Wela
GmbH
Rietberg
Jahresabschluss zum 31.12.2006
BILANZ
AKTIVA
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Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
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Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Anlagevermögen
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I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
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II. Sachanlagen
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III. Finanzanlagen
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B. Umlaufvermögen
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57.986,66
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61.915,91
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I. Vorräte
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II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
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57.980,12
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60.603,93
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III. Wertpapiere
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IV. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
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6,54
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1.311,98
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C. Nicht durch EK ged.
Fehlbetrag
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475.105,91
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470.401,86
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Summe Aktiva
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533.092,57
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532.317,77
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PASSIVA
|
Euro
|
Gesamtjahr/Stand
Euro
|
Euro
|
Vorjahr
Euro
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A. Eigenkapital
|
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I. Gezeichnetes Kapital
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25.564,59
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|
25.564,59
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II. Bilanzverlust
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-25.564,59
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|
-25.564,59
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III. Gewinnrücklagen
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IV.
Gewinnvortrag/Verlustvortrag
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V.
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
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B. Rückstellungen
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400,00
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C. Verbindlichkeiten
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532.692,57
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532.317,77
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D.
Rechnungsabgrenzungsposten
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Summe Passiva
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|
533.092,57
|
|
532.317,77
|
ANHANG
(1)
Allgemeine Hinweise
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß §§ 242 ff. und §§ 264
ff. HGB aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, wurden
einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang
gesondert aufgegliedert und erläutert. Aus dem
gleichen Grund wurden die Angaben zur Mitzugehörigkeit
zu anderen Posten der Bilanz ebenfalls an dieser Stelle
gemacht.
Der vorliegende Jahresabschluss vermittelt ein unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer
Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage (§ 264 Abs. 2 HGB).
Darüber hinaus sind keine zusätzliche
Angaben zur Vermögens- und Ertragslage im Anhang zu
machen, da keine besondere Umstände vorliegen.
(2)
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Das
Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. In die
Herstellungskosten selbsterstellter Anlagen sind neben den
Einzelkosten auch anteilige Gemeinkosten eingerechnet. Die
Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens
werden nach Maßgabe der voraussichtlichen
Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen auf
der Grundlage steuerlich anerkannter Höchstsätze
vermindert. Soweit steuerlich zulässig, wird für
bewegliche Anlagegüter die degressive
Abschreibungsmethode angewandt. Der Übergang zur
linearen Methode erfolgt in dem Jahr, für welches die
lineare Methode erstmals zu höheren
Jahresabschreibungsbeträgen führt. Die
übrigen Anlagegüter werden linear abgeschrieben.
Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Wert von EUR
410,00 werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben; ihr
sofortiger Abgang wird unterstellt. Die Abschreibungen auf
Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen
grundsätzlich zeitanteilig. Bei beweglichen
Vermögensgegenständen wird die Halbjahresregelung
von R 44 Abs. 2 EStR in Anspruch genommen.
Die Bewertung der
Vorräte erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten oder zu niedrigeren Tageswerten.
Wesentliche Rohstoffe, Erzeugnisse und Handelswaren werden
nach der Lifo-Methode bewertet. Bestandteile der
Herstellungskosten sind alle steuerlichen
aktivierungspflichtigen Kosten. Aufwendungen der
allgemeinen Verwaltung und für freiwillige soziale
Leistungen sowie für betriebliche Altersversorgung und
Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert. Bestandsrisiken,
die sich aus der Lagerdauer sowie geminderter
Verwendbarkeit ergeben, sind durch angemessene
Wertabschläge berücksichtigt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert
angesetzt.
Die
Steuerrückstellungen und sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle
ungewissen Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus
schwebenden Geschäften. Sie betreffen insbesondere
betriebstypische Risiken, Personalkosten, ausstehende
Lieferantenrechnungen, Jubiläumsrückstellungen u.
a.
Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
Es wurden keine
Abweichungen von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden des Vorjahres vorgenommen (§
284 Abs. 2 Nr. 3 HGB).
Die
Gliederung der aufeinander folgenden Bilanzen und
Gewinn- und Verlustrechnungen wurde beibehalten (§ 265
Abs. 1 HGB).
Bewertungsvereinfachungen gem. § 240 Abs. 4
(Gruppenbewertung), § 256 S. 1 HGB
(Verbrauchsfolgeverfahren) wurden nicht in Anspruch
genommen.
Fremdkapitalzinsen wurden nicht mit in den
Herstellungskosten mit einbezogen (§ 284 Abs. 2 Nr. 5
HGB).
(3)
Erläuterungen zur Bilanz
(A)
Umlaufvermögen
Forderungen
Die Forderungen haben allesamt eine Restlaufzeit bis
zu einem Jahr.
