anzahlungen wurden in Höhe des
zugeflossenen Betrags netto, d.h. ohne Umsatzsteueranteil
angesetzt.
Zur Fremdwährungsumrechnung ist festzustellen,
dass die betroffenen Vermögensgegenstände und
Schulden zum Zeitpunkt der Zugangsbewertung mit dem
jeweiligen Devisenkassamittelkurs umgerechnet wurden.
C. Angaben zur Bilanz
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen
beinhalten Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe
von T€ 320,1 (Vorjahr: T€ 2.028,3).
Es bestehen Forderungen mit einer Restlaufzeit von
über einem Jahr in Höhe von T€ 0,0 (Vorjahr:
T€ 27,0). Alle übrigen Forderungen haben eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen beinhalten Verbindlichkeiten gegenüber dem
Gesellschafter von T€ 13,4 (Vorjahr: T€ 2.256,7).
Von den Verbindlichkeiten haben die Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten in Höhe von T€
250,0 (Vorjahr: T€ 500,0) eine Restlaufzeit von mehr
als einem und weniger als fünf Jahren. Die
übrigen Verbindlichkeiten haben alle eine Restlaufzeit
von unter einem Jahr.
D. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten
Währungskursgewinne in Höhe von T€ 1,2
(Vorjahr: T€ 0,0).
E. Sonstige Angaben
Zum 31. Januar 2024 bestanden neben den in der Bilanz
ausgewiesenen Verbindlichkeiten sonstige Verpflichtungen
(§ 285 Nr. 3a HGB) aus Mietverträgen in Höhe
von T€ 245,9 (Vorjahr: T€ 300,7) mit einer
Laufzeit bis zum 31. Dezember 2025.
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 32 (Vorjahr: 25).
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird in den
freiwillig aufgestellten Konzernabschluss der kölnton
Holding GmbH, Köln, einbezogen. Dieser wird
zulässigerweise nicht offengelegt.
Die Geschäftsführung erfolgte durch Herrn
Stefan Stärkel.
sonstige Berichtsbestandteile
Köln, den 3. Juni
2024
gez.
Stefan Stärkel, (Geschäftsführer)
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.10.2024
festgestellt.
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