"Lauer
GmbH"
Mainhausen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2010 bis zum 30.06.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2011
EUR |
30.6.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
14.632,00 |
18.096,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
6.123,00 |
9.125,00 |
| II.
Sachanlagen |
8.509,00 |
8.971,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
132.283,16 |
166.413,01 |
| I.
Vorräte |
12.239,53 |
14.139,40 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
28.668,34 |
77.832,99 |
| III.
Wertpapiere |
20.000,00 |
20.000,00 |
| IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
71.375,29 |
54.440,62 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.194,22 |
1.141,56 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
148.109,38 |
185.650,57 |
Passiva
|
|
30.6.2011
EUR |
30.6.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
60.424,08 |
53.473,45 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
27.908,86 |
18.177,04 |
| III.
Jahresüberschuss |
6.950,63 |
9.731,82 |
| B.
Rückstellungen |
67.418,27 |
112.921,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
20.267,03 |
19.256,12 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
20.267,03 |
19.256,12 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
148.109,38 |
185.650,57 |
Anhang
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Im Jahr 2010/2011 wurde der Jahresabschluss an die
neuen Vorschriften des BilMoG angepasst. Es ergaben sich
keine Änderungen in der Darstellung oder den bisher
angewandten Bewertungsmethoden. Daher erübrigt sich
auch die Aufstellung einer BilMoG-Eröffnungsbilanz.
Die Vorjahreszahlen brauchen gem. Art. 67 VIII 2 EGHGB
nicht angepasst zu werden.
Im einzelnen waren dies folgende Grundsätze und
Methoden:
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und
entsprechend den steuerlichen Vorschriften vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Methode erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer
höheren Jahresabschreibung führte.
Wirtschaftsgüter mit Einzelanschaffungskosten
bis zu EUR 150,- wurden im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben (§ 6 Abs. 2 EStG).
Wirtschaftsgüter mit Einzelanschaffungskosten
zwischen EUR 150,- und 1.000,- EUR wurden im Jahr des
Zugangs in einem Sammelposten aktiviert und über
fünf Jahre abgeschrieben (§ 6 Abs. 2 a EStG).
Insofern wurde vom Grundsatz der Einzelbewertung
abgewichen (§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB).
Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte
ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die
sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer,
geminderter Verwendbarkeit sowie anderen Gründen
ergaben, wurden durch angemessene Abwertungen
berücksichtigt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. §
253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet.
Die Pensionsrückstellungen für
Versorgungsverpflichtungen, deren Restlaufzeit ein Jahr
übersteigen, sind auf der Grundlage des
durchschnittlichen Marktzinssatzes fristenkongruent
abzuzinsen. Die grundsätzlich anzuwendenen
Zinssätze werden jeweils von der Deutschen Bundesbank
nach Maßgabe der
Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsVO)
ermittelt.
Die durch die Umstellung erforderlichen
Zuführungen von insgesamt EUR 99.913,- zu den
Pensionsrückstellungen können entweder sofort
oder in Jahresraten in Höhe von mindestens einem
Fünfzehntel bis zum 30.06.2025 angesammelt werden.
Für das Wirtschaftsjahr 2010/2011 erfolgte eine
Zuführung in Höhe des Mindestbetrages von EUR
6.661,-, damit verbleibt ein noch zuzuführender Betrag
von EUR 93.252,-.
Die Pensionsrückstellungen wurden mit der
PUC-Methode (projected unit credit) ermittelt. Als
Rechnungszins wurde der in der
Rückstellungsabzinsungsverordnung genannte Zins
für die pauschale Restlaufzeit von 15 Jahren
angesetzt.
Als versicherungsmathematische Parameter wurden bei
der Ermittlung der Pensionsrück- stellungen benutzt:
Rechnungsgrundlagen: Kommutationswerte des
Aktivenbestandes aus "Richttafeln 2005 G"
von Dr. Klaus Heubeck, Köln
Pensionsalter
|
65 Jahre
|
Gehaltsdynamik
|
keine
|
Rentendynamik
|
keine
|
Zinssatz
|
5,21% und 5,13%
|
Fluktuation
|
keine
|
Die Steuerrückstellungen beinhalten alle noch
nicht veranlagten Steuern.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle bis
zum Abschlussstichtag entstandenen und bis zur
Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und Verpflichtungen.
Die Dotierung erfolgte mit dem vorsichtig geschätzten
Erfüllungsbetrag.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
und Gewinn- und Verlustrechnung
Gliederung der Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten
Art der
|
Gesamt-
|
davon mit
einer RLZ von
|
gesi-
|
Art der
|
Verbindlichkeit
|
betrag
|
|
cherte
|
Sicher-
|
zum 30.06.2011
|
|
< 1 J.
|
1 - 5 J.
|
> 5 J.
|
Beträge
|
heit
|
|
TEuro
|
TEuro
|
TEuro
|
TEuro
|
TEuro
|
Vermerk
|
Anleihen
|
0
|
0
|
0
|
0
|
0
|
|
ggü.Kreditinstituten
|
0
|
0
|
0
|
0
|
0
|
|
erhaltene Anzahlung.
|
0
|
0
|
0
|
0
|
0
|
|
aus Liefer.u.Leistg.
|
14
|
14
|
0
|
0
|
0
|
1)
|
aus
Wechselgeschäft.
|
0
|
0
|
0
|
0
|
0
|
|
ggü.verbundenen
Unt.
|
0
|
0
|
0
|
0
|
0
|
|
ggü.beteiligten
Unt.
|
0
|
0
|
0
|
0
|
0
|
|
sonstg.Verbindlichk.
|
6
|
6
|
0
|
0
|
0
|
|
Summe
|
20
|
20
|
0
|
0
|
0
|
|
Art der Sicherheit
Alle Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu
einem Jahr.
1.) Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen bestehen branchenübliche Eigen-
tumsvorbehalte.
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB
bestehen nicht.
Angaben und Erläuterungen zu den Posten der
Ergebnisverwendung
In Bezug auf die Angaben zur Ergebnisverwendung wird
von den Erleichterungen
des § 325 Abs. 1 S. 4 HGB Gebrauch gemacht.
Sonstige Pflichtangaben
Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane
Geschäftsführer der Gesellschaft war im
Berichtszeitraum:
Herr John Kitz
Der Geschäftsführer ist
alleinvertrettungsberechtigt und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Für seine Tätigkeit im Wirtschaftsjahr
2010/2011 wird ihm die Entlastung erteilt.
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber dem Gesellschafter bestehen keine
Forderungen oder Verbindlichkeiten.
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit:
...................................................................
Mainhausen, 26. Januar 2012,gezeichnet John Kitz
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.01.2012 festgestellt.
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