JF Holding GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Isabella Zolk seit 9.1.2025 | Geschäftsführer |
Tilo Alexander Zolk seit 29.7.2016 | Prokura |
Marcus Alexander Fischer seit 24.6.2016 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Brothaus GmbHBurgbernheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022BrotHaus GmbH, BurgbernheimA. Geschäftsmodell Geschäftstätigkeit Die BrotHaus GmbH ist eine inhabergeführte Filial- und Handwerksbäckerei. Neben der zentralen Backstube in Burgbernheim bestehen zum Bilanzstichtag 65 Fachgeschäfte. Es wurden im Jahr 2022 drei Filialgeschäfte neu eröffnet. Es gab keine Schließungen im Jahr 2022. Gegenstand des Unternehmens ist die Produktion und der Vertrieb von Back- und Konditoreiwaren samt den dazugehörigen Artikeln sowie der Betrieb von Cafés mit hohem Gastroanteil. B. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche Konjunktur Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine belastet die Aussichten für die Weltwirtschaft und bringt große politische Unsicherheit mit sich. Anhaltend hohe Preise für Energie und Rohstoffe sowie der Ausfall von Nahrungsmittel- und Düngemittelexporten aus der Ukraine und Russland sind wahrscheinliche Folgen. Insbesondere in der Europäischen Union wird sich das Wirtschaftswachstum deutlich abschwächen. Vor allem die hohe Abhängigkeit von russischen Energieimporten stellt ein beträchtliches Risiko für einige Mitgliedstaaten dar. Vor Ausbruch des Krieges zeigte sich die weltweite konjunkturelle Entwicklung robust. Zwar hatte die Ausbreitung der Omikron-Variante des Coronavirus (SARS-CoV-2) in vielen Staaten zu neuen Höchstständen bei den Neuinfektionen geführt. Die ökonomischen Auswirkungen der Pandemiewellen fallen aber zunehmend geringer aus. Dagegen verschärfen der russische Angriffskrieg auf die Ukraine und die im Gegenzug ergriffenen Sanktionen die Störungen weltweiter Wertschöpfungsketten und erhöhen den inflationären Druck. Diese angebotsseitigen Schwierigkeiten treffen voraussichtlich noch auf eine weiterhin robuste Konsumnachfrage. Der Sachverständigenrat prognostiziert im Euro-Raum für die Jahre 2022 und 2023 ein Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) von jeweils 2,9 %. Für die Prognose unterstellt der Sachverständigenrat, dass die Energiepreise im Prognosezeitraum erhöht bleiben, es jedoch nicht zu einem Stopp russischer Energielieferungen kommt. Das deutsche BIP dürfte im Jahr 2022 um 1,8 % und im Jahr 2023 um 3,6 % zulegen. Der Sachverständigenrat erwartet für den Euro-Raum Inflationsraten von 6,2 % und 2,9 % (HVPI) in den Jahren 2022 und 2023 und von 6,1 % und 3,4 % (VPI) für Deutschland. Die große Abhängigkeit von russischen Energielieferungen birgt das erhebliche Risiko einer geringeren Wirtschaftsleistung bis hin zu einer Rezession bei gleichzeitig deutlich höheren Inflationsraten.1 2. Entwicklung von Branche und Gesamtwirtschaft Die Bäcker