AWO - Soziale Dienste gGmbH - Westmecklenburg
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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Axel Mielke seit 12.3.2009 | Liquidator |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Bodden-Servicegesellschaft mbHSchwerinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008Bilanz
Anhang
Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Bewertung erfolgt zum Nennwert. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Für das übrige Ausfallrisiko, Zinsverluste, pp. wird, soweit erforderlich, eine pauschale Wertberichtigung gebildet. 3. Vorratsvermögen Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Unverkäufliche Waren werden abgeschrieben. 4. Rückstellungen und Verbindlichkeiten Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist. Sie beinhalten alle erkennbaren Risiken. Verbindlichkeiten werden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. III. Angaben zur Bilanz 1.Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind durch eine Opos-Liste zum Bilanzstichtag nachgewiesen 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen stimmen mit den Zahlungen im Januar des Folgejahres überein. Zu den Restlaufzeiten verweisen wir auf die Erläuterungen zur Bilanz. IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. V. Sonstige Angaben 1. Organmitglieder Geschäftsführer ist Herr Axel Mielke. 2. Beschäftigte Die Gesellschaft hat im Berichtsjahr keine Mitarbeiter beschäftigt. 3. Vergütungen an Organmitglieder Die Gesellschaft macht von den Schutzklauseln des § 286 HGB, insbesondere zur Angabe der Höhe der Vergütung an Organmitglieder, Gebrauch.
Wittenburg, den 28. April 2009 gez. Mielke |
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