Sonnenberg GmbH
Bad Bramstedt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
Bilanz zum 31. Dezember 2013
A K T I V A
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31.12.2013 |
31.12.2012 |
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€ |
€ |
| A.
Anlagevermögen |
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| I. Immaterielle
Vermögensgegenstände |
0,00 |
0,00 |
| II. Sachanlagen |
0,00 |
6.126,20 |
| III. Finanzanlagen |
0,00 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
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| I. Vorräte |
0,00 |
11.477,50 |
| II. Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände |
5.071,24 |
93.401,81 |
| III. Wertpapiere |
0,00 |
0,00 |
| IV. Kassenbestand und
Guthaben bei Kreditinstituten |
318.594,59 |
204.319,28 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
0,00 |
| D. Nicht durch
Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
415.082,21 |
392.578,79 |
| Summe Aktiva |
738.748,04 |
707.903,58 |
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P A S S I V A
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31.12.2013 |
31.12.2012 |
| |
€ |
€ |
| A. Eigenkapital |
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| I. Gezeichnetes
Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II. Verlustvortrag |
-417.578,79 |
-363.382,45 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
-22.503,42 |
-54.196,34 |
| IV. Nicht durch
Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
415.082,21 |
392.578,79 |
| B.
Rückstellungen |
175.800,00 |
126.900,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
562.948,04 |
581.003,58 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
0,00 |
| Summe Passiva |
738.748,04 |
707.903,58 |
Anhang
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2013 bis 31.
Dezember 2013
A. Allgemeine Angaben
| 1. |
Die Gesellschaft ist eine
Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne von § 267 a
HGB. Die größenabhängigen
Erleichterungen wurden teilweise in Anspruch
genommen. Auf die Anwendung des § 264 Abs. 1
Satz 5 HGB zur Befreiung von der Pflicht zur
Aufstellung des Anhangs wurde verzichtet.
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| 2. |
Über das Vermögen der
Sonnenberg GmbH in Insolvenz, Bad Bramstedt, wurde
mit Beschluss des Amtsgerichtes Neumünster
(Geschäftsnummer 91 IN 108/12) am 1. November
2012, 10.00 Uhr, das Insolvenzverfahren
eröffnet. Zur Insolvenzverwalterin wurde Frau
Dr. Silke Wehdeking, Ringstraße 28, 24103 Kiel,
bestellt.
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| 3. |
Auf Grund des
Insolvenzverfahrens konnten mit zumutbarem Aufwand
nicht sämtliche für die Erstellung eines
den Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung mit hinreichender Sicherheit
entsprechenden Jahresabschlusses erforderlichen
Informationen beschafft bzw. berücksichtigt
werden. Die Aussagekraft des Jahresabschlusses kann
dadurch beeinträchtigt sein.
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B. Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze
| 1. |
Bei der Bewertung wurde nicht
von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen.
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| 2. |
Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden
zum Bilanzstichtag einzeln bewertet.
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| 3. |
Es wurde vorsichtig bewertet;
insbesondere wurden alle vorhersehbaren Risiken und
Verluste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind,
berücksichtigt. Gewinne wurden nur
berücksichtigt, wenn sie am Bilanzstichtag
realisiert waren.
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| 4. |
In der Bilanz werden
grundsätzlich alle mit Buchstaben und
römischen Zahlen nach § 266 Abs. 2 HGB
bezeichneten Posten ausgewiesen.
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C. Erläuterungen zur Bilanz
| 1. |
Die Bewertung der Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen und der sonstigen
Vermögensgegenstände erfolgte zum Nennwert
bzw. mit dem niedrigeren zum Abschlussstichtag
beizulegenden Wert.
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| 2. |
Die Rückstellungen wurden
mit den Beträgen angesetzt, die notwendig waren,
um alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung abzudecken.
Für Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gemäß § 253 HGB gebildet. Als
Grundlage für die Ermittlung der Beträge
diente die im Jahresabschluss für 2011 unter
Verwendung der Richttafeln 2005 G von Dr. Klaus
Heubeck verwendete biometrische Rechnungsgrundlage.
Dabei wurde ein von der Deutschen Bundesbank
vorgegebener durchschnittlicher Marktzins von 5,41 %
bei der Bewertung zugrunde gelegt sowie ein
Rententrend in Höhe von 2 % bei den Berechnungen
berücksichtigt. Aufgrund des Insolvenzverfahrens
und infolgedessen hierzu keine Angaben vorlagen,
erfolgte die Ermittlung lediglich auf Grundlage der
Vorjahreswerte, so dass die ermittelten Beträge
von den, anhand der anerkannten
versicherungsmathematischen Grundsätze
berechneten Beträge, abweichen können. Die
bis dahin erfolgte Verrechnung des Aktivwerts aus der
Rückdeckungsversicherung mit der passivierten
Rückstellung gemäß § 246 Abs. 2
S. 2 HGB, entfällt, da die
Rückdeckungsversicherung am 23. Oktober 2013 von
der Insolvenzverwalterin verwertet wurde. Dadurch
ergibt sich ein handelsrechtlicher
Rückstellungsbetrag von EUR 58.144,00.
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| 3. |
Die Verbindlichkeiten wurden mit
dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sie haben eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Sie betreffen
festgestellte Insolvenzforderungen i.S.v. § 38
InsO sowie etwaige Forderungen der
Massegläubiger i.S.v. § 53 InsO.
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D. Sonstige Angaben
| 1. |
Gemäß Handelsregister
sind Geschäftsführer des Unternehmens Herr
Lutz Sonnenberg (Diplom-Ökonom), Bad Bramstedt
und Frau Sabine Sonnenberg (Diplom-Betriebswirtin),
Bad Bramstedt.
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| 2. |
Mit Eröffnung des
Insolvenzverfahrens am 1. November 2012 wurde Frau
Dr. Silke Wehdeking zur Insolvenzverwalterin
bestellt.
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Berlin, 15. Juli 2015
Dr.
Silke Wehdeking als Insolvenzverwalterin
über das Vermögen der Sonnenberg GmbH in
Insolvenz
Bad Bramstedt
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