Branche leidet unter den stark gestiegenen Energiekosten. Aber das sind bei Weitem nicht die einzigen Probleme der Unternehmen. Steigende Rohstoffkosten, sparsame Kunden und der höhere Mindestlohn belasten die Bäckereien noch stärker. Der Mitarbeitermangel macht weiterhin zu schaffen. Die Einkaufsmenge Brot je Haushalt ist in Deutschland leicht rückläufig und liegt derzeit bei rund 38 Kilogramm. Misch-, Toast und Mehrkornbrot stellen die beliebtesten Brotsorten dar. Die überwiegende Mehrzahl der Verbraucher in Deutschland kauft ihr Brot und ihre Brötchen beim Bäcker. Aufgrund der zunehmenden Konkurrenz durch den Lebensmitteleinzelhandel und Selbstbedienungskonzepte (wie z.B. BackWerk und Back-Factory) ist die Zahl der Betriebe im Bäckerhandwerk tendenziell rückläufig. Zusätzlich zu den aktuell 10.181 Meisterbetrieben kommen rund 35.000 Filialen, wodurch sich eine Gesamtzahl von etwa 45.000 Verkaufsstellen ergibt. 2 3. Verlauf des Geschäftsjahres 2022 Die Gesamtumsatzerlöse liegen mit 60.920 T Euro um 7.558 T Euro über dem Vorjahr. Trotz der eingeschränkten Kauflaune der Kunden, des Ukraine Krieges und steigender Inflationsrate, ist eine starke Nachfrage an unseren Produkten zu spüren. Im Gastrobereich ist wieder eine Erholung nach der Pandemie zu spüren. Wir haben eine Umsatzsteigerung gegenüber dem Vorjahr von 964 T Euro zu verzeichnen. Durch die Reduzierung des Home Office im Jahr 2022 konnten wir wieder unsere Umsätze im Snack Bereich steigern. Hierzu hatten wir eine Steigerung von 1.773 T Euro. Auch im Bereich des Kaffeeausschankes erreichten wir wieder einen Spitzenwert von 4.433 T Euro, das ist eine Steigerung im Vergleich zum Vorjahr von 1.515 T Euro. Unsere Neueröffnungen im Jahr 2022 waren ein voller Erfolg, von denen positive Effekte ausgehen. Im Mittelpunkt stehen für die BrotHaus-Inhaber, stets die Backwaren. Die Backwaren Erlöse betrugen im Jahr 2022 44.749 T Euro. Das sind 2.838 T Euro mehr als im Vorjahr. Ertragslage
Ergebnissituation Der Rohertrag lag bei 49.729 T Euro (Vorjahr: 44.759 T Euro) und damit mit 4.970 T Euro über dem Vorjahreswert. Das Umsatzwachstum wird durch eine im Jahresverlauf durchgeführte Preiserhöhung und drei Neueröffnungen erreicht. Insofern ist das wesentliche Wachstum auf bestehender Fläche erfolgt. In den sonstigen betrieblichen Erträgen mit 637 T Euro (Vorjahr: 1.441 T Euro) sind staatliche Zuschüsse in Höhe von 255 T Euro für die Zahlung der Energiekostenpauschale enthalten. Im Jahr 2022 wurden die bestehenden Kontokorrent-Linien in Höhe von 4.117.123,99 € zur Finanzierung der Versanderweiterung sowie neuer Fachgeschäfte in Anspruch genommen. Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibung (EBITDA) betrug insgesamt 5.780 T Euro (Vorjahr 7.117 T Euro). Der Jahresüberschuss betrug 2.027 T Euro (Vorjahr: 2.986 T Euro). Vermögenslage Das langfristige Vermögen beträgt zum Bilanzstichtag 14.143 T Euro (Vj. 10.718T Euro).