(B)
Rechnungsabgrenzungsposten
Steuerabgrenzung
In der Bilanz sind keine Steuerabgrenzungsposten
enthalten.
(C)
Eigenkapital
Ergebnisverwendung
Die Bilanz wurde unter Berücksichtigung einer
vollständigen Verwendung des Jahresergebnisses
aufgestellt.
(D)
Rückstellungen
Rückstellungen wegen Pensionsverpflichtungen
In der Bilanz sind keine Rückstellungen aufgrund
laufender Pensionen oder Anwartschaften auf Pensionen
gegenüber früheren Organen der Gesellschaft und
ihren Hinterbliebenen ausgewiesen, da derartige Pensionen
nicht vereinbart wurden.
Rückstellungen für latente Steuern
Es wurden keine Rückstellungen für latente
Steuern gebildet.
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen umfassen im
wesentlichen Vorsorgen für Garantieverpflichtungen und
Jahresabschlusskosten.
(E)
Verbindlichkeiten
Die Restlaufzeiten und die Besicherung der
Verbindlichkeiten sind im Verbindlichkeitenspiegel im
Einzelnen dargestellt.
Verbindlichkeitenspiegel
|
Posten
|
Restlaufzeit in Jahren
|
Gesamt
|
davon gesichert
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<1
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1 - 5
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> 5
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|
Anleihen
- davon konvertibel
|
|
|
|
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|
Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten
|
|
380.000,00
|
|
380.000,00
|
|
|
Erhaltene Anzahlungen auf
Bestellungen
|
|
|
|
|
|
|
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
|
1.534,44
|
|
|
1.534,44
|
|
|
Verbindlichkeiten aus der
Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung
eigener Wechsel
|
|
|
|
|
|
|
Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
|
148.593,49
|
|
|
148.593,49
|
|
|
Verbindlichkeiten
gegenüber Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht
|
2.564,64
|
|
|
2.564,64
|
|
|
Sonstige Verbindlichkeiten
|
|
|
|
|
|
|
Gesamtsumme
|
152.692,57
|
380.000,00
|
|
532.692,57
|
|
|
Posten
|
Art/Form der Sicherheit
|
|
|
|
|
Anleihen
- davon konvertibel
|
|
|
Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten
|
|
|
Erhaltene Anzahlungen auf
Bestellungen
|
|
|
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
|
|
|
Verbindlichkeiten aus der
Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung
eigener Wechsel
|
|
|
Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
|
|
|
Verbindlichkeiten
gegenüber Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht
|
|
|
Sonstige Verbindlichkeiten
|
|
|
Gesamtsumme
|
|
(F)
Haftungsverhältnisse
Folgende Haftungsverhältnisse sind zum
Bilanzstichtagvorhanden:
|
Haftungsverhältnisse /
Eventualverbindlichkeiten
|
gegenüber
|
|
Dritten
|
verbundenen Unternehmen
|
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1.
|
aus der Begehung und
Übertragung von Wechseln
|
|
|
|
|
davon durch Pfandrechte und
sonstige Sicherheiten gesichert
|
|
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|
2.
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aus Bürgschaften, Wechsel-
und Scheckbürgschaften
|
|
|
|
|
davon durch Pfandrechte und
sonstige Sicherheiten gesichert
|
|
|
|
3.
|
aus
Gewährleistungsverträgen
|
|
|
|
|
davon durch Pfandrechte und
sonstige Sicherheiten gesichert
|
|
|
|
4.
|
aus der Bestellung von
Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten
|
|
|
|
|
davon durch Pfandrechte und
sonstige Sicherheiten gesichert
|
|
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(4)
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Periodenfremde Erträge
Im Geschäftsjahr sind keine wesentlichen
Erträge die einem anderem Geschäftsjahr
zuzuordnen sind ausgewiesen.
Abschreibungen
Außerplanmäßige Abschreibungen auf
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
wegen vorübergehender oder dauernder Wertminderung
(§ 253 Abs. 2 S. 3 HGB) und Abschreibungen auf
Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens zur
Berücksichtigung zukünftiger Wertschwankungen
(§ 253 Abs. 3 S. S. 3 HGB) wurden nicht vorgenommen.
Periodenfremde Aufwendungen
Im Geschäftsjahr sind keine wesentlichen
Aufwendungen die einem anderem Geschäftsjahr
zuzuordnen sind ausgewiesen.
Weitere Posten
Auf eine weitergehende Erläuterung zur Gewinn-
und Verlustrechnung wurde aufgrund der
größenabhängigen Erleichterung für
kleine Gesellschaften verzichtet.
(5)
Geschäftsführung
Die Geschäftsführung obliegt Herrn Werner
Schemmann.
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