Güney-Schaffer GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Yavuz Güney seit 7.2.2022 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
G+M Bau GmbHKiebitzreiheJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
ANHANG1.1 Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der Firma G + M Bau GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Gemäß § 264 Abs. 1 S. 1 HGB ist für Kapitalgesellschaften der Anhang "Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses", der denselben Prüfungs- und Offenlegungspflichten unterliegt wie die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung. Der Anhang besteht aus folgenden Angaben, soweit im Jahresabschluss keine Angaben erfolgten: - Angaben zum Jahresabschluss insgesamt - Angaben über Ansatz und Bewertung der Bilanzposten - Angaben zur Gliederung des Jahresabschlusses - Aufgliederung und Erläuterung von Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung - Sonstige Angaben 1.1.1 Gliederung und Darstellung Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt. In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Für eine klare und übersichtliche Darstellung von allen geforderten Informationen war der verfügbare Platz in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nicht ausreichend. Die Ausweiswahlrechte wurden daher überwiegend im Anhang dargestellt. 1.1.2 Fremdwährungsumrechnung Die Bewertung der Valuta-Forderungen und -Verbindlichkeiten/der Rückstellungen für Fremdwährungsschulden sowie die darauf entfallenden Erträge/Aufwendungen erfolgte zu dem am Entstehungstag maßgeblichen Wechselkurs, soweit nicht am Bilanzstichtag ein gesunkener/gestiegener Kurs eine Abwertung der Forderung/eine Höherbewertung der Verpflichtung erforderlich machte. Die Bewertung der auf Valuta-Basis erworbenen Vermögenswerte und der darauf entfallenden Aufwendungen erfolgte zu dem am Anschaffungstag maßgebenden Wechselkurs unter Berücksichtigung/ ohne Berücksichtigung der bis zum Bilanzstichtag eingetretenen Kursänderungen. Soweit G+V-Posten auf Valuta-Forderungen oder -Verbindlichkeiten einschließlich Rückstellungen für Fremdwährungsschulden beruhen, erfolgte ihre Bewertung zu dem am Entstehungstag maßgeblichen Wechselkurs. 1.2 Erläuterungen zur Bilanz 1.2.1 Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter ist in der Geschäftsjahresabschreibung enthalten. Sie wird aber von den kumulierten Abschreibungen wieder abgesetzt und in den Spalten Zugang und Abgang getrennt ausgewiesen. Die Abschreibung auf Zugänge des Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig unter Anwendung der steuerlichen Erleichterungsvorschriften. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 150 wurden im Jahr des Zugangs aktiviert und planmäßig abgeschrieben. Die Abschreibungen des Anlagevermögens belaufen sich auf - EUR 822,00 bei immateriellen Vermögensgegenständen - EUR 20.884,14 bei Sachanlagen - EUR 000.000,00 bei Finanzanlagen In den Abschreibungen des Sachanlagevermögens sind keine außerplanmäßigen Abschreibungen nach § 253 Abs. 2 S. 3 HGB enthalten. Abschreibungen aufgrund ausschließlich steuerrechtlicher Vorschriften wurden aktivisch von den jeweiligen Bilanzposten abgesetzt. Obwohl die Gründe für eine früher vorgenommene außerplanmäßige Abschreibung zwischenzeitlich weggefallen sind, wurde im Geschäftsjahr vom Wahlrecht Gebrauch gemacht, den niedrigeren Wertansatz beizubehalten. Grundsätzlich wird der niedrigere Wert bei Vermögensgegenständen auch dann beibehalten, wenn die Gründe für vorgenommene außerplanmäßige Abschreibungen weggefallen sind. Der Betrag der im Geschäftsjahr unterlassenen Zuschreibungen beläuft sich auf EUR 0,00. Die Zuschreibung unterbleibt zur Vermeidung steuerlicher Nachteile und aus Gründen einer vorsichtigen Bewertung. Herstellungskosten In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen. Die Herstellungskosten umfassen damit alle folgenden Pflichtbestandteile nach § 255 HGB: - notwendige Materialgemeinkosten - notwendige Fertigungsgemeinkosten - Wertverzehr des Anlagevermögen (den Fertigungsbereich betreffend) In die Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens wurden auch Zinsen für Fremdkapital einbezogen. Das betreffende Fremdkapital dient ausschließlich der Finanzierung des längerfristigen Herstellungsvorgangs. Eingerechnet wurde nur der auf den Zeitraum der Herstellung entfallende Zinsaufwand. Aktivposten für latente Steuererträge Der sich nach der Steuerbilanz ergebende Steueraufwand entspricht dem Ergebnis der Handelsbilanz. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr liegen in Höhe von EUR 195.258,02 vor. Die mittelfristigen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit zwischen 1 und 5 Jahren betragen EUR 0,00. Die bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren sind wie folgt strukturiert:
Die Bilanzierung erfolgte vor der Verwendung des Jahresergebnisses. Haftungsverhältnisse Am Bilanzstichtag bestanden keine.
Kiebitzreihe, den 15. November 2024 gez. Yavuz Güney Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 15. November 2024 |
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