Die BrotHaus GmbH verfügte zum Stichtag 31. Dezember 2022 über ein Eigenkapital in Höhe von 3.118 T Euro (Vorjahr 1.091 T Euro). Das positive Gesamtergebnis wirkte sich mit 2.027 T Euro eigenkapitalerhöhend aus. Damit beträgt die Eigenkapitalquote 14,9 % (Vorjahr 4,8 %). Unter Einbeziehung der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter in die Position Eigenkapital (wirtschaftliches Eigenkapital), ergibt sich im Berichtszeitraum eine Eigenkapitalquote von 30,3 % (Vj. 33,1 %). Es waren Steuerrückstellungen in Höhe von 30 T Euro (Vorjahr 192 T Euro) zu bilden. Die gesamten Verbindlichkeiten (ohne solche ggü. Gesellschafter) lagen zum Stichtag 31. Dezember 2022 bei 13.381 T Euro (Vorjahr 13.894 T Euro). Die Bilanzierung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen erfolgte zum Erfüllungsbetrag. Die Bezahlung der Lieferanten erfolgt in der Regel innerhalb von 14 Tagen mit Skontoabzug. Das Zahlungsziel liegt in der Regel bei 30 Tagen. Finanzlage Die Finanzpolitik ist auf die Sicherstellung der Liquidität der Gesellschaft bei gleichzeitiger Optimierung der Finanzierungskosten ausgerichtet. Risiken außerhalb der Geschäftstätigkeit sind weitestgehend auszuschließen. Cashflow
Die BrotHaus GmbH erwirtschaftete im Geschäftsjahr einen Cash Flow in Höhe von 4.801 T Euro. Der Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit betrug 12.346 T Euro. Aus der Investitionstätigkeit sind der Gesellschaft 6.074 T Euro und aus der Finanzierungstätigkeit 4.374 T Euro im Geschäftsjahr an liquiden Mitteln abgeflossen. Somit hat sich der Bestand an Finanzmittel von 3.009 T Euro um 1.898 T Euro auf 4.907 T Euro erhöht. 4. Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf Die Geschäftsführung der BrotHaus GmbH blickt auf ein herausforderndes Jahr 2022, dass durch die steigende Rohstoffpreise, Energiepreise und extrem lange Lieferzeiten von Handelswaren und Verpackungen geprägt waren. 5. Finanziellen Leistungsindikatoren Bei den finanziellen Leistungsindikatoren liegt unser Fokus auf: a) Umsatzentwicklung b) EBITDA Der Umsatz konnte von 53.363 T Euro um 7.557 T Euro auf 60.920 T Euro (bzw. um 14,16 %). Das EBITDA ist um 1.337 T Euro gesunken, die Rendite (EBITDA/Leistung in %) ist mit 9,5% weiterhin gut. Die Vorjahresprognose konnte sowohl beim Umsatz als auch beim EBITDA aufgrund der Corona-Krise erreicht werden. 6. Nicht-finanzielle Leistungsindikatoren Mitarbeiter Das Recruiting neuer Mitarbeiter bleibt schwierig. Es zeichnet sich weiterhin ein Fachkräftemangel ab. Im Jahr 2022 ist eine hohe Fluktationsrate und Krankheitsquote im Jahr 2022 zu verzeichnen. Diese Entwicklung wird eine der Herausforderungen für Folgejahre. Der Arbeitsmarkt ist ein Arbeitnehmermarkt geworden. Es fiel die Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter auf 1.064. Davon waren 815 Mitarbeiter voll- und teilzeitbeschäftigt und 214 geringfügig beschäftigt. Die Anzahl der Auszubildenden in allen Zweigen liegt bei 35 Mitarbeitern. Lieferkontrakte Unser Hauptmehllieferant deckt nahezu unseren kompletten Mehlbedarf. Die Preise von Mehl sind exorbitant gestiegen. Durch im Vorfeld langfristig geschlossene Kontrakte, war die BrotHaus GmbH nicht in vollem Umfang betroffen. Bei Lieferengpässen des Mehllieferanten, kann der Einkauf jederzeit über die Bäko Franken Oberbayern-Nord eG, Langenzenn langfristig abgedeckt werden. Das Risiko kann somit stark reduziert werden. Lebensmittelaudits/ Lebensmittelsicherheit Im Rahmen des Eigenkontrollsystems werden regelmäßige interne Audits sowohl in der Lebensmittelproduktion/Backstube als auch in den einzelnen Verkaufsstandorten/ Fachgeschäften durchgeführt. Die