G. Gruber
GmbH
Kiefersfelden
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
13.392,00 |
19.602,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
13.390,00 |
19.600,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
713.399,90 |
606.200,35 |
| I.
Vorräte |
556.670,24 |
557.060,24 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
12.668,89 |
7.705,26 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
144.060,77 |
41.434,85 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
6.587,07 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
733.378,97 |
625.802,35 |
Passiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
393.192,76 |
281.269,47 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
258.802,88 |
184.834,27 |
| III.
Jahresüberschuss |
108.825,29 |
70.870,61 |
| B.
Rückstellungen |
19.811,12 |
25.956,39 |
| C.
Verbindlichkeiten |
320.375,09 |
318.576,49 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
733.378,97 |
625.802,35 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 I HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.
2. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Bei der Bewertung wird von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
ausgegangen. Tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten
stehen dem nicht entgegen.
Die Bilanzierung der
Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Die
beweglichen Anlagegüter werden linear und degressiv
abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten von netto
€ 150,00 bis € 410,00 werden in voller
Höhe abgeschrieben.
Die Bewertung der
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu den
Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert
beizulegen war (§ 253 IV HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung
angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
Rechnung getragen.
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre
abgezinst (§ 253 II 1 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 I HGB).
3. Angaben zur Bilanz
Die
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände haben keine Restlaufzeit
von über einem Jahr (Vorjahr: T€ 0).
Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 III
GmbHG) bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von
€ 6.939,86 (Vorjahr: € 0,00).
Der Gesamtbetrag der
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu
einem Jahr beträgt
€ 7.785,78 (Vorjahr: € 7.401,29) und
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
€ 312.589,31 (Vorjahr: € 311.175,20).
Die
Verbindlichkeit gegenüber dem Gesellschafter
(§ 42 III GmbHG) beträgt € 312.589,31
(Vorjahr: T€ 311.175,20), diese sind unsaldiert im
Posten sonstige Verbindlichkeiten enthalten.
4. Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.
5. Sonstige Pflichtangaben
5.1 Haftungsverhältnisse
Vermerkpflichtige Haftungsverhältnisse i. S. v.
§ 251 i. V. m. § 268 Abs. 7 HGB bestanden zum
Abschlussstichtag nicht.
5.2 Geschäftsleitung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Person geführt:
Angela Fuchs
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Angela Fuchs, Landwirtin
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.02.2019 festgestellt.
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