ATEGA Automatisierungs- und Datentechnik GmbHLiquidiert

66453 Gersheim, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Saarbrücken HRB 33142
Eingetragen
19.11.2003
Branche
BeteiligungsgesellschaftenHerstellung von MehrzweckindustrieroboternGroßhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, Herstellung, Vertrieb und Wartung von Soft- und Hardware. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Bernhard Meyer
seit 9.11.2023
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

50.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
50.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Bernhard Meyer
25.000 DM
50.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

ATEGA Automatisierungs- und Datentechnik GmbH

St. Ingbert

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz zum 31.12.2023

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Umlaufvermögen
I. Ford.u.sonst.Vermögensgegenst. 145.007,01 59.956,44
II. Kassenbestand, Bundesbankguth. 367.584,53 496.680,05
512.591,54 556.636,49
Summe Aktiva 512.591,54 556.636,49

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 135.519,26 223.436,73
III. Jahresfehlbetrag -84.251,29 -87.917,47
Summe Eigenkapital 76.832,56 161.083,85
B. Rückstellungen 384.740,00 394.616,46
C. Verbindlichkeiten 51.018,98 936,18
Summe Passiva 512.591,54 556.636,49

13. Anhang für das Geschäftsjahr 2023


ATEGA Automatisierungs- und Datentechnik GmbH

Am Schindwasen 8, 66386 St. Ingbert

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der Firma ATEGA Automatisierungs- und Datentechnik GmbH in 66386 St. Ingbert auf den 31.12.2023 wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften in der Fassung des BiLRUG sowie der Vorschriften des GmbHG aufgestellt.

Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk im Anhang gewählt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Nach den Vorschriften in § 267a Abs. 3 Nr. 3 HGB i.V.m. § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine Kleinstkapitalgesellschaft. Es wurde freiwillig das Gliederungsschema nach § 266 Abs. 1 Satz 1 und § 275 Abs. 2 HGB angewandt.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierung der entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen er­folgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbe­dingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter werden linear abgeschrieben.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 800,00 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 II EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.

Die Sach- und Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bewertet.

Die Vorräte wurden zu Einstandspreisen unter Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips bewertet.

Erkennbare Risiken, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit sowie anderen Gründen ergeben, werden durch angemessene Bewertungsabschläge berücksichtigt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie die flüssigen Mittel werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach dem Bilanzstichtag darstellen.

Von dem Wahlrecht zum Ansatz aktiver latenter Steuern aufgrund sich ergebender Steuerentlastungen nach § 274 II Satz 2 HGB wird kein Gebrauch gemacht.

Die Steuerrückstellungen wurden unter Beachtung der steuerlichen Vorschriften ermittelt.

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Ver­bindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB).

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).

III. Angaben zur Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind in der Bilanz mit einem Betrag von EUR 0,00 enthalten.

Die Forderungen wurden mit ihren Nennbeträgen angesetzt, angemessene Wertberichti­gungen sind berücksichtigt.

Rückstellungen

davon entfallen auf: 

Pensionsrückstellungen EUR 264.853,00
Steuern EUR 13.787,00
Abschluss- u. Prüfungskosten EUR 8.600,00
Geschäftsführergehälter EUR 97.500,00

Die Pensionsrückstellung selbst beträgt EUR 753.426,00 (Vorjahr: EUR 709.242,00) und wurde mit Rückdeckungsversicherungen in Höhe von EUR 488.573,00 (Vorjahr: EUR 454.584,00) verrechnet. Der Erfüllungsbetrag wurde mit dem 10-jährigen Durchschnittszins in Höhe von 1,82 % p.a. berechnet.

Verbindlichkeiten

Die Zusammensetzung sowie die Restlaufzeit der Verbindlichkeiten zeigt der nachste­hende Verbindlichkeitenspiegel:

Art der Verbindlichkeiten

Gesamtbetrag

bis 1 Jahr

1-5 Jahren

über 5 Jahren

31.12.2023

EUR

EUR

EUR

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

1.332,80

1.332,80

0,00

0,00

Sonstige Verbindlichkeiten

49.686,18

49.868,18

0,00

0,00

51.018,98

51.018,98

0,00

0,00

Haftungsverhältnisse

Es bestehen keine Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB.

IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.

V. Sonstige Angaben

Im Geschäftsjahr wurden keine Arbeitnehmer beschäftigt.

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens geführt durch: Bernhard Meyer.

Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesell­schaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vor­zunehmen.

Die Schutzklausel gemäß § 286 IV HGB wurde in Anspruch genommen.

Von den Erleichterungen des § 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.

Zum 31.12.2023 ergibt sich ein Jahresfehlbetrag von EUR 84.251,29. Es wird vorgeschlagen, diesen auf neue Rechnung vorzutragen.

 

St. Ingbert, 12.09.2024

ATEGA Automatisierungs- und Datentechnik GmbH

Bernhard Meyer

Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 12.09.2024

 

St. Ingbert, den 12.09.2024

ATEGA Automatisierungs- und Datentechnik GmbH

Bernhard Meyer

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