Kontrollergebnisse werden in allen Bereichen mit Erfolg umgesetzt. C. Risiko- und Chancenbericht Langfristiger Unternehmenserfolg in einem dynamischen Markt lässt sich nur erreichen, wenn Chancen frühzeitig erkannt und genutzt werden. Diese Notwendigkeit gehört zu den fundamentalen unternehmerischen Pflichten. Zur frühzeitigen Erkennung, zur Bewertung und zum richtigen Umgang mit bestehenden Risiken haben wir wirksame Steuerungs- und Kontrollsysteme entwickelt und eingesetzt. Diese beinhalten: Die Anwendung einheitlicher Richtlinien. Den Einsatz zuverlässiger Software. Die Auswahl und Schulung qualifizierten Personals. Abweichungsanalysen und Maßnahmenpläne. Arbeitsanweisungen. Regelungen zur Vertretungsvollmacht. Maßnahmen zur Funktionssteuerung. Budgeterstellung und -verfolgung. Hierarchische Zahlungsfreigaben im 4-Augenprinzip. Das Unternehmen BrotHaus GmbH ist externen und internen Einflussfaktoren unterworfen, die das Geschäft mittel- oder unmittelbar beeinflussen können. Die BrotHaus GmbH klassifiziert diese Potentiale nach quantitativen und qualitativen Indikatoren. Diese so identifizierten Risiken und Chancen werden vom Management permanent geprüft. Ziel des Finanz- und Risikomanagements der Gesellschaft ist die Sicherung des Unternehmenserfolgs gegen finanzielle Risiken jeglicher Art. Beim Management der Finanzpositionen verfolgt das Unternehmen eine konservative Risikopolitik. Für Zwecke der Risikoüberwachung und Risikobewertung hat die BrotHaus GmbH die Risiken in folgende Risikoklassen eingeteilt: Klasse A - wesentliche Risiken Hierunter fallen Risiken, die im Falle ihres Eintritts möglicherweise den Bestand des Unternehmens gefährden und deren Verringerung oder Überwälzung durch entsprechende Steuerung nur begrenzt - oder gar nicht - möglich ist. Klasse B - akzeptable, aber dennoch relevante Risiken In diese Kategorie fallen Risiken, die entweder ein hohes Schadenspotenzial bei geringer Eintrittswahrscheinlichkeit haben oder bei hoher Eintrittswahrscheinlichkeit ein geringes Schadenspotenzial. Klasse C - nicht relevante Risiken Risiken, die aufgrund ihres Schadensausmaßes sowie ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit als gering einzustufen sind. Durch eine permanente Evaluierung besteht frühzeitig die Möglichkeit, Problemen vorzubeugen, sie abzuwenden oder brachliegende Potenziale zur Wertschöpfung zu nutzen. Die BrotHaus GmbH setzt hier auf Strukturen der Kommunikation und der engen Einbindung der Geschäftsführung in die Steuerung des Unternehmens. So finden hier mindestens wöchentlich Gespräche mit der Produktions- und Verwaltungsleitung statt, die auch bei wichtigen Kundenterminen persönlich eingebunden werden. 1. Umfeldrisiken Gesamtwirtschaftliche Risiken (Klasse B) Trotz wachsender Europa-Skepsis in etlichen EU-Ländern bleibt festzuhalten, dass die BrotHaus GmbH aufgrund der geringen Exportquote in den Euro-Raum mit Deutschland einen Markt bedient, der sowohl in Bezug auf die Nachfrage nach günstigen Backwaren als auch in Bezug auf Wachstumsmöglichkeiten bei einer sich momentan nicht abzeichnenden wirtschaftlichen Abschwächung robust sein dürfte. Coronavirus-Krise (Klasse C) Das Coronavirus hat nur noch geringe Einschränkungen für die deutsche Wirtschaft. Es sind noch Nachwirkungen zu verzeichnen. Wachstumsimpulse dürften durch den teilweisen Abbau ungeplanter pandemiebedingter Ersparnisse und einen soliden Arbeitsmarkt entstehen. Die Corona Regelungen werden im Jahr 2023 nochmals gelockert. Ukrainekrise (Klasse B) Schon Corona hat die Wirtschaft vor große Herausforderungen gestellt. Der Ukraine-Krieg wird noch einen größeren Wandel in der Welt hervorrufen. Die