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Perfect Life AGStuttgartJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 08.04.2011 bis zum 31.12.2011BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2011Perfect Life AG, StuttgartI. Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes Der Jahresabschluss der Perfect Life AG, ist nach den handelsrechtlichen Vorschriften sowie den Vorschriften des AktG aufgestellt. Die Gesellschaft ist gemäß den Größenklassenkriterien des Handelsgesetzbuches eine kleine Kapitalgesellschaft. Von im Gesetz für diese vorgesehenen Erleichterungen wurde bei der Aufstellung des Anhangs Gebrauch gemacht. Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. II. Angaben nach § 264 Abs. 2 S. 2 HGB Das Geschäftsjahr 2011 ist ein Rumpfgeschäftsjahr für die Zeit vom 8. April (Gründung der Gesellschaft) bis zum 31. Dezember 2011. Die Gesellschaft betreibt seit ihrer Gründung den Aufbau ihrer Geschäftstätigkeit und finanziert diesen aus Eigenkapital. III. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Software wird linear innerhalb von vier Jahren abgeschrieben. Geringwertige Anlagegegenstände werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und ihr Abgang im Jahr des Zugangs unterstellt. Die Herstellungskosten umfassen die Einzelkosten. Fremdkapitalzinsen sind nicht einbezogen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit ihren Nennwerten oder niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt und berücksichtigen unter vernünftiger kaufmännischer Beurteilung alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen passiviert. IV. Erläuterungen zur Bilanz 1. Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage zum Anhang dargestellt. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. 3. Eigenkapital Grundkapital Das Gezeichnete Kapital beträgt EUR 50.000,00 und ist in 50.000 auf den Namen lautender vinkulierter Stückaktien (Aktien ohne Nennbetrag) eingeteilt. Kapitalrücklage Ehemalige Gesellschafter haben am 30. Dezember 2011 ihre gegen die Gesellschaft bestehenden Forderungen von TEUR 7.979 an die Gesellschaft abgetreten. Die Gesellschaft hat diesen Betrag gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB in die Kapitalrücklage eingestellt. Darüber hinaus wurden von einer ehemaligen Gesellschafterin TEUR 225 als Zuzahlung in das Eigenkapital gem. § 274 Abs. 2 Nr. 4 HGB vereinnahmt. Genehmigtes Kapital Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender vinkulierter Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlage einmal oder mehrmals, insgesamt höchstens um EUR 25.000 zu erhöhen. Den Bestandsaktionären ist ein Bezugsrecht eingeräumt, welches der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates ausschließen kann. Diese Kapitalerhöhung ist bis zum 7. April 2016 genehmigt. 4. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen mit TEUR 67 noch auszuzahlende variable Gehaltsbestandteile. 5. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind unbesichert und haben sämtlich eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. V. Sonstige Angaben
Stuttgart, den 6. März 2012 Vorstand Fisbeck Lang sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 06.03.2012 festgestellt. |
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