Blomeier GmbHLiquidiert

89343 Jettingen-Scheppach, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Memmingen HRB 10632
Eingetragen
22.7.1999
Branche
Herstellung von MetallkonstruktionenHerstellung von Rohrform-, Rohrverschluss- und Rohrverbindungsstücken aus StahlReparatur und Instandhaltung von Metallerzeugnissen
Gegenstand
Durchführung von Schweißarbeiten und Montagetätigkeiten

Historie

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Management

NameRolle
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

89343 Jettingen-Scheppach, Jettinger Straße 12
23.750 €
95.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Blomeier GmbH

Jettingen-Scheppach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 13.490,50 20.595,50
I. Sachanlagen 13.490,50 20.595,50
B. Umlaufvermögen 44.155,24 40.940,38
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 44.053,35 39.540,38
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 101,89 1.400,00
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.319,99 3.973,04
Bilanzsumme, Summe Aktiva 59.965,73 65.508,92

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 25.549,35 25.495,48
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 549,35 495,48
B. Rückstellungen 2.026,49 6.528,13
C. Verbindlichkeiten 32.389,89 33.485,31
Bilanzsumme, Summe Passiva 59.965,73 65.508,92

Anhang

 
Der Jahresabschluss ist unter Beachtung des Handelsrechts aufgestellt.

Die geltenden Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beachtet.

Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar waren - ist durch die Bildung ausreichender Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung getragen. Nicht realisierte Gewinne wurden nicht ausgewiesen.

Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Saldierungen wurden nicht vorgenommen.

Die Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres wurden unabhängig vom Zeitpunkt der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt.

Die Saldenvorträge zum 01.01.2010 entsprechen den Ansätzen in der Bilanz zum 31.12.2009.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von den größenabhängigen Erleichterungen der §§ 267, 276, 288 HGB teilweise Gebrauch gemacht. Es wurden insbesondere die Erleichterungen, die für den Anhang vorgesehen sind, beansprucht.

Der Anhang enthält die vorgeschriebenen Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz und gibt die sonstigen Pflichtangaben wieder.

Dieser Jahresabschluss ist erstmals nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25.05.2009 (BilMoG) aufgestellt. Daher können sich Abweichungen im Vergleich zum Vorjahr ergeben in Bezug auf die verwendete Darstellung, insbesondere der Gliederung sowie auf die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.

Anlässlich der erstmaligen Anwendung des BilMoG und der damit verbundenen Befreiung von der formellen Stetigkeit für Darstellung und Gliederung waren keine Positionen der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung abweichend zum Vorjahr auszuweisen.

Auf die Darstellung der Abweichungen bei Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wird unter Bezugnahme auf Art. 67 Abs. 8 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch vom 25.05.2009 (EGHGB) verzichtet. Die Vorjahresvergleichszahlen wurden ebenso nicht angepasst.

Bei bis 2009 angeschafften Wirtschaftsgütern wird die bisherige Abschreibung fortgeführt. Das Beibehaltungswahlrecht wird beansprucht. Das gilt gleichermaßen auch für bisher beanspruchte steuerliche Sonderabschreibungen, Abschreibungen wegen Auflösung des Investitionsabzugsbetrags sowie für die Behandlung der geringwertigen Wirtschaftsgüter.

Ergeben sich bei der Bewertung der Rückstellungen nach dem BilMoG Überdeckungen, wird vom Wahlrecht Gebrauch gemacht, den Wert beizubehalten, soweit der aufzulösende Betrag bis spätestens zum 31.12.2024 wieder zugeführt werden müsste. Unterdeckungen bei Rückstellungen werden zugeführt.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend dem tatsächlichen Wertverzehr linear oder degressiv vorgenommen.

Die steuerlichen Regelungen zum Ansatz von geringwertigen Wirtschaftsgütern wurden angewendet. Es handelt sich hierbei um eine Position, die für die Darstellung des tatsächlichen Vermögens von untergeordneter Bedeutung ist, sodass eine Übernahme des steuerlichen Werts zur Vereinfachung und aus Gründen der Wirtschaftlichkeit zu vertreten ist. Im Einzelnen wurde folgende steuerliche Behandlung übernommen:

Die Anschaffungskosten beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 150,00 Euro wurden im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben.

Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als 150,00 Euro aber nicht mehr als 1.000,00 Euro wurde ein Sammelposten gebildet, der gleichmäßig über 5 Jahre abgeschrieben wird.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Berücksichtigung des erkennbaren und latent vorhan­denen Ausfall­risikos bewertet.

Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind neben transitorischem Aufwand, der zeitanteilig berücksichtigt wurde, auch Finanzierungskosten aus Darlehensgewährungen enthalten. Diese wurden planmäßig entsprechend dem Tilgungszeitraum der Darlehens­schulden abge­schrieben.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die noch nicht fällige Umsatzsteuer aus der Anwendung der umsatzsteuerlichen Ist-Versteuerung.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Ver­bind­lichkeiten im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken be­rück­sichtigt.

Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Dabei werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 HGB angesetzt.

Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt 41.068,18 Euro (Vorjahr: 32.158,32 Euro).

Die Forderungen gegenüber Gesellschaftern betragen 41.068,18 Euro (Vorjahr: 32.158,32 Euro).

Der Betrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 14.270,58 Euro (Vorjahr: 10.890,72 Euro).

Die nachfolgenden Sicherungsarten und Sicherungsformen sind mit den Verbindlichkeiten in Höhe von 22.594,59 Euro verbunden:

- Pfandrecht an beweglichen Sachen
- Sicherheitsabtretung Forderungen

Der Jahresabschluss wurde nach teilweiser Gewinnverwendung aufgestellt. In den Bilanzgewinn wurde ein Gewinnvortrag von 495,48 Euro einbezogen.

In der Gesellschafterversammlung vom 07.11.2011 wurde der Vorschlag der Geschäftsführung zur Ergebnisverwendung angenommen.

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Person geführt:
  

Geschäftsführer:
Gerd-Rüdiger Blomeier
ausgeübter Beruf:
kaufmännischer und technischer Leiter


Jettingen-Scheppach, den 31.12.2011

gezeichnet: Gerd-Rüdiger Blomeier (Geschäftsführer)
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.11.2011 festgestellt.

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