Abhängigkeit von Gas, Öl und Kohle ist durch den Ausbruch des Krieges spürbar geworden. Aber auch die Auswirkung auf den Rohstoffmarkt ist unübersehbar. Energierisiken (Klasse B) Sowohl Produktion als auch Fachgeschäfte sind in erheblichem Umfang energieintensiv und auf eine jederzeit ausreichend verfügbare Stromversorgung angewiesen. Durch längerfristige abgeschlossene Verträge besteht bei den Kosten im Jahr 2023 eine gewisse Sicherheit. Fachkräftemangel (Klasse B) Die Gründe für einen Fachkräftemangel sind vielfältig: Globalisierung, demografischer Wandel und eine stetig wachsende Wirtschaft sind nur einige Ursachen für den zunehmenden Mangel an qualifizierten Fachkräften. Zahlen der Agentur für Arbeit in Nürnberg zeigen die schwierige Lage. So gab es Ende 2022 im Zuständigkeitsgebiet Nürnberg, Schwabach und Landkreisgebiet Nürnberger Land 64 offene, gemeldete Arbeitsstellen für Verkaufsfachkräfte in Bäckereien und Konditoreien, Ende 2021 waren es 30 Arbeitsstellen, 2020 waren es 31 Stellen. 2. Branchenrisiken Risiken in der Ausrichtung des backenden Handels und der Kunden (Klasse B) Der seit Gründung der BrotHaus GmbH anhaltende Trend zur Stärkung des Angebotes im backenden Handel aus der eigenen Backleistung kann grundsätzlich eines Tages nach vollständiger Markterschließung zum Erliegen kommen. Aufgrund der hohen Bedeutung des Frequenzbringers "Backware" für den Handel, ist eine vollständige Abkehr von diesem Marktsegment jedoch eher unwahrscheinlich. Der Prozess der Verschiebung der Marktanteile vom selbständigen Bäcker hin zum backenden Handel ist ungebrochen. 3. Leistungswirtschaftliche Risiken Lieferantenrisiken (Klasse B) Zur reibungslosen Versorgung mit Rohstoffen und Verpackungen ist die BrotHaus GmbH auf zuverlässige Lieferanten angewiesen. Diese werden durch den überwiegenden Einkauf bei der BÄKO Franken Oberbayern-Nord eG, Langenzenn, regelmäßig geprüft und mit lang laufenden Kontrakten in Bezug auf die wichtigsten Komponenten gebunden. Für jeden wichtigen Rohstoff sind mehrere Lieferanten aktiv im Einsatz. Versorgungssicherheit geht vor Optimierung des Einkaufspreises. Bei starken Anstiegen wichtiger Bezugsartikel besteht ausreichend Zeit, kurzfristige starke Schwankungen abzuwarten. Bezüglich des wichtigsten Rohstoffes gibt es die vertragliche Möglichkeit der Preisgleitklausel. Logistikrisiken (Klasse B) Der hohe Durchsatz an Rohstoffen und Verpackungen für die mehrschichtige Produktion auf vielen Fertigungslinien erfordert eine Just-in-time-Belieferung durch die Lieferanten, die ausschließlich über die Straße erfolgt. Im Falle von Störungen der Verkehrsinfrastruktur kann es sowohl auf der Versorgungsseite, als auch auf der Abverkaufsseite zu Stockungen kommen, die eine Stilllegung von Produktionskapazitäten erforderlich machen könnte. Aufgrund der hohen Bedeutung der stark vernetzten Produktions- und Handelslogistik in Deutschland werden derartige Risiken jedoch als gering angesehen. 4. Finanzwirtschaftliche Risiken Finanzierungsrisiken (Klasse B) Durch die europäische Staatschuldenkrise, deren Ende weiterhin nicht absehbar ist, kann es in Zukunft auch für Industrie und Handel zu momentan nicht absehbaren Schwierigkeiten und Restriktionen bei der Kreditvergabe durch Banken kommen. Sowohl die Finanzierungsstruktur mit mehreren klassischen Kreditgebern als auch der Einsatz einer Reihe von Leasing-Finanzierungs-Gesellschaften sowie die Einräumung von Kontokorrentlinien durch alle Hausbanken, gepaart mit der starken Eigenkapitalstruktur sorgen hier für eine stabile Basis. Weit über 90 % der möglichen Produktions- und Lagerkapazität am Standort sind bereits in Betrieb und in den letzten Jahren finanziert worden. Klassische Bankdarlehen wurden im Jahr 2022 planmäßig zurückgeführt. Durch eine vorausschauende und täglich kontrollierte Cash- und Liquiditätsplanung wird die jederzeitige Zahlungsfähigkeit sichergestellt. 