PRINZ GMBH & CO. KG

58840 Plettenberg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Iserlohn HRA 2343
Eingetragen
1.3.1884

Finanzübersicht

Historie

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Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

PRINZ GMBH & CO. KG

Plettenberg

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023

Bilanz zum 31. Dezember 2023

A K T I V A

31.12.2023 
EUR
31.12.2022 
EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN 7.067.530,92 7.340.403,57
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 54.487,00 57.144,00
II. Sachanlagen 7.008.474,80 7.278.690,45
III. Finanzanlagen 4.569,12 4.569,12
B. UMLAUFVERMÖGEN 5.130.888,72 4.995.713,62
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.012.659,31 1.919.296,30
II. Guthaben bei Kreditinstituten 3.118.229,41 3.076.417,32
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 9.800,00 12.600,00
12.208.219,64 12.348.717,19

P A S S I V A

31.12.2023 
EUR
31.12.2022 
EUR
A. EIGENKAPITAL 6.559.500,00 6.404.000,00
I. Kapitalanteile 4.000.000,00 4.000.000,00
II. Rücklagen 2.559.500,00 2.404.000,00
B. RÜCKSTELLUNGEN 362.227,00 31.900,00
C. VERBINDLICHKEITEN 5.286.492,64 5.912.447,19
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 1.541.733,95 (Vorjahr: EUR 1.998.597,65)
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: EUR 3.744.758,69 (Vorjahr: EUR 3.913.849,54)
D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 0,00 370,00
12.208.219,64 12.348.717,19

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

1. Allgemeine Grundlagen

Die PRINZ GMBH & CO. KG ist in das Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter der Nummer HRA 2343 eingetragen. Sitz des Unternehmens ist Plettenberg.

Das Geschäftsjahr der Gesellschaft läuft vom 01.01. bis 31.12. eines jeden Jahres.

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches sowie den ergänzenden Vorschriften des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.

Die Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach den für große Gesellschaften geltenden Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages. Die gesetzlich zulässigen Erleichterungen für kleine Gesellschaften i. S. v. § 267 HGB werden für die Aufstellung des Anhangs teilweise und für Zwecke der Offenlegung in vollem Umfang in Anspruch genommen.

Die Bilanz ist gem. § 266 i. V. m. § 264c HGB gegliedert.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze, Währungsumrechnung, Ausweisstetigkeit

Von den Aktivierungswahlrechten für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände sowie für aktive latente Steuern wurde kein Gebrauch gemacht.

Die immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen werden entsprechend der branchenüblichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und in der steuerlich zulässigen Höhe verrechnet. Soweit steuerlich zulässig, erfolgte die Abschreibung bis 2007 nach der degressiven Methode, wobei die Gesellschaft auch für die Jahre 2006 und 2007 den Höchstsatz bei Anwendung der degressiven Methode auf 20 % begrenzt hatte. Auf die lineare Abschreibung wird übergegangen, sobald diese zu höheren Abschreibungsbeträgen führt. In Anpassung an die geänderten steuerlichen Vorschriften wurden Zugänge ab 2008 nur noch linear abgeschrieben, von der für die Jahre 2009 und 2010 sowie für die Jahre 2020 bis 2022 und für 2023 ab dem 1. Oktober gegebenen steuerlichen Möglichkeit, degressiv abzuschreiben, hat die Gesellschaft im Interesse eines besseren Einblicks in die Ertragslage keinen Gebrauch gemacht.

Die zum Stichtag 31. Dezember 2023 gehaltenen Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bilanziert.

Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen werden bei erkennbaren Risiken Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Zum 31. Dezember 2023 bestand kein Abschreibungsbedarf.

Rechnungsabgrenzungsposten werden zu fortgeführten Nominalwerten bilanziert.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle zum Bilanzstichtag erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie sind mit den Erfüllungsbeträgen bewertet, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig sind. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden grundsätzlich abgezinst.

Die Verbindlichkeiten sind zu ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt.

Soweit Aktiva und Passiva oder Aufwendungen und Erträge ursprünglich auf Fremdwährung lauten, werden sie gem. § 256a HGB umgerechnet.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde das Stetigkeitsgebot beachtet, die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewendet. Der Grundsatz der Ausweisstetigkeit wurde beachtet.

Die Anwendung der dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erfolgte unter Beachtung des Grundsatzes der Wesentlichkeit.

3. Erläuterungen zu Bilanzposten

Forderungen an und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

Die "Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht" bestehen in vollem Umfang (Vj. dto.) gegenüber Gesellschaftern, der Posten "Sonstige Verbindlichkeiten" enthält einen Teilbetrag i. H. v. TEUR 3.577,1 gegenüber Gesellschaftern (Vj. TEUR 3.295,2).

Verbindlichkeiten

Angabe zu den Restlaufzeiten und gewährten Sicherheiten

Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 2.406,7 haben eine Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren.

Verbindlichkeiten i. H. v. TEUR 1.524,0 sind durch Sicherungsübereignung von Anlagevermögen sowie Buchgrundschulden besichert.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind in branchenüblichem Umfang durch Eigentumsvorbehalte besichert.

4. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Haftungsverhältnisse

Valuta zum
31.12.2023
TEUR
Aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten:
gesamtschuldnerische Mithaftung für Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten (Nominal TEUR 1.250,0) 0,00

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

(Fehlanzeige)

 

Plettenberg, 25.04.2024

PRINZ VERWALTUNGS-GMBH
als Geschäftsführerin für
PRINZ GMBH & CO. KG
durch:
gez. Schwarz    gez. Prinz    gez. Billmann

Datum der Feststellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der PRINZ GMBH & CO. KG wurde in der Gesellschafterversammlung am 24. Mai 2024 festgestellt.

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