Lauer GmbH

Stammdaten

Register
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 22990
Eingetragen
3.12.1998
Branche
Großhandel mit Geräten der UnterhaltungselektronikHerstellung von Geräten der UnterhaltungselektronikGroßhandel mit elektrischen Haushaltsgeräten
Gegenstand
Der Vertrieb von elektronischen Meßgeräten einschließlich aller dazu gehörenden Komponenten.

Historie

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Management

NameRolle
John Kitz
seit 17.1.2003
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

"Lauer GmbH"

Mainhausen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2010 bis zum 30.06.2011

Bilanz

Aktiva

30.6.2011
EUR
30.6.2010
EUR
A. Anlagevermögen 14.632,00 18.096,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 6.123,00 9.125,00
II. Sachanlagen 8.509,00 8.971,00
B. Umlaufvermögen 132.283,16 166.413,01
I. Vorräte 12.239,53 14.139,40
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 28.668,34 77.832,99
III. Wertpapiere 20.000,00 20.000,00
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 71.375,29 54.440,62
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.194,22 1.141,56
Bilanzsumme, Summe Aktiva 148.109,38 185.650,57

Passiva

30.6.2011
EUR
30.6.2010
EUR
A. Eigenkapital 60.424,08 53.473,45
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 27.908,86 18.177,04
III. Jahresüberschuss 6.950,63 9.731,82
B. Rückstellungen 67.418,27 112.921,00
C. Verbindlichkeiten 20.267,03 19.256,12
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 20.267,03 19.256,12
Bilanzsumme, Summe Passiva 148.109,38 185.650,57

Anhang


 
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Im Jahr 2010/2011 wurde der Jahresabschluss an die neuen Vorschriften des BilMoG angepasst. Es ergaben sich keine Änderungen in der Darstellung oder den bisher angewandten Bewertungsmethoden. Daher erübrigt sich auch die Aufstellung einer BilMoG-Eröffnungsbilanz. Die Vorjahreszahlen brauchen gem. Art. 67 VIII 2 EGHGB nicht angepasst zu werden.

Im einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften vorgenommen.

Der Übergang von der degressiven zur linearen Methode erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte.

Wirtschaftsgüter mit Einzelanschaffungskosten bis zu EUR 150,- wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben (§ 6 Abs. 2 EStG).

Wirtschaftsgüter mit Einzelanschaffungskosten zwischen EUR 150,- und 1.000,- EUR wurden im Jahr des Zugangs in einem Sammelposten aktiviert und über fünf Jahre abgeschrieben (§ 6 Abs. 2 a EStG).
Insofern wurde vom Grundsatz der Einzelbewertung abgewichen (§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB).

Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.

Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwendbarkeit sowie anderen Gründen ergaben, wurden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt.

Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet.

Die Pensionsrückstellungen für Versorgungsverpflichtungen, deren Restlaufzeit ein Jahr übersteigen, sind auf der Grundlage des durchschnittlichen Marktzinssatzes fristenkongruent abzuzinsen. Die grundsätzlich anzuwendenen Zinssätze werden jeweils von der Deutschen Bundesbank nach Maßgabe der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsVO) ermittelt.

Die durch die Umstellung erforderlichen Zuführungen von insgesamt EUR 99.913,- zu den Pensionsrückstellungen können entweder sofort oder in Jahresraten in Höhe von mindestens einem Fünfzehntel bis zum 30.06.2025 angesammelt werden. Für das Wirtschaftsjahr 2010/2011 erfolgte eine Zuführung in Höhe des Mindestbetrages von EUR 6.661,-, damit verbleibt ein noch zuzuführender Betrag von EUR 93.252,-.

Die Pensionsrückstellungen wurden mit der PUC-Methode (projected unit credit) ermittelt. Als Rechnungszins wurde der in der Rückstellungsabzinsungsverordnung genannte Zins für die pauschale Restlaufzeit von 15 Jahren angesetzt.

Als versicherungsmathematische Parameter wurden bei der Ermittlung der Pensionsrück- stellungen benutzt:

Rechnungsgrundlagen: Kommutationswerte des Aktivenbestandes aus "Richttafeln 2005 G"
von Dr. Klaus Heubeck, Köln
  

Pensionsalter
  65 Jahre
Gehaltsdynamik
  keine
Rentendynamik
  keine
Zinssatz
  5,21% und 5,13%
Fluktuation
  keine


Die Steuerrückstellungen beinhalten alle noch nicht veranlagten Steuern.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle bis zum Abschlussstichtag entstandenen und bis zur Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und Verpflichtungen. Die Dotierung erfolgte mit dem vorsichtig geschätzten Erfüllungsbetrag.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
und Gewinn- und Verlustrechnung

Gliederung der Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten
  

Art der
Gesamt-
davon mit einer RLZ von
gesi-
Art der
Verbindlichkeit
betrag
 
cherte
Sicher-
zum 30.06.2011
 
< 1 J.
1 - 5 J.
> 5 J.
Beträge
heit
 
TEuro
TEuro
TEuro
TEuro
TEuro
Vermerk
Anleihen
0
0
0
0
0
 
ggü.Kreditinstituten
0
0
0
0
0
 
erhaltene Anzahlung.
0
0
0
0
0
 
aus Liefer.u.Leistg.
14
14
0
0
0
1)
aus Wechselgeschäft.
0
0
0
0
0
 
ggü.verbundenen Unt.
0
0
0
0
0
 
ggü.beteiligten Unt.
0
0
0
0
0
 
sonstg.Verbindlichk.
6
6
0
0
0
 
Summe
20
20
0
0
0
 



Art der Sicherheit

Alle Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

1.) Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen branchenübliche Eigen-  tumsvorbehalte.

Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB bestehen nicht.

Angaben und Erläuterungen zu den Posten der Ergebnisverwendung

In Bezug auf die Angaben zur Ergebnisverwendung wird von den Erleichterungen
des § 325 Abs. 1 S. 4 HGB Gebrauch gemacht.

Sonstige Pflichtangaben

Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane

Geschäftsführer der Gesellschaft war im Berichtszeitraum:
   Herr John Kitz

Der Geschäftsführer ist alleinvertrettungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Für seine Tätigkeit im Wirtschaftsjahr 2010/2011 wird ihm die Entlastung erteilt.

Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG

Gegenüber dem Gesellschafter bestehen keine Forderungen oder Verbindlichkeiten.

Für die Richtigkeit und Vollständigkeit:



                                                     ...................................................................
Mainhausen, 26. Januar 2012,gezeichnet John Kitz
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.01.2012 festgestellt.

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