5. Risiken aus der Verwendung von Finanzinstrumenten Zu den bei der Gesellschaft bestehenden Finanzinstrumenten zählen im Wesentlichen Forderungen, Verbindlichkeiten sowie Guthaben und Verbindlichkeiten bei bzw. gegenüber Kreditinstituten. Ziel des Finanz- und Risikomanagement ist die Absicherung gegen finanzielle Risiken jeder Art. Beim Management der Finanzdispositionen wird eine konservative Risikopolitik verfolgt. Zum Bilanzstichtag bestand durch den Guthabenbestand bei den Kreditinstituten eine gute Liquiditätsausstattung. Weiterhin wird durch eine Liquiditätsvorschau das Liquiditätsrisiko regelmäßig überwacht. Währungskursrisiken sind von untergeordneter Bedeutung, da die Gesellschaft lediglich in Deutschland operativ tätig ist. Preisänderungsrisiken werden regelmäßig überwacht. Bei Bedarf werden die Preissteigerungen an den Markt weitergegeben. Forderungsausfallrisiken werden durch ein zentrales Forderungsmanagement überwacht. Dabei kommen folgende Instrumente zur Anwendung: striktes Mahnverfahren, Beobachtung von Zahlungshistorien und sich daraus ergebenden Limit Zuweisungen pro Kunde. Schließlich ist das Ausfallrisiko auf Grund des Geschäftsmodells (Barzahlung vor Ort) auf relativ wenige Großkunden beschränkt und von untergeordneter Bedeutung. 6. Sonstige Risiken Risiken, die Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben, bestehen im Rahmen der allgemeinen, nach heutigen Erkenntnissen noch nicht vorhersehbaren, branchenbezogenen bzw. konjunkturellen Entwicklung. Nicht vorhersehbar sind die Ausweitungen des Ukraine-Krieges. 7. Gesamtbewertung der Chancen-/Risikosituation Mit der Entscheidung, neue Fachgeschäfte in Forchheim, Bad Windsheim und Dürrwangen zu eröffnen, sind wesentliche Meilensteine für eine positive Entwicklung der Gesellschaft gesetzt worden. Außerdem soll ein digitales Vorzeige-Objekt auf 500 Quadratmetern in Würzburg mitten im Zentrum im Jahr 2023 entstehen. Investiert wird weiterhin im Ausbau der Versand- und Logistikhalle in Burgbernheim. Die Geschäftsführung der BrotHaus GmbH hält zum aktuellen Zeitpunkt die oben genannten Risiken für beherrschbar oder aufgrund ihrer geringen Wahrscheinlichkeit für vernachlässigbar. Es erwartet zudem für die nächste Zeit keine beachtenswerte Verschiebung der gegenwärtigen Risiko- und Chancensituation. Derzeit sind keine Risiken erkennbar, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten und die einen besonderen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben könnten. Die Geschäftsführung verweist dabei auf die solide Basis der Ertragskraft des Unternehmens als Garant für eine positive Geschäftsentwicklung. D. Prognosebericht Die BrotHaus GmbH strebt auch 2023 Beständigkeit und gesundes Wachstum an. Wir planen mit einem Umsatz i.H.v. T€ 70.318 sowie mit einem EBITDA von T€ 8.611. E. Erklärung zur Unternehmensführung Im Rahmen des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Männern und Frauen in Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst wurden von den Gesellschaftern folgende Zielgrößen beschlossen: Die Geschäftsführung hat derzeit keine weiblichen Mitglieder. Es wird beabsichtigt die Gesellschaft mit den Geschäftsführern Marcus Fischer und Herrn Klaus Schäfer zu führen. Im Hinblick auf die Führungspositionen unter der Geschäftsführung beträgt der Anteil weiblicher Mitarbeiter 40% und soll künftig nicht unterschritten werden.
Burgbernheim, 02. März 2023 BrotHaus GmbH Marcus, Fischer, Geschäftsführer 1 Sachverständigenrat für Wirtschaft: Konjunkturprognose 2022 und 2023 (sachverstaendigenrat-wirtschaft.de) 2 Quelle Statistiken zum Bäckerhandwerk in Deutschland | Statista BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang für das Geschäftsjahr 2022I. Allgemeine Angaben Die BrotHaus GmbH hat ihren Sitz in Burgbernheim. Sie ist in das Handelsregister beim Amtsgericht Fürth, Abteilung B, unter der Nummer 15684 eingetragen. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 ist nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 HGB). Die Gesellschaft ist eine große Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 3 HGB. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen, bewertet. Der Geschäfts- und Firmenwert entstand durch den Kauf einer Filiale der Bäckerei Entner. Dieser wurde über die Mietlaufzeit von zehn Jahren linear abgeschrieben. Das bewegliche und unbewegliche Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen werden auf der Grundlage der von der Gesellschaft ermittelten Nutzungsdauern der Wirtschaftsgüter vorgenommen. Die Bemessung der Nutzungsdauern erfolgt auf Basis der betriebswirtschaftlichen Nutzungsdauern. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Einzelanschaffungskosten bis zu € 800,00 werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Die Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips angesetzt. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung der Verwertbarkeit am Bilanzstichtag angesetzt. Forderungen sowie sonstige Vermögensgegenstände wurden mit ihrem Nennbetrag angesetzt. Die liquiden Mittel werden zum Nennwert bilanziert. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen. Die Auflösung erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf. Die sonstigen Rückstellungen sind für alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen in Höhe des Betrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Markzinssatz der vergangen sieben Jahre abgezinst. Die Verbindlichkeiten sind zu ihren Rückzahlungs- bzw. Erfüllungsbeträgen bilanziert. III. Bilanzerläuterungen 1. Anlagevermögen Die Aufgliederung des Anlagevermögens zum 31. Dezember 2022 und die Entwicklung im Berichtszeitraum sowie die in der Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 hierauf vorgenommenen Abschreibungen ergeben sich aus dem nachstehenden Anlagespiegel. Anschaffungs- und Herstellungskosten
2. Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt T€ 115 (Vj. T€ 67) 3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die in den sonstigen Vermögensgegenständen enthaltenen Beträge betreffen im Wesentlichen zwei Darlehen gegenüber externen GmbH`s in Höhe von T€ 100 (Vj. T€ 0) und T€ 46 (Vj. T€ 62), ein Darlehen degenüber nahestehende Unternehmen in Höhe von T€ 13 (Vj. T€ 13), Kautionen in Höhe von T€ 7 (Vj. T€ 7), Forderungen gegenüber Krankenkassen in Höhe von T€ 22 (Vj. T€ 24), Forderungen gegenüber Personal in Höhe von T€ 34 (Vj. 42), Forderungen aus Umsatzsteuer in Höhe von T€ 38 (Vj. T€ 0), Forderungen gegenüber der Bundesagentur T€ 28 (Vj. T€ 34), sonstige Forderungen in Höhe von T€ 75 (Vj. T€ 67), Forderungen aus debitorischen Kreditoren in Höhe von T€ 201 (Vj. T€ 87) und im Folgejahr abziehbarer Vorsteuern in Höhe von T€ 101 (Vj. T€ 101). 5. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Urlaubsansprüche in Höhe von T€ 407 (Vj. T€ 413), Überstunden in Höhe von T€ 218 (Vj. T€ 210), Rückbauverpflichtungen in Höhe von T€ 260 (Vj. T€ 208), Berufsgenossenschaft in Höhe von T€ 54 (Vj. T€ 0), Jahresabschluss- und Prüfungskosten in Höhe von T€ 50 (Vj. T€ 41), Aufbewahrung in Höhe von T€ 10 (Vj. T€ 9), sonstige Rückstellungen in Höhe von T€ 26 (Vj. T€ 7), Tantiemen in Höhe von T€ 95 (Vj. T€ 35) sowie Prämien in Höhe von T€ 17 (Vj. T€ 13). 6. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten Spiegel per 31. Dezember 2022
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Grundschulden, Bürgschaften, Abtretung von Lebensversicherungen und Sicherungsübereignungen von Inventar besichert. Darüber hinaus bestehen für Verbindlichkeiten im üblichen Umfang branchenübliche bzw. kraft Gesetzes entstehende Sicherheiten. Die Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter belaufen sich T€ 3.219 (Vj. T€ 6.374). Die in den sonstigen Verbindlichkeiten enthaltenen Beträge betreffen im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Lohn- und Gehalt T€ 905 (Vj. T€ 636) und aus Steuern T€ 176 (Vj. T€ 177) sowie im Rahmen der sozialen Sicherheit T€ 15 (Vj. T€ 61). Daneben waren Verbindlichkeiten aus Mietkauf T€ 57 (Vj. T€ 125) und sonstige Verbindlichkeiten T€ 37 (Vj. T€ 360) zu erfassen. 6. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen ergeben sich aus langfristigen Leasing- und Mietverträgen, die wie folgt fällig werden:
IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Umsatzerlöse Bei den Umsatzerlösen in Höhe von T€ 60.920 (T€ 53.363) handelt es sich im Wesentlichen um Verkaufserlöse in den einzelnen Filialen im regionalen Markt. Die Umsatzerlöse wurden ausschließlich im Inland erzielt. 2. Personalaufwand Im Personalaufwand des Geschäftsjahres sind T€ 278 (T€ 299) Altersversorgung enthalten. 3. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten Sachbezüge in Höhe von T€ 178 (Vj. T€ 184), Versicherungsentschädigungen in Höhe von T€ 28 (Vj. T€ 17), Untermieterlöse in Höhe von T€ 85 (Vj. T€ 0), Erträge aus der Auflösung von Rückstellung in Höhe von T€ 16 (Vj. T€ 0), sonstige Erträge in Höhe von T€ 263 sowie periodenfremde Erträge in Höhe von T€ 68 (Vj. T€ 510) enthalten. 4. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Raumkosten T€ 8.929 (Vj. T€ 7.886), Versicherungen, Beiträge und Abgaben T€ 255 (Vj. T€ 239), Reparaturen und Instandhaltungen T€ 1.540 (Vj. T€ 1.320), Fahrzeugkosten T€ 1.346 (Vj. T€ 1.143), Werbe- und Reisekosten T€ 529 (Vj. T€ 366), Kosten der Warenabgabe T€ 1.404 (Vj. T€ 1.234) sowie sonstige Kosten T€ 3.404 (Vj. T€ 3.233). Die sonstigen Kosten setzen sich aus den verschiedenen betrieblichen Kosten T€ 3.370 (Vj T€ 2.966) und periodenfremde Aufwendungen T€ 34 (Vj. T€ 267) zusammen. V. Sonstige Angaben 1. Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer: In der Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 wurden durchschnittlich 1.012 Mitarbeiter (Vorjahr: 1.084) beschäftigt,
Die genannten Zahlen beinhalten nicht die Mitglieder der Geschäftsführung. 2. Honorar des Abschlussprüfers: Das für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar des Abschlussprüfers für Abschlussprüfungsleistungen beläuft sich auf T€ 15. 3. Geschäftsführung: Geschäftsführer sind: Herr Marcus Fischer, Geschäftsführer Herr Klaus Schäfer, Geschäftsführer Die Geschäftsführer sind alleinvertretungsberechtigt. Von den Beschränkungen des § 181 BGB ist nur Herr Marcus Fischer befreit. Von der Angabe der Gesamtbezüge der Mitglieder des Geschäftsführungsorgans wird in Anwendung des § 286 Abs. 4 HGB an dieser Stelle abgesehen. 4. Ergebnisverwendungsvorschlag:Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss 2022 in Höhe von T€ 2.027 zusammen mit dem Gewinnvortrag in Höhe von T€ 491 auf neue Rechnung vorzutragen. 5. Vorgänge von besonderer Bedeutung: Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres haben sich nicht ereignet.
Burgbernheim, den 02. März 2023 BrotHaus GmbH Die Geschäftsführung sonstige Berichtsbestandteile
Burgbernheim 29. März 2023 gez. Marcus Fischer, BrotHaus GmbH Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 29.03.2023 festgestellt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die BrotHaus GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der BrotHaus GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Brothaus GmbH für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 III 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Ravensburg, den 29. März 2023 F
/ T / P Bodensee-Gruppe GmbH
Frank, Wirtschaftsprüfer |
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